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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

kann ich den antrag ganz normal per post und die bilder digital schicken oder müssen die ausgedruckt sein? wenn es digital geht, bitte an welche adresse?
 
sorry - den wald vor lauter bäumen nicht gesehen. statt des antrages habe ich mir hier x seiten thread durchgelesen
 
Ich glaube richtige Laptops sind das einzige, was zugelassen wird, was nicht direkt mit Fotografie zu tun hat/haben muss.

Wenn ein Tablet gehen sollte, geht dann nicht auch ein Galaxy S2, welches ich gerne als Imagetank verwenden würde :D

Viele Grüße
dadri
 
Moin,

da die Frage nach versicherbaren Tabletts und Handy´s öfter gestellt wird und der Übergang teilweise fließend ist, gilt folgende Regel:

Tablettcomputer sind ab einer Bildschirmgröße von 10" über die Fotoversicherung versicherbar, Handy´s grundsätzlich nicht.

Gruß
Sven
 
Ich habe auch zwei Fragen. Falls diese schon hier beantwortet wurden, und davon gehe ich aus, entschuldige ich mich vielmals weil ich absolut keine Zeit habe, hier alles zu lesen und die Suche spinnt bei mir rum.


Ich fliege Dienstag nach China, ist das zu kurzfristig oder bekomme ich das noch geregelt?

Ich bin außerdem Berufsfotograf, möchte aber meine private Ausrüstung versichern. Bei der Arbeit wird mir Equipment gestellt. Muss ich mich dennoch als Berufsfotograf anmelden?

Danke schonmal.

Schöne Grüße,

Christoph
 
Ich habe auch zwei Fragen. Falls diese schon hier beantwortet wurden, und davon gehe ich aus, entschuldige ich mich vielmals weil ich absolut keine Zeit habe, hier alles zu lesen und die Suche spinnt bei mir rum.


Ich fliege Dienstag nach China, ist das zu kurzfristig oder bekomme ich das noch geregelt?

Ich bin außerdem Berufsfotograf, möchte aber meine private Ausrüstung versichern. Bei der Arbeit wird mir Equipment gestellt. Muss ich mich dennoch als Berufsfotograf anmelden?

Danke schonmal.

Schöne Grüße,

Christoph



Hallo Christoph,

wenn Du uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag am Wochenende per Mailanhang oder Fax übersendest sollte das bis Dienstag klappen. Wenn Du Dir mit dem Berufsfotografenstatus nicht sicher bist, kreuz einfach ja an, kostet nicht mehr und Du bist auf der sicheren Seite !

Gruß
Sven
 
Hallo,
ich möchte die Versicherung abschließen und hätte da noch eine Frage:

Meine Ausrüstung habe ich neu vor etwa einer Woche teilweise beim Fachhändler vor Ort, teilweise im Internet gekauft.
Genügen da nun die Rechnungen/Kassenzettel oder brauche ich Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung?

Grüße,
geissandler
 
Hallo,
ich möchte die Versicherung abschließen und hätte da noch eine Frage:

Meine Ausrüstung habe ich neu vor etwa einer Woche teilweise beim Fachhändler vor Ort, teilweise im Internet gekauft.
Genügen da nun die Rechnungen/Kassenzettel oder brauche ich Fotos auf einer aktuellen Tageszeitung?

Grüße,
geissandler

Hallo,

wenn Die Sachen eine Woche alt sind und die Rechnungen auf deinen Namen lauten und die Serien Nr. enthalte, reichen die Rechnungen als Nachweiss aus. Falls dem nicht so ist benötigen wir noch die Fotos.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

ich habe noch ein paar Fragen zum Verständnis:

- Zu de
n Werten im allgemeinen:

=>Wenn ich als Neupreis für die 50D 800€ angebe, der Gebrauchtpreis laut der angegebenen Liste später einmal bei 450€ liegt und ihr aber sagt, dass der Neupreis nicht 800€ sondern über 900€ war, was erhalte ich dann im Falle eines Totalschadens? Erhalte ich meine angegebenen 800€, aus denen sich der Beitrag errechnet hat oder nur die 450€, da ihr sagt, dass der Zeitwert der Kamera unter dem halben Zeitwert liegt?
(Die Zahlen sind nur ein Beispiel)


- Zur Selbstbeteiligung in Höhe von 20% zwischen 22-6 Uhr im Fahrzeugen:
=> Was ist, wenn ich im Wohnmobil schlafe? Dann zählt es als Diebstahl und ich habe nur die normale Selbstbeteiligung zu zahlen und nicht die 20%?
Muss dann auch die Kamera versteckt sein oder ist das dann egal, da ich ja im Wohnmobil bin?

=> Was ist, wenn ich das Wohnmobil zum duschen für 15 Minuten verlasse und abschließe? Dann habe ich die 20% Selbstbeteiligung?

=> Falls ja, dann wäre es sinnvoller die Kamera mit zum Duschen zu nehmen? Wenn es dort dann zu einem Schaden kommt ist dieser Versichert? (z.B. durch hohe Luftfeuchtigkeit oder einen abgebrochenen Hacken, an dem die Tasche aufgehängt wurde)

=>Was ist, wenn ich im Zelt neben dem Auto schlafe und die Kamera im Auto eingeschlossen habe? Dann habe ich 20% Selbstbeteiligung?

=>Wenn ich aber die Kamera mit ins Zelt nehme und sie dort beim Schlafen (unbemerkt) gestohlen wird, dann ist es versichert ohne Selbstbeteiligung?


-Im Schadensfall:
=>Wenn ich einen Schadensfall habe und beispielsweise meine 50D kaputt geht und diese mit 800€ versichert ist, bekomme ich dann die 800€ ausbezahlt und kann mir damit dann selbstständig eine neue Kamera kaufen?

=>Da es die 50D nicht mehr gibt: Muss es dann ein gleichartiges Modell sein, wie die 60D oder kann es auch eine 7D sein?

=>Bei der 60D: Erhalte ich dann trotzdem die 800€ oder wird dann die Mehrwertsteuer abgezogen? Oder erhalte ich mehr, falls da die 60D teurer ist?

=>Bei der 7D: Erhalte ich dann trotzdem die 800€ oder wird dann die Mehrwertsteuer abgezogen? Oder erhalte ich dann weniger?

=>Wenn ich mir vorerst keine neue Kamera kaufe, was bekomme ich dann? Die 800€, 800€ minus Mehrwertsteuer (so wie es bei einem KFz ist) oder was ganz anderes?


-Diebstahl:
=>Ist es versichert, wenn man im Eiscafe die Tasche neben sich im Toten Winkel abstellt und die Tasche geklaut wird? Oder ist das grob fahrlässig?

=>Ist es versichert, wenn man im Gedränge bei einem Volksfest oder einem Bus die Tasche auf dem Rücken trägt und etwas aus der Tasche geklaut wird?



-Letzte Frage:
Habe ich mich jetzt durch die ganzen Fragen disqualifiziert? :lol:
Eigentlich geht es mir nur um den Diebstahlschutz aus Fahrzeugen im Urlaub, damit man die Ausrüstung auch mal - ohne sich die ganze Zeit Sorgen machen zu müssen - im Wohnmobil liegen lassen kann.


Danke schonmal für die Beantwortung meiner vielen Fragen!

Beste Grüße,
Swen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Swen,

bei so vielen Fragen gibt es immer Rückfragen, daher ruf uns am besten einmal unter 0251-789000 an damit wir deine Anliegen im Gespräch klären können.


Wohnmobil Frage würde mich auch interessieren,
da es nächste Woche nach Kanada geht.:D

Gruß climbersp

Dazu zitiere ich am besten mal direkt aus den Bedingungen:

------
§ 5 Versicherungsschutz in Fahrzeugen

1. Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigten Kraft-, Luft-,
Wasser- und Campingfahrzeugen (auch Wohnwagen) besteht nur, solange sich die versicherten
Sachen in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum
des allseits verschlossenen Fahrzeugs befinden, die versicherten Sachen dürfen von aussen nicht
ohne weiteres erkennbar sein (Abdeckung durch eine Decke oder ähnliches). In Cabrios
besteht Versicherungsschutz nur im durch Verschluss gesicherten und von außen nicht
einsehbaren Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs.


2. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr beträgt die Selbstbeteiligung für die in Abs. 1 genannten Fälle 20% ,
mindestens aber die beantragte Selbstbeteiligung. In Packboxen oder Beiwagen von Krafträdern
sowie in Anhängern, ausgenommen Wohnwagen, besteht kein Versicherungsschutz in Fällen von
Diebstahl oder Einbruchdiebstahl.

3. Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit eines Versicherten oder einer von ihm
 beauftragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht jedoch z.B. die Bewachung
 eines zur allgemeinen Benutzung offen stehenden Platzes.

----------

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe auch noch ein paar (Verständnis-) Fragen zur Versicherung:

Fragen zum Neuwert:

Bei Objektiven, Bodys, etc wo der Zeitwert über 50% des Neuwertes liegt, können zum Neuwert versichert werden, richtig?!

Wonach richtet sich denn der Neuwert?
Ist das der Preis den ich für den jeweiligen Gegenstand bezahlt habe oder ist das der Preis den man zur Zeit in einem Fotofachgeschäft dafür bezahlt?
Nimmt man dann für den Neuwert das Mittel des Preises aus mehreren Fotofachgeschäften?

Welchen Wert gebe ich an, wenn zb der aktuelle Neuwert des Gegenstandes über dem Preis liegt, welchen ich "damals" bezahlt habe?
Kann man dann trozdem den Gegenstand zum aktuellen Neuwert versichern?

Fragen zur Kleinteileklausel:


Muss man für alle Kleinteile ein Foto auf aktueller Tagezeitung mit einreichen oder reichen auch die Rechnungen dazu?
 
§4 Absatz b) und c) beschreiben den Umfang des Versicherungsschutzes im Hotelzimmer und beim Transportunternehmen. Eure Versicherung hab ich seit einiger Zeit.

Fahre nächste Woche mit Bus nach Rimini in ein Hotelzimmer, ist demnach dann mein Equipment im Bus im unauffälligen Reiserucksack versichert? Auch wenn der Bus an einer Raststation hält und alle aussteigen? Und im Hotelzimmer reicht denke ich eine verschlossene Zimmertür, und die Aufbewahrung im geschlossenen Koffer bzw. Rucksack, richtig? Vor allem wenn wir jetzt abends ausgehen oder am Strand sind würde ich die Kameraausrüstung im Hotelzimmer lassen.
 
Hallo

Die Frage von Jato würde mich ebenfalls interessieren, also was muss ich als neuwert angeben.

Wie sieht es denn mit der Kleinteileklausel aus, wenn ich keine Rechnung besitze. Bei mir konkret der Fall bei einer Gegenlichtblende für mein Objektiv, welche ich hier über das Forum gekauft habe.

Ansonsten muss ich von jedem Gegenstand ein Foto auf der aktuellen Tageszeitung machen?

Wie lange dauert das Abschließen der Versicherung? Ich fahre in 10 Tagen in den Urlaub.

Und noch eine Frage: Was passiert wenn meine Kamera nach einem Regenschauer nichtmehr funktioniert, ich die Kamera aber in dieser Zeit in einer dafür gedachten Regenhülle genutzt habe. Ist eine art Plastikbeutel. Gleiche Frage bei Unterwassergehäusen.

Und was passiert, wenn sich bei einem Sunsniper Kameragurt beispielsweise die Schraube löst, die den Gurt an der Kamera befestigt hat. Ist das dann ein technischer Mangel des Gurtes oder sowas oder auch versichert?

Vielen Dank schon mal
 
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