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Apassionata und DSLR

Ich war vor 3-4 Jahren in München bei Apassionata. Mit DSLR. War damals zwar noch die kleine und unauffälligere 400D, aber mit dem 70-300 DO schon deutlich größer, als eine Kompaktkamera. War gar kein Problem. Aber vielleicht auch, weil ich die Kamera in der Tasche mitgeführt hatte und keiner merkte, was da drin ist?

Fotografiert wurde da jedenfalls sehr viel. Auch mit Blitz, da ja die meisten gar nicht wissen, wie sie den an der Kompakten ausstellen.
 
Schon früher war bei Apassionata und ähnlichen Veranstaltungen ziemlich lästig, daß Heerscharen an Überforderten mit ihren Kompakten aus allen Reihen blitzen, was das Zeug hält -- der Stimmung nicht wirklich zuträglich und (das muß man hier niemandem erzählen) aus fotografischer Sicht bei solchen Entfernungen nutzlos.

Eigentlich sollten die froh sein um jeden, der mit DSLR statt Kompakter rein kommt.

Ändern kann man nix mehr, Geld wird man auch nicht zurück bekommen, denn man zahlt den Eintritt ja nicht zu einem Fotoworkshop. Trotzdem würde ich mich beim Veranstalter beschweren. Zum einen, weil die normalerweise überall mit lokalen Sicherheitsdienstleistern zusammenarbeiten und mit diesem einen offenbar Kommunikationslücken bestehen. Ein Gespräch mit dem Veranstalter ist also für andere hilfreicher als eine Warnung in einem Internet-Forum.
Zum anderen hast Du vielleicht Glück und bekommst ein Goodie für den Ärger; vllt sogar Karten für eine andere Veranstaltung.
 
Die sind nicht froh über DSLRs, weil man damit zumindest theoretisch Bilder auf professionellem Niveau machen und entsprechend publizieren kann.

Dafür bräuchte man ja normalerweise eine Presse-Akkreditierung und bei manchen Sachen für die Publikation gar eine explizite Genehmigung. Diese Beschränkungen werden eben beim Einschleusen von DSLRs durch "normale" Besucher umgangen. Kompaktknipsen sind unkritisch, weil da sowieso nur publikationsunwürdiger Schrott rauskommt (ob dem grundsätzlich wirklich so ist, ist eine andere Diskussion).
 
Für den 14.02.2009 hatte ich Karten für die Pferdegala Apassionata in Nürnberg. Gemäß Internet-FAQ des Veranstalters ist fotografieren - ohne Blitz - erlaubt. Das stimmt aber wohl so nicht. Das Sicherheitspersonal war angewiesen, Spiegelreflexkameras zu konfiszieren. Auch meine Intervention beim örtlichen Vertreter des Veranstalters brachte nichts.

Du kannst den Eintritt zurück fordern. Fotografieren ist erlaubt - laut FAQ: http://www.apassionata.de/index.php?article_id=72

"... Darf man fotografieren?
Ja, aber nur OHNE Blitz. ..."

Das ist ein klarer Fall von Verbrauchertäuschung.
 
Ob er den Eintritt so einfach zurück fordern kann, ist so eine Frage.
Ich würde es eher bejahen, wenn er aufgrund der Tatsache, dass er seine Kamera nicht mit hinein nehmen konnte, garnicht hineingegangen wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der O2-World in Berlin lief gas Ganze ähnlich ab.
Am Eingang Kontrolle der Handtasche meiner Mutte (65 Jahre) und sie mußte ihre 0,5l Flasche Wasser gleich entsorgen (ich hatte extra vorher zwei Eisbärenfans gefragt, die zwei Tage vorher und bereits öfter da drin waren, Essen und Trinken sei kein Problem).
Mein Rucksack wurde nicht kontrolliert, ich wurde nur gefragt, wegen Videokamera. Nein hab ich nicht, nur Fotokamera. Antwort: Nur Video ist verboten, fotografieren erlaubt.
Rein in den Saal, war noch sehr leer, also Kamera ausgepackt und erstmal die Räumlichkeiten ein wenig geknipst. Ohne Blitz, den dazu ist es mir sowieso zu groß da drin. Sofort ging ein Ordner auf mich los, Spiegelreflex sei verboten, wegen Profi. War zum Glück ja schon sehr früh drin, so dass ich etwa 20 Minuten Zeit für ein Gespräch über seine, meine, fremde Kinder, Omas und Berufe hatte, in dessen Verlauf ich ihn überzeugte, dass ich Amateur bin, die Bilder für meine daheim gebliebene Tochter sind und eine Canon 350D heute bestimmt nicht als Profiequipment gilt. Musste dann mein 50/1,8 drauf machen, damit er seinen Supervisor holen konnte, der inspizierte Kam und Objektiv. Ich musste ihm versichern, dass ich kein großes Tele mehr im Rucksack hätte (was ja der Ordner vorher gesehen hat - oder ist ein 28-300 nicht groß?) und dann hatte ich offiziell die Erlaubnis, zu knipsen.

Am Anfang der Veranstaltung wurde noch über Lautsprecher durchgesagt, selbstverständlich darf von den Plätzen aus fotografiert werden, nur mit Rücksicht auf die Pferde bitte ohne Blitzlicht.
Dann gingen die Veranstaltung und das Blitzlichtgewitter los.

Der Ordner beobachtete mich die ganze Zeit über, sagte jedoch nichts mehr, auch nicht zum dann wieder Tele an der Kam. Blitz hatte ich ja auch brav aus ;-)

So wars bei mir. Insgesamt sch....ß Licht, bunt, alle Farben mal, sehr grell hell, sehr dunkel, so dass mir Amateur tatsächlich nur ein paar wenige Bilder mit dem 50er gelangen.

War also keine Schikane, mir das Tele zu verbieten, sondern die objektiv richtige Einschätzung des Personals, dass ich was anderes sowieso nicht beherrsche und benutzen kann.

Und somit zu meinem Besten.

;-))

Danke, liebes Ordner-Team.
 
Ob er den EIntritt so einfach zurück fordenr kann, ist so eine Frage.
Ich würde es eher bejahen, wenn er aufgrund der Tasache, dass er seine Kamera nicht mit hinein nehmen konnte, garnicht hineingegangen wäre.

Ja. Ich würde den ganzen Eintritt einfordern und mindestens einen Kompromiss erwarten. Zum Beispiel 50% Erstattung.

Die angeführte Argumentation "DSLR=Profi" ist eigentlich Unsinn. Wenn man die Fotos nicht veröffentlichen darf, dann darf man nicht. Ein Profi weiß das.
 
vielleicht haben die auch keine ahnung welche kameras inzwischen videos in HD auflösung aufnehmen und sind deshalb verunsichert. bei ner kompakten gehen die möglicherweise davon aus das nur schauderhafter pixelbrei für youtube rauskommt, bei ner dslr mit lichtstarkem tele ist das womöglich schon anders.
wäre meine vermutung
 
Ich denke, mit Eintritt zurückfordern ist jetzt schwierig. Das hätte gleich vor Ort passieren müssen. Eine Beschwerde würde es auf jedenfall hageln und fauchen kann phomedia offensichtlich :D

Und ich glaube genau da liegt der Hund begraben, der Ton macht die Musik. Wenn der Ton so war wie hier jetzt die beiden Kommentare von ihm hat der Ordner schlicht seine Macht ausgenutzt und den empfindlichen Punkt erwischt... Zack, Kamera her, nix Bilder...

Das sollte sich mal jemand erlauben, das meine DSLR einkassiert wird, da wäre ich mit Sicherheit nicht reingegangen. Und mein Geld hätte ich an Kasse gleich zurück geholt. :grumble:

Und das Thema Wasserflaschen auf Veranstaltungen hat was mit dem Verletzungsrisiko/Verschmutzung zutun. Ist mittlerweile generell verboten...
 
Die Halle und der Veranstalter haben Hausrecht. Wenn die der Meinung sind, das DSLR=Profi=verboten, dann kannst du da nichts gegen tun. Du hast ja eine Karte für eine Veranstaltung gekauft und die hast du auch gesehen, oder? Du hast mit der Eintrittskarte nicht das Recht erworben Fotos zu machen.

Das der Veranstalter Kompakte Kameras zulässt ist eher als Kulanz zu sehen. Ich habe schon Apassionata Veranstaltunge erlebt, bei denen Kameras grundsätzlich verboten waren - wegen der genannten Blitzproblematik. Das es geduldet wird, hat eher damit zu tun, dass es in der Regel nicht möglich ist alle Leute konsequent zu kontrollieren...

Und sich auf FAQ von einer Homepage zu berufen um Geld zurück zu verlangen ist auch eher an den Haaren herbeigezogen. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte stimmst du den AGB und den Bestimmungen der Veranstaltung zu. In denen wird sehr eindeutig stehen, was geht und was nicht. Und DSLR geht nicht.

Und den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten - sonst droht der Ausschluss von der Veranstaltung. Auch so etwas steht da drin - oder auch auf der Karte. Damit wäre die DSLR Nummer klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sollte sich mal jemand erlauben, das meine DSLR einkassiert wird, da wäre ich mit Sicherheit nicht reingegangen. Und mein Geld hätte ich an Kasse gleich zurück geholt. :grumble:

Einkassieren ist illegal. Sie können einem lediglich den Zutritt zur Veranstaltung mit der Kamera verwehren.

Rein rechtlich kann der Veranstalter, der das Hausrecht hat, auch willkürlich einzelnen Leuten das Fotografieren untersagen, wenn er Lust dazu hat. Auch unabhängig davon, ob der Fotograf jetzt Profi, Amateur, gefühlter Profi ist und mit DSLR oder einer Einwegkamera funktioniert.

Wie die Sache aussieht, wenn vorher schriftlich Fotografieren generell erlaubt wurde, weiß ich nicht. Aber ich glaube nicht, dass man deshalb den Eintrittspreis zurückfordern kann, denn die Show hat der Treadersteller ja sehen können.
 
Einkassieren ist illegal. Sie können einem lediglich den Zutritt zur Veranstaltung mit der Kamera verwehren.

Rein rechtlich kann der Veranstalter, der das Hausrecht hat, auch willkürlich einzelnen Leuten das Fotografieren untersagen, wenn er Lust dazu hat. Auch unabhängig davon, ob der Fotograf jetzt Profi, Amateur, gefühlter Profi ist und mit DSLR oder einer Einwegkamera funktioniert.

Wie die Sache aussieht, wenn vorher schriftlich Fotografieren generell erlaubt wurde, weiß ich nicht. Aber ich glaube nicht, dass man deshalb den Eintrittspreis zurückfordern kann, denn die Show hat der Treadersteller ja sehen können.

Die Kamera wird ja auch nicht "einkassiert". Der Veranstalter/Ordner wird den Zutritt mit der Kamera nicht gestatten. Fertig. Als Angebot wird der Ordner dann sagen: Sie können die Kamera dort abgeben und nach der Show wieder holen. Und nichts anderes. Einkassieren ist einfach übertrieben und dem subjektiven Empfinden geschuldet, dass der Schreiber meint er wäre im Recht. Was er ja eindeutig nicht ist.
 
Die Halle und der Veranstalter haben Hausrecht. Wenn die der Meinung sind, das DSLR=Profi=verboten, dann kannst du da nichts gegen tun. Du hast ja eine Karte für eine Veranstaltung gekauft und die hast du auch gesehen, oder? Du hast mit der Eintrittskarte nicht das Recht erworben Fotos zu machen.

Das der Veranstalter Kompakte Kameras zulässt ist eher als Kulanz zu sehen. Ich habe schon Apassionata Veranstaltunge erlebt, bei denen Kameras grundsätzlich verboten waren - wegen der genannten Blitzproblematik. Das es geduldet wird, hat eher damit zu tun, dass es in der Regel nicht möglich ist alle Leute konsequent zu kontrollieren...

Das ist so nicht ganz richtig.
Das Haus von sich aus macht i.d.R. nur sicherheitstechnische Vorgaben. Alle anderen Vorgaben macht der Veranstalter. Und der Veranstalter hat auf seiner Seite ausdrücklich das Fotografieren - unter der Bedingung, dass kein Blitz verwendet wird - erlaubt. Es stehen dort keine, wie auch immer gearteten Einschränkungen für das Fotografieren; z.B. in Bezug auf bestimmte Kameratypen. Da steht nicht mal: "Ja. Sie dürfen fotografieren. Aber nur zu privaten Zwecken. Und sie dürfen die Bilder nicht veröffentlichen." Der Ordnungsdienst vor Ort kann diese, vom Veranstalter festgelegten Freigaben nicht nach Gutdünken einschränken. Nur, wenn Sicherheitsbelange des Hauses tangiert werden.

Ich war gerade im Berliner Admiralspalast in eine der letzen Aufführungen von Swan Lake, einer, mit starken Akrobatikelementen angereicherten Interpratation von Schwanensee. Und ich war vor Gebinn der Vorstellung völlig überrascht, als der Ansager in der einleitenden Begrüßung der Gäste sagte, dass das Fotografieren erlaubt sei. Aber nur ohne Blitz, weil sich andere Zuschauer durch das Blitzen in ihrem Genuß der Vorstellung beeinträchtigt fühlen könnten. Wenn ich das gewußt hätte, hätte ich womöglich auch meine Kamera mitgenommen und auch etwas andere Plätze bestellt.

Ich habe nach der Vorstellung einen Mitarbeiter des Admiralspalastes auf die Fotoerlaubnis angesprochen und gefragt, ob das in diesem Hause immer so sei. Und er sagte mir auch klipp und klar, dass dies nicht von Haus abhinge, sondern hierfür immer der jeweilige Veranstalter die Vorgeben macht. Manche Veranstalter erlauben es..andere nicht. Wiederum andere erlauben auch das Filmen. Genauso verhielt es sich auch bei der "Herr der Ringe"-Ausstellung in Babelsberg. Das Fotografierverbot war eine Vorgabe der Veranstalter, nicht der Filmstudios, in denen die Ausstellung stattfand.

Ich denke schon, dass man gegenüber dem Veranstalter einen Anspruch hat, wenn man eine vom Veranstalter zugesicherte Angelegenheit dann vor Ort nicht gestattet/ermöglicht bekommt. Ich würde mich mit einer sachlich und höflich formulierten Beschwerde an den Veranstalter wenden. Denn es ist davon auszugehen, dass der Veranstalter über solche örtlichen Abweichungen von seinen Vorgaben nicht unebdingt informiert sein muss. Günstigstenfalls wird sich der Veranstalter dann mit Freikarten oder entsprechenden Ermässigungen auf einen erneuten Kartenkauf entschuldigen.
 
Wie schon gesagt. Es sind hier FAQ auf der Homepage genannt. Die haben keinen bindenden rechtlichen Charakter, entscheidend sind die AGBs die mit dem Kartenkauf bestätigt und akzeptiert werden. Da ist es völlig egal, was im FAQ Bereich der Homepage steht.

Und die Anweisung des generellen Foto-Verbots auf Grund der Blitzprobleme kam vom Veranstalter.

Natürlich kann man einen netten Brief schreiben, ich würde aber nichts erwarten.
 
Für den 14.02.2009 hatte ich Karten für die Pferdegala Apassionata in Nürnberg. Gemäß Internet-FAQ des Veranstalters ist fotografieren - ohne Blitz - erlaubt. Das stimmt aber wohl so nicht. Das Sicherheitspersonal war angewiesen, Spiegelreflexkameras zu konfiszieren. Auch meine Intervention beim örtlichen Vertreter des Veranstalters brachte nichts. So ging ich ohne Bilder aber mit gehörig Wut im Bauch aus der Show. Ich möchte dieses Schicksal anderen Fotografen ersparen...
Gruß
Mario:grumble:

Auch wenns dafür viell wieder ne Verwarnung gibt.
Freut mich, dass du von dieser dämlichen Veranstaltung Abstand nimmst. Wenn sich alle anderen ein Beispiel dran nehmen, hört auch die Tierquälerei auf.
 
Sorry ggsfdtg: Du redest massiven Unsinn hier - lies dir die AGBs des Kartenverkäufers durch und versuche zu verstehen was dort steht.

Als Vertragsgegenstand gelten für mich ausschließlich die FAQs des Veranstalters - der Kartenverkäufer und auch der Hallenbetreiber distanzieren sich in diesem Falle ausdrücklich von den FAQs des Veranstalters somit werden die FAQs des Veranstalters zum Vertragsgegenstand beim kauf meiner Karte.

Somit kann der Kartenkäufer der nicht fotografieren darf sehrwol sein Geld oder zumindest einen Teil zurückverlangen weil der Vertrag eben nicht zu seiner Zufriedenheit erfüllt wurde.
 
Hallo,

2006, 2007 und 2008 habe ich jeweils Apassionata in Dortmund besucht und konnte jedes Mal problemlos fotografieren. Bei jeder Veranstaltung wurde vor Beginn noch einmal per Lautsprecherdurchsage sinngemäß folgendes angesagt:
KEINE VIDEOS - FOTOGRAFIEREN ERLAUBT...MIT RÜCKSICHT AUF DIE TIERE OHNE BLITZ".

2008 wurden in Dortmund vom Veranstalter offiziell Videoaufnahmen gemacht um darausc ein Verkaufsvideo zu machen.

Ich würde mich mit Bezug auf die FAQ (und die entsprechenden Antworten z.B. hier im Forum) an den Veranstalter wenden :
- entweder als jemand der nicht mit DSLR in die veranstaltung kam um ggf. eine Rückzahlung zu bekommen oder ggf auch Karten für die nächste "Runde"
- oder wenn ich plane die Veranstaltung in nächster Zeit zu besuchen um mit entsprechender Antwort "bewaffnet" die DSLR eventuell doch mitnehmen zu dürfen.

Beste Grüße
Orava/Uli
 
Sorry ggsfdtg: Du redest massiven Unsinn hier - lies dir die AGBs des Kartenverkäufers durch und versuche zu verstehen was dort steht.

Als Vertragsgegenstand gelten für mich ausschließlich die FAQs des Veranstalters - der Kartenverkäufer und auch der Hallenbetreiber distanzieren sich in diesem Falle ausdrücklich von den FAQs des Veranstalters somit werden die FAQs des Veranstalters zum Vertragsgegenstand beim kauf meiner Karte.

Somit kann der Kartenkäufer der nicht fotografieren darf sehrwol sein Geld oder zumindest einen Teil zurückverlangen weil der Vertrag eben nicht zu seiner Zufriedenheit erfüllt wurde.

Ich kann ja deinen Unmut durchaus verstehen. Aber dennoch wirst du keine Chance haben, FAQs als rechtsverbindliche AGBs zu verwenden. Die meisten Veranstalter sind recht sicher in ihren juristischen Angelegenheiten. Du akzeptierst in dem Moment wo du die Karte kaufst die AGBs des Veranstalters. Darin steht unter Punkt 8: "Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film-, Foto- und Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind grundsätzlich untersagt. Mißbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Ausnahmen werden vom Veranstalter bekanntgegeben." Jetzt kann man über die Ausnahmen streiten. Aber die werden dir immer sagen: Die Ausnahme gilt für Kompaktkameras. Da wirst du es schwer haben. Wobei der Ausnahmen-Zusatz dir vielleicht doch eine Möglichkeit einräumt.

Schreib doch an equiarte (das ist der Veranstalter) einfach mal einen netten Brief. Vielleicht geht ja was. Wenn nicht, würde mich in jedem Fall deren Begründung interessieren.
 
ich kann mich über so einige Kommentare hier echt nur wundern...

Auf der Homepage von Apassionata gibt es keine AGB´s - zumindest habe ich trotz intensiver Suche ich keine entdeckt.

Bei einem Bestellvorgang von Tickets komme ich auf die Seite eines Ticketverkäufers und verlasse die Homepage von Apassionata.

Außer den FAQ´s gibt es für mich vor dem Ticketkauf keine Möglichkeit mich über Regeln, Erlaubtes und Verbotenes, Verhalten etc. zu informieren.

Wenn dort explizit steht, dass Fotografieren ohne Blitz erlaubt ist, dann muss ich es als Kunde ernst nehmen können und als verbindlich ansehen. Das sind die FAQ´s des Veranstalters, nicht irgendeines Wichtigtuers.
Ich muss als Kunde davon ausgehen, dass der Veranstalter das meint, was er schreibt und keine Scherze macht. Insbesondere, wenn auf der Homepage keine anderslautenden Infos zu finden sind.

Die Unterscheidung zwischen Kompakter und DSLR ist in Zeiten von 1000D und Co. mehr als lächerlich. Es gibt DSLR, die günstiger sind als "gehobene" Kompakte.

Ob ich dann den Kopf des vor mir sitzenden Besuchers ablichte oder die Schweißperlen auf der Stirn des Hauptdarstellers ist völlig wurscht. Die Erlaubnis in den FAQ´s ist ohne Einschränkung auf Kompaktkameras.

Ich würde einen freundlichen aber sehr bestimmten Brief an den Veranstalter schicken.

Grüße
 
Du akzeptierst in dem Moment wo du die Karte kaufst die AGBs des Veranstalters.

Verbreite doch bitte nicht solch einen Quatsch. AGBs akzeptiert man in D-Land noch immer und ausschließlich durch eine Bestätigung derselben per Unterschrift; bzw. per Internetkauf durch Bestätigen des AGB-Buttons bei einer Bestellung.

Darin steht unter Punkt 8: "Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film-, Foto- und Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen - auch für den privaten Gebrauch - sind grundsätzlich untersagt. Mißbrauch wird strafrechtlich verfolgt.

Mal ehrlich, in welcher Welt lebst Du denn, wo das Mitbringen von o.g. Geräten, bzw. das Anfertigen von Bildern in einer Veranstaltung 'strafrechtlich' verfolgt wird? In Teheran oder in D-Land?

Informiere Dich lieber einmal, bevor Du solche Aussagen verbreitest! Solche Aussagen beeindrucken doch höchstens Schulkinder.

domeru
 
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