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Aktfotographie ab welchem Alter?

D60Wolfi schrieb:
Du bist also generell gegen Aktfotos-das hilft Uns natürlich hier nicht wirklich weiter.
Und was Letzteres betrifft: Ist doch schön wenn Jemand nicht nur für sich selbst sorgt sondern auch zB an die Benutzer öffentlicher Toiletten denkt. :D
Gruß, D60Wolfi

Ja, kommt dann besonders gut, wenn Freunde, Arbeitgeber, Bekannte der Eltern... das Bahnhofsklo benutzen.

Ich sehe es genauso: Ein Gespräch, was mit solchen Fotos passieren kann, wenn sie in "falsche" Hände geraten, halte ich auch für dringend notwendig. Vielleicht muss man es dann auch davon abmachen, wie geistig reif das Modell ist, ob man solche Fotos nun macht ober nicht.

Zum rechtlichen (17 oder 18) kann ich rein garnichts sagen. Aber allein schon, weil die Gefahr besteht, dass es anschließend Probleme gibt, würde ich persönlich ablehnen.
 
Genau das meinte ich mit offen, ehrlich und fair.

Sicherlich ist es eine ungewöhnliche Ausgangslage, ich vermute die 17jährige will es einfach machen, hat bei einem "Berufsfotografen" angefragt und ist bei dessen Preis gleich in Ohnmacht gefallen, daher die Anfrage an einen flüchtigen Bekannten den sie besser kennt als den anonymen Berufsfotografen und der vorraussichtlich noch wesentlich billiger ist.

Meine Vermutung für deren Intention.

Also wenn die Eltern zustimmen und zumidest ein Elternteil mit anwesent ist, halte ich es für unproblematisch.
Das Thema ob es dann Akt oder "Schmuddelbilder" finde ich indiskutabel, denn wer von uns kommt ernsthaft auf den Gedanken solche Bilder zu machen, egal in welchem Alter sich das Model befindet. Ich zumindest brauch darüber keinen Gedanken verschwenden, auch wenn das Model 70 wäre :D

Michael
 
Vieleicht hilft dir das Weiter:






Rechtübertragung\ Einverständniserklärung (Fotomodell)

zwischen

dem Fotografen:

und

Herrn/Frau/

Modell:

Wohnhaft:

geboren am:

Telefon:

Hiermit wird vereinbart, dass unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am...................................von dem Modell angefertigte Aufnahmen auf den Fotografen übertragen werden. Die Aufnahmen entstanden auf freiwilliger Basis unter Absprache beider Parteien. Der Fotograf darf die produzierten Bilder ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form durch den Fotografen oder durch Dritte, die mit dessen Einverständnis handeln, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) publizistisch zur Illustration, Werbezwecken und dem Verkauf verwenden. Das Modell überträgt dem Fotografen gleichzeitig alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustandegekommenen Bildmaterial ohne zeitliche Beschränkung. Die Namensnennung des Modells steht im Ermessen des Fotografen.

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftformen.

??????????????. ?????????????..
Datum Unterschrift (Modell) Datum Unterschrift (Fotograf)
Bei Minderjährigkeit, muss ein Einverständnis der Eltern vorliegen.

Mit der Unterschrift erkennen wir
(als Erziehungsberechtigte) die inhaltlichen Angaben dieses Vertrages an, und geben unser Einverständnis für die am ??????? angefertigten Aufnahmen des Modells.

Name:
Vorname:

?????????????.

Datum Unterschrift (Erziehungsberechtigte)
 
Oder eine einfachere Variante davon HIER.

Ist nur die Frage, ob man für Akt nicht einen komplexeren Vertrag bräuchte, der bestimmte Nutzungen (z. B. Sex-Werbung) explizit ausschließt.
 
na ja die Verträge geben ja dem Fotografen sämtliche Rechte an den Bildern. man könnte hochstens noch einen anderen absatz mit einbringen der besagt das unter Absprache des Modells folgende Punkte gelten ....
dort könnte man jetzt sowas anmerken.
Denke aber man sollte solche dinge schon von anfang an bevor die Aufnahmen gemacht wurden ausmachen zu welchen zweck die Bilder haben sollen.
Ich mache es so das ich den Modellen bescheid gebe und frage ob ich die Fotos zb im Fotoclub oder in Wettbewerben einschicken darf. Meistens sage sie dann auch nicht nein.
gruß
konstantin
 
Es wird absolut gar nichts passieren. Wenn einer Fragt. es ist ein freundschaftsdienst von dir gewesen. Sie hat dich gefragt, du hast ihr den gefallen getan. Es ist somit kein Vertrag. Naja, macht wie ihr denkt, aber bis wir die Diskusion zu ende geführt haben ist die 17 Jährige schon 23.
MfG
 
D60Wolfi schrieb:
Stell Dir vor der Freund des Mädchens kommt aus einem anderen Kulturkreis(Islam). Oder sogar das Mädchen selbst / Geschwister.

ich verstehe schon arauf Du raus willst, aber das ist doch im Grunde nichts anderes als was ich geschrieben habe. Rein rechtlich sehe ich kein Problem, und vor anderweitigem Ungemach bist Du nie geschützt.
Ob das Mädl 17 oder 27 ist, ist da egal. Die Brüder werden Dir wenn Du Pech hast so oder so eine tote Ziege über den Gartenzaun hängen...

So bleibt nur die generelle Frage für jedes Modell: will ich, dass Aktbilder von mir existieren?
und die Frage für jeden Fotografen: riskiere ich andere Menschen alleine zu fotografieren, bzw. nackt zu fotografieren. Denn auch die alte Oma, die nur ein paar Paßbilder gemacht haben will, kann - bei entsprechendem geistigen Defizit - laut "Vergewaltigung" rufend aus dem Studio stürmen...
 
Als Ich noch in der Schweiz lebte ca vor 7 jahren hatte Ich eine mittarbeiterin die als Kind als Sie ca. 7 jahre alt war hat ihr Onkel ein Foto Akt nicht porno aufgenommen beim baden natuerlich nakt wie alle . Sie hatte vor gericht 10000
sfr beanstandet und den prozess gewonnen. mit Akt fotos welecher art auch immer waere ich vorsichtig.
 
7Jahre sind 10 Jahre weniger. Ab dem spätestens 16. Lebensjahr hat man in Deutschland ein sexuelles Mitbestimmungsrecht, dass jedem das recht gibt mit seinem Körper zu tun was man will. Die Anzeige von Eltern hätte nur Erfolg, wenn ein 17Jähriges Mädchen vergewaltigt würde und selbst nicht zur Polizei geht. Alles was aus ihrem eigenen Antrieb heraus passiert("Du mach mal Aktfotos von mir") ist ihr sexuelles Mitbestimmungsrecht, das per Gesetzt geschützt ist.
 
schlenn schrieb:
Ja, kommt dann besonders gut, wenn Freunde, Arbeitgeber, Bekannte der Eltern... das Bahnhofsklo benutzen.

Was für Bahnhofsklos benutzt Ihr eigentlich? Ich habe noch nie auf einem Bahnhofsklo Aktfotos gesehen. Vielleicht im Kabuff des Klomanns? Da halte ich mich eher selten auf. Es gab übrigens mal eine italienische Kulturministerin(?) namens Cicciolina, ehemals Pornofilmdarstellerin, aber Das hat nicht wirklich interessiert, soweit ich weiß, und wenn dann nur im Positiven.

schlenn schrieb:
Aber allein schon, weil die Gefahr besteht, dass es anschließend Probleme gibt, würde ich persönlich ablehnen.

Dann dürftest Du auch nicht auf die Straße gehen, es besteht die Gefahr daß Du überfallen oder überfahren wirst.
Gruß, D60Wolfi
 
noch nie fotos auf ner bahnhofstoilette gesehen? dann wirds aber zeit.......wenn ich sie finde kann ich dir da was schicken....suizid auf einer bahnhofstoilette durch pulsadern aufschneiden....ist zwar kein akt, wirkt aber auf seine art auch ganz gut...

oder hab ich das jetzt falsch verstanden?
 
D60Wolfi schrieb:
Es gab übrigens mal eine italienische Kulturministerin(?) namens Cicciolina, ehemals Pornofilmdarstellerin, aber Das hat nicht wirklich interessiert, soweit ich weiß, und wenn dann nur im Positiven.

Mmhh, und damit schließt Du darauf, dass alle Arbeitgeber so tolerant sind wie der italienische Staat bzw, seine Bürger? Gewagt.

Dann dürftest Du auch nicht auf die Straße gehen, es besteht die Gefahr daß Du überfallen oder überfahren wirst.

Nö, ich wäge einfach das Risiko ab. Und wie man an dieser Diskussion hier erkennen kann, ist da eine erhebliche Unsicherheit festzustellen. Und damit wäre mir persönlich das Risiko zu hoch. Wenn Du es machen würdest, ist es Deine Entscheidung (habe ich persönlich auch rein garnichts dagegen).
 
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