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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hi Sven,
mal etwas speziellere Fragen, ich betreibe viel "Urban Exploration", heißt in alten, leeren Gebäuden Fotos machen - häufig semilegal, da die Grundstücke meistens in ungeklärten Besitzumständen sind. Heißt wir dürften nicht dort sein (hat das eine Auswirkung auf die Versicherung?).

Da die Gebäude idr. nicht im besten Zustand sind, kann es schon mal passieren, dass man stolpert und dann etwas fallen lässt (zum Glück ist das bisher ausgeblieben *Holzklopf*). Wie sieht es dann mit er Haftung aus? Ist der Aufenthalt dort schon per se fahrlässig?

Noch eine Letzte: es gab schon Fälle, in denen Fotografen an solchen Orten von Gruppen Krimineller um ihre Ausrüstung gebracht worden sind. Gilt das als versicherter Raub? (Kein öffentlicher Raum)

Danke :)
 
Hi Sven,
mal etwas speziellere Fragen, ich betreibe viel "Urban Exploration", heißt in alten, leeren Gebäuden Fotos machen - häufig semilegal, da die Grundstücke meistens in ungeklärten Besitzumständen sind. Heißt wir dürften nicht dort sein (hat das eine Auswirkung auf die Versicherung?).

Da die Gebäude idr. nicht im besten Zustand sind, kann es schon mal passieren, dass man stolpert und dann etwas fallen lässt (zum Glück ist das bisher ausgeblieben *Holzklopf*). Wie sieht es dann mit er Haftung aus? Ist der Aufenthalt dort schon per se fahrlässig?

Noch eine Letzte: es gab schon Fälle, in denen Fotografen an solchen Orten von Gruppen Krimineller um ihre Ausrüstung gebracht worden sind. Gilt das als versicherter Raub? (Kein öffentlicher Raum)

Danke :)

Hallo,

wenn Du dich in ein baufälliges Gebäude begibst, dessen betreten ausdrücklich verboten ist, handelst Du grob Fahrlässig und der Versicherer könnte ggfls. entsprechende Abzüge machen oder die Entschädigung ganz verweigern.

Falls Du in einem solchen Gebäude ausgeraubt wirst, benötigen wir eine entsprechende polizeiliche Anzeige diese wird wegen des unerlaubten Betretens evtl. rechtliche Konsequenzen für dich haben.

Daher kann ich Dir nur empfehlen solche Bereiche nicht ohne eine ausdrückliche, schriftliche Genehmigung zu betreten !

Gruß
Sven
 
Mal ein kleines Lob :)
Kürzlich Änderungsantrag gestellt, heute schon die Bestätigung :)
Find ich super das alles so prompt erledigt wird.
 
Noch ein Lob:

Schadensfall beim iPad und dieser wurde prompt und problemlos übernommen :top:
 
Hallo mal zwei Fragen:

In meinem Antrag habe ich die Deklarationsverzichtklausel angekreuzt. Muss ich jetzt trotzdem Fotos von allen Seiten und mit extra ne Tageszeitung kaufen und und und.. oder bin ich davon befreit?
Ich dachte ich muss nur die Rechnung aufbewahren und die Seriennummer und gut ist!


2te Frage. Ich habe nen Polo 9n also son kleiner Flitzer der Kofferaum ist bei so kleinen Auto vom Autoinnenraum erreichbar, wenn man die Sitze umklappt. Ist die Fotoausrüstung darin versichert oder nicht?
 
Eine Frage zu §11 Obliegenheiten, 2. Absatz und 3. Absatz:
Bei einer Herberge etc. muss man sich also einmal unterschreiben lassen "mir wurde in diesem Haus am... etwas geklaut"?
Was, wenn der Herbergsbesitzer sich weigern sollte?

Und für die Polizei gilt: Im Ort oder in der Nähe des Diebstahls ein Schriftstück mit "mir wurde am... bei/in... folgendes geklaut:..." bei der Polizei unterschreiben lassen und eine Anzeige aufgeben?
Was sollte man tun, wenn die Polizei geschlossen hat, in dem Ort, und man eigtl. weiterreisen möchte (im weiten Ausland (bspw. Afrika)) sind die was man so sagt ja zum Teil gemächlicher, was sowelche Fälle und Arbeiten angeht.

Und ein "Berechtigter" ist genauso gut ein Freund?
Heißt einem solchen kann man (ohne dass man dabei ist) seine Ausrüstung ausleihen und im Fall der Fälle (ihm fällt etwas runter) ist das dann versichert?

MFG
 
Hallo,

ich habe ein Frage bezüglich der Meldung eines Schadens.
Muss ich viele Angaben machen wie der Kratzer oder das runterfallen entstanden ist? Ich könnte mir z.b auch vorstellen, dass ich nach einem Event feststelle.. hey wo kommt denn der Kratzer her? und ich es im eifer des Gefechtes nicht mitbekommen habe, dass ich irgendwo hängen geblieben bin.


Gruß
 
Mal ein kleines Lob :)
Kürzlich Änderungsantrag gestellt, heute schon die Bestätigung :)
Find ich super das alles so prompt erledigt wird.

Noch ein Lob:

Schadensfall beim iPad und dieser wurde prompt und problemlos übernommen :top:

Danke fürs Lob ihr beiden ! :):)


Hallo mal zwei Fragen:

In meinem Antrag habe ich die Deklarationsverzichtklausel angekreuzt. Muss ich jetzt trotzdem Fotos von allen Seiten und mit extra ne Tageszeitung kaufen und und und.. oder bin ich davon befreit?
Ich dachte ich muss nur die Rechnung aufbewahren und die Seriennummer und gut ist!


2te Frage. Ich habe nen Polo 9n also son kleiner Flitzer der Kofferaum ist bei so kleinen Auto vom Autoinnenraum erreichbar, wenn man die Sitze umklappt. Ist die Fotoausrüstung darin versichert oder nicht?

Wenn die versicherten Gegenstände bei Einschluss in die Versicherung älter als 3 Monate sind benötigen wir auch hier Zustandsnachweise, schau mal in den Antrag oder deine Deckungsbestätigung rein, dort ist das alles genau beschrieben.

Bei uns ist die Ausrüstung auch im Autoinnenraum versichert, Sie darf nur nicht von aussen zu erkennen sein, sie muss also z.B. durch eine Decke oder eine Jacke vor Blicken geschützt sein.


Eine Frage zu §11 Obliegenheiten, 2. Absatz und 3. Absatz:
Bei einer Herberge etc. muss man sich also einmal unterschreiben lassen "mir wurde in diesem Haus am... etwas geklaut"?
Was, wenn der Herbergsbesitzer sich weigern sollte?

Und für die Polizei gilt: Im Ort oder in der Nähe des Diebstahls ein Schriftstück mit "mir wurde am... bei/in... folgendes geklaut:..." bei der Polizei unterschreiben lassen und eine Anzeige aufgeben?
Was sollte man tun, wenn die Polizei geschlossen hat, in dem Ort, und man eigtl. weiterreisen möchte (im weiten Ausland (bspw. Afrika)) sind die was man so sagt ja zum Teil gemächlicher, was sowelche Fälle und Arbeiten angeht.

Und ein "Berechtigter" ist genauso gut ein Freund?
Heißt einem solchen kann man (ohne dass man dabei ist) seine Ausrüstung ausleihen und im Fall der Fälle (ihm fällt etwas runter) ist das dann versichert?

MFG

Bei einem Diebstahl im Hotel muss immer die Polizei gerufen werden, diese nimmt den Fall dann vor Ort auf, der Hotelbetreiber kann eine Bescheinigung dann auch nicht verweigern.

Eine polizeiliche Meldung bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle unter genauer Angabe der gestohlenen Gegenstände ist zwingend erforderlich, ein entsprechendes Polizeiprotokoll benötigen wir für die Schadenabwicklung.

Berechtigter Dritter ist jeder dem Du die Ausrüstung Entgeldlos überlässt.


Hallo,

ich habe ein Frage bezüglich der Meldung eines Schadens.
Muss ich viele Angaben machen wie der Kratzer oder das runterfallen entstanden ist? Ich könnte mir z.b auch vorstellen, dass ich nach einem Event feststelle.. hey wo kommt denn der Kratzer her? und ich es im eifer des Gefechtes nicht mitbekommen habe, dass ich irgendwo hängen geblieben bin.


Gruß

Du musst nur wahrheitsgemässe Angaben machen wie der Schaden deiner Meinung nach entstanden ist. Wenn diese zum Schadenbild passen ist alles
OK.


Gruß
Sven
 
Wollte fragen, was passiert, wenn ich auf offener Straße ausgeraubt werde.
Hintergrund ist, dass ich in zwei Wochen nach Kolumbien fliege. Klar werde ich mich nicht in dunkle Ecken begeben, aber man weiß nie.
Jetzt ist mein Spanisch nicht so toll und ich weiß auch nicht ob es die Polizei interessiert wenn ein Touri ausgeraubt wird. Im Hotel ist es klar, aber wie gesagt was mache ich im o.g. Fall.
 
Wollte fragen, was passiert, wenn ich auf offener Straße ausgeraubt werde.
Hintergrund ist, dass ich in zwei Wochen nach Kolumbien fliege. Klar werde ich mich nicht in dunkle Ecken begeben, aber man weiß nie.
Jetzt ist mein Spanisch nicht so toll und ich weiß auch nicht ob es die Polizei interessiert wenn ein Touri ausgeraubt wird. Im Hotel ist es klar, aber wie gesagt was mache ich im o.g. Fall.

Hallo Markus,

Raub gilt ebenfalls versichert, bitte beachte aber das Kriegs- und Krisengebiete vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Bitte mach dich vor einer Reise
auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes schlau ob Gebiete in Kolumbien entsprechend eingestuft werden.

LINK:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/KolumbienSicherheit.html

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja dass mit Raub ist mir klar. Wir werden auch keine Risikogebiete aufsuchen, aus Eigeninteresse.

Die Frage ist nur, was passiert, wenn ich auf offener Straße ausgeraubt werde und die Polizei kein Interesse hat. Dann habe ich auch keine Bestätigung.
 
Ja dass mit Raub ist mir klar. Wir werden auch keine Risikogebiete aufsuchen, aus Eigeninteresse.

Die Frage ist nur, was passiert, wenn ich auf offener Straße ausgeraubt werde und die Polizei kein Interesse hat. Dann habe ich auch keine Bestätigung.

Da kann ich nur meine Antwort aus Post #888 wiederholen:

"Eine polizeiliche Meldung bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle unter genauer Angabe der gestohlenen Gegenstände ist zwingend erforderlich, ein entsprechendes Polizeiprotokoll benötigen wir für die Schadenabwicklung."

In allen bisherigen Schadenfällen hat es, es noch nicht gegeben, dass eine Polizeidienststelle eine Anzeigenaufnahme verweigert hat.

Gruß
Sven
 
Da kann ich nur meine Antwort aus Post #888 wiederholen:

"Eine polizeiliche Meldung bei der nächsten erreichbaren Polizeidienststelle unter genauer Angabe der gestohlenen Gegenstände ist zwingend erforderlich, ein entsprechendes Polizeiprotokoll benötigen wir für die Schadenabwicklung."

In allen bisherigen Schadenfällen hat es, es noch nicht gegeben, dass eine Polizeidienststelle eine Anzeigenaufnahme verweigert hat.

Gruß
Sven

Alles klar. Danke
 
Ich habe zwei Teile, die versichert sind, sich aber nicht mehr in meinem Besitz befinden. Ein Kleinteil, für das ich nicht extra einen Änderungsantrag abschicken wollte, ist mir schon Ende September am Flughafen abgenommen worden (durfte nicht mit ins Handgepäck uns musste entsorgt werden).
Das zweite Teil ist mein Laptop, welches ist jetzt vor kurzem verkauft habe.
Nun würde ich gerne diese beiden Teile wegen Risikofortfall aus der Versicherung nehmen. Oder zumindest den Laptop.
Fülle ich dafür den Änderungsantrag aus? Oder gibt es für Risikofortfall etwas anderes? Im Änderungsantrag muss ich ja das gewünschte Änderungsdatum eintragen, aber es geht ja eher um das rückwirkende Rausnehmen...

//EDIT: Ach und wo finde ich die Versicherungsschein-Nr.?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe zwei Teile, die versichert sind, sich aber nicht mehr in meinem Besitz befinden. Ein Kleinteil, für das ich nicht extra einen Änderungsantrag abschicken wollte, ist mir schon Ende September am Flughafen abgenommen worden (durfte nicht mit ins Handgepäck uns musste entsorgt werden).
Das zweite Teil ist mein Laptop, welches ist jetzt vor kurzem verkauft habe.
Nun würde ich gerne diese beiden Teile wegen Risikofortfall aus der Versicherung nehmen. Oder zumindest den Laptop.
Fülle ich dafür den Änderungsantrag aus? Oder gibt es für Risikofortfall etwas anderes? Im Änderungsantrag muss ich ja das gewünschte Änderungsdatum eintragen, aber es geht ja eher um das rückwirkende Rausnehmen...

//EDIT: Ach und wo finde ich die Versicherungsschein-Nr.?

Dafür kannst Du ganz normal den Änderungsantrag verwenden, ein Rückwirkender Ausschluss ist allerdings nicht möglich.

Die Versicherungsschein Nr. findest Du im ......... Versicherungsschein ! :D;)

Gruß
Sven
 
Alles klar, danke. Dann werde ich den mal ausfüllen :)

Schade, hatte gehofft, die Nummer noch irgendwo anders zu finden :D Ich habe nämlich keine Ahnung, wo ich den Brief von euch gelassen habe... Und in der Deckungsbestätigung per Mail scheint die Nummer noch nicht enthalten zu sein. Naja, begebe ich mich mal auf die Suche.;)
 
Alles klar, danke. Dann werde ich den mal ausfüllen :)

Schade, hatte gehofft, die Nummer noch irgendwo anders zu finden :D Ich habe nämlich keine Ahnung, wo ich den Brief von euch gelassen habe... Und in der Deckungsbestätigung per Mail scheint die Nummer noch nicht enthalten zu sein. Naja, begebe ich mich mal auf die Suche.;)

Zur Not kannst Du die Nummer auch weg lassen, über deinen Namen und die Adresse können wir den Vertrag auch zuordnen :)

Gruß
Sven
 
Hallo,
also ich verstehe es nicht!

Ich habe eine Fotoversicherung bei Ihnen abgeschlossen mit Deklarationsverzicht.
Was muss ich jetzt trotzdem wie bei euch melden oder was und wie muss ich fotografieren für meine Unterlagen.

Also was wir vernachlässigen können ist der Fall das auf der Rechnung die Seriennummer angegeben ist dann.... Sowas habe ich nicht in meinem Besitz.

Also was muss ich mit den Sachen machen die ich jetzt kaufe und was mit denen die älter als 3 Monate sind?
 
Hallo,
also ich verstehe es nicht!

Ich habe eine Fotoversicherung bei Ihnen abgeschlossen mit Deklarationsverzicht.
Was muss ich jetzt trotzdem wie bei euch melden oder was und wie muss ich fotografieren für meine Unterlagen.

Also was wir vernachlässigen können ist der Fall das auf der Rechnung die Seriennummer angegeben ist dann.... Sowas habe ich nicht in meinem Besitz.

Also was muss ich mit den Sachen machen die ich jetzt kaufe und was mit denen die älter als 3 Monate sind?

Hallo,

bei Wahl der Deklarationverzichtsklausel gelten die gleichen Nachweispflichten wie ohne. Diese sind zum einen im Antrag genau erklärt und zum andern nochmals im roten Text der Deckungsbestätigung beschrieben. Solltest Du Fragen dazu haben, ruf uns am besten einmal unter 0251-789000 an, ich denke das kann man am besten in einem Gespräch klären.

Gruß
Sven
 
Hallo,

inwieweit besteht auch Versicherungsschutz für Schäden
die durch Dritte verursacht wurden?

Z.B. Gepäckaufbewahrung am Bahnhof ? Die schliessen ja
in der Regel jegliche Haftung für Schäden an aufgegebenen
Gegenständen aus.

Wie und wann ist in einem solchen Fall ein Schaden zu melden
und nachzuweisen ? Eine Anzeige bei der Polizei ist ja nicht möglich.

Gruss
digimixx
 
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