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1100D Griff wackelt

nochmal Canon bestätigt kein Mangel und nun ? eigenen Gutachter beauftragen ?

Und nochmal: Was CANON sagt ist EGAL. Und wenn der Griff wackelt und bei den anderen Kameras im Planetenmarkt NICHT, dann ist es ein Mangel, da es nicht der "üblichen Beschaffenheit" entspricht.

Der Händler muss nach erfüllen, nicht der Hersteller. In den ersten 6 Monaten ist man mit der Gewährleistung immer besser aufgehoben, als mit der Garantie.

Der TO muss sich auch nicht darauf einlassen, das die Kamera eingeschickt wird, das kann ihm EGAL sein und er kann eine neue verlangen (Wahl der Mangelbeseitigung). Und unverhältnismäßig hohe Kosten bei eine 1100D liegen meiner MEinung nach auch nicht vor, so das Saturn dieses noch nicht einmal abschlagen darf.
 
Und nochmal: Was CANON sagt ist EGAL. Und wenn der Griff wackelt und bei den anderen Kameras im Planetenmarkt NICHT, dann ist es ein Mangel, da es nicht der "üblichen Beschaffenheit" entspricht.
Der Händler muss nach erfüllen, nicht der Hersteller. In den ersten 6 Monaten ist man mit der Gewährleistung immer besser aufgehoben, als mit der Garantie.

nur wenn man es schafft den Händler vor Gericht zu überzeugen ! wenn der nicht will will der nicht !

Beweislastumkehr (innerhalb der ersten 6 Monate) heisst ja auch nur wenn der Hersteller attestiert (beweist) das das Gerät in Ordnung ist hat man auch verloren.
 
Beweislastumkehr (innerhalb der ersten 6 Monate) heisst ja auch nur wenn der Hersteller attestiert (beweist) das das Gerät in Ordnung ist hat man auch verloren.

Der Hersteller hat damit GAR NICHTS zu tun.

Und die Metro Gruppe ist bekannt dafür, das die gerne erst einmal alles auf Garantie abwickeln versucht und den Kunden für dumm zu verkaufen.

Und wenn man da ein wenig auf seine Rechte besteht, geht das plötzlich ganz schnell bei denen, da die wissen, auf welch dünnen Eis die sich bewegen.

Und ob der MArkt dann versucht für sich über den Hersteller abzurechnen, kann dir als Verbraucher EGAL sein.
Für dich ist der Verkäufer Ansprechpartner und wenn die anderen Kameras bei ihm im Geschäft das nicht aufweisen, dann ist es ein Mangel.
 
Für dich ist der Verkäufer Ansprechpartner

nutz nur nix wenn der nicht mit dir sprechen will, hab ich doch durch :rolleyes: bis zur Rechtschutz......
 
Und nochmal: Was CANON sagt ist EGAL. Und wenn der Griff wackelt und bei den anderen Kameras im Planetenmarkt NICHT, dann ist es ein Mangel, da es nicht der "üblichen Beschaffenheit" entspricht.
Da liegst Du falsch.
Nur weil sich der gebrauchte Gegenstand von einem neuen unterscheidet liegt ja noch lange kein Mangel vor!

Wenn der Haendler umtauscht, dann waere das schon _extrem_ kulant.


Chris
 
Nur weil sich der gebrauchte Gegenstand von einem neuen unterscheidet liegt ja noch lange kein Mangel vor!

Wir reden ja hier nicht über Gebrauchsspuren oder Kratzer, sondern über einen wackelnden Griff.

Und wenn ihr sone Probleme habt, dann würde ich bei so einem Laden nie wieder kaufen.
Bei den Blöd-und Planetenmärkten geht das normalerweise sehr gut, wenn man sich mit seinen Rechten auskennt und sich nicht für "blöd" verkaufen lässt.

Spätestens wenn man den Marktleiter verlangt. ;)
 
Wir reden ja hier nicht über Gebrauchsspuren oder Kratzer, sondern über einen wackelnden Griff.
Canon sagt aber, dass dieses "wackeln" innerhalb der Toleranzen ist. Was nun? Was soll denn der Haendler jetzt machen? Umtauschen geht kaum, da Kamera schon laenger in Gebrauch. Soll er die etwa auf eigene Kosten "reparieren" (=Kosmetikreparatur) lassen? Das kannste sowas von knicken... :ugly:

Spätestens wenn man den Marktleiter verlangt. ;)
Das wird den Marktleiter ebensowenig interessieren. Die kennen sich naemlich auch etwas mit Recht aus. ;)


Chris
 
Ich verstehe die Diskussion nicht. Im Gesetzestext von JeNeu ist es doch ganz klar definiert:

"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist ...."

Dies ist aber anscheinend nicht der Fall, da wie der TO sagt alle anderen neuen Kameras diesen Mangel NICHT aufweisen!

Die Sache mit dem einschicken zu Canon:
Ich würde mir das von Saturn schriftlich geben lassen. Wenn die tatsächlich die Kamera zu Canon geschickt haben, dann haben die auch ein Reparaturprotokoll. Wenn Saturn das nicht vorweisen kann, dann wäre ich schon sehr skeptisch, dass die Kamera überhaupt bei Canon war.

Anosnten ganz einfach hart bleiben. Beim Service mit dem Vorgestzten sprechen und wenn der nicht will, Ihn nach einer Postadresse und Telefonnummer fragen, wo Du ein anwaltliches Schreiben einsenden kannst.

Lass dich nicht verkohlen! Wenn etwas vom normalen abweicht, dann besteht ein Mangel! Ganz einfach.... es ist nicht üblich das der Grill wackelt. Kann mir das noch nichtmal vorstellen wie das aussehen soll. Auf jeden fall ist das so nicht inordnung. Vielleicht ist der Karton auch richtig der runter gefallen, wer weiss.

Das ding einpacken und zum Saturn!
 
Hey,

erstmal danke für die vielen Antworten.

Ich habe grad mit Canon telefoniert und der Bearbeiter hat sich gleich eine 1100D geholt und es selber nachvollzogen.
Er meinte das es definitiv nicht in Ordnung ist und meldet es an die nächst höhere Stelle bei Canon. Somit sollte ich da morgen auch schon eine Mail erhalten.

Und ich gehe auch gleich zum Saturn und will einen Umtausch. Das war auch der Tip von Canon!

Wenn das nicht klappt muss ich warten was in der Mail steht.

MfG
Fabi
 
Ich habe grad mit Canon telefoniert und der Bearbeiter hat sich gleich eine 1100D geholt und es selber nachvollzogen.
Er meinte das es definitiv nicht in Ordnung ist und meldet es an die nächst höhere Stelle bei Canon. Somit sollte ich da morgen auch schon eine Mail erhalten.
MfG
Fabi

gratuliere, dann hat eine Stelle vorher wohl versagt :confused: weil

Gestern kam sie wieder und es wurde nichts beim Service gemacht.
Die Aussage ist: "Gerät entspricht den Herstellerangaben, Konstruktionsbedingt! Kein Fehler"
MfG
Fabi

las sich so als hätten sie Canon prüfen lassen, woher sollen die denn wissen was die Herstellerangaben sind die nicht veröffentlicht werden......(abgesehen davon wie definiert man Wackelfaktor ?)

aber Vorsicht, es gibt auch den seltenen Fall :lol: das dir ein Sachbearbeiter telefonisch was verspricht und nach Einschicken ist alles gaaaanz anders, hab ich gerade, aus 0 - wenig zahlen wurde 150 € und da man eingeschickt hat ist man erst mal seinen Besitz los und den Beweis das was nicht richtig sein soll.
 
Umtauschen geht kaum, da Kamera schon laenger in Gebrauch. Soll er die etwa auf eigene Kosten "reparieren" (=Kosmetikreparatur) lassen? Das kannste sowas von knicken... :ugly:

Was glaubst du???

Natürlich MUSS er die auf eigene Kosten reparieren lassen.

Ebenso MUSS er die umtauschen, da du als Kunde die FORM der Nacherfüllung bestimmen kannst.
Und ein Umtausch ist bei einer 1100D zumutbar und auch nicht unverhältnismäßig (bevor du jetzt mit Absatz 3 kommst ;) ).

Was meinst du denn was im Gesetz steht?

§439 BGB
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Das nennt sich Unternehmerrisiko.

Wenn man sich mit dem Gesetz nicht auskennt und sich von denen für "blöd" verkaufen lässt, dann sollte man rechtliche Tipps nicht geben.

Wie gesagt, WAS der Händler hinterher macht (ob er es an Canon weitergeben kann oder nicht) ist mir als KUNDE egal.
Und glaube mir, der Marktleiter KENNT die rechtliche Situation genau und er weiß, das mit der Firmenpolitik die sich auf SEHR DÜNNEN EIS bewegen.
Der wird die Umtauschen, da es günstiger als ein Gerichtsverfahren kommt, welches er verlieren würde.
 
Natürlich MUSS er die auf eigene Kosten reparieren lassen.

Ebenso MUSS er die umtauschen, da du als Kunde die FORM der Nacherfüllung bestimmen kannst.
Auch wenn Du das noch 100x wiederholst, wird es nicht richtiger. Aber egal.

So wie es aussieht, koennte Canon es anders sehen als die (inkompetente?) Werkstatt, in der die Kamera war. Das ist das Entscheidende. Dann besteht natuerlich die Chance, dass sich was tut. :top:


Chris
 
Wenn man sich mit dem Gesetz nicht auskennt und sich von denen für "blöd" verkaufen lässt, dann sollte man rechtliche Tipps nicht geben.

und wenn man sich auskennt ? gib doch mal einen Tipp wenn der Händler verweigert, wie man einen Anwalt zwingen kann den Fall bei 120 € Streitwert zu übernehmen und nicht in der Art das er sich nach Mandatsübertragung nicht später meldet mit "da kann man nix machen"

das hier hilft nicht weiter:
Natürlich MUSS er die auf eigene Kosten reparieren lassen.
Der Händler muss nach erfüllen
Saturn muss das machen
der Planetenmarkt muss diesen beseitigen
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn Du das noch 100x wiederholst, wird es nicht richtiger. Aber egal.

So wie es aussieht, koennte Canon es anders sehen als die (inkompetente?) Werkstatt, in der die Kamera war. Das ist das Entscheidende. Dann besteht natuerlich die Chance, dass sich was tut. :top:


Chris

Aber deine Aussagen sind richtig und was im Gesetz steht nicht :ugly:

@jar
Es gibt genügend Anwälte, die sowas auch übernehmen.
Allerdings wäre mein erster Gang zur Verbraucherzentrale, und nun rate mal, wer da arbeitet???? Richtig ANWÄLTE.

Edit:

Da meine Behauptungen ja alle "falsch" sein sollen:

Bei mangelhafter Ware hat der Kunde zunächst die Wahl zwischen Ersatzlieferung eines einwandfreien Produktes und kostenfreier Reparatur. Die dabei anfallenden Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien muss der Händler tragen. Eine Ersatzlieferung muss gleich beim ersten Mal funktionieren; im Falle der Reparatur hat der Händler in der Regel zwei Versuche. Erst wenn Reparatur oder Ersatzlieferung scheitern oder nicht zumutbar sind, kann der Kunde weitere Rechte geltend machen: entweder die Minderung des Kaufpreises oder auch die Auflösung des Vertrages verlangen.
http://www.vz-berlin.de/UNIQ133476345027452/Gewaehrleistungsrechte-fuer-Kaeufer
 
Zuletzt bearbeitet:
@jar
Es gibt genügend Anwälte, die sowas auch übernehmen.
Allerdings wäre mein erster Gang zur Verbraucherzentrale, und nun rate mal, wer da arbeitet???? Richtig ANWÄLTE.

echt ? ich hatte genug mit Anwälten: Freie, Hausjuristen, Gewerkschaftsanwälte, aber arbeiten ? wollten die selten :lol:
 
So bin wieder da.

Saturn will die Antwort von Canon haben und könnten mir sonst nur ein neues Gerät anbieten wobei ich 10-15% draufzahlen sollte!!!

Sowas gibts ja mal gar nicht. Aber ich habe auch das eine Objektiv aus dem Kit nicht mehr und somit wird diese Variante wegfallen!

Der Abteilungsleiter wollte abwarten was Canon sagt.

MfG
Fabi
 
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