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2 mal CB einmal Beantragt!

Bitte nicht erschlagen,gilt CB immer noch,wenn ja nur für die 40d im set oder geht das auch für die 30d.(kauf 02.2008)
danke euch schon jetzt wolfgang

Na ja, aber die 30D gibt's ja im Augenblick dermaßen günstig. Wenn ich den normalen Kaufpreis des 17-85 mit einbeziehe, gibts die jetzt billiger als meine 400D war, hab mich schon richtig in den .... gebissen, da braucht's echt keinen CB mehr um zuzugreifen.
 
Warum 30D wenn es für die 40D die ja auch schon "normal" im Preis liegt bald noch 150€ CB gibt??? und außerdem warum beziet jeder das 17-85 mit ein man sollte besser das Tamron nehmen es mag keine IS und USM haben aber es ist besser!
 
Vielleicht sind da die 20 EUR vom 60er Makro dabei, auf die ich seit über einem halben Jahr noch warte und die ich bestimmt nicht mehr sehen werde (auf Nachfragen keine Antwort von Canon). Also, meine 20 darfst du behalten :lol:


Nein nein, DEINE 20 habe ich mit dem Cashback für das 70-200 2,8 bekommen ...

aber noch kurz was zum Thema: In Italien gilt im Moment folgendes Recht: wer eine Zahlung erhält, die fälschlicherweise auf seinem Konto gutgeschrieben wird, per Scheck zugesandt wird, der darf über dieses Geld nicht frei verfügen, sondern muss es zurückzahlen (bzw. den Scheck nicht einlösen) ....

Ob es in DE ein dementsprechendes Gesetz gibt weiß ich nicht. Schließlich gibt es in Italien viel mehr Gesetze als in allen anderen EU-Ländern (Experten definieren die Zahl der Gesetze, die IN KRAFT sind zwischen 130.000 und 150.000)....

grüße
nimaek
 
aber noch kurz was zum Thema: In Italien gilt im Moment folgendes Recht: wer eine Zahlung erhält, die fälschlicherweise auf seinem Konto gutgeschrieben wird, per Scheck zugesandt wird, der darf über dieses Geld nicht frei verfügen, sondern muss es zurückzahlen (bzw. den Scheck nicht einlösen) ....

Ob es in DE ein dementsprechendes Gesetz gibt weiß ich nicht. Schließlich gibt es in Italien viel mehr Gesetze als in allen anderen EU-Ländern (Experten definieren die Zahl der Gesetze, die IN KRAFT sind zwischen 130.000 und 150.000)....

grüße
nimaek


Ja, das hatte ich oben schon im Post #9 erwähnt. Es gibt Bereicherungsansprüche. Wer nachlesen möchte kann dies in § 812 BGB tun.
 
Soweit ich sehe, gelten die 150,00 EUR erst für die künftige Cashbackaktion 2008, nicht für die letzte.

Auf Nummer sicher gehst Du, wenn Du bei Canon nachfragst. Beide Schecks einlösen würde ich ohne Rückfrage nicht, da Du bislang nur weißt, daß nach den für die alte Aktion geltenden Cahsbackbedingungen für die 40D EUR 70,00 gezahlt werden, Du also auf die weiteren 70,00 EUR keinen Anspruch hast.

Falls es von Canon ein bloßes Versehen war (wofür die doppelte Übersendung der Schecks über jeweils den eigentlich geschuldeten Betrag von 70,00 EUR sprechen würde) würdest Du Dich anderenfalls, von strafrechtlicher Beurteilung einmal ganz abgesehen, jedenfalls entsprechenden Bereicherungsansprüchen von Canon ausgesetzt sehen.

Also bis Canon dazu Stellung genommen hat, würde ich nur einen der Schecks einlösen.

Hollo,

also von Strafrecht in diesem Zusammenhang bei Einlösung beider Schecks zu sprechen, ist wohl ein etwas übertrieben. Er hat ja alles richtig gemacht und nur einmal den CB beantragt.
Also Scheck einlösen. Wenn Canon einen Fehler feststellt, werden die entweder den Scheck sperren oder das Geld zurückverlangen. Wenn Canon das Geld wiederhaben will, muß er das natürlich auch tun.
Wenn die Zweifel sehr groß sind kann er das Geld ja spenden. Unicef fällt mir da ein, denen fällt garantiert das Richtige dazu ein.

Gruß R.F.
 
Hollo,
also von Strafrecht in diesem Zusammenhang bei Einlösung beider Schecks zu sprechen, ist wohl ein etwas übertrieben. Er hat ja alles richtig gemacht und nur einmal den CB beantragt.

Es geht nicht um das beantragen, sondern gerade um das Einlösen, trotz offensichtlichem Versehen seitens Canon und dem Wissen, CB nur einmal beanspruchen zu können.

Also Scheck einlösen. Wenn Canon einen Fehler feststellt, werden die entweder den Scheck sperren oder das Geld zurückverlangen. Wenn Canon das Geld wiederhaben will, muß er das natürlich auch tun.
Wenn die Zweifel sehr groß sind kann er das Geld ja spenden. Unicef fällt mir da ein, denen fällt garantiert das Richtige dazu ein.

Gruß R.F.

Sorry, (nimms nicht persönlich), aber dieser Ratschlag ist Unfug! Ob er das Geld spendet oder nicht, ist unerheblich, wenn Canon Rückforderungsansprüche erhebt. Und was hat er davon, das Geld dann u.U. wieder zurückzahlen zu müssen? Nachfragen kostet nichts, und kann mitunter sehr erhellend sein.
 
Es geht nicht um das beantragen, sondern gerade um das Einlösen, trotz offensichtlichem Versehen seitens Canon und dem Wissen, CB nur einmal beanspruchen zu können.



Sorry, (nimms nicht persönlich), aber dieser Ratschlag ist Unfug! Ob er das Geld spendet oder nicht, ist unerheblich, wenn Canon Rückforderungsansprüche erhebt. Und was hat er davon, das Geld dann u.U. wieder zurückzahlen zu müssen? Nachfragen kostet nichts, und kann mitunter sehr erhellend sein.

Erkennst Du den Sarkusmus wirklich nicht?

Gruß R.F.
 
ohne mich ez in den gesetzen auszukennen. ich sag ganz einfach mal: wer lang fragt, geht lang irr! geh zur bank, löse beie checks ein, freu dich über die 140€ und bete dass canon nichts merkt und von dir die 70€ wiederhaben will. wenn dich canon daraufhin anschreiben sollte, würd ich mich erstmal dummstellen, aber dann doch das geld wieder rausrücken. aber von selber würd ich da nix machen. ich persönlich gönn dir den doppelten cashback!:top:
 
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