Das eigentliche "Problem" ist ja, daß sie das nirgendwo schreiben müssen.vaiosteve schrieb:Ja genau der Meinung bin auch. So lange nicht offiziell irgend wo bei Canon steht, bis max. 60000 Auslöser und danach entfällt die Garantie, bin ich der Meinung Sie müßen den Verschuss auf Garantie Reparieren.
Besser als bei der Herstellergarantie sieht es bei der Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate aus, da muß der Händler nachweisen, daß der Mangel nicht bei Kauf bestand (was zwar im Zweifelsfall nach 60.000 Auslösungen bei einem Amateurmodell kein Problem wäre aber doch vom Händler eher gescheut werden sollte). Übel dagegen rein rechtlich nach den 6 Monaten, da müßte man als Kunde nachweisen, daß das Bauteil schon bei Kauf einen Mangel hatte und deshalb "nur" 60.000 Auslösungen durchgehalten hat. Dann versuch mal im Zweifelsfall einen Gutachter zu finden, der dir bestätigt, daß es völlig der normalen Nutzung einer Amateur SLR entspricht 60.000 Auslösungen in ein paar Monaten zu überstehen und daß bei einem solchen Verschluß ein Mangel bei Kauf vorlag, der erst nach 60.000 Auslösungen (wohlgemerkt bei einem Amateurmodell) Konsequenzen hatte.
Im Grunde wird man aber bei Canon wohl Glück haben, die schwimmen anscheinend auf einer Welle der Kundenfreundlichkeit derzeit, immerhin reparieren sie im Moment auch im 2. Jahr noch freiwillig ohne Grantie kostenlos und die paar Käufer einer Amateur DSLR die in wenigen Monaten auf 60.000 Auslösungen kommen können die sich auch noch leisten.
Aber rein rechtlich sieht die Lage leider anders aus. Das hat nichts mit Verarschen lassen oder blindem "Gehorsam" zu tun sondern einfach mit einer realistischen Einschätzung der rechtlichen Rahmenbedingungen.