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... und noch ne Rechtsfrage

erher

Themenersteller
Hallo,
habe heute auf einer Kleinnagerausstellung im Auftrage des ausrichtenden Vereins Fotos von der Veranstaltung gemacht.
Gleichzeitig war ein Team vom NDR vor Ort, um Material für eine Sendung aufzunehmen.
Neben dem Filmteam war ne Reporterin anwesend, die einzelne Teilnehmer interviewte.
Sie kam dann auf mich zu, und sagte, sie möchte auf keinem Foto von mir erscheinen.

Meine Frage wär, ob es rechtens ist das fordern kann.

erher
 
Sicher? Hab keine Ahnung, aber es war ja eine öffentliche Veranstaltung, bei der der Fotograf sogar noch den Auftrag vom Verein hatte, diese zu dokumentieren.

Wenn die Reporterin dann auf nem Foto ist, ist das doch ok?

Ich hab wie gesagt keine Ahnung, und alss mich gern eines besseren belehren. gruß f/8
 
und noch ne Rechtsfrage

und wo ist die neue Frage? Den Sachverhalt hatten wir schon gefühlte 10000 Mal...:o

Auch auf öffentlichen Veranstaltungen hat man ein Persönlichkeitsrecht. Auch, wenn Ich jemandem den Auftrag gebe, einen anderen zu Fotografieren, sind SEINE Rechte davon unberührt. Und sie wiegen schwerer als die des Veranstalters, für den es wohl keinen Grund geben dürfte, von jedem Anwesenden ein Foto haben zu müssen. :rolleyes:

Und abgesehen von der Rechtslage ist es übrigens ein Akt der Höflichkeit und des "ich bin ein netter Mensch", wenn man derartige Wünsche respektiert statt Paragraphen zu durchforsten. :grumble:

Gute Nacht
 
Solch einen Wunsch sollte man auf jeden Fall respektieren. Je nach dem Ton der Aufforderung/des Wunsches antworte ich auch, dass ich nur interessante und schöne Menschen fotografiere. :D
 
Meine Frage wär, ob es rechtens ist das fordern kann.
Die Parameter sind hier so besonders: öffentliche Veranstaltung, Hausrecht, Fernsehteam als Special Guast (die Frau war keine einfache Besucherin), vermutlich kein Porträt der Frau, sondern Gruppenbilder eines Teams bei der Arbeit etc. Um das zu klären, bräuchtest Du einen Fachanwalt.

edit: Ich habe den Eingangsbeitrag noch mal gelesen. Die Frau gehörte nicht zu dem Fernsehteam, sondern war von einer Zeitung? Du hast das Fernsehteam fotografiert, aber sie war "als Beiwerk" mit drauf?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

erstmal Danke für die bisherigen Antworten.

@bernd krüger: Die Dame war vom Team, und wie vermutet waren es Gruppenbilder, was sich bei der Intensität des "Vordrängens" des Filmteams in den Bildmittelpunkt manchmal kaum vermeiden lies.
Den offiziellen Auftrag des Vereins hatte ich.

@isegil: natürlich war ich nett und zuvorkommend, und bin dem Wunsch nachgekommen.
...und Sorry, ich treib mich normalerweise nicht in diesen Bereichen rum, wo es denn solche Fragen zu klären gibt. Für Dich ist das sicherlich schon 1000 Mal untergekommen, für mich wars das erste Mal.
Die vielfältigen Threads zu diversen Sachlagen in diesem Bereich waren daher für mich ohne Belang - und bisher oftmals sehr ermühdend zu lesen - es ist einfach mal ne Frage aus der Situation heraus, ob ein solchens Ansinnen legitim ist;
wenn eine solche Frage eines "Newbies" in solchen Fragen aber für dich schon eine Zumutung darstellt, welches ich aus deinem Kommentar entnehme, denke ich gern an die Zeit vor 25 Jahren im Net zurück, in der es als Newbie möglich war, auch schon gestellte Fragen ggf. nochmals zu stellen. Vielleicht lag es daran, das der Zugang zum Net für Jeden doch stärker begrenzt war und das Umgehen miteinander noch ein Anderes war.

erher
 
Meine Frage wär, ob es rechtens ist das fordern kann.
Nein. Sowas kann man nicht fordern.

Eine Kleingartenausstellung ist ein "Ereignis der Zeitgeschichte". Im Zuge der Berichterstattung darüber müssen Personen, die dort herumgelaufen sind, es hinnehmen, daß sie im Rahmen dieser Berichterstattung abgebildet werden.
 
Nein. Sowas kann man nicht fordern.

Eine Kleingartenausstellung ist ein "Ereignis der Zeitgeschichte". Im Zuge der Berichterstattung darüber müssen Personen, die dort herumgelaufen sind, es hinnehmen, daß sie im Rahmen dieser Berichterstattung abgebildet werden.
Ich denke, wenn sie Teil einer abgebildeten Menge sind, ist das korrekt. Was aber, wenn Personen portraitmäßig hervorgehoben sind? Meines Wissens ist das nicht gestattet und fällt dann in das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person. Oder liege ich hier falsch?
 
Ich denke, wenn sie Teil einer abgebildeten Menge sind, ist das korrekt. Was aber, wenn Personen portraitmäßig hervorgehoben sind? Meines Wissens ist das nicht gestattet und fällt dann in das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person. Oder liege ich hier falsch?

Genau das ist der springende Punkt. In der Gruppe/Menge darf man jeden fotografieren. Die Probleme fangen an, wenn Du die Reporterin bei ihrer Arbeit (Foto einer Reporterin) fotografiert hast. Das darf sie Dir verwehren. Wenn Personen um ihrer selbst willen abgebildet werden, müssen sie damit einverstanden sein. Leute in der Menge sind halt "die Menschen".

Aber die Grenzen sind da sehr schwammig, denn der "Kaninchenzüchter am Stand" ist ja dann auch kein Teil der Menge mehr, sondern ein Porträt.

Axel
 
Ich denke, wenn sie Teil einer abgebildeten Menge sind, ist das korrekt. Was aber, wenn Personen portraitmäßig hervorgehoben sind? Meines Wissens ist das nicht gestattet
Doch. Natürlich ist das erlaubt.

Das KUG sagt: das "Recht am eigenen Bild" gilt nicht bei "Ereignissen der Zeitgeschichte". Nicht mehr, nicht weniger.

Daraus man kein Recht ableiten, nicht mittels Portrait abgebildet zu werden. Ein Preisträger z.B. darf natürlich im Portrait abgebildet werden. Jemand, der aus irgendeinem Grunde als Person besonders von Interesse im Zusammenhang mit dem Ereignis steht, ebenfalls.

Es gibt keine Rechtsgrundlage, die vorschreibt, es dürften nur "Personenmengen" abgebildet werden.

Ob im Einzelfall ein "berechtigtes Interesse" einer abgebildeten Person das Informationsinteresse der Öffentlichkeit so stark überwiegt, daß die Veröffentlichung des Bildes einer einzelnen Person unzulässig wird, entscheidet letztlich ggf. das Gericht - in diesem Einzelfall.

Normalerweise wird es für die Freiheit der Berichterstattung entscheiden, denn das Persönlichkeitsrecht wird normalerweise nur so unwesentlich beeinträchtigt (wenn überhaupt), daß das öffentliche Interesse vorgeht.

Man muß schon sehr lange suchen, bis man Beispiele findet, wo jemand erfolgreich gegen eine solche Veröffentlichung geklagt hat. Und dann liegt es meistens nicht daran, daß eine Person abgebildet wurde, sondern daß die Abbildung einer Person in einen besonderen, Persönlichkeitsrechte stark beeinträchtigenden Zusammenhang gestellt wurde.

Und daß dann - um mal ein Beispiel zu konstruieren - die Veröffentlichung des Fotos eines Oktoberfestbesuchers mit Maßkrug an den Lippen gerichtlich beanstandet wird, liegt nicht an der Veröffentlichung des "Portraitfotos mit Maßkrug", sondern daran, daß das Bild mit der Unterschrift "Auch in diesem Jahr gibt es wieder zahllose Alkoholexzesse auf der Wies'n" veröffentlicht wird, mitten in einem Artikel steht, der sich mit Alkoholmißbrauch und gewalttätigen Besoffenen auf dem Oktoberfest befasst und dann auch noch im Gesamtzusammenhang von Text und Bild sich dem Betrachter der Eindruck aufdrängt, der Abgebildete sei ein alkoholmißbrauchender Festzeltrowdy.

Dasselbe Foto, einfach mit der Bildunterschrift "Gute Stimmung am ersten Tag des Oktoberfestes" gedruckt, wird dann aus denselben Gründen nicht von einem Gericht als Persönlichkeitsverletzung bewertet.

Denn, wie gesagt: Gerichtsurteile sind Einzelfallentscheidungen sind Einzelfallentscheidungen, und können auch immer nur auf dieser Grundlage interpretiert werden.

Denn das ist ja nun mal der Punkt beim "Recht am eigenen Bild": es kommt immer auf den Gesamtzusammenhang an. Und ein und dasselbe Bild kann heute in Zusammenhang A unzulässig und morgen in Zusammenhang B zulässig sein.
 
Die Probleme fangen an, wenn Du die Reporterin bei ihrer Arbeit (Foto einer Reporterin) fotografiert hast. Das darf sie Dir verwehren.
Nein. Darf sie nicht. Als Reporterin schon gar nicht.

Die Arbeit der Presse steht im Mittelpunkt öffentlichen Interesses, und selbstverständlich müssen es Journalisten hinnehmen, bei ihrer Arbeit beobachtet zu werden. Wozu auch die Veröffentlichung von Journalisten bei der Arbeit zählt.

Der Journalist, der über ein Ereignis der Zeitgeschichte berichtet, ist selbst Teil dieses Ereignisses.

Wenn Personen um ihrer selbst willen abgebildet werden, müssen sie damit einverstanden sein.
Nein. Das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn eine Person um ihrer selbst Willen Gegenstand von Berichterstattung ist, kann sie durchaus abgebildet werden. Das kommt dann, wie gesagt, immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an.
 
Bei machen Frage, wie auch zu den Antworten, kann man oft das grausen kriegen.
Früher musste man für so manche Berufe noch 3 Jahre lernen, und besser noch 2-3 Jahre Schule dran hängen. Heute kauft man sich eine Kamera und lässt sich auf die Menschen los.
Da will man auch gleich einen Presseausweis, am besten gleich International. Nur um seine privaten Photos machen zu dürfen. (Anderes Thema).

Ich bin auch der Meinung das dieses zu: Themen im Forum : Small-Talk gehört.
 
Es gibt keine Rechtsgrundlage, die vorschreibt, es dürften nur "Personenmengen" abgebildet werden.
Falsch. Nach gängiger Rechtssprechung erlaubt § 23 KUG Abs. 2 nicht das "Herausschießen" einzelner aus "Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen". Rechtsgrundlage dürfte hier ganz einfach Persönlichkeitsrecht sein.

Auf Deine anderen Punkte gehe ich jetzt nicht ein. Ich kann niemandem raten, sie ernst zu nehmen. Es gab hier schon gute und richtige Antworten. Bar aller Tatsachen meinst Du, ihnen widersprechen zu können, ärgerlich :rolleyes:
 
Ereignisse der Zeitgeschichte gibt es nicht. Es gibt nur Personen der Zeitgeschichte. Relative und absolute. Beides trifft hier nicht zu.

Eine Reporterin bei einer Nagerausstellung ist kein herausragendes Ereigniss mit hohem öffentlichen Interesse sein. HIer greift eindeutig das Persönlichkeitsrecht. Ein Beispiel für eine relative Person der Zeitgeschichte wären Teilnehmer beim Mauerfall. Das ist Zeitgeschichte, keine Karnickelausstellung.

Also ist die Forderung einer Person, nicht abgebildet zu werden, rechtens.

Anders wäre es, wenn die Person nur als Beiwerk einer Örtlichkeit auf dem Bild zu sehen ist. Also nicht Teil der Bildaussage und nur zufällig im Bild.
 
Und genau deshalb gibt es die gefühlte 100.000e Diskussion zu auch diesem Thema.
Nichts genaues weiß man nicht, aber alle reden fleißig mit.

Und selbst wenn Du hier abschließend eine eindeutige Stellungnahme bekommen würdest, dann gilt immer noch:
Vor Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand!
 
Soso, die Reporterin wollte also auf keinem der Bilder als schmückendes Beiwerk zu sehen sein?

Ich frage mich gerade wann dieser Bericht denn auf NDR läuft? Und ob alle die in diesem Bericht im Hintergrund zu sehen sind, die gleichen Rechte haben wie diese Reporterin?

Der Karnikel Verein kann ja ne Sammelklage gegen den NDR anstreben:lol:
 
Soso, die Reporterin wollte also auf keinem der Bilder als schmückendes Beiwerk zu sehen sein?

Ich frage mich gerade wann dieser Bericht denn auf NDR läuft? Und ob alle die in diesem Bericht im Hintergrund zu sehen sind, die gleichen Rechte haben wie diese Reporterin?

Der Karnikel Verein kann ja ne Sammelklage gegen den NDR anstreben:lol:

vielleicht hat sie schwarz gearbeitet...
 
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