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Thema: Handel, Probleme mit einem Käufer, was nun?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

BlueByte

Themenersteller
Hallo Forum,

ich weiß nicht so recht was nun, was denkt Ihr. Ich habe in foglendem Thread meine Oly E-3 an einen ende Februar im Forum registrierten Benutzer mit 0 Beiträgen verkauft.

https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=841391

Bilder sind im Thread, ich habe meine Oly so behandelt wie sie dort aussieht... also wie rohe Eier! Niemals angeschlagen, runter gefallen etc. pp.

Der Käufer sagt nun, dass das Scharnier des Klappdisplay defekt sei und hat auch Bilder mitgeschickt. Die Ausschnitte zeigen den defekt aber auch und nun bin ich verwundert eine durchaus dreckige E-3. Die bilder von etwas weiter weg wiederrum zeigen eine TipTop sauber E-3.

Kann es sein, dass der Käufer sich von mir eine Reparatur bezahlen lassen will und die Bilder den defekt einer anderen E-3 zeigen? -Was meint Ihr?

Vielen Dank für eure Tipps
Sascha
 
Zuletzt bearbeitet:
Vergleich der Seriennummer hilft da weiter. Ich hoffe die hast du noch irgendwo.

ja, hab ich ...aber die E-3 ist ja aktuell beim Käufer ... also kann ich erst vergleichen wenn er zurückschickt. Siesht Du das mit dem Staub auch so, das die Bilder nicht die selbe CAM zeigen?

Am Play Knopf, und darunter, aber auch an den Steuertasten sind auf den Nahaufnahmen extrem viel Staub. So sah meien E-3 in den 2 Jahren bei mir zu keiner Sekunde aus :-(
 
Das ist wirklich Dreck, du hast sicher Bilder von dem Zustand in dem du sie abgeschickt hast. Entweder ist es eine andere Camera oder sie ist SEHR unangemessen behandelt worden.
Wenn du sie vor dem Versand fotografiert hast, ist in den exif Daten ja auch das Datum der Aufnahme, das sote für den Nachweis der Versendung in einwandfreiem Zustand genügen.
Wart erst mal ab, ob es wirklich deine ist, vorher würde ich keinen Cent zurückerstatten.
 
Hi,

Das ist wirklich Dreck, du hast sicher Bilder von dem Zustand in dem du sie abgeschickt hast. Entweder ist es eine andere Camera oder sie ist SEHR unangemessen behandelt worden.
Wenn du sie vor dem Versand fotografiert hast, ist in den exif Daten ja auch das Datum der Aufnahme, das sote für den Nachweis der Versendung in einwandfreiem Zustand genügen.
Wart erst mal ab, ob es wirklich deine ist, vorher würde ich keinen Cent zurückerstatten.

ja da ist Dreck. Aber iwe man sieht nur auf den Bildern wo der defekt mit drauf ist. Auf der Totalen sieht man davon nichts.

Ich habe den Käufer eben aufgefordert die E-3 zurückzuschicken bzw. mir Bilder zu schicken auf der sowohl die Seriennummer als auch der defek tzu erkennen ist.

Beides hat der Käufer wegen zu grossen Aufwand usw. abgelehnt. Ich denke ich erstatte Anzeige wegen betrug.

Schöne Grüße
Sascha
 
Ich habe den Käufer eben aufgefordert die E-3 zurückzuschicken bzw. mir Bilder zu schicken auf der sowohl die Seriennummer als auch der defek tzu erkennen ist.

Und genau hier wäre das Gespräch für mich beendet und der Fall für mich klar...

Hier würde ich keine weitere Zeit verschwenden. Traurig, das soetwas immer wieder versucht wird:(
 
Er soll dir doch die Cam zurückschicken. Wenns nicht deine ist hat er pech gehabt. Wenns deine ist hat er das mit der Post zu regeln. Meiner Meinung nach ist auf den beiden letzteren Bildern das Scharnier einwandfrei.

Für mich wäre der Fall klar...:(
 
Beides hat der Käufer wegen zu grossen Aufwand usw. abgelehnt. Ich denke ich erstatte Anzeige wegen betrug.
versuchten Betruges, oder hast du schon Geld geschickt.
Für mich wär der Fall auch erledigt, wenn ich von ihm keine Auskunft über die Seriennummer der angeblich defekten Camera erhalten würde.
Erst auf ein anwaltliches Schreiben seinerseits würde ich wieder aktiv werden. Du hast deine Beweise beieinander, dass sie einwandfrei war und gut ist. Spätestens dann wird er die Seriennummer rausrücken müssen.
Ansonsten vergiß es, schlaf dich aus und mach Bilder mit Deiner Neuen.
 
versuchten Betruges, oder hast du schon Geld geschickt.

BlueByte war ja der Verkäufer der Kamera, oder hab ich das falsch verstanden :confused:

Interessant finde ich in dem Zusammenhang auch die Differenz der Aufnahmezeiten in den Exifs :)

Die Detailaufnahmen des defekten Scharniers sind ja knapp 30 Minuten vor denen der Gesamtansichten der Kamera entstanden... Warum sollte man sich da so viel Zeit lassen?
 
moin,

BlueByte war ja der Verkäufer der Kamera, oder hab ich das falsch verstanden :confused:

Interessant finde ich in dem Zusammenhang auch die Differenz der Aufnahmezeiten in den Exifs :)

Die Detailaufnahmen des defekten Scharniers sind ja knapp 30 Minuten vor denen der Gesamtansichten der Kamera entstanden... Warum sollte man sich da so viel Zeit lassen?

hmm, ich hatte den Käufer aber erst nach erhalt der Detailbilder aufgefordert mir ein Bild mit der Totalen zu schicken. Ich hätte dafür zwar keine 30 Min genötigt, aber das erklärt einen gewissen zeitlichen Versatz.

Gruß
Sascha
 
Hast du jemanden, der oder die deine Kamera kennt, gesehen hat und bestätigen kann, dass sie in Ordnung war?
 
Hast du jemanden, der oder die deine Kamera kennt, gesehen hat und bestätigen kann, dass sie in Ordnung war?

...als du sie in die sicher geschützte Originalverpackung gesteckt, in einen gepolsterten Karton gepackt und zur Post gebracht hast?

Alles andere wäre doch Blödsinn.

Und @TO: Ja es ist ärgerlich sowas. Aber bevor du wegen Betrug (!) Anzeige erstattest, würde ich doch lieber mal die Sache klären. Naja...außer du stehst auf so ein Gezampel, dann kannste natürlich direkt Anzeige erstatten, wo im ungünstigsten Fall Aussage gegen Aussage steht. Die recht ähnlichen Bilder von dir und des Käufers von weiter weg sehen für mich ziemlich gleich aus. Heißt also, dass der Staub/Dreck auch bei dir schon hätte drauf sein können.

Solange der Käufer dir keine Seriennummer schickt würde ich garnichts (!) unternehmen.
 
Also für mich erscheinen die Bilder des Käufers und deine schon gleich.

Wenn man die Spuren an der Augenmuschel und den kleinen Punkt rechts am Displayrand direkt vergleicht, dann ist es für mich ein und die selbe Kamera.
Auf die Erstattung einer Anzeige würde ich daher vorerst verzichten.

Natürlich kann der Schaden auch an einer anderen Kamera aufgenommen worden sein, daher ist ja deine Aufforderund die Kamera zurückzuschicken der richtige Weg. Wenn der Käufer nicht darauf eingeht ist er selbst Schuld, mehr solltest du ihm nicht anbieten.

Was erwartet der Käufer denn von dir?
 
Also für mich erscheinen die Bilder des Käufers und deine schon gleich.

Wenn man die Spuren an der Augenmuschel


Das würde ich auch sagen, und dann erkennt man in den Übersichtsaufnahmen des Käufers auch den Staub aus den Detailaufnahmen wieder.

Auch ansonsten wäre ich vorsichtig nur aus den Anschuldigungen einer Seite hier sofort zu meinen die ganze Wahrheit zu kennen.

Dass man den Staub auf den Detailaufnahmen um einiges deutlicher sieht als auf den Übersichten des Käufers oder auf den Bildern des Verkäufers kann auch nur am Abbildungsmaßstab und Lichtführung liegen. Außerdem kann eine Kamera auch während des Transportes oder beim Käufer einstauben.

Dass es sich um verschiedene Kameras handelt ist aus den Bildern also nicht zu beweisen.

Zudem ist auf den Bildern des Verkäufers die Stelle an der der Displayrahmen ( das Scharnier scheint das eher nicht zu sein) in den Bildern des Käufers offen steht nicht zu sehen.

Dass die Kamera beim Versand nicht defekt war läßt sich mit diesen Bildern also auch nicht beweisen. Zumal der Defekt ja auch beim Verkäufer auch noch nach dem Fotografieren aufgetreten sein könnte.

Wer da was gemacht hat, kann man mit den Informationen hier kaum nachvollziehen.

Natürlich kann der Käufer da eine defekte Kamera haben und raffiniert die Augenmuschel umgesteckt haben, das sollte aber spätestens in der Werkstatt auffliegen. Seriöse Werkstattrechnungen ohne Seriennummer gibt es nicht, allein weil die Werkstatt sich da ja auch absichert.

Und natürlich kann der Käufer die Kamera schon beim Auspacken selbst kaputt gemacht haben, denn auf den Bildern sieht es nunmal so aus, als habe da jemand den Displayrahmen auseinander gerissen.

Was diese Sache aber zeigt ist, daß es sehr sinnvoll ist, auch bei Privatverkäufen eine Rechnung/Quittung mit den Seriennummern der verkauften Geräte mitzuschicken und (gerade in Zeiten wo es "IN" ist die Originalrechnungen mitzuschicken) eine Kopie der Originalrechnung mit Serienummer drauf zu behalten, um im Zweifelsfall beweisen zu können, welche Kamera man da verkauft hat und daß es eine andere ist als die die reklamiert wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
...als du sie in die sicher geschützte Originalverpackung gesteckt, in einen gepolsterten Karton gepackt und zur Post gebracht hast?

Alles andere wäre doch Blödsinn.

Genau dies hatte ich mir nämlich schon überlegt, wenn ich etwas wegschicke. Schnell den Nachbarn holen beim Verpacken. "Zur-Post-bring-Zeugen" wäre ja unnötig, wird ja die Kamera nicht noch mal rausholen, um sich noch von ihr zu verabschieden.

Wenn mir jemand bestätigen kann, aus dem Fotoclub, ein Freund etc., wie ich mit meiner Kamera umgegangen bin, wie sie immer aussah, ist kaum anzunehmen, dass er dann ausgerechnet beim Wegschicken die Kamera noch verdreckt, noch beschädigt. Ich z.B. wollte mein Objektiv noch mit nehmen, das schon verkauft war, bis mir einfiel: Gehört mir ja gar nicht mehr.

Ob Familienangehörige als Zeugen gelten, weiß ich nicht.
 
Genau dies hatte ich mir nämlich schon überlegt, wenn ich etwas wegschicke. Schnell den Nachbarn holen beim Verpacken. "Zur-Post-bring-Zeugen" wäre ja unnötig, wird ja die Kamera nicht noch mal rausholen, um sich noch von ihr zu verabschieden.

Wenn mir jemand bestätigen kann, aus dem Fotoclub, ein Freund etc., wie ich mit meiner Kamera umgegangen bin, wie sie immer aussah, ist kaum anzunehmen,


Gerichtsfest sind solche Sachen alle nicht, denn dann hat der andere einen Freund der beim Auspacken dabei war, einen Fotoclub der bezeugt, daß er Kameras noch viel leiber hat als Du und obendrein ist der Umstand, daß man Kameras generell gut behandelt, ja nun nichts, daß einen Defekt oder eine Beschädigung generell ausschließt, oder?
 
Wie lange nach dem Erhalt hat er denn reklamiert? Wenn er Beispielsweise das Paket am xx.xx.xxxx erhalten hat und er nach einer Woche reklamiert stellt sich die Frage, was in der Zwischenzeit war.
Wenn allerdings die Reklamation einen Tag später war, ist es wieder etwas anderes
 
@Sascha Rheker
Stimmt schon, vllt ist es auch kein Beweis, dass BlueByte in der Verkaufsanzeige die Selbstabholung anbietet oder wenn dies dann wirklich eintritt, er eine Ausrede bereit hätte bzw. damit rechnet, dass sie nicht abgeholt wird, aber Vertrauen erweckt. Aber wie du richtig schreibst:

Kopien der Rechnung

Wenn die Kamera so verdreckt ist, kann man annehmen, dass der Käufer den Defekt hervorgerufen hat. Diese Bilder wären sicher mal eine Grundlage.

Wenn der Käufer sich an der Aufklärung weigert, wie es BB verlangt hat, ist doch was faul. Da fügen sich Steinchen zusammen:

Bilder der verdreckten Kamera
Abholmöglichkeit
Weigerung, auf Forderung von BB einzugehen
Bereitschaft von BB, den Schaden zu klären

Denn viel hat der Käufer ja ev. auch nicht in der Hand als Beweis seiner Mängelrüge, eher im Gegenteil.
 
Gerichtsfest sind solche Sachen alle nicht, denn dann hat der andere einen Freund der beim Auspacken dabei war, einen Fotoclub der bezeugt, daß er Kameras noch viel leiber hat als Du und obendrein ist der Umstand, daß man Kameras generell gut behandelt, ja nun nichts, daß einen Defekt oder eine Beschädigung generell ausschließt, oder?


Dazwischen liegt dann ggf. eine Transportversicherung.
 
Also erstmal sind das alles hier Privatverkäufe ohne Anspruch auf Rucknahme, Garantie oder Gewährleistung bei Defekten.
Ich biete es bei Kameras immer an, dass die auch bei mir besichtigt werden kann. Das inkl. der aktuellen Bilder im Post sollte ausreichen um dem Käufer ein umfangreiches Bild zu geben wie der Zustand ist.
Defekte oder Gegenstände wo ich mir nicht sicher bin verkaufe ich als Defekt bei Ebay mit dem entsprechenden Kennzeichen für Bastler/DEFEKT.

Wenn nun jemand die Kamera nur aufgrund der Bilder kauft und sie dann nach erhalt der Ware reklamiert (das Paket nicht beschädigt war) muß man leider sagen, dass man es sicherlich nicht nachvollziehen kann wer nun die Beschädigung verursacht hat.
Es kann auch passieren, dass beim Auspacken die Kamera unglücklich auf eben das Klappdisplay fällt. Die Beweispflicht liegt meiner Meinung nach nicht bei dir. Zudem kann die Haftung hier durch den Ausschluß im Texte nicht zurück zum Verkäufer übertragen werden. Ist das Paket beschädigt so muß man das ablichten und dann greift sehr wahrscheinlich die Transportversicherung.

Was ich inzwischen immer mache ist ein Bild kur vor der Absendung also im Karton inkl. Verpackung. Ist es die OVP ist man sowieso auf der sicheren Seite, wenn nicht ist das hilfreich.

Somit würde ich hier klar davon absehen eine Rücknahme oder ähnliches anzubieten.

Erst wenn er einen Anwalt einschaltet würde ich mir selber einen nehmen.
 
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