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Abmahnung - jetzt hat es mich erwischt

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

SirSani70

Themenersteller
Hallo,

heute bekam ich Post von einem Anwalt. Doch lest erst die Vorgeschichte:

Ich fotografiere u.a. bei Sportveranstaltungen (Marathon, Volksläufe). Beispielbilder findet ihr [Link auf kommerzielle Seite entfernt, scorpio]. Die Läuferinnen und Läufer können für kleines Geld Bilder von sich bestellen. Vom Veranstalter liegen mir die Fotografiererlaubnis jeweils vor.

Nun hat eine Läuferin über ihren Anwalt mir eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung (Kostennote: 900 Euro) zukommen lassen, da sie nicht veröffentlicht werden möchte und weil ich ihre Persönlichkeitsrechte nicht achte.

Meine Frage: Würdet ihr die Unterlassungserklärung unterschreiben?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ohne das ich jetrzt die große Ahnung mit so etwas hätte: ich würde zum Anwalt gehen und auf keinen Fall einfach so unterschreiben.

Ich finds einfach lächerlich was da wieder in so einem Kopf abgeht :evil:
 
Geh deinerseits zum Anwalt und frage diesen um Rat. Unterschreiben je nachdem, was der Anwalt dir rät. Es ist nicht per Gesetz verboten, für den "Privatgebrauch" öffentlich zu fotographieren.

Da du die Bilder von fremden Personen aber ohne deren Erlaubnis kommerziell zu Geld machen wolltest (Veranstalter ist nicht das Mündel der Personen, die da mitlaufen) kann der Anspruch begründet sein. :(

Hole dir auf jeden Fall Rechtsbeistand.

Gruß
laurooon
 
Wenn die bei einer öffentlichen Sportveranstaltung aktiv teilnimmt, darf sie IMHO fotografiert und auch veröffentlicht werden. Wie gesagt, IMHO!
 
Wenn die bei einer öffentlichen Sportveranstaltung aktiv teilnimmt, darf sie IMHO fotografiert und auch veröffentlicht werden. Wie gesagt, IMHO!

So sehe ich es auch. Zudem ich bei jeder Veranstaltung den Veranstalter frage, ob er etwas dagegen hat, wenn Fotos dort veröffentlicht werden. Würde ich nur eine Reportage machen, bräuchte ich nicht fragen. Da aber die Bilder von den Läufern gekauft werden können (kommerziell), frage ich vorher nach.

Gruss
Holger
 
Wenn die bei einer öffentlichen Sportveranstaltung aktiv teilnimmt, darf sie IMHO fotografiert und auch veröffentlicht werden. Wie gesagt, IMHO!

Klar darf sie. Nur der TE wollte ja Geld aus den Fotos mit ihr schöpfen. Die Bilder von ihr konnte ja denke ich mal kaufen, wer möchte. Und ich glaube hier wirds haarig.

Natürlich kann die Läuferin nicht jeden verklagen, der ne Kamera zückt und Bildchen schießt. Ist das Interesse des Fotografen aber kommerzieller Natur muss meines Wissens nach die Person ihr Einverständnis erteilen.

Gruß
laurooon
 
So sehe ich es auch. Zudem ich bei jeder Veranstaltung den Veranstalter frage, ob er etwas dagegen hat, wenn Fotos dort veröffentlicht werden.

Der Veranstalter ist aber nicht der Vormund der Läufer. Es sei denn, die Läufer haben bei der Veranstaltung eine Erklärung unterschrieben, dass das gemacht werden darf.

Dann bist du fein raus. Aber wenn ich zu meinem Nachbar sage: "Hey, fotografiere mal SirSani70 und verkauf die Bilder von ihm. Ich erlaube dir das!", würdest du dich wohl auch fragen, was mir einfällt, für DICH zu entscheiden.
 
Da du die Bilder von fremden Personen aber ohne deren Erlaubnis kommerziell zu Geld machen wolltest (Veranstalter ist nicht das Mündel der Personen, die da mitlaufen) kann der Anspruch begründet sein. :(

Wobei ja niemand gezwungen ist, Fotos von sich zu kaufen.

Kopiert (kostenlos) werden die Bilder gerne, aber sobald jemand was dafür zahlen müsste, geht das Geschrei von Persönlichkeitsrechten los.

Mein Anwalt ist informiert und ich werde schauen, was er mir rät.

Gruss
H.
 
Nein, wenn es eine Öffentliche Veranstaltung war nicht.

Nur wenn dieses Foto z.B. für ein Werbeposter verwendet würde wäre so etwas möglich.

Fazit: Fachanwalt
 
Mal ne Frage als Laie! Was rechtfertigt hier exakt 900 EUR und wie wird dieser Betrag vom gegnerischen Anwalt festgelegt?

Einfach nur dem Wunsch nach, was man sich gerne mal wünscht, multipliziert mit 2, damit bei einer Einigung der gewünschte Betrag rausspringt oder wie geht das?
 
Ich kann beiden vorherigen Kammentaren nur beipflichten.
Auf keinen Fall die Unterlassungserklärung des Anwalts unterschreiben, da hier meist ein irgendwie geartettes Schuldeingeständnis eingeflochten wird.
Du solltest bis zum Termin bei Deinem Anwalt herausfinden, ob die Sportveranstalung soweit öffentlich war (Ermessenssache), dass die Sportlerin nun eine Person des öffentlichen Lebens ist und daher gegen eine Veröffentlichung nichts mehr einwenden darf. Auch solltest Du Deine Fotografiererlaubnis mit den Teilnahmebedingungen des Veranstalters vergleichen, vermutlich gibt der Sportler hierin die Erlaubnis, fotografiert zu werden. Im schlimmsten Fall (vermute ich) musst Du eine modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben, die Dein Anwalt für Dich ausformuliert.
Gruß, Thomas
 
Der Veranstalter ist aber nicht der Vormund der Läufer. Es sei denn, die Läufer haben bei der Veranstaltung eine Erklärung unterschrieben, dass das gemacht werden darf.

Die Veranstaltungen, bei denen es in der Ausschreibung drin steht, kann man an den Händen abzählen. Ich fotografiere vor allem kleine regionale Sportveranstaltungen und da hat sich das noch nicht ins Bewusstsein der Veranstalter eingeprägt.

Dann bist du fein raus. Aber wenn ich zu meinem Nachbar sage: "Hey, fotografiere mal SirSani70 und verkauf die Bilder von ihm. Ich erlaube dir das!", würdest du dich wohl auch fragen, was mir einfällt, für DICH zu entscheiden.

Hmm, da ist guter Rat teuer. Das wäre dann das Aus für die kommerziellen Fotodienste, die an der Strecke stehen und fotografieren.

Gruss
Holger
 
Ich würde einen Anwalt (nach möglichkeit einen der sich damit auskennt) fragen, und mich auf die Aussagen hier in keinster Weise verlassen.

Sorry, aber heißt es jetzt, dein Beitrag ist auch umsonst? Zumal ja bis jetzt alle das schreiben, was auch du sagst, nämlich "geh zum Anwalt".
Dass es hier keine verbindliche Rechtsberatung darstellt, sollte jedem Erwachsenen klar sein. Nichtsdestotrotz sollte man dies auch irgendwie explizit erwähnen.

Klar darf sie. Nur der TE wollte ja Geld aus den Fotos mit ihr schöpfen. Die Bilder von ihr konnte ja denke ich mal kaufen, wer möchte. Und ich glaube hier wirds haarig.

Meiner Meinung nach wird genau das der Knackpunkt sein. Auf jeden Fall: Geh zum Anwalt!
 
Meiner Meinung nach wird genau das der Knackpunkt sein. Auf jeden Fall: Geh zum Anwalt!

Mein Anwalt weiss bescheid. Ich warte noch auf einen Termin.

Ich denke, es ist ihr egal, ob sie dafür Geld zahlen müsste oder nicht. Sie will sich nicht im Internet sehen. Wobei ich aber nicht jeden der 1000 Läufer persönlich fragen kann und (meiner Meinung nach) auch nicht muss.

Gruss
Holger
 
Mal ne Frage als Laie! Was rechtfertigt hier exakt 900 EUR und wie wird dieser Betrag vom gegnerischen Anwalt festgelegt?

Einfach nur dem Wunsch nach, was man sich gerne mal wünscht, multipliziert mit 2, damit bei einer Einigung der gewünschte Betrag rausspringt oder wie geht das?

Streitwert: 15.000 Euro

anwaltliche Geschäftsgebühr: 735,80 Euro
Auslagenpauschale: 20 Euro
---------------------
Zwischensumme: 755,80
19 % Umsatzsteuer: 143,60 Euro
Summe: 899,40 Euro

:(

Gruss
H.
 
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