Nach jedem Rechtsschutzfall kann die Versicherung normalerweise kündigen - bei manchen Versicherungsgesellschaften reichen da schon ein oder zwei Fälle in einem Jahr. Wenn man dann anderswo eine neuen Vertrag abschließen will, muss man dies im Regelfall im Antrag angeben - was die hohe Wahrscheinlichkeit nach sich zieht, keinen oder nur einen teuren neuen Vertrag zu erhalten. Deshalb sollte man sich gut überlegen, wofür man seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt.Es ist das exakt so hoch wie die SB Summe die vereinbart ist!