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Abschreibung bei Einnahmenüberschussrechnung

Henschel

Themenersteller
Hallo zusammen und ein gesundes und erfolgreiches Fotojahr 2008!

Ich habe mal eine Frage bezüglich der Abschreibung, wenn man sein Gewerbe per Einnahmenüberschussrechnung abrechent. Ich kaufe jetzt beispielsweise eine neue Kamera und habe irgendwo gelesen, dass ich diese auf mindestens 3 Jahre abschreiben muss und nicht auf einmal geltend machen kann.
Stimmt das? Und wenn ja, wie handhabe ich das? Einfach den Wert durch 3 teilen und jedes Jahr (über drei Jahre) vom Gewinn abziehen?

Besten Dank schon mal.
Verweise auf andere Threads werden auch angenommen, da ich nichts passendes finden konnte.
 
Die Abschreibung dürfte über min. 5 Jahre laufen und ist ab diesem Jahr nur noch linear möglich. Also wenn die Kamera 1.000€ netto kostet, kannst du pro Jahr 200€ abschreiben. Die Mehrwertsteuer kannst du sofort geltend machen.
 
Ich habe das so gemacht:

für Kamera, Objektive und sonstiges Zubehör, habe ich ein eigenes Arbeitsblatt "Anlagegüter" in Excel erstellt, da gibtes unter anderem Pro Jahr eine Spalte mit der jeweiligen Abschreibesumme. die Spalte wird automatisch aufsummiert und die Gesamtsumme in das Arbeitsblatt "EAR" in die Spalte Ausgaben übertragen.

Neben der Kamera und den Objektiven muss man normalerweise auch alle anderen Anlagegüter, die nicht komplett eigenständig zu nutzen sind, über mehrere Jahre abgeschrieben werden (z.B. Batteriegriff, Filter, etc.). Für den Abschreibezeitraum gibt es zwar Richtwerte, je nach Finanzamt bzw. Finanzbeamten sind da aber auch mal Abweichungen möglich. Ich habe aus Unkenntnis über diese Richtwerte für meine Kamera und die Objektive eine Abschreibung über drei Jahre eingetragen, die vom Finanzamt auch anerkannt wurde.

Glückauf
MaE
 
Ich schreibe Kameras auf zwei Jahre ab.
Beim Kauf definiere ich einfach die Nutzungsdauer (tief gerechnet) und das wurde bisher auch zwei mal abgenickt.
 
Besten Dank schon mal.
Verweise auf andere Threads werden auch angenommen, da ich nichts passendes finden konnte.


Mein Rat bei allen Angelegenheiten rund ums Steuer ud Finanzamt:

Professionelle Hilfe holen. Dies ist besipielsweise ein Steuerberater. Das Forum mit Sicherheit nicht.

Meine BWL-Kenntnisse sind zu alt, um auf dem aktuellen Stand zu sein.
 
Hallo zusammen und ein gesundes und erfolgreiches Fotojahr 2008!

Ich habe mal eine Frage bezüglich der Abschreibung, wenn man sein Gewerbe per Einnahmenüberschussrechnung abrechent. Ich kaufe jetzt beispielsweise eine neue Kamera und habe irgendwo gelesen, dass ich diese auf mindestens 3 Jahre abschreiben muss und nicht auf einmal geltend machen kann.
Stimmt das? Und wenn ja, wie handhabe ich das? Einfach den Wert durch 3 teilen und jedes Jahr (über drei Jahre) vom Gewinn abziehen?

Besten Dank schon mal.
Verweise auf andere Threads werden auch angenommen, da ich nichts passendes finden konnte.

Grundsätzlich sind bestimmte Wirtschaftsgüter über einen Zeitraum von x Jahren verteilt abzuschreiben.
In welcher Höhe und über welchen Zeitraum, das lässt sich in so einem Fred nicht klären.

Wenn die drei Jahre zutreffen, dann genau so machen, wie du es geschrieben hast.
Und wer durchs EÜR Formular kommt, der kommt auch durch einfache Abschreibungen :-)
 
wenn man sein Gewerbe per Einnahmenüberschussrechnung abrechent.

Nun, als Gewerbetreibender wird die Unternehmenssteuerreform 2008 nicht an dir vorbeigegangen sein. Somit kannst du deinen speziellen Fall (den wir hier nicht kennen, wie zB die Höhe der Investition) aktuell in etwa 3 Trilliarden Beispielen ergoogeln. ;) Ansonsten mit deinem Steuerberater durchsprechen, da leider die Komponenten, die unterm Strich ineinander greifen mal wieder nicht einfacher, sondern komplizierter geworden sind.
 
Die Nutzungsdauer beträgt laut offiziellen AfA-Tabellen für allgemein verwendbare Anlagegüter bei Kameras 7 Jahre.

Die genaue Berechnung und Anwendung der steuerlichen Regelungen überlasse ich jetzt aber deinem Steuerberater.;)

P.S.: Das gilt natürlich ausschließlich für Deutschland. In anderen Ländern mag darum gewürfelt werden...;)
 
Ich wünsche ein erfolgreiches 2008. Wir sollten es ohne Stress beginnen.

Wenn jemand sich mit der Buchführung auskennt (zum Beispiel weil er gelernter Kaufmann ist oder im Studium die entsprechenden drei Scheine gemacht hat), braucht er für eine Einkommensüberschussrechnung sicher keinen Steuerberater - und die AfA-Sätze und -Zeiten kann man sich googeln. Das Formular kann man sich z. B. in Excel selbst programmieren.

Wer nicht sauber buchen kann, ist beim Steuerberater sicher besser aufgehoben.

Generell wird jetzt in Monaten abgeschrieben und nicht mehr in Jahres oder Halbjahreszeiträumen. Was also im Dezember gekauft wird, kann bei einer Abschreibungsdauer von drei jahren im ersten Jahr nur zu 1/36 abgeschrieben werden, die nächsten beiden jahre dann 12/36 und das letzte Jahr 11/36. Das Finanzamt sieht am liebsten, wenn Foto-Geräte über sieben jahre abgeschrieben werden. Willst Du kürzer oder länger abschreiben, solltest Du mit der Sachbearbeiterin reden.

Dort braucht es - wie beim fotografieren - immer gutes Licht

PhotoPhoibos.
 
Also, es gibt keinen vorbestmmten Abschreibungszeitraum. Drei Jahre werden die Regel sein. Hängt ein wenig auch von Deiner Argumentation und der Sichtweise Deines Sachbearbeiters ab.
Der Absetzungsbetrag ist zu zwölfteln. Hast Du die kamera beispielsweise im Mai 2007 gekauft, kannst du bei 3-jähriger Abschreibung 8/12 (der Monat des Kaufes zählt mit) des Abschreibungsbetrages ansetzen.

Beispiel:
Anschaffung - 15. Mai 2007
Bemessungsgrundlage (Preis): 1200€ - verteilt auf 3 Jahre = 400,- p.a.
für 2007 - 8/12 (8 Monate) von 400,- = 267,-€
2008 und 2009 = 400,-€
2010 Rest i.H.v. 133,-€ (die fehlenden Monate aus 2007 = 4/12)

267+400+400+133 = 1200,-
 
Die Nutzungsdauer beträgt laut offiziellen AfA-Tabellen für allgemein verwendbare Anlagegüter bei Kameras 7 Jahre.

Die genaue Berechnung und Anwendung der steuerlichen Regelungen überlasse ich jetzt aber deinem Steuerberater.;)

P.S.: Das gilt natürlich ausschließlich für Deutschland. In anderen Ländern mag darum gewürfelt werden...;)
Dein Berater hat 7(!) Jahre für die Abschreibung Deiner Cam angesetzt?:eek: :lol:
Wechsel den Berater!
Mal ehrlich: ist meistens eine Frage der Argumentation!
 
Guck mal hier(gilt für Deutschland):

http://de.wikipedia.org/wiki/Absetzung_für_Abnutzung


pdf Datei mit den aktuellen AFA Regelungen!
http://www.disque.de/ra/info/stn_afatabelle.pdf

Kameras werden in D laut der Liste über 7! Jahre abgeschrieben.... Mann, Mann :(

diese Regelung stammt aus einer Zeit, als DSLR im beruflichen Bereich kaum eine Rolle spielten und war damals sachgerecht. Heute gilt das nicht mehr: die Olympus E-1 ist heute, also längstens nach 4 Jahren, nicht mehr Stand der Technik und kann ersetzt werden. Hier muss man im Einzelfall argumentieren -> Steuerberater
 
Dein Berater hat 7(!) Jahre für die Abschreibung Deiner Cam angesetzt?:eek: :lol:
Wechsel den Berater!
Mal ehrlich: ist meistens eine Frage der Argumentation!

Die Unternehmenssteuerreform 2008 scheint nicht bis zu dir vorgedrungen zu sein. Wechsel den Berater bzw. Suche dir einen! ;)
 
Moin,

gem. der amtlichen AFA-Tabelle werden die Kamera und die dazugehörigen Objektive (nicht selbstständig nutzbar; Zubehör der Cam) und weiteres Zubehör wie Karten, BG´s etc. (alles was an oder in die Cam gehört) zusammen aktiviert und über 7 Jahre abgeschrieben.
Die monatsgenaue AFA wurde angesprochen und ist anzuwenden.
Als § 4 EstG-Anwender (E-Ü-Rechner) müßte Dir auch in 2008 die Ansparabschreibung zustehen (Investitionsabzugsbetrag nur bei bilanzierenden Unternehmern).
D.h. Du bildest im Jahre 2007 eine Rücklage für Dein WG i.H.v. max. 40 % der Anschaffungskosten.
In 2008 schaffst Du an; die Rücklage ist gewinnerhöhend aufzulösen; aber:
Du kannst 20 % Sonder-AFA neben der linearen AFA einmalig ziehen.
So kannst Du im ersten Jahr die AFA maximieren. Dies setzt aber voraus, das Du im Vorjahr weißt, was Du anschaffen willst.
In Deinem Falle würde ich für 2007 die Rücklage bilden, da Du ja scheinbar in 2008 anschaffen willst.

Die 7 Jahre AFA sind verbindlich anzusetzen. es ist unerheblich, ob der gesunde Menschenverstand meint, DSLR´s sind schon nach drei Jahren völlig veraltet.:grumble::grumble::grumble:
Allerdings kann man immer versuchen, eine Teilwertabschreibung vorzunehmen.:D:D:D
Dieser ist dann zulässig, wenn belegt wird, das das Wirtschaftsgut nachhaltig und dauerhaft in seinem Wert gemindert ist.
Dies geht entweder durch überdurchschnittliche Abnutzung (DSLR ist frühzeitig verschlissen) oder durch Begründung eines Marktwertes, der geringer ist als der Restbuchwert.
Da Objektive nicht so schnell an Wert verlieren und bei entsprechender Anzahl den Bodywert übertreffen,, kann es aber problematisch werden...mit der Bewertung.

Beste Grüße,
Janni
 
Die 7 Jahre AFA sind verbindlich anzusetzen. es ist unerheblich, ob der gesunde Menschenverstand meint, DSLR´s sind schon nach drei Jahren völlig veraltet.:grumble::grumble::grumble:

Da bleibt notfalls immer noch die Möglichkeit die Kamera vorzeitig, evtl. mit Verlust, zu verkaufen.
 
Die 7 Jahre AFA sind verbindlich anzusetzen. es ist unerheblich, ob der gesunde Menschenverstand meint, DSLR´s sind schon nach drei Jahren völlig veraltet.:grumble::grumble::grumble:

Das sehe ich anders und würde wie folgt argumentieren: Es ist ein Unterschied, ob die Kamera in einem Betrieb gelegentlich verwendet wird oder ob ein Profi sie täglich in der Hand hat.

Dann würde ich die AFA-Tabelle für die Fernseh- Film- und Hörfunkwirtschaft anwenden. Da sind es dann schonmal "nur" 5 Jahre. (jedenfalls, wenn es mittlerweile noch kein Update der Tabelle von 1990 gibt) Und dann selbstverständlich bei Bedarf ausserordentlich abschreiben...
 
Moin,

(...)

Als § 4 EstG-Anwender (E-Ü-Rechner) müßte Dir auch in 2008 die Ansparabschreibung zustehen (Investitionsabzugsbetrag nur bei bilanzierenden Unternehmern).
D.h. Du bildest im Jahre 2007 eine Rücklage für Dein WG i.H.v. max. 40 % der Anschaffungskosten.
In 2008 schaffst Du an; die Rücklage ist gewinnerhöhend aufzulösen; aber:
Du kannst 20 % Sonder-AFA neben der linearen AFA einmalig ziehen.
So kannst Du im ersten Jahr die AFA maximieren. Dies setzt aber voraus, das Du im Vorjahr weißt, was Du anschaffen willst.
In Deinem Falle würde ich für 2007 die Rücklage bilden, da Du ja scheinbar in 2008 anschaffen willst.

(...)

Beste Grüße,
Janni

Hallo,

mein Steurerberater wollte ein Angebt für die Kamera von mir haben. Ein einfacher Ausdruck eines Internet-Anbieters hat gereicht.
 
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