...Auch die gesetzliche Gewährleistung bringt dich nicht weiter.Nach den ersten 6 Monaten liegt die Exkulpation beim Käufer und nicht beim Hersteller
1.)
Exkulpation bedeutet "vermutetes Verschulden zu widerlegen" (lt. Wikipedia). Das wäre aber falsch. Du musst für die gesetzliche Gewährleistung nach 6 Monaten nicht deine Unschuld beweisen (das wäre Exkulpation), sondern du musst
die Schuld des "Geschäftspartners" beweisen - und das ist etwas anderes. Konkret: Du musst nach 6 Monaten beweisen, dass die Ware schon beim Kauf fehlerhaft war. Das wird den wenigsten Kunden jedoch gelingen.
In den ersten 6 Monaten gilt das Gegenteil: Man muss
dir beweisen dass die Ware beim Kauf fehlerfrei war. Das wird auch recht schwer sein, könnte aber durch gewisse Hersteller-Tests (Qualitäts-Sicherung!) durchaus nachgewiesen werden bzw. glaubhaft gemacht werden. Mir ist aber konkret kein solcher Nachweis bekannt.
2.) Nicht beim Hersteller sondern beim Händler!
Gewährleistung ist immer eine Sache des Händlers. (Was der sich dann mit dem Hersteller ausmacht ist eine andere Sache und kann dir egal sein.)
Garantie hingegen wird meist vom Hersteller gegeben.
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt: 24 Monate, jedoch nach 6 Monaten Umkehr der Beweislast. Auch die möglichen Maßnahmen (Nachbesserung, Preisminderung, Wandlung (=Auflösung Kaufvertrag)) sind gesetzlich geregelt.
Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusicherung des Herstellers. Da ist gesetzlich nichts geregelt. Garantie-Ansprüche sind daher auch schwerer durchzusetzen. Meist sind Garantie-Zusagen auch mit jeder Menge Vorbehalten formuliert so dass du es in der Praxis meist schwer durchsetzen kannst. Garantie ist rechtlich also wenig wert.
Gewährleistung und Garantie sind
zwei vollkommen verschiedene Systeme und es macht absolut keinen Sinn diese gleichbedeutend zu verwenden:
- Gewährleistung: gesetzlich geregelt, Händler zuständig
- Garantie: freiwillige Aussage, (meist) vom Hersteller
Man sollte sich daher bei einem "Garantie-Fall" in den ersten 6 Monaten sehr genau überlegen ob man die Garantie in Anspruch nimmt oder die Gewährleistung. Bei einem Gewährleistungs-Fall innerhalb der ersten 6 Monaten hat man nämlich bei einem weiteren Gewährleistungs-Fall in den restlichen 18 Monaten meist bessere Karten wenn es darum geht nachzuweisen ob der Fehler bereits beim Kauf vorhanden ist.
Auch kann man sich bei Gewährleistung eventuelle Porto-Kosten ersparen; die wird dann nämlich der Händler tragen müssen.
Die Händler verweisen einem gerne direkt an den Hersteller und meinen oft dass es dann schneller und was weis ich, was die oft noch für Argumente haben.
Ich würde aber grundsätzlich den Händler damit belasten und ihm auch klar darauf aufmerksam machen, dass er hier für keine unnötige Verzögerung sorgen darf. Im Bedarfsfall setzt man dem Händler eine Nachfrist und fordert als Konsequenz bei Nichteinhaltung die Wandlung.
Ich rate jedem im Bedarfsfall den Händler klar und deutlich auf seine Gewährleistungs-Pflicht hinzuweisen!