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70-300 VR Problem

Kiron

Themenersteller
Moin,

ich besitze seit gestern ein Nikon 70-300 mm VR, als Ergänzung zu meinem 18-70 mm Objektiv. Ich habe das Objektiv gebraucht für 400€ von ebay ersteigert. Der optische Zustand ist als gut-sehr gut zu bezeichnen, alle Teile wurden in der Originalverpackung mitgeliefert und die Rechnung ist von Anfang Mai diesen Jahres. Soweit so gut! Beim Anschließen an meine D70 habe ich festgestellt, dass der AF nicht zu funktionieren scheint. Beim drücken des Auslösers bis zum 1. Druckpunkt höre ich ein leises klacken vom Stabilisator aber fokussiert wird leider nichts. Darauf hin habe ich prompt Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen, der behauptet dass es vorm Verschicken noch an seiner Kamera funktioniert hat, was ich ihm auch glaube..
Nun zu meiner Frage: kann der Autofokus durch den Transport kaputtgegangen sein? Hat das vllt. schon mal wer erlebt? Garantiekarte (unausgefüllt) und Rechnung von Neckermann habe ich ja mitgeschickt bekommen, von daher werde ich mich gleich Montag mit Nikon in Verbindung setzen. Könnte es da Probleme geben, dass Nikon das als selbstverschuldet auslegt? Desweiteren habe ich irgendwie das Gefühl, dass der VR nicht so stark zu stabilisieren scheint, wie bei anderen 70-300 VR's die ich schonmal in diversen Geschäften ausprobiert habe (Ich weiß, ich hab schon viele Threads mit "hilfe, mein VR tut nichts" gelesen). Könnte es sein, dass der auch was abbekommen hat? Er scheint ja schon zu funktionieren, da ich beim klicken bis zum ersten Druckpunkt ein geräusch höre, was kurz nach dem Auslösen wieder aufhört, aber bei anderen Objektiven hatte ich die Stabilisierung irgendwie stärker in Erinnerung.

Vielen Dank für eure Antworten!
 
Ist jetz vieleicht ein bisschen provokativ aber hast du geschaut ob du den rigel am objektiv auf a/m und nicht auf m hast?
 
Kannst du denn manuell fokussieren oder geht das auch nicht ?
 
Ja, Schalter steht definitiv auf m/a und an der Kamera ist der Hebel auch auf AF. Manuell fokussieren funktioniert problemlos.

Als Zweitkäufer hast du rechtlich gesehen keinen Anspruch auf Garantie!!

:eek: Was? Aber ich besitze doch ne unausgefüllte Garantiekarte!? Lediglich die Adresse und der Name auf der Rechnung ist nicht Meiner..
 
J
...
:eek: Was? Aber ich besitze doch ne unausgefüllte Garantiekarte!? Lediglich die Adresse und der Name auf der Rechnung ist nicht Meiner..

Fotoka hat im prinzip recht.
Die gelbe Karte wird ja nie beim Kauf ausgefüllt, was eigentlich notwendig wäre.
Ist soweit eigentlich auch kein Problem, da in Verbindung mit der Rechnung sie auch nachträglich ausgefüllt und akzeptiert wird.

Problematisch kann es werden, wenn die Rechnung auf eine bestimmte Person ausgestellt ist. Diese Person hat ein Anrecht auf die 1 Jahres Garantie des Herstellers.
Laut Garantiebestimmung von Nikon ist die Garantie nicht übertragbar.

Im Zweifel beim Händler nachfragen der das Produkt verkauft hat.

laut diesem Beitrag
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=361232
ist die Übertragung bei DX Objektiven in der Garantie eingeschlossen.
Laut den mir vorliegenden Garantiekarten kann ich das aber nicht nachvollziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich weiß stimmt das, gilt aber nicht für die gesetzliche Gewährleistung.
Gerade für die gilt das.

Bei der Garantie schließen zwar Nikon und Sigma Zweitkäufer aus, aber ich hatte bei beiden kein Problem mit Geräten, bei denen ich nicht als Käufer in der Rechnung stand (über die Firma bestellt).

Hersteller sind da meistens sehr kulant.

Grüße
Andreas
 
So, ich habe gestern mit einer Dame vom Nikon Service-Point Hamburg gesprochen. Ich soll denen jetzt mein Objektiv schicken und in ca 1-2 Wochen kommt es wieder. Komischerweise meinte Sie, dass ich ihr nur eine Kopie der Originalrechnung schicken soll und nicht die Garantiekarte mitschicken soll!?
Dann werde ich das jetzt meinem ebay Verkäufer auch mitteilen und falls Nikon Probleme machen sollte, weil ich der Zweitkäufer bin wende ich mich nochmal an den Erstkäufer. Ich hoffe mal, dass Nikon mir das dann sofort mitteilt und nicht erst in einer Woche oder so.
 
...
Komischerweise meinte Sie, dass ich ihr nur eine Kopie der Originalrechnung schicken soll und nicht die Garantiekarte mitschicken soll!?

Das ist normal. Die Rechnung gilt als Kaufbeleg wegen der Garantieansprüche.



... falls Nikon Probleme machen sollte, weil ich der Zweitkäufer bin wende ich mich nochmal an den Erstkäufer.

Normalerweise ist die Garantie auf den Erstkäufer beschränkt. Also Kostenvoranschlag veranlassen, würde ich sagen.
 
So, ich melde mich nach langer Zeit nochmal zurück.
UPS hat heute mein repariertes Objektiv vom Service-Point Hamburg gebracht. War letztlich alles kein Thema, außer dass ich fast eine woche nach Versand auf die Eingangsbestätigung warten musste. Naja dafür gings ab dann äußerst schnell. Erneuert wurde eine GMR-Unit und es wurde neu justiert.
 
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