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Abschreibung einer Kamera

xachsewag

Themenersteller
Hi, ich weiß dass das nicht unbedingt hierhier passt, aber evtl. haben ja schon einige von euch mit sowas Erfahrung.

Ich darf mich seit kurzem als Inhaber eines Kleingewerbes schimpfen.
Jetzt habe ich mir eine 40D gekauft und weil auch Fotografie zu meinen Firmen Tätigkeiten zählt, will ich die abschreiben.

Jetzt schau ich in meiner Buchhaltungssoftware nach und da stehst doch tatsächlich: "Foto, Film, Kamera, Video,...: 7 Jahre"
Muss ich nun meine 40D über 7 Jahre abschreiben?
In 7 Jahren habe ich die Kamera bestimmt nicht mehr
Das kanns doch nicht sein :mad:
 
Das kommt auf das Finanzamt an und darauf, wie erheblich die Nutzung Deiner Fotoausrüstung ist.

Als Pressefotograf ist das Geraffel nach drei Jahren aus den Büchern . . . ;)
 
Aso ist das, und wer bestimmt wie meine Nutzung ist?
Einfach mal mit 3 Jahren reinschreiben?
Muss wohl doch mal zum Steuerberater
 
Muss wohl doch mal zum Steuerberater

Yep!

Also, bei mir ist die Ausrüstung ein elementarer Bestandteil zum Brötchenerwerb. Und es ist nachvollziehbar, daß Agenturen immer die aktuelle Cam Generation verlangen . . .

Wenn Du hingegen für das Internet als Makler Fotos von Häusern machst, so kommt es nicht auf die Ausrüstung an . . . letztendlich hat der Mensch beim Finanzamt einen gewissen Ermessensspielraum . . . und dann ist halt noch die Frage, wie gut Dein Steuerberater ist . . . ;)
 
Was Agenturen verlangen, wie schnell eine DSLR "alt" ist, interssiert das FA nicht. Abschreibung Kamera = 7 Jahre ist schriftlich. Nur das zählt. Diese Bestimmungen werden von Beamten gemacht, nicht von Realisten. Jede Diskusion mit denen ist vergeudete Energie.

Gruß Rue
 
Diese Bestimmungen werden von Beamten gemacht, nicht von Realisten. Jede Diskusion mit denen ist vergeudete Energie.

Der ist geil, aber absolut richtig:lol::top:

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Noch ne andere Frage: Kann man die Ausrüstung eig nur geltend machen, wenn sie nach der Gewerbeanmeldung gekauft wurde, oder geht dies auch noch, wenn ich die Kamera schon davor privat gekauft habe und jetzt gewerblich weiter nutze??
 
Ich habe mal nachgeschaut, wollte es jetzt genau wissen . . .

Notebook: 3 Jahre
Fotoausrüstung: 7 Jahre
Kleinkram: 1 Jahr
 
sind bei den 7 jahren auch die objektive inbegriffen? denn diese hat man in der regel schon ein wenig länger als einen kamerabody.
 
... eine andere Strategie wäre, die Kamera als Cam oder Body als Rechner zu deklarieren, der aussieht wie eine analoge Kamera. Rechner die das Aussehen eines Gartenzwergs haben, werden ja auch als "Computer" anerkannt.

Gruß Rue
 
Hi, ich weiß dass das nicht unbedingt hierhier passt, aber evtl. haben ja schon einige von euch mit sowas Erfahrung.

Ich darf mich seit kurzem als Inhaber eines Kleingewerbes schimpfen.
Jetzt habe ich mir eine 40D gekauft und weil auch Fotografie zu meinen Firmen Tätigkeiten zählt, will ich die abschreiben.

Jetzt schau ich in meiner Buchhaltungssoftware nach und da stehst doch tatsächlich: "Foto, Film, Kamera, Video,...: 7 Jahre"
Muss ich nun meine 40D über 7 Jahre abschreiben?
In 7 Jahren habe ich die Kamera bestimmt nicht mehr
Das kanns doch nicht sein :mad:

Ich hab's auch mal mit drei versucht... die Antwort steht aber noch aus ;)
 
Es ist nicht so, dass es sich nicht lohnt, mit den Leuten vom Finanzamt zu reden. Allerdings sollte man sich genau überlegen, wie man argumentiert.

Wenn ordentlich Gewinn anfällt, hast Du natürlich großes Interesse, möglichst schnell abzuschreiben.

Dann würde ich so argumentieren, dass die Kamera überdurchschnittlich beansprucht wird und deshalb nach drei jahren ausgetauscht werden muss. Für Objektive träfe das natürlich nicht zu.

Dies gilt auch, wenn du wenig Gewinn machen willst - weil es sich beispielsweise um ein nebenberufliches Gewerbe handelt.

Musst Du hingegen befürchten, dass Dir wegen Erfolglosigkeit die Gewinnerzielungsabsicht abgesprochen wird, wäre zu überlegen, ob man nicht argumentiert, dass das Geraffel wenig benutzt wird und deshalb länger hält.

Je nachdem, wie glaubwürdig Du klingst, wird sich das Finanzamt Deinen Argumenten wohl nicht verschließen.

Immer gutes Licht

PhotoPhoibos.
 
Ich hatte meine Fotogewerbe als Nebenberuf gemeldet und meine Kamera ohne große Erklärung auf 3 Jahre abgeschrieben. Da kam kein Nachfragen. Es wurde einfach akzeptiert. Die Kamera hatte ich nach 3 Jahren auch nicht mehr.
 
Moin,

da Du ein Kleingewerbe angelemdet hast, gehe ich mal davon aus, das Du die Einnahemn-Überschuß-Rechnung verwendest.

dazu sei Dir folgender Thread empfohlen:
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=273198

Aus diesem Thread kann man die gewünschten infos ziehen zzgl. einiger Möglichkeiten, die Steuerlast zu minimieren.

Will man die Ausrüstung übrigens länger abschreiben, als in den amtlichen AFA-Tabellen vorgegeben, braucht man sich vor dem FA nicht rechtfertigen;
Die amtlichen AFA-Tabellen sind Richtwerte, die natürlich überschritten werden dürfen...:rolleyes:
Erst bei kürzerer Nutzungsdauer werden die Fiskalritter mißtrauisch...:grumble:

Grundsätzlich gelten 7 Jahre, ich würde die gesamte Ausrüstung (Body/Glas/Objektive u. Zubehör) so ansetzen.
Werden später weitere Objektive angeschafft, sind diese zur Ausrüstung hinzuzuaktivieren, da nicht selbstständig nutzbar (allerdings könnte es dort Wertgrenzen geben, die ggf. beachtete werden müssen ( Stichwort:Verhältnismäßigkeit von Restwert Ausrüstung zu nachzuaktivierendem neuen Objektiv)).
Ich schätze mal jeder, der nicht bei Reuters oder DPA beschäftigt ist und p.a. eine komplette D3 verschleißt, wird auf 7 Jahre veranlagt; es sei denn, er hat humane Finanzbeamte erwischt...:top:

Beste Grüße,
Janni
 
7 Jahre ist richtig. Wenn Du die Kamera 1 Jahr nutzt und dann "verschrottest", dann sind im ersten Jahr 1/7 abzuschreiben im 2. Jahr dann eben noch 6/7. Warum und wie Du eine Kamera "verschrottest" interisiert hier nicht.

Ein weiterer Weg, wenn die Kosten für eine Anschaffung 1000 EUR übersteigen, dann können hierfür Rückstellungen getätigt werden.
Beispiel.
In 2008 kaufst Du ein Gehäuse für 500 EUR und dazu ein Objektiv für 700 EUR. Beides ist nicht alleine nutzbar und somit zusammen zu aktivieren.
Du kannst für diese Anschaffung nun bereits in 2007 eine Rückstellung bilden
und 40 % des Betrages, also 480 EUR bereits in 2007 Abschreiben!

Die Kombination beider Verfahren ermöglicht die Abschreibung in fast jedem gewünschtem Zeitraum.

Hintergrund warum dies akzeptiert wird ist eine der grundlegenden Steuerregeln, dass die Steuerlast über den Gesamtzeitraum des Bestehens eines Unternehmens schlüssig sein muss.

Dien Finanzamt ist Auskunftspflichtig, wenn Du also Frage zu der Rückstellung hast, dann kannst Du den für Dich zusändigen Mitarbeiter
dor konkret nach Rückstellungen fragen und auf diesem Weg im Vorfeld das OK einholen.
 
Beides ist nicht alleine nutzbar und somit zusammen zu aktivieren.
Und was macht der Profi, der mehrere Bodies hat ? Muss der dann würfeln, zu welchem Body welches Objektiv gehört ?

Jeder Body und jedes Objektiv ist einzeln zu aktivieren und abzuschreiben.
Ab 2008 ist jedes Wirtschaftsgut (WG) mit einem Kaufpreis bis 1.000 EUR (ohne Umsatzsteuer) zwingend auf 5 Jahre abzuschreiben.
Ausnahme: geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 150 EUR UND selbständig nutzbar).
Bis 2007 und ab 2008 für WG mit Anschaffungskosten von mehr als 1.000 EUR gilt weiterhin die AfA-Tabelle. Das bedeutet ab 2008:
Abschreibung für einen Body für 900 EUR = 5 Jahre, Body für 1.500 EUR = 7 Jahre.

Ab 2008: die Abschreibung aller WG eines Jahres bis 1.000 EUR Anschaffungskosten erfolgt in einem Pool über 5 Jahre. Dieser Pool wird nicht mehr verändert. Das heißt, wenn ein WG zwischendurch verkauft wird, kommt es nicht mehr zur Sofortabschreibung des Restbuchwertes (die o.g. 6/7).
 
Zuletzt bearbeitet:
...
Muss wohl doch mal zum Steuerberater

Das wäre das beste, denn bei dem, was ich hier so lese, sträuben sich meine Haare .... :eek:


...
Werden später weitere Objektive angeschafft, sind diese zur Ausrüstung hinzuzuaktivieren, da nicht selbstständig nutzbar ...

Also in meinem Einkommensteuergesetz steht das nicht....
Selbständige Nutzbarkeit ist nur für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410€, bzw. 150/1.000 € aktuell, und deren Sofortabschreibbarkeit Voraussetzung.
Und hinzuaktiviert werden nur nachträgliche Anschaffungskosten, nicht aber einzelne Wirtschaftsgüter.

...
Die amtlichen AFA-Tabellen sind Richtwerte, die natürlich überschritten werden dürfen...:rolleyes:
Erst bei kürzerer Nutzungsdauer werden die Fiskalritter mißtrauisch...:grumble:

Grundsätzlich gelten 7 Jahre, ich würde die gesamte Ausrüstung (Body/Glas/Objektive u. Zubehör) so ansetzen.
...

Genau, es sind RICHTWERTE. Denn die Abschreibung richtet sich nach meinem Gesetz immer noch nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die nachzuweisen obliegt dir.

...
Ich schätze mal jeder, der nicht bei Reuters oder DPA beschäftigt ist und p.a. eine komplette D3 verschleißt, wird auf 7 Jahre veranlagt; es sei denn, er hat humane Finanzbeamte erwischt...:top:
...

Ah, ein Kenner der Szene und der rechtlichen Materie....


Ein weiterer Weg, wenn die Kosten für eine Anschaffung 1000 EUR übersteigen, dann können hierfür Rückstellungen getätigt werden.
Beispiel.
In 2008 kaufst Du ein Gehäuse für 500 EUR und dazu ein Objektiv für 700 EUR. Beides ist nicht alleine nutzbar und somit zusammen zu aktivieren.
Du kannst für diese Anschaffung nun bereits in 2007 eine Rückstellung bilden
und 40 % des Betrages, also 480 EUR bereits in 2007 Abschreiben!

Üblicherweise werden Rückstellungen nicht für Aufwendungen gebildet, die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens darstellen.

Vielleicht meinst du ja Rücklagen ? Dann will ich nur hoffen, daß die Kamera in dem Nebengewerbe 'zu dem auch Fotografie zählt' nicht zu häufig privat genutzt wird ....

...
Dien Finanzamt ist Auskunftspflichtig, wenn Du also Frage zu der Rückstellung hast, dann kannst Du den für Dich zusändigen Mitarbeiter
dor konkret nach Rückstellungen fragen und auf diesem Weg im Vorfeld das OK einholen.

Nennt man "verbindliche Auskunft" und kostet Geld.
Aber Fragen an sich schadet natürlich nicht.
 
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