Im Übrigen gilt auch hier wie so oft: wo kein Kläger, da kein Beklagter ...
Will heissen: In den meisten Fällen, in denen das Fotografieren untersagt ist, geht es in erster Linie darum, dass die Hausherrn, Firmen, etc. selbst mit eigenen Fotos ihrer Objekte Geld verdienen wollen. Dafür betreiben sie entsprechende Pressestellen o.ä., über die man für kommerzielle Zwecke offizielles Bildmaterial gegen Bezahlung bekommen kann. Die wollwn das Geld für den Verkauf der Nutzungsrechte eben lieber selber verdienen, als das den Bildagenturen und Fotografen zu überlassen
Wenn mit solchen Aufnahmen aber kein Geld verdient wird und auch sonst kein Unsinn damit gemacht wird (Entstellungen, negative Darstellungen, etc.), eben nur privat verwendet werden, dann haben diese Firmen in der Regel keinerlei Interesse, dagegen einzuschreiten und damit eigene Kosten (Anwälte, etc.) zu verursachen.
Zumal sie zwar jederzeit mittels einstweiliger Verfügungen jegliche Veröffentlichung stoppen lassen könnten, aber bei privater, nichtkommerzieller Nutzung kein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden könnte, weil ihnen ja keinerlei Verdienst entgangen ist ........ Die Gerichte entscheiden da schon, ob sie sowas zulassen oder nicht .......