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1. Hochzeit - Kumpel - Was verlangen?

Unsinn! Das wusste ich damals auch, darum geht es überhaupt nicht. Es geht darum, gute Arbeit abzuliefern für ein nicht mehr wiedeholbares Ereignis und um die Bezahlung.

Hä? Fehlzitat? Was hat das mit meinem Text zu tun?
 
Oder soll man als Fotograf dem Brautpaar sagen: "Macht euch keine Sorgen wegen der Bilder, 2 von 3 Ehen werden geschieden und die Bilder landen dann sowieso im Feuer!"

Hey, das wäre doch mal eine Dienstleistung, man kann ja dann auch gleich die Ausführung der Scheidungsbilder anbieten, als Gesamtpaket.
Meine umfangreiche Beobachtungen in den letzten Jahrzehnten haben mich gelehrt, je grösser die Show, desto tiefer der Fall in den Alltag und damit desto kürzer die Ehe. So jetzt genug OT.
 
Die Zeiten wo Blitzen zugleich ISO 100 und Megablitz bedeutet hat sind vorbei, man kann auch wunderbar ISO 800 oder 1600 dezent aufhellblitzen, am besten noch mit einer Blitzminuskorrektur.

Ja, ich habe schon einmal fotografiert ;-)
 
Zur Info... wir haben uns auf 150,- geeinigt.
Sind noch knapp 2,5 Wochen bis zur Hochzeit.
Ergebnisse kommen dann hier ;)
 
Aber da mehrmals das Wort "Freunde" gefallen ist...
Als Freunde würde ich das Paar nicht bezeichnen, dazu haben wir zu wenig und zu oberflächlichen Kontakt.
Ich würde sagen: Gute Bekannte.
...also ich hoffe du hast die rechtlichen Vorraussetzungen auch geschaffen, d.h. du hast ein Gewerbe angemeldet (freiberufliche Tätigkeit und Hochzeit schließt das Finanzamt meistens aus), hast die entsprechenden Beiträge der Handelskammern bezahlt und bist nun frohen Mutes wirklich einen Betrag von 150 Euro in Betracht zu ziehen obwohl alleine deine Mitgliedbeiträge alleine für eine der beiden Kammern deutlich höher sind?!

Respekt!:top:

P.S. Aus lockeren Bekannten kann auch ganz schnell ne Petze werden und dann möchte ich nicht "ohne" die rechtlichen Grundlagen darstehen. Hin und wieder kommt es auch vor, dass die Freunde" aufgrund von Ruhestörung auftreten und neben mal so sehen wer da noch so alles was macht. Auch dann möchte ich nicht ohne Steuernummer darstehen...

Was mich immer wieder wundert wie "einfach" mit diesem Thema umgegangen wird.
Es gehört fast schon zum guten Ton gegen Geld eine Hochzeit von "Bekannten" zu machen weil man ne DSLR hat.
Die Ausrüstung ist ein Teil, das Gewerbe der zweite.

Ich wiederhole mich ungern aber eine Hochzeit kann man nur KOSTENLOS oder mit Gewerbeanmeldung legal "machen".
Somit erübrigen sich alle Diskussionen über lächerliche Beträge die noch nicht mal die Kosten decken würden.

GGf. findet der ein oder andere einen netten Finanzbeamten der ihm die Rechnungen an das Brautpaar als freiberufliche Tätigkeit in der Gewinnermittelung der Anlage S anerkennt aber normalerweise sieht das Finanzamt beim Thema Hochzeit einen kommerziellen Aspekt was die Gewerbeanmeldung zur Folge hat. Dies wäre die Minimalanforderung um "legal" eine Hochzeit von "Bekannten" machen zu können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für einen Kumpel, nichts. Für einen Bekannten 100,00 in der Stunde.

Eine meiner Töchter hat 2012 geheiratet und ein Freund hat mit seiner Frau das Fotogrfieren übernommen. Standesamt, Show nach dem Standesamt, geselliges Beisammensein bis Mitternacht. Essen, trinken und Quartier habe ich bezahlt. Die 3.000 Bilder inklusive Entwicklung für Lightroom waren die Freundschaft.

Eine Woche später die kirchliche Hochezeit das gleiche Spiel, nur dass es da 4.000 Bilder waren.

Ich würde für einen Freund auch nichts verlangen, sondern es als Ehre und Freude sehen ihm zur Seite stehen zu können.

Gruß rudolf
 
Hallo zusammen,

es sind bereits neun Seiten in dem Thread zusammen gekommen, und es wundert mich, dass noch niemand auf diesen Thread verwiesen hat, in dem meiner Meinung nach sehr viele interessante Dinge drin stehen, die den TO veranlassen sollten, schleunigst das Weite zu suchen.

Viele Gruesse,
Joachim.
 
...also ich hoffe du hast die rechtlichen Vorraussetzungen auch geschaffen, d.h. du hast ein Gewerbe angemeldet (freiberufliche Tätigkeit und Hochzeit schließt das Finanzamt meistens aus), hast die entsprechenden Beiträge der Handelskammern bezahlt und bist nun frohen Mutes wirklich einen Betrag von 150 Euro in Betracht zu ziehen obwohl alleine deine Mitgliedbeiträge alleine für eine der beiden Kammern deutlich höher sind?! ...

Mit Verlaub, das ist Quatsch! Solange er die Tätigkeit nicht regelmäßig macht muss er gar nichts anmelden. Die Einnahme muss er lediglich auf seiner Steuererklärung am Jahresende unter sonstige Einnahme verbuchen. Erst wenn er anfängt regelmäßig gegen Geld zu fotografieren, muss er die beschriebenen rechtlichen Vorraussetzungen beachten. Allerdings kommt dann auch noch die Berufsgenossenschaft hinzu ;-)
 
Wir sind jetzt aber auch nicht die engsten Freunde und haben normalerweise eher weniger Kontakt.

Ehrliche Meinung? Lass es.
So ein Anlass sollte der schöne Tag im Leben werden und nicht die Teststrecke zum Fotomachen üben. Eine 2. Hochzeit wird's nicht geben.

Ist aber nur meine bescheidene Meinung.
 
...also ich hoffe du hast die rechtlichen Vorraussetzungen auch geschaffen, d.h. du hast ein Gewerbe angemeldet (freiberufliche Tätigkeit und Hochzeit schließt das Finanzamt meistens aus), hast die entsprechenden Beiträge der Handelskammern bezahlt und bist nun frohen Mutes wirklich einen Betrag von 150 Euro in Betracht zu ziehen obwohl alleine deine Mitgliedbeiträge alleine für eine der beiden Kammern deutlich höher sind?!...

:lol: Ja genau, schön brav alles melden und schön brav versteuern. Für ein paar Kröten auf die Hand unter Freunden? Ich weiß nicht ob ich Lachen oder Weinen soll.. muss ja nicht gleich alls laufen wie in Griechenland aber man muss auch mal die "Kirche im Dorf lassen".

Macht ihr auch alle eine Selbstanzeige wenn ihr mal zu schnell Auto fahrt?;)

...

Davon abgesehen halt ich das für die denkbar schlechteste Idee. Unter richtigen Freunden nimmt man kein Geld und sagt offen und ehrlich, dass man sowas noch nicht gemacht hat und die Erwartungen nicht zu hoch gesteckt werden sollen!

Sobald Geld im Spiel ist und dann noch unter entfernten Freunden/ Bekannten kann das seltsame Züge annehmen. Die Erwartungshaltung ist hoch, man hat ja schließlich für bezahlt. Außerdem ist das ganze extrem aufwendig und nicht zu unterschätzen, den Stress würde ich mir nicht für "Bekannte" antun. Und zum Üben ist eine (hoffentlich im Leben einmalige) Hochzeit wohl auch nicht gerade optimal.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ein Anlass sollte der schöne Tag im Leben werden und nicht die Teststrecke zum Fotomachen üben.

Wie schon gesagt.
Ich halte mich für gut und talentiert genug dass ich das irgendwie rumkriege und gute Fotos bei rauskommen.

Ich mein, irgendwann muss ich ja mal die 1. Hochzeit fotografieren, oder nicht?
Es hat doch jeder mal so angefangen?

Und mir ist es lieber ich versaus bei guten bekannten mit denen ich gut reden kann als mit irgendwelchen fremden die dann meinen Ruf zerstören...
 
Mit Verlaub, das ist Quatsch! Solange er die Tätigkeit nicht regelmäßig macht muss er gar nichts anmelden. Die Einnahme muss er lediglich auf seiner Steuererklärung am Jahresende unter sonstige Einnahme verbuchen. Erst wenn er anfängt regelmäßig gegen Geld zu fotografieren, muss er die beschriebenen rechtlichen Vorraussetzungen beachten. Allerdings kommt dann auch noch die Berufsgenossenschaft hinzu ;-)
Wer erzählt dir den so was?
Dein Finanzamt?
Ich glaube du vermischt da so einiges...
Schonmal da angerufen und dich erkundigt (die sind im übrigen sehr freundlich)...
Ich habe gerade meine Einkommenssteuererklärung2012 "für ein paar Kröten" aus meiner freiberuflichen Tätigkeit via Analge S die vom Finanzamt auch als solche anerkannt wird abgegeben.
Für die freiberufliche Tätigkeit mußt du keinesfalls in die Berufsgenossenschaft eintreten. Ebenso mußt du kein Gewerbe anmelden.
Somit gibt es zwei legale Wege für Künstler wobei der freiberufler Weg beim Thema Hochzeiten aufgrund der unterstellten regemäßigen Tätigkeit!! meistens verwehrt bleibt.

Mit Verlaub ich denke, dass mein Finanzamt und mein Sachbearbeiter mit dem ich das ganze auch besprochen habe schon richtig sieht.:D
Die Option die Tätigkeit als freiberufliche nicht regelmäßige Tätigkeit auszuführen bedeutet auch, dass man diese Tätigkeit beim Finanzamt "anmelden" muß um dann später die Analge S ausfüllen zu können. D.h. man erhält einen Fragebogen/Meldebogen den man ausfüllt und indem man entsprechende Angaben zur Tätigkeit machen muß und nach der Prüfunge erhält dann eine Steuernummer. Auf die knann man anschließend verweisen (inkl. Meldebogen) wenn die Freundlichen von der grünen Tanke fragen.

Beim Anruf des Finanzamtes und beim erwähnen der Tätigkeit Hochzeit (was ich damals auch nachgefragt habe) wird dir sehr schnell erklärt, dass hier grundsätzlich ein kommerziellerregemäßiger Verdienst unterstellt wird und die freiberufliche Tätigkeit NICHT anerkannt wird.
D.h. die Gewerbeanmeldung ist dann unumgänglich.

Somit das Einkommen laut EStG §2 Abs.1 Punkt 3 "Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit" anfallen die in der Anlage S anzugeben sind steht außer Frage.

:lol: Ja genau, schön brav alles melden und schön brav versteuern. Für ein paar Kröten auf die Hand unter Freunden?
Ja genauso macht man das und zu allem anderen sage ich nichts...
Zudem sind es keine Freunde sondern Bekannte...:D;) und ich kenne einige Fotografen die auf die ganzen Hobby Knipser ziemlich sauer sind auch mal gerne auf Hochzeiten den Zoll vorbeischicken. Ebenso ist es Bekannten von mir (die auch nicht hören wollten) schon passiert, dass das Paar immer mehr und mehr Forderungen stellen mit der Frage nach der Anmeldung..
Somit den theoretischen Ärger lohnt es nicht sich wegen 150 Flocken den Hintern aufzureißen.

P.S. hier der Fragebogen zur Erfassung steuerlichen Erfassung der selbständigen Tätigkeit:
http://www.finanzamt-kassel.de/irj/...b417c0cf,22222222-2222-2222-2222-222222222222
P.S.S. Einkommensteuer muß man normlerweise auf die" paar Kröten" (wenn es denn nur ein paar wären) nicht zahlen nur angeben müsste man sie wenn das Finanzamt eben die Tätigkeit als freiberufliche Tätigkeit anerkennen würde was sie bei dem Thema Hochzeit meistens nicht machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
es sind bereits neun Seiten in dem Thread zusammen gekommen, und es wundert mich, dass noch niemand auf diesen Thread verwiesen hat, in dem meiner Meinung nach sehr viele interessante Dinge drin stehen, die den TO veranlassen sollten, schleunigst das Weite zu suchen.

Zwischendrin wurden ja auch wegen technischer Probleme alle Beiträge des Forums einer ganzen Woche gelöscht.
Da leidet die Systematik und Stringenz des Themas doch ein wenig drunter (wie in allen anderen Themen auch).
 
Zuletzt bearbeitet:
Außerdem ist das ganze extrem aufwendig und nicht zu unterschätzen, den Stress würde ich mir nicht für "Bekannte" antun. Und zum Üben ist eine (hoffentlich im Leben einmalige) Hochzeit wohl auch nicht gerade optimal.

Gut, dass "man" das nicht immer selber betonen muss.
 
Wer erzählt dir den so was?
Dein Finanzamt?
Ich glaube du vermischt da so einiges......

Sorry, aber ich glaube Du vermischt hier etwas. Hochzeitsfotograf und Freiberuf passt wirklich meist nicht zusammen. Aber nochmal ganz langsam. Anmelden muss man erst, wenn man das ganze Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht und regelmäßig betreibt. So, wenn man jetzt einmal im Jahr ne Hochzeit hat, ist das schonmal nicht Regelmäßig. Jedes Finanzamt wird Dich auslachen, wenn Du ein Gewerbe anmeldest, eine Hochzeit knipst und dann vermutlich noch Deine ganzen Kosten wie Ausrüstung usw. ansetzen willst. Mag sein, dass sie sich das ne weile ansehen. Irgendwann finden sie es aber lächerlich, weil einfach die Vorraussetzungen für ein Gewerbe einfach schlicht nicht erfüllt sind. In der Regel passiert das meist so nach drei Jahren negativen Einkünften. Dann kommen die Kollegen und sagen Dir, dass was Du da betreibst ist kein Gewerbe, sondern Liebhaberei. Das kannst Du dann gern auch weiter tun, wenn Du die EInkünfte daraus ganz brav in Deiner ganz normalen Steuererklärung bei sonstige Einkünfte angibtst.
Übrigens, wer z.B. seine Diplomarbeit für ein paar Kröten über diverse Portale zum Kauf anbietet, ist deshalb auch noch kein Autor oder Gewerbetreibender. Genauso ist es hier. Der MEnsch macht (derzeit) eine Hochzeit. Nix weiter? Dann is das weder GEwerbe noch Freiberuf - es ist Liebhaberei. Seine "Betriebs- und GEschäftsausstattung" hat mehr gekostet als sein Umsatz. Erst wenn er jetzt anfängt weitere Aufträge zu übernehmen sollte er über GEwerbe nachdenekn.

Da ich hier leider keine Rechtsberatung machen darf, empfehle ich Dir dringenst dazu mal Deinen Steuerberater zu befragen.
 
Ja genauso macht man das und zu allem anderen sage ich nichts...
Zudem sind es keine Freunde sondern Bekannte...:D;) und ich kenne einige Fotografen die auf die ganzen Hobby Knipser ziemlich sauer sind auch mal gerne auf Hochzeiten den Zoll vorbeischicken. Ebenso ist es Bekannten von mir (die auch nicht hören wollten) schon passiert, dass das Paar immer mehr und mehr Forderungen stellen mit der Frage nach der Anmeldung..
Somit den theoretischen Ärger lohnt es nicht sich wegen 150 Flocken den Hintern aufzureißen.

Wenn du bei deiner Oma den Garten umgräbst und sie dir dafür 50 € in die Hand drückst, dann meldest du das sicher auch dem Finanzamt oder?

Sorry aber solch vorauseilender Gehorsam ist doch krank... Außerdem mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ich wette das Finanzamt hat auf solche einen Kleinkram überhaupt keinen Bock.

Und was soll der Zoll machen wenn sie einen Bekannten des Hochzeitspaares mit einer Kamera in der Hand "erwischen"?

Wenn Photographen (mit richtiger Ausbildung oder gutem Portfolio) sich von Hobbyknipsern "bedroht" fühlen lässt das allerdings tief blicken. Dann scheinen die ja nicht viel von ihren eigenen Fähigkeiten zu halten...
 
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