Wiki als Juristische informationsquelle ist nur mit Vorsicht zu nutzen und ist als Nachweis mangelhaft.
Dem ersten Teil deiner Aussage der stimme ich zu deswegen steht ja sogar eine Warnung ''Hinweis zu Rechtsthemen" am Ende des Artikels, der zweite Teil kann nicht unwidersprochen bleiben. denm in der Wp sind an den meisten Stellen Quellenangaben angegeben.
Speziell der von mir referenzirte Abschnitt ''öffentlich'' weist 4 Quellen nach, die verbindlich sein dürften und die dort getroffene Aussage dürfte zumindest für den Laienbereich korrekt sein - ich glaube allerdings nicht das eine Richter das in einer Urteilsbegründung zitieren wird . Da der Artikel außerdem als lesenswert eingestuft ist, sollten genügend Versierte das überprüft haben. Speziell Bildrechte und Urheberrechte sind in der Wp ein wichtiges Thema und werden dort ständig kritisch hinterfragt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#Kriterium_.E2.80.9E.C3.B6ffentlich.E2.80.9C
- Wolfgang Gass; Käte Nicolini, Hartwig Ahlberg (Hrsg.): Möhring/Nicolini - Urheberrechtsgesetz - Kommentar. 2. Auflage Auflage. Verlag Franz Vahlen, München 2000, ISBN 3 8006 0314 4, § 59 Rn. 14.
- Lit: Dreier in Dreier/Schulze, Rn. 3
- Vogel, S. 914 § 59 Rdr. 9
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