Ich zwinge niemanden zu etwas.. Weder zur Herausgabe von etwas. Noch, etwas zu tun oder zu unterlassen.
Ganz im Gegenteil. Auf der Strasse will ich meisst, dass Menschen einfach so sind, als wäre ich garnicht da. Wo liegt da also der Zwang?
@Hagen
Wieder sehr selektiv zitiert, nicht wahr?
An Stelle des Fragestellers hätte ich einfach mal kurz überlegt. Denn:
Meines Wissens war das ein Profi oder Halbprofi, der öfters für das Einkaufscenter fotografiert.
passt IMHO überhaupt nicht zusammen. Was sollte ein Profi, der für ein Einkaufscenter fotografiert, mit solchen Bildern machen?
Arbeitet er für das Einkaufszentrum, kann es ja nur um werbende Darstellung - um Werbung - gehen. Er darf in diesem Falle also ohnhin nicht ungefragt veröffentlichen.
Die nächste Frage ist,was sollte jemand, der für ein EInkaufszentrumfotografiert mit solchen en-passend-Schnappschüssen anfangen?
Ergo liegt der TO mit seiner Vermutung
Meines Wissens war das ein Profi oder Halbprofi, der öfters für das Einkaufscenter fotografiert.
eher falsch.
Also zurück zur Eingangsfrage:
Klare Ansage an den Fotografen: "Bitte unterlassen Sie das!!!".
Eines expliziten Hinweises, dass man einer Veröffentlichung nicht zustimmt, bedarf es nicht einmal.
Der Profi, bzw. sein Aufraggeber müßten ohenhin wissen, dass es einer Zustimmung bedarf. Fehlt die, ist das Bild für deren mögliche Zwecke ohnehin nicht verwendbar.
Dein Hinweis auf die Hausordnung zieht auch nicht, wenn es sich, wie der TO vermutet, um jemanden handelt, der im Auftrag des Einkaufszentrums fotografiert.
Aber man kann zum Infotresen gehen, nach dem Center-Manager fragen, und ihm gegenüber seinen Unmut darüber zum Ausdruck bringen, wenn man sich die Zeit ans Bein binden will.
Das kann man - wenn man es sich erst später überlegt - auch eine Woche später noch machen. Denn der Center-Manager wird auch eine Woche später noch wissen, welchen Fotografen er mit Fotografieren beauftragt hat. oder welchem er eine Fotogenehmigung erteilt hat.
Hier liegt also nicht im Geringsten ein Anlass vor, der auch nur ansatzweise geeignet wäre, eine Debatte um etwa notwendige Anpassungen der Rechtslage in Gang zu treten. Das wird alles bereits durch die bestehende Rechtslage abgedeckt.