Gast_198102
Guest
Hey Leute!
Eigentlich bin ich ja nur stumme Mitleserin. Aber soviel Spekulatius hier über das Thema einer einstweiligen Verfügung..... (Wobei ich gestehen muss, bei weitem nicht alle 1900 Einträge gelesen zu haben)
Da erlaube ich mir jetzt einfach mal, eine kurze Erklärung zur Sachlage bei einer einstweiligen Verfügung hier zu posten (Damit sind glaube ich viele Fragen nämlich von vornherein beantwortet). Sozusagen als "Gegenleistung" für die vielen Foto-Infos, die ich hier schon von Euch bekommen hab. (Alle Angaben sind aber ohne Gewähr!)
Wenn eine einstweilige Verfügung ergeht, hat sie erstmal Bestand. Es läuft also nicht irgendwie die Hauptsache automatisch weiter, wie hier immer vermutet wird. Und die einstweilige Verfügung läuft auch im Regelfall nicht einfach irgenwann ab. Das heisst, so lange hier keiner (also weder der Forenbetreiber, noch der Händler) die Hauptsache anstrebt, hat die einstweilige Verfügung bestand, und das Verbot gilt. Dauerhaft.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder der Händler geht in die Hauptsache, um eine "rechtssichere" Entscheidung zu haben. Dies wird er aber wohl nicht tun. Denn er hat ja schon die Entscheidung, die er haben wollte.
Der von der Verfügung betroffene (hier also der Forenbetreiber), kann den anderen allerdings dazu zwingen, die Klage in der Hauptsache zu erheben, indem er dies beantragt. Kommt der andere (hier also der Händler) dem nicht nach, wird die EV aufgehoben. Diesen Weg (der natürlich mit dem Kostenrisiko im Falle des Unterliegens verbunden ist) scheint der Forenbetreiber aber ja auch nicht zu gehen zu wollen bzw. bis jetzt zumindest nicht gegangen zu sein. (Das unterstelle ich jetzt einfach mal, da ich davon ausgehe, dass er ansonsten in einem Update mitgeteilt hätte, dass es nun "in die nächste Runde geht".)
Mit anderen Worten: So lange eine einstweilige Verfügung in der Welt ist, und keiner etwas beantragt (was vorliegend der Fall sein dürfte) ist die Rechtslage nicht anders, als sie es wäre, wenn das Verbot durch rechtskräftiges Urteil ergangen wäre.
Von daher gibt es momentan wohl auch einfach nichts zu informieren, weil der Fall momentan vermutlich schlichtweg überhaupt nicht mehr bei einem Gericht auf dem Tisch liegt.
Hoffe, ich konnte helfen!
Eigentlich bin ich ja nur stumme Mitleserin. Aber soviel Spekulatius hier über das Thema einer einstweiligen Verfügung..... (Wobei ich gestehen muss, bei weitem nicht alle 1900 Einträge gelesen zu haben)
Da erlaube ich mir jetzt einfach mal, eine kurze Erklärung zur Sachlage bei einer einstweiligen Verfügung hier zu posten (Damit sind glaube ich viele Fragen nämlich von vornherein beantwortet). Sozusagen als "Gegenleistung" für die vielen Foto-Infos, die ich hier schon von Euch bekommen hab. (Alle Angaben sind aber ohne Gewähr!)
Wenn eine einstweilige Verfügung ergeht, hat sie erstmal Bestand. Es läuft also nicht irgendwie die Hauptsache automatisch weiter, wie hier immer vermutet wird. Und die einstweilige Verfügung läuft auch im Regelfall nicht einfach irgenwann ab. Das heisst, so lange hier keiner (also weder der Forenbetreiber, noch der Händler) die Hauptsache anstrebt, hat die einstweilige Verfügung bestand, und das Verbot gilt. Dauerhaft.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder der Händler geht in die Hauptsache, um eine "rechtssichere" Entscheidung zu haben. Dies wird er aber wohl nicht tun. Denn er hat ja schon die Entscheidung, die er haben wollte.
Der von der Verfügung betroffene (hier also der Forenbetreiber), kann den anderen allerdings dazu zwingen, die Klage in der Hauptsache zu erheben, indem er dies beantragt. Kommt der andere (hier also der Händler) dem nicht nach, wird die EV aufgehoben. Diesen Weg (der natürlich mit dem Kostenrisiko im Falle des Unterliegens verbunden ist) scheint der Forenbetreiber aber ja auch nicht zu gehen zu wollen bzw. bis jetzt zumindest nicht gegangen zu sein. (Das unterstelle ich jetzt einfach mal, da ich davon ausgehe, dass er ansonsten in einem Update mitgeteilt hätte, dass es nun "in die nächste Runde geht".)
Mit anderen Worten: So lange eine einstweilige Verfügung in der Welt ist, und keiner etwas beantragt (was vorliegend der Fall sein dürfte) ist die Rechtslage nicht anders, als sie es wäre, wenn das Verbot durch rechtskräftiges Urteil ergangen wäre.
Von daher gibt es momentan wohl auch einfach nichts zu informieren, weil der Fall momentan vermutlich schlichtweg überhaupt nicht mehr bei einem Gericht auf dem Tisch liegt.
Hoffe, ich konnte helfen!