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Aktfoto

  • Themenersteller Themenersteller JOO
  • Erstellt am Erstellt am
"Einfach ein Aktfoto von einer Mitschülerin" zu verwenden ist als Vorschlag übrigens in jeder Hinsicht zum schiessen komisch. Vermutlich unter 18, der Fotograf am besten noch der Lehrer, oooooohohohohohohohohoh... :ugly:

ein paar vorschläge entbehren wirklich nicht einer unfreiwilligen komik. am besten gefällt mir da die idee mit dem "sexheftchen vom kiosk" :D

lg PG
 
Hi Johannes,
mal ne Frage, wird das überhaupt noch benötigt?
Wenn ja, meld dich mal per Mail, da finden wir schon ne Lösung.
Lg, Mario.
 
@ all:
Mal noch ein kurzer Hinweis. Was hier viel durcheinandergewirbelt wird ist das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild.

Das Urheberrecht bezieht sich auf den, der das Bild gemacht hat und somit das Werk erschaffen hat. Er kann bestimmen, wie und in welcher Weise das Bild von Dritten verwendet werden darf.

Das Recht am eigenen Bild gilt für alle, außer für Personen des öffentlichen Interesses (jedenfalls weitestgehend). Wenn also die Bildzeitung ein Bild von einem durch Funk, Fernsehen und Klatschmagazinen bekannten Prinzen abbildet, der an einen Pavillon pinkelt, so ist das wohl von öffentlichem Interesse und darf gezeigt werden. Wenn die Zeitung mich abbildet, sollte ich selbiges tun, und ich bin erkennbar, so verletzen sie damit mein Persönlichkeitsrecht weil sich normalerweise kein Schwein für mich interessiert (lustiges Wortspiel:D).
 
Das gilt für Inhalte, die aus Quellen stammen, von denen man "wissen konnte, dass sie nicht legalen Ursprungs sind".

Meine Kamera mag legalen Ursprungs sein, und wenn jemand offensichtlich zustimmt dass ich ihn fotografiere, auch.

Das gilt quasi nur wenn die Quelle ein Verbreitungsmedium war, nicht wenn man es selbst "erstellt" hat.

Ich darf ja auch Angus Young auf der Gitarre nachklampfen und dann aufnehmen und an den Dateien rumeditieren - kein Problem. Wenn man das dann aber Online stellt, oder jemand anders es runterlädt, dann wird es u.U. problematisch :)
 
Vielleicht sollte ihn mal einer aufklären:

Wenn das Gesicht verfremdet wird, dann greift höchstens das Persönlichkeitsrecht der fotografieren Person nicht (wäre aber auch noch zu diskutieren).
Das Urheberrecht bleibt bestehen - egal was für Schindluder du mit dem Bild treibst :ugly:

...wobei -- wenn das Ding in Teilen und verfremdet TEil einer Collage wird, dann sollte das nach meinem (unfachmännischen :-), IANAL) Verständnis mit dem Urheberrecht konform gehen, sofern das "Zielkunstwerk" die ausreichende "Schöpfungshöhe" (glaube, das hiess wirklich so) haben.

Abgesehen davon verstehe ich die Frage so, ob jemand so ein Foto gemacht hat, das er ihm für genau diesen Zweck überlässt.

Oder?

-- Sven
 
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