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Canon EOS 7D gekauft: 2000 Auslöungen und Username eingetragen

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Franklin

Themenersteller
Hallo zusammen,

ich habe mir gestern im M******t eine EOS 7D gekauft. Und aus Neugierde habe ich gerade mal mit dem ActiveX Control die Anzahl der Auslösungen ausgelesen und bin bald vom Hocker gefallen.

Das Tool zeigt an, dass die Kamera schon 2009 Auslösungen hinter sich hat. Kann das sein? Ich habe bisher vielleicht 10 Bilder damit selber gemacht!

Kann eine neue Kamera schon so viele Auslösungen haben? Das kommt mir doch irgendwie komisch vor!

Und in den Copyright Infos stand auch bereits ein Name drin! Ist das normal? Ich hätte eigentlich gedacht, dass das so nicht sein sollte!

Gruß,
Frank
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Auslösungen (shuttercount) der 500D, 550D, 60D, 7D u.a.

Hallo zusammen,

ich habe mir gestern im M*******t eine EOS 7D gekauft. Und aus Neugierde habe ich gerade mal mit dem ActiveX Control die Anzahl der Auslösungen ausgelesen und bin bald vom Hocker gefallen.

Das Tool zeigt an, dass die Kamera schon 2009 Auslösungen hinter sich hat. Kann das sein? Ich habe bisher vielleicht 10 Bilder damit selber gemacht!

Kann eine neue Kamera schon so viele Auslösungen haben? Das kommt mir doch irgendwie komisch vor!

Und in den Copyright Infos stand auch bereits ein Name drin! Ist das normal? Ich hätte eigentlich gedacht, dass das so nicht sein sollte!

Gruß,
Frank

...war das eine NEU- oder AUSSTELL-KAMERA?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Auslösungen (shuttercount) der 500D, 550D, 60D, 7D u.a.

Also angeblich soll das eine neue sein! Aber das glaube ich nicht mehr! Werde da gleich mal hin fahren und das Teil zurück bringen!

Gruß,
Frank
 
AW: Auslösungen (shuttercount) der 500D, 550D, 60D, 7D u.a.

Was meinst du denn, was Anbieter mit Ware machen, die sie aus Kulanz (oder im Internet wg. Fernabsatz) zurücknehmen? Wegschmeißen/Verschrotten? ...
 
AW: Auslösungen (shuttercount) der 500D, 550D, 60D, 7D u.a.

Was meinst du denn, was Anbieter mit Ware machen, die sie aus Kulanz (oder im Internet wg. Fernabsatz) zurücknehmen? Wegschmeißen/Verschrotten? ...

Als "Gebraucht" oder "Rückläufer" kennzeichnen und günstiger verkaufen!
Das wäre zumindest eine Option, findest Du nicht?
 
AW: Auslösungen (shuttercount) der 500D, 550D, 60D, 7D u.a.

Hallo zusammen,

ich habe mir gestern im M******t eine EOS 7D gekauft. Und aus Neugierde habe ich gerade mal mit dem ActiveX Control die Anzahl der Auslösungen ausgelesen und bin bald vom Hocker gefallen.

Das Tool zeigt an, dass die Kamera schon 2009 Auslösungen hinter sich hat. Kann das sein? Ich habe bisher vielleicht 10 Bilder damit selber gemacht!

Kann eine neue Kamera schon so viele Auslösungen haben? Das kommt mir doch irgendwie komisch vor!

Und in den Copyright Infos stand auch bereits ein Name drin! Ist das normal? Ich hätte eigentlich gedacht, dass das so nicht sein sollte!

Gruß,
Frank

Zurückgegebene Ware landet bei denen scheinbar regelmäßig ohne Überprüfung wieder im Regal.
Ich kaufe bei MM nichts mehr seit ich vor Jahren eine neue Festplatte gekauft habe, die schon zu 2/3 belegt war:rolleyes:

Also sofort zurückbringen, tauschen oder Geld zurück!

LG
 
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AW: Auslösungen (shuttercount) der 500D, 550D, 60D, 7D u.a.

...falls das Ding als NEU verkauft wurde, würde ich mir den Geschäftsführer kommen lassen
 
AW: Auslösungen (shuttercount) der 500D, 550D, 60D, 7D u.a.

ja also ganz ehrlich, da würde ich auch Wellen schlagen sowas geht nicht, wenn M* Dir einen Rabatt eingeräumt hätte dann kann man darüber reden aber NEU Ware sollte NEU sein und 2009 Auslösungen ist auch kein Kameratest mehr sondern da hat einer schöne Bilder gemacht und die Cam zurückgebracht!

Unglaublich!:grumble:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Auslösungen (shuttercount) der 500D, 550D, 60D, 7D u.a.

oder einfach zurückbringen, geld zurückverlangen und draus lernen. wellen schlagen wird da nichts bringen, die machen das nicht zum ersten mal, sowas ist mit einkalkuliert. das beste was dir passieren kann ist dass du an jemanden gerätst der heute noch keinen stress hatte und sich bei dir für den vorfall entschuldigt. ändern wirst du an dieser praxis nichts, weil es in 98 von 100 fällen funktioniert...
 
AW: Auslösungen (shuttercount) der 500D, 550D, 60D, 7D u.a.

Also einfach zurückbringen würde mir absolut nicht reichen, ich würde daraufhinweisen das es nicht geht bei solch vielen Auslösungen die Kamera als NEU zu verkaufen, ich will jetzt nichts schwarz malen aber es grenzt an Betrug! 10 Auslösungen ok aber über 2000 Stück das ist ein Gebrauchtgerät was als NEU verkauft wurde, da würde ich mir den Abteilungsleiter oder Filialleiter kommen lassen und sagen das das nicht geht, den Mund halten und nur zurückbringen ist nicht sinnvoll der Chef sollte schon wissen das Leute sich wehren.

Aber jeder wie er denkt, ich würde es auf jedenfall ansprechen! Ich kaufe auch keinen Golf der 2000 KM runter hat als Neuwagen!

Und weil 9 von 10 Denken man ändert nichts wenn man es anspricht passiert sowas auch immer, typisch Deutsch "Da kann man eh nix machen", schrecklich so ein Denken, sorry aber das kann ich garnicht verstehen!
 
Ausgelagert aus Themas Shuttercount.
Händlername entfernt - darf auch nicht mehr genannt werden.
 
AW: Auslösungen (shuttercount) der 500D, 550D, 60D, 7D u.a.

Und weil 9 von 10 Denken man ändert nichts wenn man es anspricht passiert sowas auch immer, typisch Deutsch "Da kann man eh nix machen", schrecklich so ein Denken, sorry aber das kann ich garnicht verstehen!

ich fühle mich hier angesprochen, nachdem ich diese zahlen in den raum geworfen habe. ich meinte damit dass 98 von 100 es einfach nicht bemerken dass ihnen ein (per definition) gebrauchtgerät untergejubelt wurde, nicht dass es sie nicht interessiert. und damit kalkulieren diese läden.

unabhängig davon bin ich fest davon überzeugt dass es nichts, aber auch gar nichts bringt im laden die welle zu machen, und klagen hätte vermutlich auch wenig sinn. mal davon abgesehen dass sich kaum jemand wegen so einem kleinkram die mühe macht einen langwierigen, nervernaufreibenden gerichtsprozess zu führen, der am ende niemandem etwas bringt, auch wenn das "typisch deutsch" ist. wobei ich mir auch nicht sicher bin ob es nicht viel "typischer deutsch" ist bis aufs letzte auf seinem recht zu pochen und es mit allen mitteln durchzusetzen, auch wenn einem quasi nachweislich nicht der geringste schaden entstanden ist...
 
AW: Auslösungen (shuttercount) der 500D, 550D, 60D, 7D u.a.

... auch wenn einem quasi nachweislich nicht der geringste schaden entstanden ist...

Der kann einem aber noch entstehen, wenn die Kamera z.B. ausgerechnet im Urlaub den Geist aufgibt. Und zwar genau die 2000 Aufnahmen vor ihrem eigentlich "Verfallsdatum", die man selbst nicht gemacht hat. Also ich kann schon verstehen, wenn man da nen riesen Aufstand macht und an nen Prozess zumindest denkt...

Thomas
 
Diverse Händler habe ein 14tägiges Rückgaberecht
für ihre Ware eingeräumt, ohne Angabe von Gründen.
Gern wird hier und da mal im Forum empfohlen mehrere
Kameras zu kaufen, zu testen und die anderen zurückzugeben.
Wie auch immer - wenn ein Kunde in 14 Tagen 2ooo Auslösungen
probiert hat, kann er die Cam wieder zurückgeben.
Selbst wenn der Verkäufer in der Lage ist die Auslösungen auszulesen,
kann er den Umtausch nicht verweigern.
Sicher müsste die Ware dann verbilligt angeboten werden, aber
wieviel von den paar Prozent die dem Handel bleiben soll da noch
nachgelassen werden?

Ich sehe das Problem in dem unnötigen 14tägigen Rückgaberecht.
Früher musste man sich vorher überlegen ob einem etwas
gefällt/liegt und nicht erst nachdem man es gekauft hat.

Käufer und Händler haben hier in diesem Fall das nachsehen...:(

A.
 
AW: Auslösungen (shuttercount) der 500D, 550D, 60D, 7D u.a.

ich fühle mich hier angesprochen, nachdem ich diese zahlen in den raum geworfen habe. ich meinte damit dass 98 von 100 es einfach nicht bemerken dass ihnen ein (per definition) gebrauchtgerät untergejubelt wurde, nicht dass es sie nicht interessiert. und damit kalkulieren diese läden.

unabhängig davon bin ich fest davon überzeugt dass es nichts, aber auch gar nichts bringt im laden die welle zu machen, und klagen hätte vermutlich auch wenig sinn. mal davon abgesehen dass sich kaum jemand wegen so einem kleinkram die mühe macht einen langwierigen, nervernaufreibenden gerichtsprozess zu führen, der am ende niemandem etwas bringt, auch wenn das "typisch deutsch" ist. wobei ich mir auch nicht sicher bin ob es nicht viel "typischer deutsch" ist bis aufs letzte auf seinem recht zu pochen und es mit allen mitteln durchzusetzen, auch wenn einem quasi nachweislich nicht der geringste schaden entstanden ist...


Ich meinte mit Welle machen auch nicht das was du oben schreibst, sondern ich meinte das ich das klären und ansprechen würde das so etwas nicht geht und zwar dem Filialleiter, von Klagen oder anderem Quatsch habe ich NIRGENDWO etwas geschrieben, man hat aber den Mund aufzumachen was viele Deutsche leider einfach zu wenig tun!


Diverse Händler habe ein 14tägiges Rückgaberecht
für ihre Ware eingeräumt, ohne Angabe von Gründen.
Gern wird hier und da mal im Forum empfohlen mehrere
Kameras zu kaufen, zu testen und die anderen zurückzugeben.
Wie auch immer - wenn ein Kunde in 14 Tagen 2ooo Auslösungen
probiert hat, kann er die Cam wieder zurückgeben.
Selbst wenn der Verkäufer in der Lage ist die Auslösungen auszulesen,
kann er den Umtausch nicht verweigern.
Sicher müsste die Ware dann verbilligt angeboten werden, aber
wieviel von den paar Prozent die dem Handel bleiben soll da noch
nachgelassen werden?

Ich sehe das Problem in dem unnötigen 14tägigen Rückgaberecht.
Früher musste man sich vorher überlegen ob einem etwas
gefällt/liegt und nicht erst nachdem man es gekauft hat.

Käufer und Händler haben hier in diesem Fall das nachsehen...:(

A.

Das Rückgaberecht ist GENAU gut so und auch garnicht das Problem und erzählt doch jetzt bitte hier nicht das die keinen Rabatt geben können, was ist das denn für ein Quatsch? :-)

Schaut doch wie Amazon es macht mit seinem Warehouse, geht alles nur der rote dumme Laden verarscht lieber seine Kunden und der Verkäufer der gestern noch Bügeleisen verkauft hat nimmt heute die teurer EOS 7D zurück und stellt die wieder ins Regal, geht garnicht und würde ich auch nicht akzeptieren, wieder ein Grund warum ich bei Amazon einkaufe, da habe ich solche Probleme nicht und günstiger ist es meist auch noch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meines Wissens gilt das Rückgaberecht nur bei Onlinegeschäften. In Läden ist es zumindest nicht gesetzlich vorgeschrieben sondern freiwillig oder Kulanzsache.
 
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