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Abschreibung einer Kamera

Ich möchte das Thema hier mal aufgreifen.

Wenn man nun so ein Gebwerbe ins Auge fasst ....

Also die 150/100€ Grenze habe ich grundsätzlich verstanden, oder auch nicht ...

Gesetzt den Fall, ich habe Body, Cam, Tasche, Blitze, die ALLE unter 1000€ netto gekostet haben, aber logischerweise nicht allein nutzbar sind ... fasst man sie dann zusammen als AFA und schreibt sie monatsgenau über 7 Jahre ab, oder packt man sie "einzeln" in den besagten Pool für GWG und schreibt die über 5 Jahre ab? Wenn ich das richtig verstanden habe, würde dann auch ein Filter unter 150€ in den Pool wandern, da er alleine keinen Sinn macht.

Grob richtig ?
 
Gesetzt den Fall, ich habe Body, Cam, Tasche, Blitze, die ALLE unter 1000€ netto gekostet haben, aber logischerweise nicht allein nutzbar sind ... fasst man sie dann zusammen als AFA und schreibt sie monatsgenau über 7 Jahre ab, oder packt man sie "einzeln" in den besagten Pool für GWG und schreibt die über 5 Jahre ab? Wenn ich das richtig verstanden habe, würde dann auch ein Filter unter 150€ in den Pool wandern, da er alleine keinen Sinn macht.

Wo fange ich am besten an?

Bis 2007 wurden Anschaffungen bis 60 EUR direkt als Aufwand gebucht, wenn sie keine Anschaffungsnebenkosten waren. Diese Grenze beträgt seit 2008 EUR 150. Ein Tasche kann man aber auch ohne Kamera nutzen (z.B. als Einkaufstasche). Ein Objektiv oder ein Blitz natürlich nicht. Der Sammelposten, welcher 2008 eingeführt wurde, ist ab 2010 keine Pflicht mehr. Es gibt daher wieder die Bewertungsvereinfachung für GWG bis 410 EUR, die aber selbständig nutzbar sein müssen.

Korrekt wäre daher vermutlich in Deinem Fall (Ausrüstung teurer als EUR 1000) alles auf 7 Jahre abzuschreiben. Falls Du jedoch ein Nebengewerbe anmelden möchtest, so wird das Finanzamt meist eher prüfen, ob Liebhaberei vorliegt. So gesehen kann eine längere Abschreibungsdauer sogar hilfreich sein.

Falls übrigens sämtliche Kosten nur knapp über 1000 EUR liegen sollten (bis 1666,65), so kann man diese evtl. mit einem Investitionsabzugsbetrag noch drücken.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
 
ja, nach einigem lesen sehe ich das auch so, dass ich die foto-ausrüstung (>3000€) und auch eine videoausrüstung (~1500€) als AFA über 4 Jahre (da zu 100% gebrauchtware, da werd ich mich nochrückversichern) abschreiben.

liebhaberei ist es nicht, gewinnerzeilungsabsichten sind felsenfest. (hat nix mit der hobbyportraitfotografie zu tun)
 
ja, nach einigem lesen sehe ich das auch so, dass ich die foto-ausrüstung (>3000€) und auch eine videoausrüstung (~1500€) als AFA über 4 Jahre (da zu 100% gebrauchtware, da werd ich mich nochrückversichern) abschreiben.

Die Nutzungsdauer von 7 Jahren gilt für neue Fotoausrüstung (früher waren es 5 Jahre). Wenn es sich um bisher privat genutzte handelt, wird man dies i.d.R. zum Teilwert (= Verkehrswert) einlegen und 7 Jahre ./. Alter abschreiben.

Erfolgt die Einlage innerhalb von 5 Jahren und ist bezüglich der USt kein § 19 UStG (Kleinunternehmer Umsatz < 17500) geplant, dann käme hier auch eine Umsatzsteuerberichtigung in Frage.

Übrigens, am besten gleich an die KSK denken. Einige Fotografen erwischt es hier rückwirkend, was oft Probleme bringt.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
 
So jetzt bitte ich nun doch darum mal ein Gespräch mit dem Steuerberater seiner Wahl zu führen.

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