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Themenersteller
Hallo,

ich bin wirklich gerade am verzweifeln, also bitte postet nicht, dass ich die Suche anschmeissen soll, weil es irgendwo schonmal etwas ähnliches gab...

Ich habe vor 2 Monaten ein Nebengewerbe angemeldet und zwar als "Tierfotografie" unter "Handwerk".

Ich dachte mir, wenn ich schonmal das ein oder andere Bild verkaufe, dann sollte ich das auch auf legalem Wege tun.

Nun hab ich Post von der Handwerkskammer bekommen, dass ich mich ins Verzeichnis eintragen lassen muss, was mich 160 Euro kosten würde.

Bisher hab ich mit den Bildern gerade mal 40 Euro verdient. :ugly: Auf lange Sicht hätte ich dadurch also mehr Verlust als Ertrag. Und das nur, weil ich nix tun wollte, was nicht rechtens ist.

Ich war heute beim Finanzamt um mich in der Sache mal beraten zu lassen. Dort fragte ich natürlich nach dem Freiberuflerstatus, und man sagte mir, dass ich Freiberufler werden könnte, wenn ich nicht via Auftrag arbeite, sondern meine Arbeiten ohne diesen mache.

Dann war ich beim Gewerbeamt, um mich nach einer Ummeldung zu erkundigen, nämlich zum "Fotodesigner" unter "sonstiges" und nicht mehr unter Handwerk. Es würde theoretisch gehen, aber nur wenn ich das Gewerbe vorher ab- und dann das neue anmelde. Kostenpunkt: 45 Euro...
Sie sagten mir, ich solle mich bei der Handwerkskammer erkundigen, ob das Sinn machen würde.

Ich rief dann bei der HWK an. Und schilderte den Sachverhalt, von wegen Fotodesign kein Handwerksberuf, usw. Die Dame sagte mir nun, dass ich dann trotz allem Post bekommen würde, wo ich "Fotodesign" definieren müsste, und es liefe im Endeffekt aufs selbe raus.

Ich weiss nicht mehr weiter, und ich weiss auch nicht, wo ich mich sonst noch schlau machen könnte, bzw. wer mir da jetzt helfen kann.

Ich drehe komplett am Rad, und ich wäre wirklich dankbar, wenn mir hier irgendwer Auskunft geben könnte, was für mich jetzt sinnvoll wäre.

Danke im Voraus.
 
Zuletzt bearbeitet:
hast du beim finanzamt bzw. der HWK auch gesagt, dass du nur ein paar euro im jahr damit verdienst? da gibt es doch sicher regelungen, dass du unter einem gewissen jahreseinkommen freigestellt wirst (ist z.b. bei der IHK auch so) ...
sind solche geringen einkünfte denn überhaupt steuerpflichtig? ich kenne da beispiele, da ist das nicht der fall, da meldet man sich nur bei zustandigen FA an und versteuert pauschal.
 
knipser-jogi schrieb:
hast du beim finanzamt bzw. der HWK auch gesagt, dass du nur ein paar euro im jahr damit verdienst? da gibt es doch sicher regelungen, dass du unter einem gewissen jahreseinkommen freigestellt wirst (ist z.b. bei der IHK auch so) ...
sind solche geringen einkünfte denn überhaupt steuerpflichtig? ich kenne da beispiele, da ist das nicht der fall, da meldet man sich nur bei zustandigen FA an und versteuert pauschal.
finanzamt und gewerbe (und die damit verbundenen pflichtmitgliedschaften) sind zwei paar schuhe.
 
Ob Du darauf hier eine sinnvolle Antwort bekommst?

Zum einen ist es m.E. eine rechtliche Frage, und da wird Dir letzendlich nur ein Anwalt eine (halbwegs..) verbindliche Auskunft geben können.

Zum anderen lässt Du leider alle wesentlichen Informationen weg, die man zur Einschätzung der Situation benötigte. Du redest von "Nebengewerbe", was ist Dein Hauptgewerbe? Bist Du angestellt, selbstständig, Student,...? Bist Du Fotograf?

Wenn Du irgendwo versicherungspflichtig arbeitest, und nur ab und an mal ein Bild vertickst: bei der Steuererklärung als "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit" versteuern, und fertig ist die Kiste.
Es sei denn, Du möchtest gerne Beiträge zu mittelalterlichen Organisationen wie Gilden, Zünften oder Berufsgenossenschaften zahlen..
Achtung: IANAL!

Gruss

Andreas
 
Andreas Kammann schrieb:
Ob Du darauf hier eine sinnvolle Antwort bekommst?

Dann sag mir wo sonst?? Mir kann und will scheinbar niemand helfen.

Du redest von "Nebengewerbe", was ist Dein Hauptgewerbe? Bist Du angestellt, selbstständig, Student,...? Bist Du Fotograf?

Ich studiere.
Sorry, ich bin wirklich durch den Wind, weil ich keinen Plan habe, und niemanden kenne, der sich auskennt. Wenn du sonst noch Informationen über meinen Status brauchst, dann frag bitte.


Keine Ahnung, was das heisst. :o
 
knipser-jogi schrieb:
hast du beim finanzamt bzw. der HWK auch gesagt, dass du nur ein paar euro im jahr damit verdienst?

Ich habe es allen gesagt, die heute mit mir diesbezüglich zu tun hatten...

da gibt es doch sicher regelungen, dass du unter einem gewissen jahreseinkommen freigestellt wirst (ist z.b. bei der IHK auch so) ...
sind solche geringen einkünfte denn überhaupt steuerpflichtig?

Bei einem Nebengewerbe zahlst du eigentlich keine relevanten Beträge an den Staat, solange du unter einem bestimmten Jahreseinkommen bleibst (keine Ahnung, so 18000 Euro, oder so).

Es ist aber nicht gesagt, dass es so bleibt, dass ich wenig verdiene. Der Kundenkreis ist bisher nicht sehr gross, jedoch wächst er mit meinem "internen Bekanntheitsgrad" auf Veranstaltungen, sozusagen.

Allerdings kann ich bisher keine Tendenz sehen, die mich reich werden ließe. Insofern ist es halt fraglich, ob ich das nicht alles abblase.
 
Mach's nebenbei. Ganz einfach. Wie die vielen anderen.
Wenn du dich selbstständig machen willst, musst du hier ein Gewerbe anmelden und zahlen. Hier wollen alle an dir 'rumlutschen.
Das ist ja das Problem in Deutschland.
Wenn du davon aber deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst und das ganze legal betreiben willst musst du Steuern, Beiträge und Gebühren abführen.
Denn, dies ist der Staat der Gebühreneinzugszentralen.


;)
 
jomibi schrieb:
Mach's nebenbei. Ganz einfach. Wie die vielen anderen.

Also nix anmelden? Wenn dann aber jemand kommt, der mir was will, bin ich dran.

Wenn du dich selbstständig machen willst, musst du hier ein Gewerbe anmelden und zahlen. Hier wollen alle an dir 'rumlutschen.
Das ist ja das Problem in Deutschland.
Wenn du davon aber deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst und das ganze legal betreiben willst musst du Steuern, Beiträge und Gebühren abführen.
Denn, dies ist der Staat der Gebühreneinzugszentralen.

Mich k**zt es auch an... Vor allem lassen die einen komplett im Regen stehen mit seinen Sorgen und Fragen. Wahnsinn. Gott sei dank will ich hier nicht ewig wohnen...
 
Also nix anmelden? Wenn dann aber jemand kommt, der mir was will, bin ich dran.
Schlimmstenfalls bekommst Du Post von HWK oder IHK mit der Aufforderung, Mitglied zu werden. Strafbar machst Du Dich so schnell nicht. Kein Staatsanwalt wird wegen Mißachtung irgendwelcher Regelungen gegen Dich ermitteln, wenn Du gerade mal 50 oder 100 Euro verdient hast. Die haben Wichtigeres zu tun, und so heiß gegessen wird das Thema sowieso nicht.

Nach all den Infos, die ich mittlerweile zu dem Thema gesammelt habe, bleiben meiner Meinung nach für Gelegenheitsfotografen nur zwei (halbwegs) legale Möglichkeiten:
- Entweder die Fotografie ohne Anmeldung machen und nur die Einnahmen in der Steuererklärung angeben. Solange es um Kleckerbeträge geht, wird niemand was sagen.
- Oder die Fotografie unter einem anderweitigen Gewerbe mitlaufen lassen, ohne sie konkret zu benennen. Z. B. der Webdesigner, der für seine Kunden mit der Digitalkamera ein paar Fotos schießt, wird sich dafür nicht eigens bei der Handwerkskammer eintragen lassen.
 
Und als nächstes wird sich dann noch die Berufsgenossenschafte bei dir melden und will 220 Ocken pro Jahr. Das war, soweit ich mich erinnere, der Mindestbeitrag.

Jürgen
 
JürgenR schrieb:
Und als nächstes wird sich dann noch die Berufsgenossenschafte bei dir melden und will 220 Ocken pro Jahr. Das war, soweit ich mich erinnere, der Mindestbeitrag.

Jürgen

Ja, das stimmt, jeder der irgendwas mit Fotografie zu tun hat, bzw. wenn Foto, Fotografie, Fotodesign etc. in der Gewerbeanmeldung steht, MUSS ZWANGSWEISE der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung beitreten und der Jahresbeitrag für den Gewerbetreibenden ohne Angestellte beträgt hier tatsächlich etwa 220 Euro unabhängig davon, ob ein Einkommen erzielt wird oder nicht.

Also Vorsicht!
 
Oh Gott, das klingt ja alles ganz fürchterlich. :(

Darf ich mal erzählen, was ich eigentlich mache, und ihr zieht daraus einen Schluss?

"Hauptberuflich" bin ich Studentin. Irgendwelche Steuererklärungen oder so, musste ich noch nie in meinem Leben abgeben.

Ich gehe regelmäßig auf Hundesport-Turniere (in keinem Auftrag!!), und mache dort Fotos von der Veranstaltung.
Die Bilder stelle ich nachher ins Netz, und wer will, kann sich welche bestellen.

Manchmal werd ich auch gefragt, ob ich ein Seminar fotografieren will, und manchmal werd ich auch gefragt, ob ich ein Einzelshooting mache.

Alle Bilder kommen auf meine HP, und die Leute suchen sich Bilder aus, die sie gern hätten.

Wie würdet ihr das denn handhaben? Ich würde es wirklich äusserst ungern aufgeben, aber ganz ehrlich: Sollte ich wirklich dafür auch noch blechen müssen, wär mir der Preis dafür zu hoch. :wall:
 
Hallo,

Aaaalso,

Vorweg, ich bin kein Steuerberater oder Rechtsanwalt, also alles ohne Garantie.

Ich hab auch mal ein Gewerbe angemeldet, als Videoproduktion, hab dann natürlich auch die IHK Beiträge Zahlen "dürfen". Hab dann aber von meinem (neuen) Steuerberater die Info bekommen, das ich gar kein Gewerbetreibender bin! Hab dann das Gewerbe rückwirkend! abgemeldet und sogar die IHK Beiträge für glaube 7 Jahre zurückbekommen. Das Finanzamt hat sich erst ein bischen gesträubt, hat es aber dann akzeptiert. Für das Finanzamt ist es bis zu einer gewissen Grenze auch egal, da ich natürlich meinen Gewinn versteuern muß und ebenso die Vorsteuer (MwSteuer) abgeben muß. Erst wenn ich eine gewisse Summe Gewinn im Jahr übersteige müsste ich auch Gewerbesteuer zahlen, wenn ich denn Gewerbetreibender wäre. Da Du aber, genau wie ich eher kreativ arbeitest und nicht z.B. Fliessen verlegst, ist das eher künstlerische Arbeit und damit Selbstständig!

Um beim Finanzamt gemeldet zu sein mußt Du KEIN Gewerbe anmelden, das war auch mein Irrglaube. Das sit legal! Du musst natürlich Steeurerklärungen abgeben und sogenannte Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und Umsatzsteuererklärungen. Hat aber auch den Vorteil, das Du die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) z.B. von Deiner Kamera vom Finazamt zurückbekommst, ebenso für alles, was Du für Deine Tätigkeit brauchst... Stativ, Objektive PC etc...... Aber Du musst auch 16% von allen Deinen Rechnungen ans Finanzamt abgeben (kannst Du aber gegeneinander verrechnen) Also immer schöhn am Ende Deiner Rechnungen 16% MwSt draufschlagen, ist ganz normal und Üblich. Wenn Deine Kunden keine Privatleute Sind holen die sich das ja auch vom Finanzamt wieder.

Also immer schön die Quittungen aufheben!

Und einemal im Jahr dann den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) versteuern, sofern Du nicht über den Freibetrag kommst, bleibt das Kostenlos, muss aber trotzdem gemacht werden. Du kannst also in den ersten Jahren damit rechnen, das DU vom Finanzamt mehr Geld bekommst, als die von Dir!

ABER: Wenn das so bleibt wird das Finanzamt irgendwann kommen und sagen, das Du keine Gewinnerziehlungsabsicht hast und wird das Ganze als Hobby einstufen.... mit dem Ergebniss, das Du wieder alle zurückbekommene Mehrwertsteuer zurückzahlen darfst. Aber das dauert und wahrscheinlich wirst Du auch mal so viel verdienen, das das nicht eintreten wird.

Auf jedenfall rate ich Dir zu einem Steuerberater, ansonsten kann man da zu viel Falsch machen.

In Deinem Fall würde ich erstmal das Gewerbe schleunigst abmelden und erstmal abwarten. Dann ertsmal zum Steuerberater und dann als Freiberufler beim Finanzamt eine Steuernummer holen.... Ist alles halb so wild. Und IHK Beiträge sind dann auch nicht fällig.

Viel Erfolg !

Gruß

Jörg
 
Ganz einfach, Kompakt und in aller Kürze:

>>> Geh zu einem Steuerberater! <<<

Am besten natürlich einem, der sich ein bisschen mit "deiner" Branche auskennt; dies ist u.U. schwierig rauszukriegen.

Das war auch für mich der einzige Weg, durch die ******** mit der Selbstständigkeit (bin Freiberufler, aber Informatiker) durchzublicken.

Das mag sich krass anhören, aber: wenn du ein bisschen Glück hast, findest du jemanden, der dich auch "so" berät, in der Hoffnung, später für viel Geld deine Steuererklärungen machen zu können. Du solltest aber nach einer Firma suchen, die auch Unternehmen berät und nicht nur Lehrer und so.

Achtung, der Stundensatz ist happig (bis 100€), aber bevor du später bei IHK und Co dumm und dusselig löhnst, macht das alle mal Sinn.

Ich habe auch mit einem Anwalt der sich im Thema Freiberuflichkeit/Informatiker gut auskennt gesprochen, auch dieser hat mich Unentgeltlich beraten - mit dem Hinweis, wenn mal was wäre, könnte ich mich ja jederzeit wieder an ihn... ;)

Auf http://www.gulp.de findest du ein paar Infos zum Thema Freiberuflichkeit an sich, wenn auch gemünzt auf IT-Fachkräfte. Aber vielleicht hilft dir das auch ein bisschen weiter. Dort findest du auch Anwaltsadressen und so weiter.

Paar weitere Tipps:
- unter 17.000€/Jahr musst (!) du keine MwSt. abführen - dann darfst du sie auch nicht auf deine Rechnung draufschreiben! Hingegen den Hinweis "Umsatzssteuerbefreit nach §19 Abs 2." (ausm Kopf, geraten.)
- die Regelungen was auf einer Rechnung draufstehen muss wurden 2004 erheblich verschärft, hier auf korrekte Form achten (Steuernummer/UST-Ident-No muss drauf, Name, Anschrift, eindeutige Nummer)
- Vorsicht mit der USt/MwSt. Es hört sich zwar sehr simpel an, die "eben aufzuschlagen" und dann später "dem Finanzamt zu geben". Damit ist aber auch eine Veranlagung zur Vorsteuer verbunden, d.h. im dritten Jahr deiner Tätigkeit will das Finanzamt u.U. für 12 Monate im Vorraus (!) die zu erwartende (!) USt. des Folgejahres. Dazu muss man eine korrekte Umsatzssteuererklärung machen. Man sollte prüfen, ob es sich lohnt. Oft lohnt es sich, grade wenn man eh nen Steuerberater beschäftigt (ich mach das, aber der holt bei mir auch gut was raus *g*).

Weiterhin gilt *vermutlich* bei Foto-Künstlern wie auch bei Musikern (da hab ich Erfahrung):

Wenn sich deine Einnahmen UNTERHALB deiner Ausgaben (Kamera, Material, Anfahrten) bewegt, ist das *Liebhaberei!* Du kannst dann zwar keine offiziellen Rechnungen schreiben, aber trotzdem Geldwerte Leistungen bekommen.
Achtung: ICH WEISS NICHT, OB DAS STIMMT! Ist nur eine Vermutung!

D.h. wenn du ne Cam und Objektive für 2000€ besitzt und im Jahr 100, 200€ einnimmst, hat das nix mit Gewerblicher Tätigkeit zu tun. Musst du dann auch Steuerlich AFAIK nicht angeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Default schrieb:
Dann sag mir wo sonst?? Mir kann und will scheinbar niemand helfen.
Default schrieb:
Ich denke, das Thema hat sich mit den Beiträgen von Jörg H und LGW sowieso erledigt. Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Das wichtigste Fazit sollte sein:
Für minimale Einnahmen meldet man kein Gewerbe an, sondern versteuert die Einnahmen einfach sauber beim Finanzamt. Wenn Du später Dein Einkommen aus der Fotografie beziehst, sieht die Lage natürlich anders aus..

Keine Ahnung, was das heisst. :o
IANAL: I am not a lawyer, dh. alle Angaben zu rechtlichen Themen ohne Gewähr!

Gruß

Andreas
 
Hallo ihr beiden!

Danke für eure ausführlichen Postings, das hat mich wirklich sehr weitergebracht! Super!

Aber um nochmal nachzuhaken, ob ich das auch richtig verstanden habe: Ich sollte das Gewerbe jetzt abmelden, aber mir trotzdem eine Steuernummer vom Finanzamt holen. Und dann ist das erstmal alles gegessen, richtig?
Und: Ich schreibe bisher immer den Satz mit der Umsatzsteuerbefreiung in meine Rechungen. Kann ich das dann auch noch machen? Und muss ich ab nun trotzdem die MwSt mit draufschlagen? Oder ist das alles dasselbe? Sorry, ich weiss, ihr seid keine Steuerberater, aber vielleicht kann mir ja einer von euch diese Fragen noch beantworten.

Vielen, vielen Dank für eure Hilfe!
 
Default schrieb:
Aber um nochmal nachzuhaken, ob ich das auch richtig verstanden habe: Ich sollte das Gewerbe jetzt abmelden, aber mir trotzdem eine Steuernummer vom Finanzamt holen. Und dann ist das erstmal alles gegessen, richtig?
Und: Ich schreibe bisher immer den Satz mit der Umsatzsteuerbefreiung in meine Rechungen. Kann ich das dann auch noch machen? Und muss ich ab nun trotzdem die MwSt mit draufschlagen? Oder ist das alles dasselbe? Sorry, ich weiss, ihr seid keine Steuerberater, aber vielleicht kann mir ja einer von euch diese Fragen noch beantworten.
da solltest du aber trotz allem schleunigst mal hingehen.
wer keine mehrwertsteuer abführt, darf auch auf rechnungen keine ausweisen!
 
scorpio schrieb:
wer keine mehrwertsteuer abführt, darf auch auf rechnungen keine ausweisen!

Ich weise keine aus, und führe keine ab. Meine Frage war, wenn ich den Freiberuflerstatus habe, ob ich dann MwSt aufführen muss. Bisher musste ich das nämlich nicht machen- hab ich auch nicht.
 
Default schrieb:
Ich weise keine aus, und führe keine ab. Meine Frage war, wenn ich den Freiberuflerstatus habe, ob ich dann MwSt aufführen muss. Bisher musste ich das nämlich nicht machen- hab ich auch nicht.


bitte, tu dir selbst den gefallen und frage einen fachmann bei dir vor ort. den kannst du dann, wenn er mist erzählen sollte, in regress nehmen. wenn du hier auf die halbwissenden im board hörst und danach handelst, kannst du in teufels küche kommen.
der eine weiss hier ein wenig, der andere hat da mal was gehört, der nächste weiss, wie er was bei wikipedia findet.
alles mumpitz!
 
Also:

1. auch ein Freiberufler kann nach §19 Abs 2 HGB (wieder ausm Kopf, ich kann auf meine Rechnungen aus 2004 gucken) Rechnungen ohne MwSt schreiben. Solange der Umsatz (!) im aktuellen Kalenderjahr (!) geringer als ca. 55000€ ist. Und er Umsatz im Vorjahr (!) nicht größer als ca. 17000€ war.

2. >>> GEH ZU EINEM STEUERBERATER / RECHTSANWALT !!!! <<<

War wohl vorher zu viel Text drum. Wirklich, du wirst eine Praxis finden, die dich für umsonst berät. Vielleicht für ein kleines Entgeld. Aber tendentiell umsonst, ausser du machst dich total unbeliebt. Schliesslich hoffen die auf Kunden :)

Keine Ahnung wo du wohnst, mich betreut seit 2003 der Laden:
http://www.hbbn.de

Ne Menge dicker Audi's vor der Tür, aber nette Menschen. Kosten halt Geld.
 
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