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Aktfoto

  • Themenersteller Themenersteller JOO
  • Erstellt am Erstellt am
Ich finds ja immer wieder lustig, welches Rechtsverständnis der eine oder andere hier hat :lol:
oder eben nicht hat ... :grumble:
Wenn Du schon Paragraphen zitierst, solltest Du sie vorher lesen. 'in freier Benutzung' bedeutet, daß der Urheber die Benutzung freigegeben hat. Ansonsten bleibt es eine Verletzung des Urheberrechts.
Es ist off-topic von mir, aber bei so viel vehement vorgetragener Unwissenheit, muss es mal gesagt werden:

Informiert Euch bitte erst selbst, bevor Ihr Stunk macht! Das ist ja peinlich.
 
Hallo Johannes,

anbei ein konstruktiver Vorschlag:
Unter www.fotocommunity.de findest Du eine ganze Rubrik mit Aktfotos (allerdings nur als angemeldeter User), die Du sicher mal sichten solltest.

Evtl. überlässt Dir dort einer der Fotografen ein Bild?

Viel Glück bei Deinem Projekt.

Gruß
Thomas
 
Wie wär's wenn du in der Galerie nachschaust und dir ein passendes aussuchst, dann denjenigen, der es eingestellt hat, freundlich fragst, ob er es dir erlaubt, daraus ein "Kunstwerk" TM zu gestalten. Mehr als ein "Nein" kann dir dann ja nicht passieren und du umgehst die vielen Hilfsrechtsanwälte.
 
Ich verstehe nicht wo Dein Problem liegt, da das Gesicht nicht zu sehen sein wird, nimm doch einfach eine Schülerin (Klassenkameradin) und fertig aus

Dann ist dir die Schlagzeile in der Bildzeitung sicher:

z.B.:
Mädchen NACKT für Schulprojekt !!!!! Kultusminister entsetzt, Rektor gefeuert
 
genau, ich weis net wovon hier einige träumen o.O bei uns haben die sich schon im Schwimmunterricht geziert. Wenn es in der Klasse keine Nutte gibt ^^ dürfte das ziemlich schwer werden. Abgesehen davon das Foto auch richtig zu machen ...

Ich denke auch, dass hier nur das durchforsten des Internets hilft.
 
Dann ist dir die Schlagzeile in der Bildzeitung sicher:

z.B.:
Mädchen NACKT für Schulprojekt !!!!! Kultusminister entsetzt, Rektor gefeuert

Dann frage ich mich wie sich der Lehrer das denn vorstellt, er stiftet Euch ja dann dazu an, Euch rechtlich in eine Grauzone zu begeben und Euch ein Bild irgendwo anzueignen.
Daher ist es doch besser eine Klassenkameradin zu nehmen, wenn das Gesicht nicht zu sehen ist ist das doch kein Problem und Urheberrecht ist auch geklärt.

Ansonsten gibt es doch im www die model-kartei, da kannst du Dir ein Aktmodell mieten und machst Deine Fotos und bist rechtlich absolut sauber
an Deiner Stelle jedenfalls würde ich mich nicht vom Lehrer dazu verleiten lassen, mich auf juristisch unsicheren Boden zu wagen.

ich finde es nicht gut, wenn eine fremde person womöglich noch ohne ihr wissen zweckentfremdet wird
 
Hey,
vielen Dank an Alle, die versuchen mir zu helfen. Hab schon einige Bilddatenbanken durchsucht (z.B. ap), aber aufgrund der Anforderungen an das Bild bis jetzt eben überhaupt nichts gefunden.
Hab gehofft, dass vl. jemand irgendein "Testbild" mit guter Ausleuchtung oder ein Raw-Bild, dass man aufhellen könnte o.ä., auf dem Rechner hat, das er mir eventuell zur Verfügung stellen würde. Oder zufälligerweise ein solches Bild im Netz kennt.

@puck73
Hast du dir überhaupt meine Antworten durchgelesen?

@Marcus999
Das ist eine Freiarbeit. Hat also nichts mit dem Lehrer zu tun.
Zur Klassenkameradin: Lies doch einfach was ich weiter oben geschrieben habe...
Zum Model-"Mieten": siehe oben und das Geld hab ich erst recht nicht.

Grüße
 
@puck73
Hast du dir überhaupt meine Antworten durchgelesen?

Habe ich, wenn sich Madame aber auf dem Bild wiedererkennt nutzt es Dir nichts, wenn Du das Urheberrecht durch die Verfremdung auf Deiner Seite hast.
Ist dann zwar erst mal das Problem desjenigen der Dir das Bild zur Verfügung gestellt hat, würde ich mich aber trotzdem nicht drauf einlassen.
 
Habe ich, wenn sich Madame aber auf dem Bild wiedererkennt nutzt es Dir nichts, wenn Du das Urheberrecht durch die Verfremdung auf Deiner Seite hast.
Ist dann zwar erst mal das Problem desjenigen der Dir das Bild zur Verfügung gestellt hat, würde ich mich aber trotzdem nicht drauf einlassen.

Seh ich auch so daher:

Den Charme spielen lassen bei der Klassenkameradin oder Freundin

oder

Modell mieten und bezahlen kommt billiger als eine evtl. Klage bei einem "irgendwoher" Bild

oder

anderes Thema für die Freiarbeit


!!!!!!!!!!!!! Allerdings steht im Threadanfang nirgends dass es ein weibliches Modell sein muss, nimm doch einfach Bild von Dir selber dann hast Du auch keine Probleme mit irgendwelchen Rechten anderer !!!!!!!!!!!!!!!
 
Habe ich, wenn sich Madame aber auf dem Bild wiedererkennt nutzt es Dir nichts, wenn Du das Urheberrecht durch die Verfremdung auf Deiner Seite hast.
Ist dann zwar erst mal das Problem desjenigen der Dir das Bild zur Verfügung gestellt hat, würde ich mich aber trotzdem nicht drauf einlassen.

JA... aber das Bild wird so stark bearbeitet, dass sich da mit Sicherheit niemand wiedererkennt ...

Außerdem:

"Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise."
Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 19. Januar 2006 (Az.: 2/03 O 468/05)

Hab ich aber alles schonmal geschrieben. Lesen!
 
Braucht ihr das Bild digital? Falls nicht, ist der einfachste Fall in einen Buchladen zu gehen, und bei den Bildbänden nach einem günstigen zu schauen, in dem auch Akt drin ist, und der auch ein passendes Bild liefert - zum Beispiel von Newton, der hat viel Akt "gleichmässig" ausgeleuchtet.

Wenn ihr es nicht auf Papier braucht, sondern im PC, dann auf den Scanner damit.

Rechtlich ist das ganze natürlich eine Grauzonengeschichte, aber hier wird ja

1. ein Schulprojekt erarbeitet - in der Schule gelten zu Lehrzwecken tatsächlich etwas andere Richtlinien als bei der Veröffentlichung (!)

2. wird das Ergebnis ja vermutlich nicht veröffentlicht.

Tatsächlich ist es so, dass man mehr oder weniger beliebig "umkomponieren" kann, in der Kunst - man kann also zum Beispiel ein "altes Bild" in einer Collage einbauen, und das Ding in einer Galerie ausstellen. Passiert: rein garnichts - wenn es Kunst ist, in der Regel erkennbar daran, dass es sich nicht um eine 1:1-Verwendung des Ausgangsmaterials handelt, sondert eben um eine Verfremdung/Neukomposition etc..

Es sind sogar schon Künstler (oder einer, AFAIR) damit durchgekommen, ein Foto 1:1 abzufotografieren und dann auszustellen. Natürlich wäre das *eigentlich* eine Kopie, aber vor Gericht wurde durchgefochten, dass diese einmalige EXAKTE 1:1-Abbildung den Schaffensprozess des Werkes an sich darstellt, und damit also ein "neues Kunstwerk" erstellt wurde.

Klappt natürlich nicht mehr, weil die Innovation jetzt weg ist ;)

Also, wie gesagt: wenn das Bild im Klassenzimmer bleibt, und NICHT veröffentlicht wird, gilt:

- wo kein Richter, da kein Urteil
- Nutzung von geschütztem Material zu Bildungszwecken ist gestattet
- wo kein Richter, da kein Urteil
- Kunst ist ohnehin Kunst, egal ob Urteil oder nicht
- (siehe 1, 3)

Nur nicht veröffentlichen oder mit Gewinn verkaufen, dann wird's spannend - unter Umständen.

Ich bin auch ein großer Freund von Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht, aber es gibt dann eben auch Grenzen, die man bei aller Verfechtung anerkennen muss.

Schlussendlich ist aber der BESTE Weg wohl der, sich ein Foto in der FotoCommunity oder hier zu suchen, und den Fotografen zu kontaktieren. Dazu braucht es mit Sicherheit etwas GEDULD, und dein Posting "ich find nix" deutet an, dass du an dem Punkt noch etwas arbeiten musst - von alleine wird das Bild nicht ins Haus flattern ;)

Am Ende nochmal der Tipp: Fotobücher im Buchladen durchschauen. Da findet sich mit Sicherheit was!
 
Jeder Kiosk führt Sexheftchen für ganz kleines Geld, in denen Nacktfotos auf allen Vieren dargestellt sind. Was spricht dagegen, dieses Bildmaterial zu nutzen? Vieleicht doch die klammheimliche Angst in der rechtlichen Grauzone zu handeln? Warum in Fotoforen nachfragen? Sind die Bilder dann rechtsfrei? Denke, wenn es eh' verfremdet wird, sollte eine Dame aus dem persönlichen Umfeld nackt als Malvorlage fotografiert werden Oder ist deren Schamgefühl höher einzuschätzen, als das von anonymen Forenbildern?

Gruß Rue
 
"Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise."
Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 19. Januar 2006 (Az.: 2/03 O 468/05)

Kannst Du schreiben bis Du schwarz wirst, wenn Du ein Bild von mir verwenden würdest, und ich würde es erkennen (glaub mir, da gibt es genug Leute die haben da ein höllisch gutes Auge), dann bring ich auch massig dritte, die das auch "erkennen können". Und beweiss mal das Gegenteil.
Und wenn Du das Bild schon so stark verfremden willst, kannst Du auch eine bekleidetet Person selber fotografieren, und schon bist Du das Rechteproblem los, da Du dann auch Leute aus Deinem Umfeld findest, die das mitmachen.

Aber wenn Du Dich lieber auf rechtliches Glatteis begeben willst, bitte, nur zu ...
 
Kannst Du schreiben bis Du schwarz wirst, wenn Du ein Bild von mir verwenden würdest, und ich würde es erkennen (glaub mir, da gibt es genug Leute die haben da ein höllisch gutes Auge), dann bring ich auch massig dritte, die das auch "erkennen können". Und beweiss mal das Gegenteil.
Und wenn Du das Bild schon so stark verfremden willst, kannst Du auch eine bekleidetet Person selber fotografieren, und schon bist Du das Rechteproblem los, da Du dann auch Leute aus Deinem Umfeld findest, die das mitmachen.

Aber wenn Du Dich lieber auf rechtliches Glatteis begeben willst, bitte, nur zu ...

Ob es "Leute gibt die irgendwen erkennen", spielt vor Gericht bzgl. des Persönlichkeitsrechtes leider keine Rolle. Ebenso zweitausendeinhundertundneun benannte Zeugen, die bestätigen, dass man auf dem Bild eindeutig Fritz Egerlein aus Neckarulm erkennt.

Vielmehr ist die Beurteilung des Richters relevant, und da hängt der Richtsspruch dann vor allem davon ab, wie gut der Morgenkaffee des Richters gewesen ist.

Ich weiss auch gar nicht, wieso das Persönlichkeitsrecht des Models eines bereits veröffentlichten Fotos hier diskutiert wird, das ist nahezu völlig unerheblich, wenn man sich eines Fotos bedient, das seit Jahrzehnten bspw. in einem Foto-Bildband von Newton veröffentlicht wird. Das ist u.U. heute nämlich 85, oder sogar tot :rolleyes:

Nein, das einzige Problem wäre möglicherweise das Urheberrecht bzw. die mangelnden Verwertungsrechte des Bildmaterials an sich, aber auch die sind wie oben dargelegt nicht wirklich problematisch - in diesem speziellen Fall.

"Einfach ein Aktfoto von einer Mitschülerin" zu verwenden ist als Vorschlag übrigens in jeder Hinsicht zum schiessen komisch. Vermutlich unter 18, der Fotograf am besten noch der Lehrer, oooooohohohohohohohohoh... :ugly:
 
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