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Aktfoto

  • Themenersteller Themenersteller JOO
  • Erstellt am Erstellt am

JOO

Themenersteller
Hallo zusammen,
für eine Kollage bzw. EBV-Arbeit (Kunstarbeit für die Schule) brauche ich ein Aktfoto, auf welchem das Aktmodel möglichst gut ausgeleuchtet und auf allen Vieren von der Seite oder von schräg vorne abgelichtet ist. Natürlich auch in ordentlicher Auflösung, bestenfalls Original-Dateien. Das Foto wird so stark verfremdet werden, dass man vom Original nachher nicht mehr viel bis gar nichts mehr erkennt - das Gesicht wird erst gar nicht verwendet (also keine Probleme mit Urheberrecht etc.). Leider habe ich bis jetzt nichts passendes gefunden. Kann mir hier vl jemand helfen? Wäre echt super!

Vielen Dank schonmal im Vorraus,
Johannes
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht sollte ihn mal einer aufklären:

Wenn das Gesicht verfremdet wird, dann greift höchstens das Persönlichkeitsrecht der fotografieren Person nicht (wäre aber auch noch zu diskutieren).
Das Urheberrecht bleibt bestehen - egal was für Schindluder du mit dem Bild treibst :ugly:
 
Ach schöne Aktfotos kann man ganz gut gegen entsprechende Lizenzgebühr bei Agenturen, oder entsprechenden Fotoggrafen kaufen, zB von der Newtonstiftung, frag mal an, was daskostet :evil: Es ist auf jedenfall billiger, als einfach eines zuklauen, oder ungefragt zu nehmen, und dann später eine rechnung zu bekommen, die man als Schüler kaum in den nächsten Jahren bezahlen werden kann,... Pi mal daumen, ein geklauter Netwon, 6.000€

Gruss
Boris
 
Hallo zusammen,
für eine Kollage bzw. EBV-Arbeit (Kunstarbeit für die Schule) brauche ich ein Aktfoto, auf welchem das Aktmodel möglichst gut ausgeleuchtet und auf allen Vieren von der Seite oder von schräg vorne abgelichtet ist. Natürlich auch in ordentlicher Auflösung, bestenfalls Original-Dateien. Das Foto wird so stark verfremdet werden, dass man vom Original nachher nicht mehr viel bis gar nichts mehr erkennt - das Gesicht wird erst gar nicht verwendet (also keine Probleme mit Urheberrecht etc.). Leider habe ich bis jetzt nichts passendes gefunden. Kann mir hier vl jemand helfen? Wäre echt super!

Vielen Dank schonmal im Vorraus,
Johannes
Warum macht ihr das nicht mit einem Model oder einer eure Mädels, da der Kopf ehe nicht wichtig ist, sollte das kein Problem sein.

Das Urheberrecht schützt nicht die Gesichter oder irgendwelche Teile, sondern das ganze Bild als solches.

gruss
 
Hallo,
also erst einmal muss ich sagen, dass ich es sehr schade finde, wie arrogant und herablassend hier einige reagiert haben. Außer HansChris und fantomas hat niemand auch nur einen im Ansatz konstruktiven Beitrag geleistet.
Aber was soll...

Zum Thema:
Ich bin eigtl. bis jetzt davon ausgegangen, dass so etwas kein Problem geben dürfte:

"Durch eine starke Verfremdung entsteht praktisch ein neues Werk, welches auch ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden darf (§24 UrhG)."
http://www.javajim.de/nutztank/onlinerecht/grafiken.html

"§ 24 UrhG
(1) Ein selbstständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. "


"Die freie Benutzung weist gegenüber dem vorbestehenden Werk einen solchen Grad an Selbstständigkeit und Eigenart auf, dass dessen Züge in dem neuen Werk verblassen und in den Hintergrund treten (BGH NJW 1958, 460)"
-> darauf hab ich mich mit "Das Foto wird so stark verfremdet werden, dass man vom Original nachher nicht mehr viel bis gar nichts mehr erkennt" bezogen!


Soweit, freue mich über konstruktive Beiträge,
Johannes
 
"§ 24 UrhG
(1) Ein selbstständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. "

Wenn Du schon Paragraphen zitierst, solltest Du sie vorher lesen. 'in freier Benutzung' bedeutet, daß der Urheber die Benutzung freigegeben hat. Ansonsten bleibt es eine Verletzung des Urheberrechts. Außerdem hast Du damit immer noch nicht die Rechte der abgebildeten Person abgedeckt. Diese Rechte bestehen unabhängig davon, ob nun das Gesicht der Person mitabgebildet ist oder nicht ... und jetzt kommst Du ...
 
'in freier Benutzung' bedeutet, daß der Urheber die Benutzung freigegeben hat.


Ich bin zwar kein Jurist, aber in freier Benutzung meint, daß aus dem Ursprungsmaterial ein eigenständiges Werk erstellt wird (siehe z.B. hier) und nicht, daß der Urheber seine Zustimmung erteilt hätte. Dieser Bedarf es in diesem Fall nämlich nicht.
Davon abzugrenzen ist eine Bearbeitung eines Werks. Hier wäre tatsächlich die Zustimmung des Urhebers erforderlich.

Eine freie Benutzung nimmt vor, wer sich von dem fremden Werk lediglich inspirieren lässt. Verblassen die eigentümlichen Züge des Vorbildes gegenüber den individuellen Merkmalen des neuen Werkes, gilt das als eine freie Benutzung.

Ob diese Voraussetzungen vorliegen wäre dann im Einzelfall zu klären.


Nachtrag: Im Zweifelsfall bewegt man sich aber auf dünnem Eis. Erfüllt das eigene "Machwerk" tatsächlich die Voraussetzungen für die freie Benutzung?

Es wäre sicher angebracht, nur auf Bildmaterial zurückzugreifen, bei dem entsprechende Nutzungs-/Bearbeitungsrechte vorliegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Außerdem hast Du damit immer noch nicht die Rechte der abgebildeten Person abgedeckt. Diese Rechte bestehen unabhängig davon, ob nun das Gesicht der Person mitabgebildet ist oder nicht ... und jetzt kommst Du ...

"Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben."
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

"Unter Bildnissen im Sinne des § 22 KUG versteht man die Darstellung einer natürlichen Person in einer für Dritte erkennbaren Weise."
Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 19. Januar 2006 (Az.: 2/03 O 468/05)

-> Das wird bei meiner Arbeit nicht der Fall sein.


@Tragon
Gymnasium
 
Ich bin zwar kein Jurist, aber in freier Benutzung meint, daß aus dem Ursprungsmaterial ein eigenständiges Werk erstellt wird (siehe z.B. hier) und nicht, daß der Urheber seine Zustimmung erteilt hätte. Dieser Bedarf es in diesem Fall nämlich nicht.
Davon abzugrenzen ist eine Bearbeitung eines Werks. Hier wäre tatsächlich die Zustimmung des Urhebers erforderlich.



Ob diese Voraussetzungen vorliegen wäre dann im Einzelfall zu klären.


Nachtrag: Im Zweifelsfall bewegt man sich aber auf dünnem Eis. Erfüllt das eigene "Machwerk" tatsächlich die Voraussetzungen für die freie Benutzung?

Es wäre sicher angebracht, nur auf Bildmaterial zurückzugreifen, bei dem entsprechende Nutzungs-/Bearbeitungsrechte vorliegen.

Mag sein,

ich schließe es aus:
Sowohl der kommerzielle als auch der private Nutzer können die Bilder für den jeweiligen Verwendungszweck abändern. Dies aber bitte so, dass Rechte Dritter (Marken, Kunstwerke etc.) nicht verletzt werden oder dadurch Rechte am eigentlichen Bild entstehen können. Des Weiteren untersagt AHR jede Form von Veränderungen, die rassistisch, pornographisch, verletzend, herabwürdigend oder rufschädigend für andere oder für AHR sich auswirken könnten.

Finde den Thread seltsam, da mit einer Kamera und einem Modell aus dem eigenen Umfeld die Sache schnell erledigt wäre. Wenn ich schon entsprechend an einem Projekt arbeite, dann sorge ich auch für mein Ausgangsmaterial.
Wie sonst kann man Respekt vor dem Gegenüber bekommen, wenn quasi eine fremde Person zweckentfremdet wird. Wenn es jemand bekanntes ist, wird man auch entsprechend sorgfältig arbeiten.
Menschen nur auf den Körper zu reduzieren mag ich auch nicht.

Meine Meinung
Andi
 
Bei all dem Rechtsblabla bleibt noch zu erwähnen das meines wissens in Schulen Sonderrechte gelten. Urheberrechtlich geschützes Material darf sehr wohl im Unterricht verwendet werden, nur z.B. nicht auf der Schulhomepage veröffentlicht werden, z.B, kann ein Harry Potter Text im Englischunterricht zerstückelt und umgeschrieben werden.
Wenn es also ein Projekt im Kunstunterricht ist, warum soll das nicht auch für ein Foto gelten.
 
Finde den Thread seltsam, da mit einer Kamera und einem Modell aus dem eigenen Umfeld die Sache schnell erledigt wäre. Wenn ich schon entsprechend an einem Projekt arbeite, dann sorge ich auch für mein Ausgangsmaterial.
Wie sonst kann man Respekt vor dem Gegenüber bekommen, wenn quasi eine fremde Person zweckentfremdet wird. Wenn es jemand bekanntes ist, wird man auch entsprechend sorgfältig arbeiten.
Menschen nur auf den Körper zu reduzieren mag ich auch nicht.

Schnell erledigt ist das sicher nicht, wenn man
*erstmal Jemanden finden muss, der sich nackt fotografieren lässt
*keine Erfahrung
*und keine Studio bzw. Ausrüstung hat

Und in meiner Kunstkollage wird ganz sicher kein Mensch auf den Körper reduziert. Wird auch keinerlei sexuellen Bezug o.ä. haben.

Im Übrigen haben wir in Deutschland auch noch so etwas wie Kunstfreiheit.

Grüße
 
Ich verstehe nicht wo Dein Problem liegt, da das Gesicht nicht zu sehen sein wird, nimm doch einfach eine Schülerin (Klassenkameradin) und fertig aus
 
Ich verstehe nicht wo Dein Problem liegt, da das Gesicht nicht zu sehen sein wird, nimm doch einfach eine Schülerin (Klassenkameradin) und fertig aus

Naja, mit dieser Aussage qualifizierst Du aber die Arbeit von Aktfotografen ganz schön ab. Mal eben jemanden nehmen und fertig aus funktioniert nicht. Ich fange gerade an mit Portrait-Fotografie. Das ist ziemlich schwierig. Und ich kann mich an meine Schulzeit erinnern. Da ging es auch nicht, dass man alles immer selbst macht. Da wurden auch Bilder genommen, die man weder gekauft noch selbst geschossen hat.

Warum der TO aber so unbegabt ist, die gewünschten Bilder im Netz zu finden, erschließt sich mir allerdings nicht. Eine solche Frage hätte ich nie gestellt, sondern einfach das gefunden, was ich suche. Gerade die heutige Schülergeneration sollte doch in der Lage sein, mit dem WWW umzugehen.
 
Seh ich genauso wie mein vorschreiber. Würd einfach nen Bild ausm Internet benutzen. ******egal. Wird doch eh nich veröffentlicht also wo is das Problem? Würd mir über sowas überhaupt kein kopp machen.
 
Das mit den Aktfotos von Klassenkameradinnen stelle ich mir auch nicht so einfach vor. Wenn ich mich da an meine Schulzeit zurückerinnere. Da War es auch ohne Kamera schon schwierig genug, die Damen dazu zu bringen, die Hüllen fallen zu lassen ;)

Bei der Verwendung von Bildern dritter sehe ich in diesem Fall rechtlich kein Problem, da es sich durch die Verfremdung, in der der Ausdruck der Originalarbeit in den Hintergrund tritt, um eine freie Bearbeitung handelt.
Zudem schützt das Urheberrecht ja nur vor der Veröffentlichung, nicht vor der Bearbeitung selbst.
Ein größeres Problem wird wohl sein, ein Bild im Original zu bekommen. Dazu braucht man ja in jedem Fall die Zustimmung des Urhebers, womit sich die Rechtsfrage erübrigt hätte.
 
Seh ich genauso wie mein vorschreiber. Würd einfach nen Bild ausm Internet benutzen. ******egal. Wird doch eh nich veröffentlicht also wo is das Problem? Würd mir über sowas überhaupt kein kopp machen.

jo das würd ich ja auch machen. Finde aber leider kein passendes. In der Aktfotografie wird nunmal gern mit Licht & Schatten gespielt und es ist daher schon relativ schwer ein einigermaßen ausgeleuchtetes Bild zu finden. Dann noch in der angegebenen Position und in hinreichender Größe... ich war bis jetzt jedenfalls mit meiner Suche noch nicht erfolgreich. Deswegen hab ich gedacht probier ichs mal hier =)

Grüße
 
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