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Aktion "Fotografenversicherung" - Versicherungsschutz für Fotografen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Und wie schauts dann aus mit der Kohle? Wird da dann ein eventuell fälliger Korrekturbetrag vom Konto abgebucht, wenn z.B. nur ein Objektiv aufgenommen wurde?

Besteht die Deckung sofort oder erst nach erneuter Bestätigung/neuem Versicherungsschein?

Die Deckung besteht ab dem Zeitpunkt wo wir diese per Mail bestätigt haben, der Beitrag wird Tagesgenau zur Hauptfälligkeit abgerechnet, dazu wird ein
entsprechender Nachtrag erstellt.

Gruß
Sven
 
So, ich erlaube mir mal eine kleine Übersicht zu erstellen. Manche Fragen tauchen hier ja immer wieder auf. Ich widerhole jedoch nur, was Sven schon geschrieben hat. Falls trozdem etwas falsch seien sollte, bitte macht mich darauf aufmerksam.

Falls ihr außerdem meint ich hätte was wichtiges vergessen. Sagt bescheid und ich pflege es noch ein.

Ebenfalls bin ich der Meinung, das in diesem Post nicht geklärt werden sollte, warum man sich überhaupt versichern sollte.

Ich wohne nicht in Deutschland, kann ich die Versicherung trozdem abschließen?
Antwort: Nein.

Ich benutze die Kamera rein beruflich / beruflich und privat. Gelten andere Bedingungen für mich?
Antwort: Nein.
(Außer du bist Paparazzi oder Kriegsberichterstatter)

Ob ich mich nun einlogge oder nicht. Die Bedingungen sind die gleichen für Forumnutzer und aussenstehende. Was ist da los?
Antwort:
Du hast recht, jeder hat die gleichen Bedingungen. Allerdings unterstützt du das DSLR-Forum wenn du eingeloggt den Vertrag abschließt. Du kannst auch oben auf den Antrag, den du faxen willst einfach noch DSLR-Forum vermerken. Das erfüllt den gleichen Zweck.

Fotozubehör, was heißt das?
Antwort:
Du kannst alles versichern, was direkt mit der Kamera zusammenhängt. Also auch Speicherkarte, Stativ, Rucksack, Laptop, Blitzgerät, Studioequipment, usw. (Siehe: Hier und hier.) Ausnahme: Handy.

Auf ner Party rempelt mich jemand um, Kamera geht kaputt.
Ich wechsel grad das Objektiv und lass es fallen.
Mir fällt meine Kamera vom (Segel)boot
Ist das versichert?
Antwort: Ja. Siehe auch: Hier
(zweites Zitat) und hier.

Nach einem Jahr ist die Kamera die ich versichert habe neu 300€ günstiger zu kaufen. Wird meine Prämie automatisch angeglichen?
Antwort: Nein.

Ich stehe vor dem Eifelturm in Paris und ein Dieb reisst mir die Kamera aus der Hand. Ist das versichert?
Antwort: Ja
(zweites Zitat).

Mir wurde meine Fotoausrüstung gestohlen. Was nun?
Antwort:
Als erstes mal zur Polizei gehen. Egal ob nun in Deutschland oder irgentwo anders auf dieser Welt. Eine polizeiliche Meldung ist erforderlich. Dann wendet man sich am besten telefonisch an Sven. Nummer: +49-(0)251-789000

Existiert schon ein Bericht, wie eine Schadensabwicklung abgelaufen ist?
Antwort:
Bisher nicht.

Wie ermittele ich den Zeitwert? Oder generell: Mit welcher Grundlage wird der Zeitwert ermittelt? Und wann benutze ich überhaupt den Zeitwert?
Antwort:
Sven benutzt zur ermittlung des Zeitwertes die FOMAG-Liste. Diese ist jedoch leider nicht ganz fehlerfrei.

Wie ermittele ich den Neuwert?
Antwort:
Wieviel die Kamera einmal gekostet hat ist egal. Man nimmt immer den aktuellen Preis eines mittelteuren Fachhändlers.

Ich stelle meine Kamera bei einem Sportevent hinters Tor und löse sie per Remote aus. Ist dieser Fall auch versichert?
Antwort: Ja
(viertes Zitat).

Ich tauche mit der Kamera, das Gehäuse ist undicht und läuft voll. Versichert?
Antwort: Jein
. Es besteht nur Versicherungsschutz, wenn das ganze unter Wasser durch einen Unfall passiert.

Wie sieht es in Jugendherbergen aus? Oder generell: Wie sieht es aus in Räumen, die durch mehrere Personen zugänglich sind?
Antwort:
Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Fotoausrüstung entsprechend gesichert ist.

Bei wem ist die Versicherung eingedeckt?
Antwort:
Bei der Generali Versicherung.

Ich will neue Objektive versichern. Ein anderes habe ich nicht mehr. Was muss ich tun? Wie wird das preislich dann gestaltet?
Antwort:
Eine E-Mail mit den entsprechenden Änderungen an Papagei. Abgerechnet wird zur Hauptfälligkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
[Vollzitat entfernt, scorpio]


Hallo,

Danke für die Arbeit die Du Dir gemacht hast, dass sieht sehr gut aus !!

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

Danke für die Arbeit die Du Dir gemacht hast, dass sieht sehr gut aus !!

Gruß
Sven

Finde ich auch gut. Vielleicht kann man das ja irgendwie im Eingangspost festpinnen.
Außerdem könnte man noch reinschreiben was zu tun ist, wenn man einen Gegenstand nicht mehr mitversichern möchte, obwohl man den Gegenstand weiter behält.
 
Aha ein sehr Interessantes Thema, welches immer wieder im Brennpunkt steht...
Neulich habe ich auf der Fotomundologia mich mit einem Versicherungsvertreter unterhalten...
Dessen Konditionen bzw. Vertragsklauseln gefielen mir auch...
nun weis ich nicht, ob ich den Link hier einstellen darf..?
 
Hier soll es nur um die Forums Fotoversicherung gehen. In einem neuen Tread ausserhalb der Rubrik DSLR-Forum-Aktionen kannst du aber gern von deinen Erfahrungen berichten.

Gruß
Sven
 
Alles gut und schön.
Ich habe nun zweimal ( seit 08.03.09 ) ein Angebot per Mail angefordert.
Bisher keine Reaktion oder Rückantwort.
Nicht mehr nötig?
 
Alles gut und schön.
Ich habe nun zweimal ( seit 08.03.09 ) ein Angebot per Mail angefordert.
Bisher keine Reaktion oder Rückantwort.
Nicht mehr nötig?

Hallo,

also ich hab grad nochmal unser Mailsystem überprüfrt, sämtliche 53 Angebotsanfragen die in den letzten 3 Tagen eingegangen sind wurden nach
spätestens 24 Stunden beantwortet, falls deine nicht dabei war muß wohl irgendwas schief gelaufen sein. Bitte sende die Mail nochmals direkt an mich
(SP@fotoversicherung.com)

Gruß
Sven
 
Frage zur Versicherung einer Kamera, die nicht mehr erhältlich ist:

Fuji F31fd. Gibt's bei normalen Händlern nicht mehr, bei einzelnen ebay-Angeboten findet man sie um etwa 300 Euro. Eine andere, neue Kamera mit vergleichbaren Qualitäten würde auch in etwa so einen Betrag kosten.

--> kann ich die Kamera also auf 300 Euro versichern?

Danke!
 
Frage zur Versicherung einer Kamera, die nicht mehr erhältlich ist:

Fuji F31fd. Gibt's bei normalen Händlern nicht mehr, bei einzelnen ebay-Angeboten findet man sie um etwa 300 Euro. Eine andere, neue Kamera mit vergleichbaren Qualitäten würde auch in etwa so einen Betrag kosten.

--> kann ich die Kamera also auf 300 Euro versichern?

Danke!

Hallo,

sende mir mal unter sp@fotoversicherung.com nen Scan der Rechnung zu,
dann klären wir das auf dem Mailwege.

Gruß
Sven
 
Habe schon +200 Beiträge gelesen und gesucht, hoffe die Frage war noch nicht :)


1. Ich habe grad den Vertrag ausgefüllt und bin fleißig am "Fotobeweise" schießen für Objektive usw., zur Post ginge der ganze Kram dann morgen und wäre spätestens Montag bei euch.
Wie lang braucht ihr ca bis der Schutz greift? Habe als Vertragsbegin 1.4.09 angegeben, definitiv bestätigt hätte ich ihn gern spätestens zu Ostern (12.4.09) weils da in den Urlaub geht. Ist das möglich oder eine Wunschvorstellung?


2. ..ein Tag später bin ich auf der Piste in Österreich. Kamera + Objektiv in der gepolsterten Fototasche, Fototasche im Hartschalenrucksack auf dem Rücken (Spritzwasser und Schneedicht).
Ich komme von der Piste ab und falle 2-3 Meter auf eine Reihe Felsen, Steine usw. Kamera und Objektiv haben jetzt einen Schaden, wäre dieser gedeckt?
Habe das Beispiel mit dem Mountainbiker gelesen, bei ihm ging es in Richtung fahrlässig, ist das vergleichbar?
 
Ich möchte demnächst einige Teile nicht mehr mitversichern. Ab wann kann man die Sachen aus der Versicherung rausnehmen? Gibt es da auch eine Art Kündigungsfrist? Die Prämie wird ja im Voraus gezahlt, wie verhält sich das in dem Fall?
 
Habe schon +200 Beiträge gelesen und gesucht, hoffe die Frage war noch nicht :)


1. Ich habe grad den Vertrag ausgefüllt und bin fleißig am "Fotobeweise" schießen für Objektive usw., zur Post ginge der ganze Kram dann morgen und wäre spätestens Montag bei euch.
Wie lang braucht ihr ca bis der Schutz greift? Habe als Vertragsbegin 1.4.09 angegeben, definitiv bestätigt hätte ich ihn gern spätestens zu Ostern (12.4.09) weils da in den Urlaub geht. Ist das möglich oder eine Wunschvorstellung?


2. ..ein Tag später bin ich auf der Piste in Österreich. Kamera + Objektiv in der gepolsterten Fototasche, Fototasche im Hartschalenrucksack auf dem Rücken (Spritzwasser und Schneedicht).
Ich komme von der Piste ab und falle 2-3 Meter auf eine Reihe Felsen, Steine usw. Kamera und Objektiv haben jetzt einen Schaden, wäre dieser gedeckt?
Habe das Beispiel mit dem Mountainbiker gelesen, bei ihm ging es in Richtung fahrlässig, ist das vergleichbar?

Hallo Clemens,

für gewöhnlich können wir den Versicherungsschutz innerhalb von 1-2 Arbeitstagen bestätigen, bis zum 1. April sollte das also kein Problem sein.
Bei der groben Fahrlässigkeit musst Du einfach immer den gesunden Menschenverstand walten lassen, wenn man davon ausgehen kann, dass ein
entsprechender Sturz mit hohen Wahrscheinlichkeit passieren kann ist es
fahrlässig die Ausrüstung auf dem Rücken zu haben, weisst Du, dass Du mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der Strecke nicht mit Stürzen rechnen musst,
ist es keine Fahrlässigkeit.

Ich möchte demnächst einige Teile nicht mehr mitversichern. Ab wann kann man die Sachen aus der Versicherung rausnehmen? Gibt es da auch eine Art Kündigungsfrist? Die Prämie wird ja im Voraus gezahlt, wie verhält sich das in dem Fall?

Hallo Olaf,

Du kannst jederzeit verkaufte Gegenstände aus dem Vertrag ausschließen, Sachen die Du weiterbesitzt und nur einfach nicht mehr versichert haben möchtest kannst immer zur Hauptfälligkeit ausschließen.


Ich habe jetzt, so glaube ich, einen Schadensfall. Werde dann die Tage berichten.

Falls Du wirklich einen Schaden haben solltest, melde dich doch bitte kurzfristig bei mir damit wir die Schadenanzeige aufnehmen können.

Gruß
Sven
 
Bei der groben Fahrlässigkeit musst Du einfach immer den gesunden Menschenverstand walten lassen, wenn man davon ausgehen kann, dass ein entsprechender Sturz mit hohen Wahrscheinlichkeit passieren kann ist es fahrlässig die Ausrüstung auf dem Rücken zu haben, weisst Du, dass Du mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der Strecke nicht mit Stürzen rechnen musst, ist es keine Fahrlässigkeit.

Zur Fahrlässigkeitsgeschichte noch 'ne Frage: Versichert sind doch auch Diebstähle aus dem verschlossenen Kfz. Gibt es in dem Zusammenhang auch 'ne Fahrlässigkeit - oder ist es egal, wo das Auto mit der Kameraausrüstung drinnen abgestellt war? (Gibt ja durchaus Gegenden, wo ein Aufbruch wahrscheinlicher ist als in anderen ...)
 
Zur Fahrlässigkeitsgeschichte noch 'ne Frage: Versichert sind doch auch Diebstähle aus dem verschlossenen Kfz. Gibt es in dem Zusammenhang auch 'ne Fahrlässigkeit - oder ist es egal, wo das Auto mit der Kameraausrüstung drinnen abgestellt war? (Gibt ja durchaus Gegenden, wo ein Aufbruch wahrscheinlicher ist als in anderen ...)

Solange für den Kunden nicht eindeutig zu erkennen ist das es sich um eine Zone mit häufigen Fahrzeugaufbrüchen handelt, z.B. durch Schilder die darauf hinweisen, wird sich der Versicherer nicht auf grobe Fahrlässigkeit berufen können.

Gruß
Sven
 
Status
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