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Ab wann ist es Videoüberwachung?

  • Themenersteller Themenersteller Gast_234797
  • Erstellt am Erstellt am

Gast_234797

Guest
Diese Geschichte geisterte vor einigen Tagen durch die österreichischen Medien:

http://derstandard.at/1338559269451...te-Kaerntner-Politiker-bei-Schaeferstuendchen

Bis jetzt ist noch immer nicht wirklich geklärt, ob der Politiker auf einem Video oder auf einem Foto zu sehen ist, die Meldungen dazu sind unterschiedlich.
Fotofallen wie hier beschrieben, sind mittlerweile sehr günstig und werden von Jägern auf Kirrplätzen zur Wildbeobachtung aufgestellt. In der Regel machen sie nur ein Bild..

Hier stellt sich bei mir die Frage: ab wann ist es eine Videoüberwachung?

Zur Info: ich hatte vor einigen Jahren in einem Erholungsgebiet eine Kamera für eine Time-Lapse-Geschichte aufgebaut. Ich holte damals telefonisch eine Info beim Bezirksamt ein, die Aussage des Beamten war ungefähr so: "Wenn sie nur ein Bild machen, dann ist es keine Videoüberwachung".
Zudem war die Kamera so ausgerichtet, dass man keine Personen auf den Bildern erkennen konnte.
Aber hier gibt es offensichtlich unterschiedliche Meinungen....

Wie seht Ihr die Sache (generell in Bezug auf Time-Lapse-Aufbauten,...)?
 
Fotofallen für die Biologie sind wohl doch was anderes, als Überwachungskameras im öfffentlichen Raum. Von daher finde ich das Beispiel wenig geeignet.
 
Fotofallen für die Biologie sind wohl doch was anderes, als Überwachungskameras im öfffentlichen Raum. Von daher finde ich das Beispiel wenig geeignet.

Genaus darum geht's: der Politiker ist mit einer Fotofalle getappt, die Jäger zur Wildbeobachtung aufgestellt haben. Man will die Sache jetzt so drehen, dass es sich um eine Videoüberwachung handelt.
 
ich frage mich ernsthaft, was deine motivation für diesen thread ist. willst du so eine fotofalle aufstellen, um kärnter kommunalpolitiker bei intimen handlungen zu fotografieren?

ich bin der meinung: sollen das doch die juristen klären, mir geht das doch meilenweit am sprichwörtlichen a... vorbei.

zudem: wo ist hier der fotobezug?
 
ich frage mich ernsthaft, was deine motivation für diesen thread ist. willst du so eine fotofalle aufstellen, um kärnter kommunalpolitiker bei intimen handlungen zu fotografieren?

Nein, aber z.B. eine Timelapse Anlage aufbauen, um z.B. eine Baustelle zu dokumentieren...

zudem: wo ist hier der fotobezug?

Eine Fotofalle ist eine Kamera, oder?

Genau lesen.....

Es gibt hier genug Leute, die z.B. Timelapse-Geschichten machen (z.B. Baudokumentationen)

z.B. hier:
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=1086359

daraus ergibt sich die Frage: wie weit bewegt man sich hier in einer Grauzone? Ab wann sind solche Dinger als "Videoüberwachung" zu bewerten und bewilligungspflichtig?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt immer auch noch gesunden Menschenverstand. Eine Baustellendokumentation ist nun mal was anderes, als eine Kamera auf den Bürgersteig.
 
ich bin der meinung: sollen das doch die juristen klären, mir geht das doch meilenweit am sprichwörtlichen a... vorbei.

Ob Dich das interessiert ist doch total egal. Und wenn es Dich nicht interessiert wäre es angebracht sich einfach raus zu halten und nicht denen die etwas diskutieren wollen auf die Nerven zu gehen...


Zum Thema: Ich würde einfach annehmen, dass man dann Probleme bekommen kann wenn ein Setup zur Überwachung eines Bereichs geeignet ist. Also dann, wenn Du aus den Aufnahmen schließen kannst wann bestimmte Personen z.B. ein Haus betreten und verlassen. Machst du alle 10 Sekunden ein Bild von einer Fasade mit Hauseingang ist das wohl gegeben. Machst Du dagegen alle 30 Minuten eines, das Du dann auch noch 30 Sekunden belichtest eher nicht. Eine Fotofalle ist wohl genau aus diesem Grund kritisch. Sie nimmt jeden auf, der ein bestimmten Bereich durchquert woraus schlussendlich die Bewegung (Anwesenheitsprofil) einzelner Personen geschlossen werden kann.
 
Es gibt immer auch noch gesunden Menschenverstand. Eine Baustellendokumentation ist nun mal was anderes, als eine Kamera auf den Bürgersteig.

und wenn dabei der bürgersteig am rand im bild ist? muss man jeden bauarbeiter fragen ob er einverstanden ist? schilder aufstellen? was wenn sich der nächste kommunalpolitiker nächtens auf der baustelle mit einer dame vergnügt?
 
Hallo,

ist dabei die Gesetzeslage in A oder D relevant?

In dem Zeitungsartikel gibt es schon einen entsprechenden Hinweis:
"Der Fall löste eine Debatte zu der Praxis der elektronischen Waldüberwachung auf,
insbesondere weil die Aufstellung der unscheinbaren Geräte genehmigungspflichtig ist und
Passanten durch Schilder vorgewarnt werden müssen.
."

In in D darf auf privatem "Gelände" (Grundstücke/ Gebäude/ ÖPNV) gefilmt/ überwacht werden,
wenn entsprechende Hinweise ("Video-Überwachung" o.ä.) vorhanden sind,
aber die Ausrichtung der Kameras auf öffentlich zugängliche Flächen/ Wege ist nicht zulässig.


Grüsse
 
ich frage mich ernsthaft, was deine motivation für diesen thread ist.

und ich frage mich ernsthaft, warum es das Thema erst jetzt ins Forum geschafft hat. Es ist nämlich sehr aktuell und beschäftigt mittlerweile einige Fotografen.
so z.B. mich: ich habe derzeit zwei Timelapse-Anlagen zur Baustellendokumentation laufen. Auftraggeber war in beiden Fällen eine Baufirma. Trotzdem haben wir in beiden Fällen den Rechtsanwalt der Firma, bzw. die zuständige Stadtverwaltung kontaktiert, da neben der Baustelle auch öffentliche Flächen einsehbar sind. Die Kameras machen im Minuten- bzw. Stundentakt Fotos, die schlussendlich zu einem Zeitraffervideo zusammengefügt werden. Diese Vorgangsweise wird bei sehr vielen Baustellen angewandt und ich konnte bisher keine schlüssige Erklärung einholen, ob es sich um eine Videoüberwachung handelt oder nicht.

ich bin der meinung: sollen das doch die juristen klären,

gerade bei Juristen war ich da an der falschen Adresse: ich habe die Sache mit insgesamt drei Juristen besprochen, und jedes Mal eine andere Antwort bekommen. Bei zweien hatte ich überhaupt den Eindruck, dass sie die technische Grundlage dieser Installation nicht verstanden haben, die konnte mir nur Gesetzestexte zitieren, aber keine Erklärung liefern, ob es sich nun um ein Video oder ein Foto handelt und ob man damit etwas überwacht oder nicht....

zudem: wo ist hier der fotobezug?

Vielleicht zur Erklärung: Timelapse macht man mit Fotoapparaten (seltener mit Videokameras). Fotofallen (wie hier im Bericht) sind Fotoapparate....

Zum Thema Fotofalle: solche Dinger werden häufig von Jägern und Biologen eingesetzt, um Aufschlüsse über Tierbestand, Migration,....zu bekommen. Sie lösen aus, wenn sich ein Tier in die Nähe begibt (und eben auch ein Mensch). Durch diese Fotofallen können seltene Tiere überhaupt erst fotografiert, bzw. nachgewiesen werden. Von einigen Tieren (z.B. auf Borneo oder im Amazonasgebiet) existieren überhaupt nur Fotos aus Fotofallen. Diese Fallen werden in erster Linie dort aufgehängt, wo man Tiere (und nicht kopulierende Politiker) vermutet. Also war offenbar der Grundgedanke der, ein paar Wildschweine abzulichten, als einen Politiker beim Sex zu erwischen.

Diese Kameras stehen meist in Gegenden, wo in der Regel keine Menschen hinkommen, bzw. gar nicht hingehen dürfen...

Würde man jetzt aus Hysterie (Datenschutz) jede dieser Kameras als Videoüberwachung deklarieren, so bestünde in Zukunft keine vernünftige Möglichkeit mehr, diese Dinger einzusetzen.
Denn dann stellt sich die Frage, wie lange die Dinger dort hängenbleiben, wenn durch ein Schild auf sie aufmerksam gemacht werden muss....
 
In dem Zeitungsartikel gibt es schon einen entsprechenden Hinweis:
"Der Fall löste eine Debatte zu der Praxis der elektronischen Waldüberwachung auf,
insbesondere weil die Aufstellung der unscheinbaren Geräte genehmigungspflichtig ist und
Passanten durch Schilder vorgewarnt werden müssen.
."

In in D darf auf privatem "Gelände" (Grundstücke/ Gebäude/ ÖPNV) gefilmt/ überwacht werden,
wenn entsprechende Hinweise ("Video-Überwachung" o.ä.) vorhanden sind,
aber die Ausrichtung der Kameras auf öffentlich zugängliche Flächen/ Wege ist nicht zulässig.


Grüsse


Das ist genau der Punkt: würde man diese Kameras kennzeichnen, dann wären sie innerhalb kurzer Zeit gestohlen, von Vandalen zerstört,...
Die Kameras sind in der Regel so ausgerichtet, dass sie Kirrplätze, Suhlen,....überwachen...eben dort wo sich das Wild aufhält.....

Aber vielleicht hat gerade dort der Geschlechtsverkehr stattgefunden....:evil:
 
Hallo,

Das ist genau der Punkt: würde man diese Kameras kennzeichnen, dann wären sie innerhalb kurzer Zeit gestohlen, von Vandalen zerstört,...

das sie gestohlen werden könnten, ist für die rechtliche Situation aber nicht relevant.
So wie es sich liest/ aussieht ist ein Hinweis auf eine "Überwachung" - unabhängig ob Video, Fotofalle
und ggf. (time-lapse)-Fotokamera - wohl notwendig, wenn man die Geräte legal aufstellen will.

Grüsse
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,



das sie gestohlen werden könnten, ist für die rechtliche Situation aber nicht relevant.
So wie es sich liest/ aussieht ist ein Hinweis auf eine "Überwachung" - unabhängig ob Video, Fotofalle
und ggf. (time-lapse)-Fotokamera - wohl notwendig, wenn man die Geräte legal aufstellen will.

Grüsse

Hallo!

Bisher konnte mir weder einer der drei Juristen, noch ein Beamter am Stadtamt darauf eine schlüssige Antwort geben: nämlich, ab wann es eine "Überwachung" darstellt. Für eine Videoüberwachung muss ein Video aufgenommen werden und nicht alle paar Minuten ein Bild.
Unterschiedliche Angaben gibt es auch, was die Dauer der Installation betrifft: Videoüberwachungen sind auf einen längeren Zeitraum angesetzt, eine Timelapse kann sich auch nur über wenige Stunden erstrecken (z.B. wenn man eine Zeitrafferaufnahme von einem Naturereignis erstellt.
 
Hallo!

Bisher konnte mir weder einer der drei Juristen, noch ein Beamter am Stadtamt darauf eine schlüssige Antwort geben: nämlich, ab wann es eine "Überwachung" darstellt. Für eine Videoüberwachung muss ein Video aufgenommen werden und nicht alle paar Minuten ein Bild.
Unterschiedliche Angaben gibt es auch, was die Dauer der Installation betrifft: Videoüberwachungen sind auf einen längeren Zeitraum angesetzt, eine Timelapse kann sich auch nur über wenige Stunden erstrecken (z.B. wenn man eine Zeitrafferaufnahme von einem Naturereignis erstellt.


Ich hab jetzt einen Link zum Österreichischen Datenschutzgesetz gefunden:

http://www2.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-ARGEDATEN&s=09393wai

Zitat: "Eine Videoüberwachung im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) ist die fortlaufende Feststellung von Ereignissen, durch technische Bildaufnahme- oder Bildübertragungsgeräte (§ 50a DSG 2000). "

Nach dieser Definition fallen auch Fotokameras, die in bestimmten Abständen auslösen unter den Begriff Videoüberwachung. Eine Wildkamera würde hier nicht unter den Begriff Videoüberwachung laufen, da keine fortlaufende Aufzeichnung besteht.

Weiter unten allerdings ein Zitat:

"Anderes hingegen gilt für Panoramakameras auf welchen lediglich Langschaften oder Tiere zu bewundern sind, diese fallen – mangels Personenbezug – nicht unter die Anwendung des DSG."

Hier geht es eindeutig um Landschaftsbilder, so wie damals bei meiner Timelapse-Geschichte. Ich musste damals auch berücksichtigen, dass ich die Kamera so aufstelle, dass sie über den Talkessel hinweg fotografiert und daher keine Personen auf den Bildern erkennbar sind.

Was ist aber, wenn man die Timelapse-Kamera so installiert, dass sie z.B. eine Baustelle dokumentiert? Hier geht es primär um den Baufortschritt, es sind aber je nach Qualität der Kamera trotzdem Menschen udn Fahrzeuge eindeutig erkennbar.

BTW: es gibt hier im Forum unzählige Threads zum Thema Timelapse....über die rechtlichen Konsequenzen hat sich offenbar noch niemand Gedanken gemacht.
 
Zitat: "Eine Videoüberwachung im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) ist die fortlaufende Feststellung von Ereignissen, durch technische Bildaufnahme- oder Bildübertragungsgeräte (§ 50a DSG 2000). "

Nach dieser Definition fallen auch Fotokameras, die in bestimmten Abständen auslösen unter den Begriff Videoüberwachung. Eine Wildkamera würde hier nicht unter den Begriff Videoüberwachung laufen, da keine fortlaufende Aufzeichnung besteht.

Fortlaufend heißt nicht periodisch. Und es ist von fortlaufender Feststellung von Ereignissen die Rede, nicht von fortlaufender Aufzeichnung...
Und das trifft ja zu. Es wird fortlaufend festgestellt wenn/wann/wer vorbeikommt und zwar durch Bildaufnahme.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Anderes hingegen gilt für Panoramakameras auf welchen lediglich Langschaften oder Tiere zu bewundern sind, diese fallen – mangels Personenbezug – nicht unter die Anwendung des DSG."

Ich hab gestern die Geschichte einem Bekannten erzählt, der selbst einige solcher Fotofallen im Revier im Einsatz hat. In diesem Fall müsste der Passus über den mangelnden Personenbezug greifen, da die Kameras ausschliesslich dort montiert werden, wo

1. sich keine Menschen aufhalten (z.B. Wildschweinsuhle)
2. das Betreten durch Menschen untersagt ist (z.B. Fütterung)

Sollte man dennoch auf Nummer Sicher gehen, genügt ein Hinweis am Eingang des Waldes, dass dort Kameras zur Wildüberwachung montiert sind.
 
In diesem Fall müsste der Passus über den mangelnden Personenbezug greifen, da die Kameras ausschliesslich dort montiert werden, wo

1. sich keine Menschen aufhalten (z.B. Wildschweinsuhle)
2. das Betreten durch Menschen untersagt ist (z.B. Fütterung)

Sollte man dennoch auf Nummer Sicher gehen, genügt ein Hinweis am Eingang des Waldes, dass dort Kameras zur Wildüberwachung montiert sind.

Interessant dazu auch die sozusagen offizielle Aussage der Kärntner Jägerschaft aus dem verlinkten Artikel:

" In einem 400-Meter-Radius um Rotwildfütterungen bestehe außerdem ein absolutes Betretungsverbot, das auch ausgeschildert sei. "

Dazu müssten aber SEHR viele Schilder aufgestellt worden sein - 400 m Radius ergeben ca. 2,5 Kilometer auszuschilderne Länge.
(Den Wald darf man nämlich zu Erholungszwecken bis auf wenige Ausnahmen überall betreten - nicht nur auf Zufahtrsstraßen und markierten Wegen. Wo ist der "Eingang des Waldes"?)

Bitte jetzt keine Witze zu "Erholungszwecken":lol: - das Thema ist nämlich durchaus für Fotografen relevant.
Und solche Kameras sind heutzutage relativ billig - habe erst vor wenigen Tagen eine um 149 €, in schöner Tarnfarbe in einem großen Elektronikmarkt angeboten gesehen.
 
" In einem 400-Meter-Radius um Rotwildfütterungen bestehe außerdem ein absolutes Betretungsverbot, das auch ausgeschildert sei. "

Dazu müssten aber SEHR viele Schilder aufgestellt worden sein - 400 m Radius ergeben ca. 2,5 Kilometer auszuschilderne Länge.
(Den Wald darf man nämlich zu Erholungszwecken bis auf wenige Ausnahmen überall betreten - nicht nur auf Zufahtrsstraßen und markierten Wegen. Wo ist der "Eingang des Waldes"?)

Es gibt im Wald ein Wegegebot. d.h. es reicht, dass die Beschilderung auf den Wegen erfolgt. Wenn zur Wildfütterung nur ein Weg führt, dann reicht ein Schild am Weg. Jagdliche und forstliche Sperrgebiete werden nur an den Wegen ausgeschildert.....vielleicht mal öfters in den Wald gehen, dann sieht man das...
 
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