Vielleicht kann mir hier noch jm. helfen: einer von Euch hatte geschrieben, dass auf Anfrage bei Canon gesagt wurde, die Camera könne innerhalb von 6 Monaten zurückgegeben werden?! Bin mir nicht mehr sicher wer das war... User div_... oder desstex oder so?
Wenn dem so ist, könnten wir das auch schriftlich bekommen? Ich will meine 70D bei all den Problemen nicht behalten, so traurig es ist.
Und die Servicepolitik scheint mittlerweile so schlecht zu sein, dass ich wohl zu Konkurrenz wechseln würde.
Ich war das zwar nicht (ist ja schliesslich mein erstes Posting hier im Forum), aber da kann ich Dir helfen.
Das ist keine Aussage von Canon, sondern ist in Deutschland geltendes Recht.
Der Verkäufer hat zwei mal das Recht nachzubessern, wenn bei der verkauften Ware ein Mangel vorliegt (Nachbesserung = Beseitigung des Mangels).
Bleibt das Erfolglos, dann hat der Käufer das Recht auf Wandlung des Kaufvertrags (Wandlung = Rückgabe der Ware gegen Zurückerstattung des Kaufpreises (Achtung: hier ist es möglich, jedoch unwahrscheinlich, dass der Verkäufer einen Ausgleich für die bisherige Nutzung haben möchte).
Und nun kommt das halbe Jahr ins Spiel:
Im ersten halben Jahr nach Kauf, wird vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag (also nicht durch den Käufer verursacht wurde). Sagt der Verkäufer, dass der Mangel durch den Käufer verursacht wurde, muss er das beweisen können.
Nach dem ersten halben Jahr findet die sogenannte Beweislastumkehr statt. Nun muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.
Um das Vorliegen des Mangels (im ersten halben Jahr) zu dokumentieren, ist es wichtig, dass der Verkäufer die Ware auf die Theke bekommt und die Ware beim Hersteller, falls nötig, einschickt. Also bitte beim ersten Mal nicht selbst einschicken. Die Ware selber zu Canon zu schicken gilt nicht als Nachbesserungsversuch des Verkäufers!
Ein einfacher Tausch der Kamera gilt übrigens schon als Nachbesserungsversuch.
Wenn ich das richtig aus Deinen Postings im Kopf habe, hast Du die Kamera in den USA erworben. Da sieht es rechtlich mit der Sachmangelhaftung wahrscheinlich gänzlich anders aus.
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In eigener Sache:
Seit dieser Woche Donnerstag bin ich auch stolzer Besitzer einer 70D. Erste Versuche zur AF-Problematik haben schon stattgefunden. Wegen fehlendem Licht und fehlender Kenntnis der Kamera aber noch nichts aussagekräftiges. Der erste Eindruck ist aber, dass ich Glück gehabt habe.
Weitere Tests werden aber noch folgen!
Gruß
VD