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Aufforderung Bild eines Hauses zu entfernen

Rechtslage hin oder her - der Besitzer hat dich gebeten, die Bilder zu entfernen.
...

Das sehe ich anders:
1. hat der TO geschrieben dass er AUFGEFORDERT (und nicht gebeten) wurde die Fotos zu entfernen, und
2. finde ich dass man Zeitgenossen die permanent meinen anderen vorschreiben zu müssen was diese tun oder nicht tun dürfen auch unter Hinweis auf die Rechtslage entgegentreten soll - es wird heutzutage ohnehin immer mehr und mehr verboten, und solche Leute sollten nicht noch mehr Oberwasser bekommen.

Anders sehe es ev. aus wenn der Hausbesitzer seine BITTE unter Hinweis auf zB etwa besonders schlechte Erfahrungen oder wegen eines nicht offensichtlichen beachtenswerten Umstands begründet hätte - aus dem Thread geht aber mE nicht hervor dass es so gewesen wäre.
 
Hallo,

ich habe von einem öffentlichen Grundstück aus ein Haus fotografiert

Es handelt sich hier offensichtlich um ein Problem der sog. Panoramafreiheit. Diese ist hierzulande noch gesetzlich garantiert. Viele Fotografen halten dies für ein hohes Gut unserer Freiheit im Allgemeinen.
http://www.pro-panoramafreiheit.de/2008/04/30/panoramafreiheit-in-gefahr/
Ich persönlich kann mich dem nur anschliessen und hoffen, dass es dabei bleibt.
Gruß, Stefan
 
2. finde ich dass man Zeitgenossen die permanent meinen anderen vorschreiben zu müssen was diese tun oder nicht tun dürfen auch unter Hinweis auf die Rechtslage entgegentreten soll - es wird heutzutage ohnehin immer mehr und mehr verboten, und solche Leute sollten nicht noch mehr Oberwasser bekommen.
Die Rechtslage zu dem Fall wurde hier ja schon mehrfach geschildert. Wenn der TO von seinem Recht gebrauch macht dann ist das voll in Ordnung.

Es geht mir auch nicht darum etwas an der Rechtslage zu ändern, ganz im Gegenteil. Es geht mir nur darum, dass es hier um eine Kleinigkeit geht die es mir persönlich nicht Wert wäre, mir irgendwo deswegen Feinde zu schaffen.

Und hier aus Höflichkeit nachzugeben wird sicher keine Gesetze auf Bundesebene verändern. :rolleyes:
Ganz im Gegenteil denke ich, dass das Provizieren von Prozessen über sowas eine viel größere Gefahr für die Panoramafreiheit darstellt als einfach mal "fünfe gerade sein zu lassen". Ist ja nicht so, dass hier die Deutsche Bank angeklopft hat, man möge bitte ihr Hochhaus aus dem Mainufer-Panoramabild entfernen.

Anders sehe es ev. aus wenn der Hausbesitzer seine BITTE unter Hinweis auf zB etwa besonders schlechte Erfahrungen oder wegen eines nicht offensichtlichen beachtenswerten Umstands begründet hätte - aus dem Thread geht aber mE nicht hervor dass es so gewesen wäre.
Den genauen Wortlaut kennt nur den TO (der uns hier auch nur seine Sicht des Falls schildert), von daher bringt es wenig darüber zu spekulieren, was evtl. wie gesagt wurde.
 
Was für einen Prozess willst du denn da provozieren? Der Hausbesitzer hat nicht den Hauch einer Chance den TO zur Entfernung des Bildes zu zwingen.
 
Eine Verletzung der Privatsphäre gilt im Streitfall durchaus als gegeben, wen Personen oder Sachen auf einem privaten Grundstück in der Intimsphäre gezeigt werden, gleich ob erwartet oder unerwartet. Zu Erklärung; der bloße Einblick in private/ nicht öffentliche Räumlichkeiten durch bsp. Fenster kann eine Verletzung der Intimsphäre darstellen.

Bei einem unbewohnten, leerstehendem Haus ist es eben nicht möglich, daß es die Intimsphäre verletzt. Die Definition der Intimsphäre im deutschen Grundgesetz umfaßt das "Leben im häuslichen Bereich, im Familienkreis, Privatleben". Eine Wohnung oder ein Haus, in dem man nicht wohnt, kann also die eigene Intimsphäre nicht verletzen.

Rechtslage hin oder her - der Besitzer hat dich gebeten, die Bilder zu entfernen. Dabei geht es (wenn ich das richtig verstanden habe) nur um ein paar wenige Aufnahmen aus einer ganzen Serie über das Thema. Weder geht es um besonders aufwändige bzw. künstlerische Bilder, noch um kommerzielle Interessen. Warum also einen Streit vom Zaun brechen wegen so einer Nichtigkeit?

Ich für meinen Teil sehe nicht ein, mich von jedem, dem es grade einfällt, rumschubsen und befehlen zu lassen, was ich tun soll und was nicht - vor allem, wenn derjenige dazu überhaupt kein Recht hat.
 
Hallo Martin

Das Haus "schwarz" überdecken, Hinweis auf Zensur. So etwa wie im TV Verbrecher schön "verpixelt" gezeigt werden.
...
Siehe Beispielbild
Im Ansatz gut. Aber was ist mit den anderen Häusern? Und überhaupt: All diese Bäume gehören doch auch irgendwem. Hast Du gefragt, ob Du die einfach so fotografieren darfst? Mannmann, Du stehst mit einem Bein im Knast, wenn Du hier solche Bilder zeigst :angel:.


...wir stellen auch Postkarten her.
Illegal! Und auch noch gewerbsmäßig! Sodom und Gomorrha, dieses Forum!

Es geht mir nur darum, dass es hier um eine Kleinigkeit geht die es mir persönlich nicht Wert wäre, mir irgendwo deswegen Feinde zu schaffen.
Und da kann ich Dir nicht beipflichten! Das hier ist einer der ganz wenigen Fälle in diesem Forum, in dem jemand nach Veröffentlichungsrechten fragt, der einen ganz konkreten und nachvollziehbaren Grund für seine Veröffentlichung hat. Es gehört hier nicht hin, aber ich sage es trotzdem mal: Der Grund für die Leerstände in Innenstädten liegt zumeist darin, dass die Hausbesitzer ihre Mieten so hochgeschraubt haben, dass kein normaler Einzelhändler dort noch auskömmlich wirtschaften könnte. Nur die großen Handelsketten können solche Mieten noch bezahlen. Und wenn alle freien Ladenlokale mit Filialen großer Handelsketten belegt sind oder leer stehen, dann heulen die Leute vom Gewerbeverein (sprich: die Hausbesitzer) rum, dass die Innenstadt verödet und der Magistrat gefälligst ganz schnell was tun muss! Und für jemanden, der so eine Entwicklung seiner Heimatstadt nicht gut findet, ist das keine "Kleinigkeit".

Der TO verhält sich nicht nur rechtskonform, er hat auch noch einen richtig guten Grund, das Bild und andere ähnliche Bilder zu zeigen! Das unterscheidet ihn von all den Leuten, die Bilder ins Internet stellen, ohne dafür Gründe nennen zu können.

@TO: Respekt! Stell das strittige Foto wieder ein. Und wenn der Besitzer des fraglichen Hauses weiterhin rumpubst, dann denk an die alte Volksweisheit, dass getretene Schweine quiken. Wenn ein Foto solche Reaktionen auslöst, muss es ein gutes Foto sein!

MfG
 
Ebenso ist es nicht verboten, auf der Strasse ein Auto zu fotografieren, dass einem gefällt. Wie Liechtenauer schon schrieb: Sachen (tote Dinge und Tiere) haben kein Recht am eigenen Bild. Und ich lasse mir nocht von irgendwelchen Westentaschendiktatoren vorschreiben, dass ich sowas auf der Strasse nicht fotografieren darf.

Wie sieht es denn bei Autos aus: Wenn jemand beispielsweise auf der Strasse einen Oldtimer oder Sportwagen fotografiert und auf einer Internetseite veröffentlicht, muss dann das Nummernschild geschwärzt werden? Und wie sieht das mit einem Bild des Oltimers oder Sportwagens auf einer Rennstrecke aus, denn der Fahrer stellt dort den Wagen öffentlich zur Schau.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich schließe mich den Ausführungen von Liechtenauer an.

Meines Erachtens ist das auch keine Frage des guten Benehmens. Klar ist es immer eine nette Geste, dem Wunsch eines anderen nachzukommen. Aber dies nicht zu tun, muss nicht schlechtes Benehmen sein.
.
 
Rechtslage hin oder her - der Besitzer hat dich gebeten, die Bilder zu entfernen. ...Warum also einen Streit vom Zaun brechen wegen so einer Nichtigkeit? ... Ich würde die Bilder einfach rausnehmen...
Warum? Zitat Martin:
Wir wollen ja nur auf die Zustände in der Stadt hinweisen, damit Wege zur Besserung gefunden werden.
Die durchaus zulässige Absicht des TO ist es also, auf einen Mißstand hinzuweisen. Und das mit konkretem Beispiel. Ohne Bilder wäre das erheblich weniger aussagekräftig.

Anderer Aspekt: ich will erreichen, daß in meiner Stadt die Straßen besser erhalten oder Müllecken beseitigt werden. Belege ich das analog zum Thema hier mit Bildern, dann kommt die Gemeinde & erklärt, der kaputte Straßenbelag oder die Dreckecke in der Grünanlage gehöre ihr, und sie verbiietet mit, das zu fotografieren...
Das wär 'ne Lachnummer. dann dürfte ich auf kein Problem mehr hinweisen... absurd.
 
@all

Dadurch das keiner die Webseite des TO kennt oder gesehen hat, ist es schwer eine Entscheidung zu treffen.
Hier gehts ja nicht nur ums Foto an sich, sondern um den Zusammenhang Foto/Text. Und den kennen wir nicht.
Wenn jemand ein Foto von einem Wohnhaus veröffentlich, dazuschreibt dass seit kurzem hier nur noch Aus- und Umsiedler wohnen und der Häuserblock mehr und mehr verfällt - dann kann das durchaus der Wahrheit entsprechen; die Aussage wird aber von fast allen anders interpretiert bzw. ausgelegt.

Tiny
 
Wie sieht es denn bei Autos aus: Wenn jemand beispielsweise auf der Strasse einen Oldtimer oder Sportwagen fotografiert und auf einer Internetseite veröffentlicht, muss dann das Nummernschild geschwärzt werden? Und wie sieht das mit einem Bild des Oltimers oder Sportwagens auf einer Rennstrecke aus, denn der Fahrer stellt dort den Wagen öffentlich zur Schau.

Wer mit seinem Fahrzeug am öffentlichen Verkehr teilnimmt, muß auch damit rechnen, fotografiert zu werden. Wer einen Porsche fährt, muß sich darüber im Klaren sein, das er eher auf Fotos landet als würde er einen Golf fahren. Nummernschilder und Gesichter müssen aber ohne Einwilligung des Besitzers unkenntlich sein, es sei denn, es handelt sich z.B. um eine öffentliche Veranstaltung.
Wer auf einer nicht privat gemieteten Rennstrecke fährt, nimmt entweder an einer öffentlichen Veranstaltung teil und/oder die Rechte liegen beim Veranstalter und der entscheided, wer was fotografieren und verwerten darf.

@all

Dadurch das keiner die Webseite des TO kennt oder gesehen hat, ist es schwer eine Entscheidung zu treffen.
Hier gehts ja nicht nur ums Foto an sich, sondern um den Zusammenhang Foto/Text. Und den kennen wir nicht...

Der Zusammenhang ist völlig irrelevant - es geht um ein Foto im öffentlichen Straßenbild und aus öffentlichem Bereich aus fotografiert und damit ist die Rechtslage in deutschland klar, wenn es kein besonders geschütztes Haus ist.

Es gibt noch ganz andere Probleme als nur Hausansichten:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,614785,00.html

Big brother ist schon laengst da!

Bei Street view liegen die Probleme nicht in der Abbildung von Häusern - da gilt das gleiche recht wie für jeden Fotografen. Für Missfallen sorgt mehr der Umstand, das Personen und autos fröhlich mitfotografiert werden und dadurch die Gefahr des Datenmißbrauchs entsteht.
 
Es ist mir (mal wieder) schlichtweg unbegreiflich, wieso eine einfache Frage mit nunmehr 53 Beiträgen beantwortet werden muß.

Frage: Rechtslage?
Antwort: Panoramafreiheit (steht explizit so schon in Beitrag #9)
Fertig.

Der ganze Rest erschwert nur das Lesen, ist überflüssig, suchmaschinen-unfreundlich, tendenziell OT zumindest aber vom Thema wegführend, und wenig hilfreich für den TO (und diejenigen, die sich am Titel orientieren)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist mir (mal wieder) schlichtweg unbegreiflich, wieso eine einfache Frage mit nunmehr 53 Beiträgen beantwortet werden muß.

Frage: Rechtslage?
Antwort: Panoramafreiheit (steht explizit so schon in Beitrag #9)
Fertig.
Na, wenn das Deiner Meinung nach alles so klar ist, warum hast Du dann nicht sofort ganz (Rechts)verbindlich geantwortet !? :rolleyes:
 
Es ist mir (mal wieder) schlichtweg unbegreiflich, wieso eine einfache Frage mit nunmehr 53 Beiträgen beantwortet werden muß.

Frage: Rechtslage?
Antwort: Panoramafreiheit (steht explizit so schon in Beitrag #9)
Fertig.
[...]

Richtig, die Rechtslage ist klar. Allerdings wurde sofort darauf im Beitrag #10 gepostet dass der Hausbesitzer irgendeine Art "moralisches Recht" auf Entfernung der Fotos hätte, und sei es in Form von ihm engegenzubringendem gutem Benehmen - worauf die Diskussion entbrannte...
 
Der ganze Rest erschwert nur das Lesen, ist überflüssig, suchmaschinen-unfreundlich, tendenziell OT zumindest aber vom Thema wegführend, und wenig hilfreich für den TO (und diejenigen, die sich am Titel orientieren)

das finde ich nicht, es sind noch sehr interessante Beiträge und Hinweise nach Beitrag 9 dabei, beispielsweise das mit dem Friesenhaus oder der etwas OT Kommentar über die Gründe von Leerständen in Beitrag 46

Richtig, die Rechtslage ist klar. Allerdings wurde sofort darauf im Beitrag #10 gepostet dass der Hausbesitzer irgendeine Art "moralisches Recht" auf Entfernung der Fotos hätte, und sei es in Form von ihm engegenzubringendem gutem Benehmen - worauf die Diskussion entbrannte...

na ja, stimmt, nach der Moral hatte ich nicht gefragt und an diejenigen, die moralische Bedenken haben:

Was ist denn mit den Ladenlokalbetreibern, die unter den vielen Leerständen leiden, da dadurch die Stadt für Touristen uninteressant wird. Gegenüber denen ist es von Ladenlokalbesitzern mit Leerstand doch moralisch verwerflich, wenn soche Hinweise und damit Versuch die Situation zu verbessern unterdückt werden.

Ich möchte jetzt aber keine weitere Diskussion über den moralischen Aspekt entfachen, ich stelle das einfach nur mal so in den Raum.

Und nochmal zum Artikel auf der HP: Die Ladenlokalbesitzer mit Leerstand werden nicht an den Pranger gestellt, es wird nur versucht Wege aufzuzeigen und Wege zu finden, wie sich die Situation verbessern könnte.

Die Antworten in diesem Thread haben mir jedenfalls weitergeholfen, ich danke allen dafür.

Viele Grüße
Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
Zwar auch OT, aber du musst bedenken, dass deine Aktion kontraproduktiv wirken kann. Kein Unternehmen wird es toll finden, dass du darstellst, dass es gerade nicht läuft, auch wenn es selbst nicht schuld daran ist. So etwas schreckt Kunden und Investoren ab. Bei Immobilien ist das nicht anders.
 
Das hatte ich auch schon mal, dass ein Häusle-Besitzer unsere Agentur aufgefordert hat, ein Bild seines Einfamilienhauses aus unserem Bestand zu entfernen und wie wir dazu kämen, ein Foto seines Hauses zu verbreiten.
Das Bild war von mir selbst fotografiert, natürlich von der öffentlichen Straße aus.
Ich habe ihn dann schriftlich darauf hingewiesen, dass uns nach §59 UrhG. durchaus gestattet ist, so ein Foto zu verbreiten und dass er das aber gerne von einem Anwalt prüfen lassen könne.
Wir haben nie wieder etwas davon gehört .......... ;)

Eine andere Agentur, die ein Foto eines neuen Mehrfamilienhauses von mir verkauft hat, wollte auch nur eine schriftliche Bestätigung von mir, dass das Foto von öffentlichem Grund aus aufgenommen wurde, dann war das kein Problem.

Andreas
 
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