Naja, vermutlich ist es eher so:
Es besteht (erstmal) auf JEDES Neugerät das man in Deutschland (EU) kauft eine 2 Jährige Gewährleistung (NICHT Garantie).
Die Garantie ist ein Teil der Gewährleistung.
Geht INNERHALB der Garantie etwas Kaputt (meist die ersten 6 Monate) ist der VERKÄUFER in der Beweispflicht.
Danach muss der KÄUFER beweisen, das der Fehler bereits beim Kauf bestand.
Im Regelfall wird aber keine Namhafte Firma eine Reparatur innerhalb der Gewährleistugnszeit verweigern, wenn es nicht eindeutig ein Nutzerfehler ist.
EDIT:
PS: Das gilt übrigend auch für Apple Geräte. Wo es im Volksmund immer heißt: Apple gibt nur 1Jahr Garantie, danach ists Müll.
Richtig ist, dass sie 1 Jahr Garantie geben! Aber im 2. Jahr hat man dann Gewährleistungsansprüche!