• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum September-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Abschreibung bei Einnahmenüberschussrechnung

Die 7 Jahre AFA sind verbindlich anzusetzen. es ist unerheblich, ob der gesunde Menschenverstand meint, DSLR´s sind schon nach drei Jahren völlig veraltet.:grumble::grumble::grumble:

Soweit nicht eine kürzere betriebsgewöhliche Nutzungsdauer nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht wird.;)

Dein Berater hat 7(!) Jahre für die Abschreibung Deiner Cam angesetzt?:eek: :lol:
Wechsel den Berater!
Mal ehrlich: ist meistens eine Frage der Argumentation!

Na, ne kleine Leseschwäche gefressen bevor du dir meinen Text duchgelesen hast ?! :D

Frohes Neues Jahr !
 
Wurde ja eigentlich schon alles gesagt...

amtliche Tabelle: 7 Jahre
Wer kürzere Lebensdauer ansetzt muss sich evtl. mit dem Finanzamt rumärgern und denen erklären, warum ein kürzerer Zeitraum angesetzt wurde. Recht einfach geht dies z.B., wenn man eine Herstellerangabe hat, wie viele Auslösungen ungefähr möglich sind, ehe die Kamera den Geist aufgibt und dies ins Verhältnis zu den tatsächlich in einem Jahr getätigten Auslösungen setzt. Eine andere Möglichkeit wäre, den Produktlebenszyklus anzugeben (also in welchen Abständen i.d.R. Folgemodelle auf den Markt kommen).

Neuwagen sind auch auf 6 Jahre abzuschreiben - ein Handelsvertreter, der 120.000km im Jahr fährt, wird anhand seines Fahrtenbuches sehr gut belegen können, dass sein Auto NICHT die 6 Jahre halten wird (wären ja etwa 720.000km, bei heutiger Qualität mehr als fragwürdig) und die Abschreibung auf 2 oder maximal 3 Jahre reduzieren können - da geht das Finanzamt in der Regel auch mit.

Trotz allem sollte man aber auch in die Zukunft schauen. Klar kann man sich ne MarkIII für 5.000 Euro kaufen und auf 2 Jahre abschreiben (Restwert dann 1 Euro). Wird die Kamera dann aber verkauft oder privat entnommen, ist ein Zeitwert anzusetzen - liegt der in 2 Jahren dann bei 1.000 Euro, macht man im Jahr der Entnahme mal schlappe 999 Euro Gewinn. Bei den Zahlen mag es noch gehen, es gibt aber viele, die sich Neuwagen kaufen, die Sonder-AFA nach §7g EStG ziehen, verkürzte Abschreibungsdauer und dann nach 3 Jahren das Auto teuer verkaufen und sich wundern, warum der Gewinn plötzlich um 10.000 Euro steigt.

Höhere Abschreibungen, Sonderabschreibungen, Ansparrücklagen... all das sollte mit Bedacht gewählt werden, sonst fällt es einem irgendwann mal auf die Füße. Der Staat schenkt einem ja nichts, man verschiebt die Steuerlast nur auf folgende Jahre. Wann, in welcher Höhe, und ob überhaupt - das festzustellen und zu errechnen zeichnet dann den guten Steuerberater aus.

Ach - liegt der Kaufpreis der Kamera zwischen 150 und 1000 Euro, hat man seit diesem Jahr gar keine Wahlmöglichkeit mehr -> Sammelkonto, 5 Jahre Abschreibung, linear, Punkt aus fertig, Unternehmenssteuerreform sei dank :lol:

Tyndal
 
Aaaalso... Besten Dank schon mal. Habe eben vorsichtshalber mal beim Finanzamt angerufen und für mein Beispiel gilt:

Kleinunternehmer, Einnahmenüberschussrechnung ohne Umsatzsteuerabführung:

- Grundsätzlich 7 Jahre Abschreibung
- Bei Kauf mitten im Jahr ist zu zwölfteln

ABER: Es wird bei entsprechender Argumentation auch eine kürzere Zeit anerkannt
 
Asche auf mein Haupt, da hab' ich aber etwas daneben gelegen. Sorry.:o

Allerdings kann man mit entsprechender Argumentation tatsächlich einen kürzeren Abschreibungszeitraum "aushandeln".

Man denke allein einmal daran, wie häufig sich teilweise innerhalb eines Jahre, die Abschreibungsdauer von PC's geändert hat... . Da blicken ja nicht mal mehr die Beamten durch.
 
Das sehe ich anders und würde wie folgt argumentieren: Es ist ein Unterschied, ob die Kamera in einem Betrieb gelegentlich verwendet wird oder ob ein Profi sie täglich in der Hand hat.

Dann würde ich die AFA-Tabelle für die Fernseh- Film- und Hörfunkwirtschaft anwenden. Da sind es dann schonmal "nur" 5 Jahre. (jedenfalls, wenn es mittlerweile noch kein Update der Tabelle von 1990 gibt) Und dann selbstverständlich bei Bedarf ausserordentlich abschreiben...

...allein es stellt sich die Frage, ob die o.g. Tabelle vom FA akzeptiert wird.
Ich habe von Berufs wegen die Bilanz unserer hauseigenen Werbeagentur geprüft. Dort wurde im Jahre 2005 eine DSLR angeschafft, um notwendige Produktfotos für Zeitungsanzeigen zu erstellen.
Der Ansatz erfolge mit einer Nutzungsdauer von 7 Jahren, gem. allgemeiner AFA-Tabelle.
Der kurze Anruf in unserer Steuerabteilung bestätigte die 7 Jahre. Der Verweis einer schnellen technischen Alterung der DSLR scheidet als Argument für eine kürzere AFA aus, es sei denn man belegt entsprechend...(siehe mein erstes Posting).
Bis 2004 wurde im übrigen auf 4 Jahre abgeschrieben...:grumble::grumble::grumble:

Hallo,

mein Steurerberater wollte ein Angebt für die Kamera von mir haben. Ein einfacher Ausdruck eines Internet-Anbieters hat gereicht.

...korrekt, es reicht, wenn man den Wert der Kamera realistisch angibt, davon dann max. 40 % ansetzt.
Bei Nichtanschaffung im Folgejahr oder Folgejahr+1 muß man dann allerdings die 40 % gewinnerhöhend buchen zzgl. 6 % bzw. 12 % Zins...:eek::eek::eek:

Soweit nicht eine kürzere betriebsgewöhliche Nutzungsdauer nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht wird.;)
...nach meinem Kenntnisstand geht die amtliche AFA-Tabelle von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer aus, das wären 7 Jahre.
Aber es bleibt unbenommen, im Rahmen einer Teilwertabschreibung gegen Nachweis die DSLR höher abzuschreiben...

Wurde ja eigentlich schon alles gesagt...

Höhere Abschreibungen, Sonderabschreibungen, Ansparrücklagen... all das sollte mit Bedacht gewählt werden, sonst fällt es einem irgendwann mal auf die Füße. Der Staat schenkt einem ja nichts, man verschiebt die Steuerlast nur auf folgende Jahre. Wann, in welcher Höhe, und ob überhaupt - das festzustellen und zu errechnen zeichnet dann den guten Steuerberater aus.

Ach - liegt der Kaufpreis der Kamera zwischen 150 und 1000 Euro, hat man seit diesem Jahr gar keine Wahlmöglichkeit mehr -> Sammelkonto, 5 Jahre Abschreibung, linear, Punkt aus fertig, Unternehmenssteuerreform sei dank :lol:

Tyndal

...jopp, korrekt; bei der Sonder-AFA gem. § 7 G EstG respektive Investitionsrücklage kommt es de facto nur zu einer Steuerstundung für ein bis zwei Jahre.
Danach muß (unabhängig von der Anschaffung) aufgelöst werden, was den Gewinn erhöht. Da heiß dann schon im Vorfeld, genau zu prüfen, ob man in ein oder zwei Jahren noch Verluste macht oder die Progression dann voll zulangt...

Aaaalso... Besten Dank schon mal. Habe eben vorsichtshalber mal beim Finanzamt angerufen und für mein Beispiel gilt:

Kleinunternehmer, Einnahmenüberschussrechnung ohne Umsatzsteuerabführung:

- Grundsätzlich 7 Jahre Abschreibung
- Bei Kauf mitten im Jahr ist zu zwölfteln

ABER: Es wird bei entsprechender Argumentation auch eine kürzere Zeit anerkannt

...sag ich doch...;););)

Beste Grüße,
Janni
 
...nach meinem Kenntnisstand geht die amtliche AFA-Tabelle von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer aus, das wären 7 Jahre.
Aber es bleibt unbenommen, im Rahmen einer Teilwertabschreibung gegen Nachweis die DSLR höher abzuschreiben...

Korrekt. Aber eine andere betriebsgewöhnliche/übliche ND kann trotzdem angesetzt werden. Die offiziellen AfA-Tabellen sind nicht so dogmatisch. Auch wenn die Finanzverwaltung das manchmal so auslegt. :mad:

Teilwertabschreibung ist übrigens nur noch unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich und scheidet meistens aus (im Steuerrecht; nicht im Handelsrecht)
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten