Bei der Registrierung handelt es sich normalerweise um eine freiwillige Angelegenheit, um zwecks Support und Marketing mit Adobe eine Vereinbarung zu treffen. Offenbar kommt es bei Adobe bei Downoad-Versionen aber zu Zwangsregistrierungen. Zu Zwangsregistrierungen kann es nach eigener Erfahrung auch kommen, wenn man sich z. B. man sich wegen einer kurzen Frage (z. B. Updeatemöglichkeit etc.) an den Support wendet und dabei die registrierte Email-Adresse angeben muss.
Dass Adobe bei Anfragen die Übertragung der Registrierung (von Adobe Lizenzübertragung genant) als rechtlich notwenig darstellt, ist zunächst nur die Auffassung von Adobe. Der Weiterverkauf von Einzelhandelsversionen (also Software in Kartonverpackung aus dem Einzelhandel oder aus dem Adobe-Store) ist nach Meinung der Rechtsexperten durch den Erschöpfungsgrundsatz des Urhebergesetzes geregelt und bedarf daher nicht derZustimmung durch den HErsteller, wenn die Software im europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurde. Weder Adobe noch der andere große Software-Hersteller sind bisher bei Einzelhandelsversionen gegen den Weiterverkauf von gebrauchter Software gerichtlich vorgegangen.
Auch hieß es auf der Adobe-Seite bisher:
http://www.adobe.com/de/support/service/transowner.html
"Einzelpersonen und Unternehmen haben die Möglichkeit, nach dem Verkauf oder der Schenkung von Software-Produkten von Adobe oder Macromedia die zugehörigen Einzellizenzen auf andere Personen oder Unternehmen zu übertragen.....
Sobald das ausgefüllte Formular zur Lizenzübertragung bei Adobe eingegangen ist, wird die Software auf den neuen Eigentümer registriert. Durch die Registrierung wird sichergestellt, dass der neue Eigentümer bei Adobe als rechtmäßiger Lizenznehmer erfasst wird, der Anspruch auf Kundendienst- und Support-Leistungen hat. "
Das kann man nur so interpretieren, dass auch Adobe davon ausgeht, dass die Lizenzübertragung bei Adobe eine freiwillige Angelegenheit ist.
Interessanterweise heißt es dazu aktuell bei Adobe:
http://kb2.adobe.com/de/cps/152/tn_15281.html
"Adobe erlaubt Einzelpersonen oder Unternehmen, eine Adobe-Produktlizenz im Rahmen eines Verkaufs oder einer Spende der Lizenz an eine andere Person oder ein anderes Unternehmen zu übertragen....
Es gilt eine Beschränkung von maximal vier Übertragungen pro Person."
Da es sich bei der auf vier festgesetzten Übertragungen um eine willkürlich festgelegte Anzahl handelt, sollte spätestens jetzt klar sein, dass es sich hier nur um eine Adobe-interne Angelegenheit handelt.
Ärgerlich ist vor allem, dass die meisten Adobe-software-Nutzer diese Verlautbarungen von Adobe für geltendes Recht halten und eine Adobe-Software daher ohne Adobe-Lizenzübertragung nur schwer weiterverkauft werden kann. Offenbar möchte Adobe den Weiterverkauf gebrauchte Software eindämmen und nimmt dabei den Ärger der Kunden in Kauf.