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Relative Person der Zeitgeschichte?

  • Themenersteller Themenersteller Deine Schönheit
  • Erstellt am Erstellt am
Dürfte man heute noch Foto von 1987 veröffentlichen? Von 1989?
Durfte man 1989 Fotos von 1987 nochmal veröffentlichen?
Dürfte man heute, zB in einem Bericht über die Ereignisse damals, neben Fotos von damals auch ein aktuelles veröffentlichen?

Alle Fragen natürlich, ohne daß er seine explizite Zustimmung gegeben hätte. :D


Nein, weder bei Personen nach 1 oder 2 dürfte man aktuell gemachte Fotos nach so langer Zeit veröffentlichen.

Wenn, in einem journalistischen Zusammenhang, nochmal über den Flug berichtet würde, könnten Fotos von damals evtl hergenommen werden.
Bei einem Zusammenhang mit der Krankenschwester sicher nicht, da bewerten die Gerichte das Recht auf "Wiedereingliederung" höher als das öffentliche Interesse. Wie Du siehst ist das ungewisser je länger der Vorfall her ist.

Zum Beispiel Stachus: Hier sollte man unterscheiden ob man eine Aufnahme des Platzes, des Brunnens oder so macht und Menschen eben als Beiwerk mit drauf sind - erlaubt.
Sicher nicht darf ich die Menschen ohne Einwilligung portraitieren. Allerdings mache ich mich mit dem fotografieren nicht strafbar, alles eine Sache des Zivilrechts.

LG
Michael
 
Sicher nicht darf ich die Menschen ohne Einwilligung portraitieren. Allerdings mache ich mich mit dem fotografieren nicht strafbar, alles eine Sache des Zivilrechts.
Zum Klagen müsste also die abgebildete Person meine Anschrift haben. Wenn sie diese hat, dann kann sie mir mitteile, dass sie nicht will, dass das Foto veröffentlicht wird. Es wird gelöscht. Der Grund für eine Klage entfällt. Wäre doch eine Lösung für den Fall, dass man jemanden nach dem Fotografieren nicht mehr finden kann wegen der Einholung der Erlaubnis zur Veröffentlichung.

@ arne9001

Was sagst Du zu dem Einwand von k-m-w?

Gruß

Andreas
 
Zum Klagen müsste also die abgebildete Person meine Anschrift haben.

Das mag für den Fall der Aufnahme so sein. Nicht aber für das veröffentlichte Bild: da verklagt er den, der es eben veröffentlicht hat (Zeitschrift, Internetseite etc.). Und der wird Dich in Regress nehmen.

Wenn sie diese hat, dann kann sie mir mitteile, dass sie nicht will, dass das Foto veröffentlicht wird. Es wird gelöscht. Der Grund für eine Klage entfällt.

Nein, das tut er nicht. Es besteht weiter die Erstbegehungsgefahr. Das sagen jedenfalls 139 Landgerichte in D. Abweichende Meinung ganz allein ein vereinzelter Senat hier in München.

Wäre doch eine Lösung für den Fall, dass man jemanden nach dem Fotografieren nicht mehr finden kann wegen der Einholung der Erlaubnis zur Veröffentlichung.

Was genau wäre die Lösung?

Was sagst Du zu dem Einwand von k-m-w?

Zu den Personen als Beiwerk? Der ist völlig richtig und wenn Du genau liest siehst Du ihn in meinem Post Nr. 24 auch schon.
 
Das mag für den Fall der Aufnahme so sein. Nicht aber für das veröffentlichte Bild: da verklagt er den, der es eben veröffentlicht hat (Zeitschrift, Internetseite etc.). Und der wird Dich in Regress nehmen.
Das ist mir klar. Es ging mir um nicht veröffentlichte Fotos.
Nein, das tut er nicht. Es besteht weiter die Erstbegehungsgefahr. Das sagen jedenfalls 139 Landgerichte in D. Abweichende Meinung ganz allein ein vereinzelter Senat hier in München.
Was könnte die weiterhin bestehende Erstbegehungsgefahr für Konsequenzen haben?
Was genau wäre die Lösung?
Ist scheinbar nicht gangbar.

Ich meinte folgenden Einwand:
mache ich mich mit dem fotografieren nicht strafbar, alles eine Sache des Zivilrechts.

Gruß

Andreas
 
Zum Klagen müsste also die abgebildete Person meine Anschrift haben. Wenn sie diese hat, dann kann sie mir mitteile, dass sie nicht will, dass das Foto veröffentlicht wird. Es wird gelöscht. Der Grund für eine Klage entfällt. Wäre doch eine Lösung für den Fall, dass man jemanden nach dem Fotografieren nicht mehr finden kann wegen der Einholung der Erlaubnis zur Veröffentlichung.
Du läufst gerade rückwärts. Die Klage gibts erst bei einer Veröffentlichung ohne vorliegende Erlaubnis der porträitierten Person. Und wenn das Foto erstmal veröffentlicht ist, hilft auch kein Rückzug des Fotos mehr, dann ist es zu spät. Daher wird dein skizzierter Fall so gut wie nie eintreten.
 
Siehe den oben zitierten § 23 I Nr. 2 KUG: Personen als Beiwerk. Das betrifft Dein Marienplatz-Beispiel (auf den schaue ich übrigens geade, mein Büro hat Marienplatz-Blick... :D).

Der Paragraph ist mir gut bekannt. Aber wie steht es damit, wenn die Person eben nicht nur Beiwerk ist, sondern im bildgestalterischen Mittelpunkt des Fotos steht. Mir geht es ja gerade darum, dass ich finde, dass Deine weiter oben erwähnte extreme Auslegung nicht wirklich praktikabel wäre. D.h., dass ich solche von mir erwähnten Fotos nicht mal MACHEN dürfte. (Es geht, wie gesagt NICHT um deren Veröffentlichung.) Es mit einem auf ewig über einem hängenden Damoklesschwert des "eventuell wird es doch mal veröffentlicht", scheint mir absolut überzogen und - wie schon gesagt - völlig inpraktikabel. (Nicht, dass es mich allzu sehr wundern würde, wenn es tatsächlich so wäre...). Aber ich würde diesen Punkt wirklich gern mal in einem einschlägigen Urteilsspruch nachlesen wollen, dass ich z.B. auf einem Platz wie dem Marienplatz keine Personen ungefragt portraitieren darf OHNE jegliches Veröffentlichungsinteresse.

Beste Grüße
 
Zum Klagen müsste also die abgebildete Person meine Anschrift haben. Wenn sie diese hat, dann kann sie mir mitteile, dass sie nicht will, dass das Foto veröffentlicht wird. Es wird gelöscht. Der Grund für eine Klage entfällt. Wäre doch eine Lösung für den Fall, dass man jemanden nach dem Fotografieren nicht mehr finden kann wegen der Einholung der Erlaubnis zur Veröffentlichung.

@ arne9001

Was sagst Du zu dem Einwand von k-m-w?

Gruß

Andreas

Hallo Andreas,

lass uns doch zwei Fälle auseinander halten:

1. Du fotografierts wen und veröffentlichst das Foto. Das Recht am eigenen Bild des Fotografierten wurde verletzt.
Der Portraitierte wird gegen den Verlag klagen. Der Verlag hat IMMER einen Vertrag mit dem Fotografen, in dem der Fotograf versichert alle Rechte (incl Persönlichkeitsrechte) an den Fotos zu besitzen. Der Verlag ist fein raus, er reicht die Klage an den Fotografen weiter. Zivilrecht.

2. Du fotografierst, einer meint er wäre auf dem Bild und er spricht Dich an. er verlangt dass Du das Bild löscht. a) Du löscht es, alles ist gut.
b) Du sagst ihm er ist nur Beiwerk (ganz klein drauf...fast nicht zu sehen), oder nicht drauf - er glaubt es - alles ist gut
c) Ihr streitet, er holt die Polizei (nur die darf Ausweise verlangen) und er strengt ein zivilrechtliches Verfahren an. Kosten und Stress für Dich. Steht in keinem Verhältnis zum Bild, außer der XYZ küsst im Hintergrund gerade Merkel.

Bisher alles Zivilrecht, kein Straftatbestand.

Außer beim Fall 3:

Du fotogrfierst einer Frau auf der Rolltreppe unter den Rock, sie merkt es, stellt Dich zur Rede, holt die Polizei. Jetzt hast Du wirklich schlechte Karten, denn das erfüllt dann noch den Straftatbestand Beleidigung/ evtl. sexuelle Belästigung - Strafrecht.

Fazit:

Gehst Du normal und respektvoll mit Deinen Mitmenschen um, wirst Du kaum Probleme bekommen. Ein zünftiger Lederhosen-Gamsbart-Bayer ist noch stolz dass Du ihn fotografierst.
Meine Erfahrung: sprich mit den Menschen. Wenn sie im Bild sind, zeige Ihnen das Bild, frage sie, sag ihnen was Du mit dem Bild vorhast- ich hatte nie Probleme! Wenn jemand sich nicht gefällt, dann lösch halt das Bild... Das nächste Motiv wartet um die Ecke!

Alles eigentlich eine Frage der Höflichkeit und des Umgang,
dann brauchts auch keinen Rechtsanwalt

LG
Michael
 

Ist klar. Darum geht es mir nicht.


Klar.


Klar. Aber um diese Art der Motive geht es mir nicht.


Klar. Wozu streiten.


Klar. Auch darum geht es mir nicht.

Gehst Du normal und respektvoll mit Deinen Mitmenschen um, wirst Du kaum Probleme bekommen

Um das „kaum“ geht es und darum, dass man solche Fotos nach der aktuellen Auslegung erst gar nicht erstellen dürfen soll.

Gruß

Andreas
 
Um noch mal hierauf zurückzukommen.

Ausweich-Hinweis II: wenn es Dir nicht um Dokumentation geht, sondern Du es mehr als Kunst aufziehst, dann versuche es mit Nr. 4: höhere Zwecke der Kunst. Nur am Rande: das Ding ist reine Wertungssache und insgesamt ein "schmales Brett".

Die Problematik bei dem Weg ist doch, wie kann man erstens sicher sein, das die fertigen Kunstwerke einen so hohen künstlerischen Wert haben, dass dieser Wert vor Gericht als höher eingestuft wird als das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person/en?

Zweitens, wie kann ich beim Fotografien denn sicher sein, dass das Foto was ich gerade erstellen will überhaupt meinen eigenen Ansprüchen genügt, also zu meinem Kunstwerk wird, was dann noch im Zweifelsfall obige Hürde nehmen könnte?

Ich glaube der Weg ist nicht wirklich gangbar.

Für mich heißt das, dass zumindest in Deutschland ein wesentlicher Zweig der Fotografie im Bereich Menschen nicht mehr möglich ist.

Wenn auf diese – unsere - Epoche einmal zurückgeschaut werden wird, so wird man nur visuelle Zeitdokumente mit mehr oder weniger schlechter Schauspielkunst haben. Aber vielleicht macht das auch genau unsere Epoche aus.

Gruß

Andreas
 
Allerdings rreicht es nicht, nur Menschen in Gruppen zu fotografieren. Eine politische Partei hat einmal einen Prozess verloren, weil sie ohne Zustimmung ein Foto veröffentlicht hat, wo der Kläger fast unkenntlich winzig in einer Gruppe von mehr als 20 Personen abgebildet war.
In diesem Fall hat de Persönlichkeitsschutz nach Auffassung des Gerichtes offensichtlich überwogen.
Ich zeige mal ein Beispiel. Ich weiss ja nicht genau, was der threatstarter überhaupt meint.
Fotografieren ohne Veröffentlichung ist aber in jedem Fall erlaubt.
Dieses Foto , eine nicht gestellte Strassenszene, hat bei den Pressefotos des Jahres einen Preis gewonnen.
Es wurde mit Sicherheit niemand der Personen um Erlaubnis gefragt.

edit: angehängtes Bild entfernt. Sönke, nighthelper
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei dem Beispiel siehst Du es sehr gut:
Mehr als 5 Personen (Gruppe)
Keine der Personen ist herrausragend - jede kann einzeln weggelassen werden, nur die Gesamtmenge macht die Bildwirkung.

LG
Michael
 
Um noch mal hierauf zurückzukommen.

Die Problematik bei dem Weg ist doch, wie kann man erstens sicher sein, das die fertigen Kunstwerke einen so hohen künstlerischen Wert haben, dass dieser Wert vor Gericht als höher eingestuft wird als das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Person/en?

Das ist die objektive Hürde - die Gerichte zu beurteilen hätten.

Zweitens, wie kann ich beim Fotografien denn sicher sein, dass das Foto was ich gerade erstellen will überhaupt meinen eigenen Ansprüchen genügt, also zu meinem Kunstwerk wird, was dann noch im Zweifelsfall obige Hürde nehmen könnte?

Das ist zunächst DEIN Problem ;)

[...]

Wenn auf diese – unsere - Epoche einmal zurückgeschaut werden wird, so wird man nur visuelle Zeitdokumente mit mehr oder weniger schlechter Schauspielkunst haben. Aber vielleicht macht das auch genau unsere Epoche aus.

Gruß

Andreas

Letzteres ist ein interessanter Aspekt. Vielleicht trifft das zu. Andererseits war Kunst eher selten risikofrei. Selbst Stileben können gefährlich sein, je nach kulturellem / gesellschaftlichen Kontext.

Die Problematik ist da, andererseits dürfte in 99,98% der Fälle ein realer Bezug kaum je auftreten.
 
Bitte keine fremden Bilder hier reinstellen, sondern nur einen Link! Sonst bekommt der Forumsbetreiber Ärger!
Keine Sorge, das Foto war frei,redaktionell und nicht kommerziell.
Aber mal eine andere Frage: Wie würde es sich verhalten, wenn ich eine dieser Personen wäre ?
Oder wie verhält es sich, wenn Personen in die Kamera lächeln ? Kommt das einer Erlaubnis gleich ? Es ist oft so, dass sich Leute auch ungefragt vor der Kamera aufbauen.
Beispiel: https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=273661
 
Das wäre eine konkludente Zustimmung. Der fotografierte sollte aber dabei realisieren, dass er für eine Veröffentlichung fotografiert wurde und nicht nur zu Spaß (also privat).
Wenn man wie im Komik "Presse" an seinem Hut dran stehen hat, dann könnte das zutreffen.
 
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