Gast_234797
Guest
Es gibt im Wald ein Wegegebot. d.h. es reicht, dass die Beschilderung auf den Wegen erfolgt. Wenn zur Wildfütterung nur ein Weg führt, dann reicht ein Schild am Weg. Jagdliche und forstliche Sperrgebiete werden nur an den Wegen ausgeschildert.....vielleicht mal öfters in den Wald gehen, dann sieht man das...
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010371
Weiter unten bei § 33 und § 34 stehen die Einschränkungen bzgl. Betretung des Waldes.