Grob und einfach gesagt doch. Ohne jetzt mit § hier und § da rumzuwerfen.
Du zahlst einen gewissen Mietzins für einen gewissen Zeitraum und kannst dann diese Sache entsprechend in diesem Zeitraum und dem Zweck nutzen.
Privatfotos sind da locker drin.
(Übrigens eine interessante Erfahrung mit Licht und Raum...Wer hat noch nie Fotos im Parkhaus gemacht?)
Beispiel: Bahnfahren (aber das ist tatsächlich nur fast das gleiche)- da kannst du auch Fotos aus dem Fenster machen oder fragst du erst den Schaffner?
Der Parkhausbetreiber interessiert mich in diesem Fall rein rechtlich nur wenn Teile oder das Parkhaus direkt sichtbar wären.
Allerdings auch nur wenn die Fotos veröffentlicht werden sollten.
Privat kann der ganz klar ignoriert werden.
es geht nicht darum ob man es macht, hab ich gerade gestern auch. Musst das Auto fotografieren und kommt mir Frankfurter Skyline halt besser.Nur hat ein Parkhausbetreiber nun mal das Hausrecht und du bezahlst in erster Linie dafür dass du dein Auto abstellst und nicht dass du Fotos machst. Das hat mit privat oder kommerziell nicht viel zu tun. In der Praxis wird das die wenigsten stören, falls es aber einen stört ist man rechtlich im Nachteil.