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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Also tatsächlich lässt sich die Seite über einen Proxy öffnen, aber soweit ich weiß stehe ich auf keiner Blacklist und manipuliert habe ich auch nichts :O

Evtl. hast Du Dir einen Virus oder einen Trojaner eingefangen und weisst gar nicht
das dieser dein System manipuliert hat. Ich würde mal nen Virenscanner intensiv testen lassen.

Gruß
Sven
 
Wenn gleichzeitig etwa gleichwertige oder höherwertige Gegenstände eingeschlossen werden, benötigen wir keinen VK-Nachweis.

Muss es dabei offensichtlich ein Austausch von Ausrüstung sein (bspw. Body gegen Body) oder kann ich, wenn ich etwas deutlich teureres einschließe, grundsätzlich mehrere Gegenstände im Gesamtwert dieses teureren neuen Gegenstands ausschließen?
 
Muss es dabei offensichtlich ein Austausch von Ausrüstung sein (bspw. Body gegen Body) oder kann ich, wenn ich etwas deutlich teureres einschließe, grundsätzlich mehrere Gegenstände im Gesamtwert dieses teureren neuen Gegenstands ausschließen?

Nein, es kommt nur darauf an das der Versicherungswert ungefähr gleich bleibt.

Gruß
Sven
 
Das ist ja super! Danke, dann kommt bald ein Änderungsantrag bei euch rein.
 
Guten Tag,
ich habe mir hier sehr viel durchgelesen und weiß schon gar nicht mehr wieviele Seiten durchschöbert...
trotzdem ist mir persönlich eine Frage noch unbeantwortet...

Ich verstehe, dass der aktuelle Marktwert des Produktes als "Summe/Betrag" angegeben werden muss. Dieses wurde schon des öfteren geschrieben und habe ich auch so wahrgenommen. Dennoch stelle ich Ihnen nun die offene Frage, dass es doch dann möglich ist, den günstigsten deutschen Fachhändler als Maß zu nehmen und sagen wir mal für eine D800 den Betrag 2050,- oder 2100,- angibt, anstatt den von Ihrer genannten Internetseiten, wo es die D800 noch für schlappe 2850,- zu finden ist. Ist man in dem Fall trotzdem voll versichert, da man nun nach einem deutschen Händler geht und Ihre Anforderungen erfüllt hat, oder liegt dann eine derartige Unterversicherung vor?
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich habe nicht vor, dieses als eine Methode zu sehen, es auszunutzen und somit noch ein paar Euros zu sparen. Es geht mir nur darum, welches das Maß und somit die Richtlinie ist? Ich möchte einfach ohne Sorgen/Gedanken und mit vollen Versicherungsschutz und dementsprechend auch ein volles Versicherungsgefühl haben, wenn ich in den Urlaub fliege.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Den Antrag habe ich sonst soweit ausgefüllt, aber diese beschriebe Frage brennt mir noch regelrecht auf dem Herzen und demnach fühle ich mich noch unsicher, was ich nun wirklich angeben soll.

P.S. Ich bitte um eine ebenso offene Antwort. Wie geschrieben, es geht mir nicht darum um ein paar Euros zu sparen. Die Ausrüstung und das Hobby ist teuer genug...
Vielen Dank und einen schönen Abend noch. :)
sebi
 
Guten Tag,
ich habe mir hier sehr viel durchgelesen und weiß schon gar nicht mehr wieviele Seiten durchschöbert...
trotzdem ist mir persönlich eine Frage noch unbeantwortet...

Ich verstehe, dass der aktuelle Marktwert des Produktes als "Summe/Betrag" angegeben werden muss. Dieses wurde schon des öfteren geschrieben und habe ich auch so wahrgenommen. Dennoch stelle ich Ihnen nun die offene Frage, dass es doch dann möglich ist, den günstigsten deutschen Fachhändler als Maß zu nehmen und sagen wir mal für eine D800 den Betrag 2050,- oder 2100,- angibt, anstatt den von Ihrer genannten Internetseiten, wo es die D800 noch für schlappe 2850,- zu finden ist. Ist man in dem Fall trotzdem voll versichert, da man nun nach einem deutschen Händler geht und Ihre Anforderungen erfüllt hat, oder liegt dann eine derartige Unterversicherung vor?
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich habe nicht vor, dieses als eine Methode zu sehen, es auszunutzen und somit noch ein paar Euros zu sparen. Es geht mir nur darum, welches das Maß und somit die Richtlinie ist? Ich möchte einfach ohne Sorgen/Gedanken und mit vollen Versicherungsschutz und dementsprechend auch ein volles Versicherungsgefühl haben, wenn ich in den Urlaub fliege.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Den Antrag habe ich sonst soweit ausgefüllt, aber diese beschriebe Frage brennt mir noch regelrecht auf dem Herzen und demnach fühle ich mich noch unsicher, was ich nun wirklich angeben soll.

P.S. Ich bitte um eine ebenso offene Antwort. Wie geschrieben, es geht mir nicht darum um ein paar Euros zu sparen. Die Ausrüstung und das Hobby ist teuer genug...
Vielen Dank und einen schönen Abend noch. :)
sebi

Hallo Sebi,

Du solltest den aktuellen, mittleren deutschen Neuwert angeben, also den Wert den Du bei einem Fachhändler im Internet bezahlen müsstes, wenn Du die Kamera dort für 2.050,00 EUR bekommst und es sich nicht um einen kurzzeitigen Aktionspreis handelt wäre das OK.

Gruß
Sven
 
Hallo Sebi,

Du solltest den aktuellen, mittleren deutschen Neuwert angeben, also den Wert den Du bei einem Fachhändler im Internet bezahlen müsstes, wenn Du die Kamera dort für 2.050,00 EUR bekommst und es sich nicht um einen kurzzeitigen Aktionspreis handelt wäre das OK.

Gruß
Sven


Ja, aber das ist ja das heutige Leid. Die Preise wechseln täglich, wenn nicht 2x Tag. Also wäre das quasi ein Aktionspreis?!
Gilt Amazon (weltweiter Händler) auch als deutscher Händler?
LG,
Sebi
 
...muss ich den gesehen Preis vom deutschen Fachhändler beweisen und darstellen (z.b. Durch screenshot)? Nicht, dass es hinterher nicht geglaubt wird,
dass das produkt für "längere" Zeit für xxxx€ drin stand. Ich will das ja gar nicht schlecht reden, geschweige Ihnen etwas unterstellen. Nur mein unwohles Gefühl ist noch da. Gäbe es denn eine Unterversicherung?
Danke für Ihre Mühe & Rückantwort.
LG,
sebi
 
...muss ich den gesehen Preis vom deutschen Fachhändler beweisen und darstellen (z.b. Durch screenshot)? Nicht, dass es hinterher nicht geglaubt wird,
dass das produkt für "längere" Zeit für xxxx€ drin stand. Ich will das ja gar nicht schlecht reden, geschweige Ihnen etwas unterstellen. Nur mein unwohles Gefühl ist noch da. Gäbe es denn eine Unterversicherung?
Danke für Ihre Mühe & Rückantwort.
LG,
sebi

Darum sagte ich ja, dass Du den mittleren deutschen Marktwert angeben sollst, wenn es eine Kamera bei einem Händler zum Supersonderpreis gibt handelt es sich nicht um den mittleren deutschen Marktpreis. Schau einfach z.B. bei www.preissuchmaschine.de was die Kamera dort bei Fachhändlern kostet und nimm den mittleren Preis. Gerne kannst Du mich auch unter 0251-789000 anrufen dann können wir die Sache in einem Gespräch klären.

Gruß
Sven
 
Hallo zusammen,

Ich habe eine kurze Frage zu den Ausschlussbedingungen:

Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch a) *natürliche *oder *mangelhafte *Beschaffenheit *der *versicherten *Sachen, *Abnutzung, *Verschleiß *und *mangelhafte *Verpackung *bei *Transport *oder *Versand; b) *Konstruktions-‐, *Fabrikations-‐ *und *Materialfehler

Was sind denn das genau für Ausschlüsse?

Und sind Schäden eingeschlossen, die unnatürlich auftreten (bspw. spontaner Defekt während Benutzung)? Ist dieses spontane, unnatürliche Auftreten versichert?
Und inwiefern ist die Kameraektronik, -mechanik und der Sensor mitversichert?

Freue mich sehr über eine Präzisierung :)
 
Hallo zusammen,

Ich habe eine kurze Frage zu den Ausschlussbedingungen:

Der Versicherer leistet keinen Ersatz für Schäden, verursacht durch a) *natürliche *oder *mangelhafte *Beschaffenheit *der *versicherten *Sachen, *Abnutzung, *Verschleiß *und *mangelhafte *Verpackung *bei *Transport *oder *Versand; b) *Konstruktions-‐, *Fabrikations-‐ *und *Materialfehler

Was sind denn das genau für Ausschlüsse?

Und sind Schäden eingeschlossen, die unnatürlich auftreten (bspw. spontaner Defekt während Benutzung)? Ist dieses spontane, unnatürliche Auftreten versichert?
Und inwiefern ist die Kameraektronik, -mechanik und der Sensor mitversichert?

Freue mich sehr über eine Präzisierung :)

Hallo,

bei der Fotoversicherung handelt es sich um eine Schadenversicherung und nicht um eine Garantieverlängerung, es sind also Schäden versichert die z.B. durch eine Fehlbedienung oder einen Unfall entstehen, die Kamera fällt runter und die Mechanik ist defekt, eine Platine ist gebrochen oder der Sensor schief, dies wird bezahlt. Nicht bezahlt wird halt z.B. der Verschleiss, wenn nach 200.000 Auslösungen der Verschluss oder ein elektronisches Bauteil den Geist aufgibt. Wenn der Fehler aber z.B. wegen einer Überspannung oder einen Wasserschaden eintritt so ist dies versichert.

Bei weiteren Fragen hierzu kannst Du mich auch gerne unter 0251-789000 anrufen, meist kann man Unklarheiten am besten in einem Gespräch klären.

Gruß
Sven
 
Hallo,

meine Ausrüstung würde ich auch gerne versichern lassen, folgende Fragen sind für mich aber noch nicht beantwortet:

1. Wie genau muss der aktuelle Neuwert sein, der in der Geräteliste angegeben wird? Muss ich jetzt z.B. aus 5 Fachhändlern einen Mittelwert errechnen? Werden auch Preise von nicht-Fachhändlern wie Amazon akzeptiert? Oder kann ich einfach das günstigste angeben, das ich mittels Preisvergleich finde?

2. Was gilt bei Importen (z.B. Really Right Stuff, direkt beim Hersteller aus der USA) als Neuwert? Die Kosten des Imports (inkl./exkl. Versandkosten?) oder die (höheren) Kosten bei einem Fach-/Internethändler in DE? Was ist, wenn der entsprechende Gegenstand gar nicht bei einem Händler in DE zu bekommen ist?

Hintergrund dieser Fragen ist, dass ich bei den Fachhändlerpreisen gegenüber den von mir gezahlten Preisen (häufig Retourgeräte & Rabattaktionen oder Import) ganz ordentlich überversichert wäre.

3. Bekomme ich im Schadensfall den Wert erstattet, den ich in der Geräteliste angegeben habe ("damailger" Neuwert/Zeitwert), oder den, der nötig ist, um den Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens zu ersetzen?

4. Was mache ich mit Sachen, die keine Seriennummer haben, die ich aber versichern lassen will? Das wären bei mir Taschen, L-Winkel und Panoramakomponenten von Thinktank und RRS.

5. Wenn man etwas gebraucht kauft, davon keine Rechnung und keine Angaben über das Neukaufdatum hat, sowie der Gegenstand keine Seriennummer besitzt, lässt sich auch das versichern, wenn man Fotos dieses Gegenstandes auf Tageszeitung ect. macht?

6. Auf dem Blatt mit der Geräteliste steht, dass EXIF-Daten in den Fotos enthalten sein müssen. Weiter vorne im Thread steht, dass weiterhin Fotos mit jeder Kamera/Objekitvkombination gemacht werden müssen, auf denen eine aktuelle Tageszeitung abgebildet ist, damit EXIFs dem Equipment zugeordnet werden können. So steht das nicht explizit unter der Geräteliste, was stimmt jetzt?

Entschuldigung für die vielen Fragen. Hoffentlich ist es möglich das so zeitnah zu beantworten und für mich damit möglich den Antrag einzureichen, dass ab dem 06.04. die Deckung bestätigt ist.
 
Hallo,

meine Ausrüstung würde ich auch gerne versichern lassen, folgende Fragen sind für mich aber noch nicht beantwortet:

1. Wie genau muss der aktuelle Neuwert sein, der in der Geräteliste angegeben wird? Muss ich jetzt z.B. aus 5 Fachhändlern einen Mittelwert errechnen? Werden auch Preise von nicht-Fachhändlern wie Amazon akzeptiert? Oder kann ich einfach das günstigste angeben, das ich mittels Preisvergleich finde?

2. Was gilt bei Importen (z.B. Really Right Stuff, direkt beim Hersteller aus der USA) als Neuwert? Die Kosten des Imports (inkl./exkl. Versandkosten?) oder die (höheren) Kosten bei einem Fach-/Internethändler in DE? Was ist, wenn der entsprechende Gegenstand gar nicht bei einem Händler in DE zu bekommen ist?

Hintergrund dieser Fragen ist, dass ich bei den Fachhändlerpreisen gegenüber den von mir gezahlten Preisen (häufig Retourgeräte & Rabattaktionen oder Import) ganz ordentlich überversichert wäre.

3. Bekomme ich im Schadensfall den Wert erstattet, den ich in der Geräteliste angegeben habe ("damailger" Neuwert/Zeitwert), oder den, der nötig ist, um den Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens zu ersetzen?

4. Was mache ich mit Sachen, die keine Seriennummer haben, die ich aber versichern lassen will? Das wären bei mir Taschen, L-Winkel und Panoramakomponenten von Thinktank und RRS.

5. Wenn man etwas gebraucht kauft, davon keine Rechnung und keine Angaben über das Neukaufdatum hat, sowie der Gegenstand keine Seriennummer besitzt, lässt sich auch das versichern, wenn man Fotos dieses Gegenstandes auf Tageszeitung ect. macht?

6. Auf dem Blatt mit der Geräteliste steht, dass EXIF-Daten in den Fotos enthalten sein müssen. Weiter vorne im Thread steht, dass weiterhin Fotos mit jeder Kamera/Objekitvkombination gemacht werden müssen, auf denen eine aktuelle Tageszeitung abgebildet ist, damit EXIFs dem Equipment zugeordnet werden können. So steht das nicht explizit unter der Geräteliste, was stimmt jetzt?

Entschuldigung für die vielen Fragen. Hoffentlich ist es möglich das so zeitnah zu beantworten und für mich damit möglich den Antrag einzureichen, dass ab dem 06.04. die Deckung bestätigt ist.

Hallo,

Danke für dein Interesse an unserer Fotoversicherung, gerne beantworte ich nachstehend deine Fragen:

zu 1)
Der Neuwert muß etwa dem mittleren Marktwert entsprechen, zur Sicherheit haben wir einen Unterversicherungsverzicht von 10% in unsere Bedingungen integriert.

zu 2)
Bei Gegenständen die in Deutschland bei einem Händler zu erwerben sind, gibst Du einfach den deutschen Neuwert an, ansonsten den umgerechneten ausländischen Neuwert inkl. Versand und Zollkosten in Euro.

zu 3)
Im Schadenfall werden entweder die Reparaturkosten oder, bei einem Totalschadenfall, der zum Schadenzeitpunkt aktuelle Neuwert ersetzt. Nur wenn die Teile schon sehr alt sind und der Zeitwert unter 50% des Neuwertes liegt wird der Zeitwert ersetzt.

zu 4)
Bei Dingen die keine Serien Nr. besitzen kannst Du auch keine angeben :) , gib diese also ohne Serien Nr. in der Liste an.

zu 5 )
Ja

zu 6)
Wir benötigen für Gegenstände die bei Antragstellung älter als 3 Monate sind die im Antrag und der Deckungsbestätigung genau beschriebenen Nachweisbilder, dazu gehören auch Fotos die Du mit der Kamera/dem Objektiv aufgenommen hast um dessen Funktion nachzuweisen.

Bei weiteren Fragen kannst mich gern unter 0251-789000 anrufen.

Gruß
Sven
 
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen - und die schnelle Deckungsbestätigung! Ich habe irgendwann Nachts anfang der Woche die Mails mit 70 Nachweisen weggeschickt, und noch bis Mittag am nächsten Tag die Deckung bekommen(y)

Eine Frage noch, auch wenn ich mich in dieser Hinsicht vielleicht etwas dämlich anstelle - man will ja sichergehen: Meine Kamera & alle Objektive sind noch nicht älter als 3 Monate, von 2 Objekitven steht die Seriennummer aber nicht auf der Rechnung. Daher habe ich für diese 2 Objekitve:
  • Fotos von allen Seiten
  • auf aktueller Tageszeitung
  • je eines mit erkenntlicher Seriennummer

gemacht und mitgeschickt. Zusätzlich noch:
  • die Rechnung, auf der keine Seriennummer steht, mitgeschickt.
  • Die Objekitve sind in die EXIFs von den Belegofots anderer Gegensätnde eingetragen.

Was ich aber nicht gemacht habe, ist ein Foto nur von der Tageszeitung mit diesen Objekitven - muss ich die noch nachreichen? Oder muss ich das nicht, weil die EXIFs ja in den Belegfotos anderer Gegenstände enthalten und die Objekitve (trotz fehlender Seriennummer auf der der Rechnung) noch nicht älter sind als 3 Monate?
 
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen - und die schnelle Deckungsbestätigung! Ich habe irgendwann Nachts anfang der Woche die Mails mit 70 Nachweisen weggeschickt, und noch bis Mittag am nächsten Tag die Deckung bekommen(y)

Eine Frage noch, auch wenn ich mich in dieser Hinsicht vielleicht etwas dämlich anstelle - man will ja sichergehen: Meine Kamera & alle Objektive sind noch nicht älter als 3 Monate, von 2 Objekitven steht die Seriennummer aber nicht auf der Rechnung. Daher habe ich für diese 2 Objekitve:
  • Fotos von allen Seiten
  • auf aktueller Tageszeitung
  • je eines mit erkenntlicher Seriennummer

gemacht und mitgeschickt. Zusätzlich noch:
  • die Rechnung, auf der keine Seriennummer steht, mitgeschickt.
  • Die Objekitve sind in die EXIFs von den Belegofots anderer Gegensätnde eingetragen.

Was ich aber nicht gemacht habe, ist ein Foto nur von der Tageszeitung mit diesen Objekitven - muss ich die noch nachreichen? Oder muss ich das nicht, weil die EXIFs ja in den Belegfotos anderer Gegenstände enthalten und die Objekitve (trotz fehlender Seriennummer auf der der Rechnung) noch nicht älter sind als 3 Monate?

Hallo,

solche Vetragsspezifischen Angelegenheiten sollten immer per Mail und nicht hier im Forum geklärt werden. Bitte schick uns doch eine Mail mit deinem kompletten Namen, dann können wir die Unterlagen prüfen.

Wenn die Unterlagen aber in der von Dir oben genannten Form vorliegen reichen diese so aus, weitere Nachweise sind in diesem Fall nicht notwendig.

Gruß
Sven
 
Auch ich hätte zu diesem Thema nochmal eine Frage. Danke erstmal für die schnelle Bearbeitung des Antrages. Dennoch hätte ich eine Frage bezüglich der Nachweispflicht der korrekten Funktion meiner Ausrüstung. Es geht darum, dass ich einen Teil der Ausrüstung die versichert wurde am 03.01.2014 erworben habe. Der Antragseingang ist bei Euch am 03.04.2014 bestätigt worden. Somit ist die Ausrüstung nicht älter als 3 Monate und ich müsste demnach nicht die Nachweisfotos erbringen, wie es in der Bestätigungsmail steht. Ist dies korrekt? Ich frage nur, weil auch ich etwas verunsichert bin und keine Fehler machen möchte die im Falle zu Problemen führen könnten.
 
Auch ich hätte zu diesem Thema nochmal eine Frage. Danke erstmal für die schnelle Bearbeitung des Antrages. Dennoch hätte ich eine Frage bezüglich der Nachweispflicht der korrekten Funktion meiner Ausrüstung. Es geht darum, dass ich einen Teil der Ausrüstung die versichert wurde am 03.01.2014 erworben habe. Der Antragseingang ist bei Euch am 03.04.2014 bestätigt worden. Somit ist die Ausrüstung nicht älter als 3 Monate und ich müsste demnach nicht die Nachweisfotos erbringen, wie es in der Bestätigungsmail steht. Ist dies korrekt? Ich frage nur, weil auch ich etwas verunsichert bin und keine Fehler machen möchte die im Falle zu Problemen führen könnten.

Hallo,

wie gesagt, bitte Fragen die euren eigenen Vertrag betreffen immer per Mail oder Telefon stellen, dass geht zum einen schneller und zum anderen benötigen wir zur Beantwortung auch einige persönliche Daten die hier im Forum nichts zu suchen haben. Daher melde Dich bitte Morgen bei uns, nach Abgleich deines Namens und Adresse sowie Kontrolle der eingereichten Unterlagen können wir die Fragen schnell beantworten.

Gruß
Sven
 
Hallo,

ich interessiere mich dafür die Fotografenversicherung baldmöglichst abzuschließen. Allerdings stellt sich für mich folgende Frage:

Da ich mich derzeit in Neuseeland befinde, möchte ich mir jetzt hier eine spiegellose Systemkamera kaufen. Ist es möglich eine im außereuropäischen Ausland gekaufte Kamera bei dieser Versicherung zu den gleichen Bedingungen zu versichern? Um Missverständnissen vorzubeugen, mein Wohnsitz befindet sich in Deutschland, ich befinde mich allerdings derzeit in Neuseeland.

Wie erfolgt die Wertbestimmung für die Kamera und die Kit-Objektive? Anhand der neuseeländischen Rechnung, die ich vorlege oder anhand der Neupreise auf dem deutschen Markt?


Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen, da die Zeit leider drängt!


Freundlichen Gruß
 
Ich beantworte das mal aus meiner Erfahrung heraus:

Ich habe in den USA gelebt und da einiges an Ausrüstung gekauft. Ich habe einfach aus dem Dollar-Preis mittels des aktuellen Wechselkurses den entsprechenden Euro-Preis errechnet und den mit angegeben.

Eingereicht habe ich die amerikanischen Rechnungen.
Ich hatte aber bislang keinen Schadensfall - aber auch kein negatives Feedback das die vorgelegten Dokumente nicht ausreichen.
 
Hallo,

ich interessiere mich dafür die Fotografenversicherung baldmöglichst abzuschließen. Allerdings stellt sich für mich folgende Frage:

Da ich mich derzeit in Neuseeland befinde, möchte ich mir jetzt hier eine spiegellose Systemkamera kaufen. Ist es möglich eine im außereuropäischen Ausland gekaufte Kamera bei dieser Versicherung zu den gleichen Bedingungen zu versichern? Um Missverständnissen vorzubeugen, mein Wohnsitz befindet sich in Deutschland, ich befinde mich allerdings derzeit in Neuseeland.

Wie erfolgt die Wertbestimmung für die Kamera und die Kit-Objektive? Anhand der neuseeländischen Rechnung, die ich vorlege oder anhand der Neupreise auf dem deutschen Markt?


Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen, da die Zeit leider drängt!


Freundlichen Gruß

Der Einfachheit halber hier nochmals meine Antwort auf deine Mail von gestern:

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Sehr geehrter Herr W.......,

vielen Dank für Ihre Nachricht, gerne können Sie auch im Ausland gekaufte Gegenstände bei uns versichern,
wenn Ihnen keine Rechnung eines EU-Händlers auf Ihren Namen mit eingetragener Serien Nr. vorliegt, benötigen
wir Fotos auf aktueller Tageszeitung als Nachweis. Als Wer geben Sie bitte den aktuellen deutschen
Neuwert an, zu finden z.B. unter www.preissuchmaschine.de

Bei weiteren Fragen stehen wir gern, auch telefonisch unter 0251-789000
zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
SKP Versicherungsmakler
Sven Pöpping
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Gruß
Sven
 
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