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60D Dank Eos Utility abgeschossen??

seit wann?

Micha
 

Keine Ahnung seit wann.

Ich hatte ende Nov. meine 550D zu Okam geschickt und die Dame meinte: "Kein Problem, die hat ja noch Garantie." Ich hatte dann ungläubig nachgefragt und sie hat mir explizit bestätigt, dass Canon auf die Kameras 2 Jahre Grantie gibt. Die Reparaturen gabs dann auch auf Garantie und nicht auf Kulanz.

mfg
 
Naja, vermutlich ist es eher so:


Es besteht (erstmal) auf JEDES Neugerät das man in Deutschland (EU) kauft eine 2 Jährige Gewährleistung (NICHT Garantie).

Die Garantie ist ein Teil der Gewährleistung.
Geht INNERHALB der Garantie etwas Kaputt (meist die ersten 6 Monate) ist der VERKÄUFER in der Beweispflicht.
Danach muss der KÄUFER beweisen, das der Fehler bereits beim Kauf bestand.


Im Regelfall wird aber keine Namhafte Firma eine Reparatur innerhalb der Gewährleistugnszeit verweigern, wenn es nicht eindeutig ein Nutzerfehler ist.



EDIT:
PS: Das gilt übrigend auch für Apple Geräte. Wo es im Volksmund immer heißt: Apple gibt nur 1Jahr Garantie, danach ists Müll.
Richtig ist, dass sie 1 Jahr Garantie geben! Aber im 2. Jahr hat man dann Gewährleistungsansprüche!
 
Zuletzt bearbeitet:
Also einen Zusammenhang zwischen dem EOS-Utility und dem "Abrauchen" der Kamera bezweifel ich auch stark.

Bei meiner ersten 60D hatte ich nach einer guten Woche dasselbe Problem. Ich hab in der Wohnung noch fotografiert, habe meinen Rucksack gepackt, da ich draußen mit Stativ was ausprobieren wollte.........2Km gelaufen, Stativ samt Kamera aufgebaut, eingeschaltet -> Kamera komplett tot :ugly:

Ende vom Lied......Canon hat irgendne Elektronik auf Garantie getauscht.

Ist zwar ärgerlich, aber kann einem rein theoretisch mit jeder x-beliebigen Kamera passieren.
 
Es besteht (erstmal) auf JEDES Neugerät das man in Deutschland (EU) kauft eine 2 Jährige Gewährleistung (NICHT Garantie).
Für Verbraucherkäufe von gewerblichen Anbietern.

Die Garantie ist ein Teil der Gewährleistung.
Nein. Garantie ist eine freiwillige Leistung, weswegen sie x-beliebige Bedingungen haben kann.

Geht INNERHALB der Garantie etwas Kaputt (meist die ersten 6 Monate) ist der VERKÄUFER in der Beweispflicht.
Erstens ist hier Garantie falsch, zweitens gilt:
Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist hat der private Käufer gegen den gewerblichen Händler (nicht Hersteller) einen Anspruch auf Beseitigung von Mängeln. Er ist dafür aber in der Beweispflicht, dass der Mangel in der Sache angelegt (und nicht auf Eigenverschulden zurückzuführen) ist. Nur in den ersten 6 Monaten gibt es eine Beweislastumkehr.

Im Regelfall wird aber keine Namhafte Firma eine Reparatur innerhalb der Gewährleistugnszeit verweigern, wenn es nicht eindeutig ein Nutzerfehler ist.
Schön wär's.

Richtig ist, dass sie 1 Jahr Garantie geben! Aber im 2. Jahr hat man dann Gewährleistungsansprüche!
Nein, die hat man immer. Je nachdem, wie die Bedingungen der freiwilligen Herstellergarantie gestaltet sind, kann es u.U. auch während des Bestehens derselben Sinn machen, sich lieber an die Gewährleistungspflicht des Händlers zu halten (z.B. wegen Einsendung, Recht auf Wandlung nach 3 erfolglosen Versuchen etc.).
 
Naja, vermutlich ist es eher so:

Es besteht (erstmal) auf JEDES Neugerät das man in Deutschland (EU) kauft eine 2 Jährige Gewährleistung (NICHT Garantie). !

Das ist unbestritten, darum ging es aber nicht in meinem Post. Es ging definitiv um Garantie, was mir Okam bestätigt hatte.


Die Garantie ist ein Teil der Gewährleistung.
Geht INNERHALB der Garantie etwas Kaputt (meist die ersten 6 Monate) ist der VERKÄUFER in der Beweispflicht.
Danach muss der KÄUFER beweisen, das der Fehler bereits beim Kauf bestand.!

Garantie und Gewährleistung sind zwei völlig versch. Paar Schuhe. Immerhin der Rest stimmt.

Im Regelfall wird aber keine Namhafte Firma eine Reparatur innerhalb der Gewährleistugnszeit verweigern, wenn es nicht eindeutig ein Nutzerfehler ist.!

Dann geschieht das aber auf Kulanz. Denn aus einer Garantierep. lassen sich andere Ansprüche ableiten, als aus einer Kulanzrep.


EDIT:
PS: Das gilt übrigend auch für Apple Geräte. Wo es im Volksmund immer heißt: Apple gibt nur 1Jahr Garantie, danach ists Müll.
Richtig ist, dass sie 1 Jahr Garantie geben! Aber im 2. Jahr hat man dann Gewährleistungsansprüche!

Die hat man auch im 1. Jahr. Nur kommt die Aussage daher, dass Apple-Boys die Gewährleistung recht restriktiv angewendet haben müssen.
 
Das Problem des TO wurde gelöst, der "Leitungsfehler" durch Canon kostenfrei behoben.
Hängt Euch doch nicht an solch Nebensächlichkeiten wie Gewährleistung oder Garantie auf - das ist doch alles OffTopic


Gruß, Andreas
 
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