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Sammelthema Street-Fotografie

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Zum Wesen der Straßenfotografie gehört die ungestellte Ablichtung von Personen ohne deren Einwilligung.
Straßenfotografie ist von der Kunstfreiheit gedeckt und damit ein Grundrecht.
Zur Kunstfreiheit zählt auch das Zurschaustellen der Fotos.
Ein allgemeines oder gar umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person gibt es nicht.
Das Recht am eigenen Bild ist nur dann vorrangig, wenn im Einzelfall eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts festzustellen ist.

(Zusammenfassung von BVerfG, Beschl. v. 8.2.2018 - 1 BvR 2112/15 -)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde die Frage (gerade!) auch hier bei einem doch sensiblen Thema nicht verkehrt.;)
Die Frage ist valide, der Ort ungeeignet. Wenn dann müsste man etwas in der Plauderecke oder so starten.
 
Und niemand kann mir erzählen, dass die Personen immer vorher um Erlaubnis gefragt wurden (und selbst wenn, sicher nicht zugestimmt haben, dass das Bild im Internet veröffentlicht wird), never ever! Auch nicht mit 28mm nahe am Subjekt. Auch eine vermeintlich "gleichgültige" Haltung des Subjekts ist kein Indiz für Zustimmung. Mir zumindest macht das beim Betrachten keine Freude.
Mir machen solche Unterstellungen keine Freude
 
Für dich die Rechtslage in Deutschland kurz zusammengefasst. Das hat das BVerfG entschieden:

Zum Wesen der Straßenfotografie gehört die ungestellte Ablichtung von Personen ohne deren Einwilligung.
Straßenfotografie ist von der Kunstfreiheit gedeckt und damit ein Grundrecht.
Zur Kunstfreiheit zählt auch das Zurschaustellen der Fotos.
Ein allgemeines oder gar umfassendes Verfügungsrecht über die Darstellung der eigenen Person gibt es nicht.
Das Recht am eigenen Bild ist nur dann vorrangig, wenn im Einzelfall eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts festzustellen ist.

Also hört bitte auf mit der wiederhokten Lamentieren über fehlende Einwilligung. Das ist rechtlich Käse und hier sowieso off-topic.
Also bevor du mir rechtlichen "Käse" vorwirfst, vielleicht mal belesen ;). Straßenfotografie ist prinzipiell erlaubt, aber wenn Personen abgelichtet sind ist es IMMER eine rechtliche Abwägung zwischen Recht am eigenen Bild und Kunstfreiheit und keineswegs so, dass das Recht am eigenen Bild automatisch erlischt. Es ist immer eine Fallabwägung (Zitat "Die genaue Grenzziehung, wann ein geschützter Bereich anfängt und wann er endet obliegt dabei richterlicher Würdigung."). Das ist ja auch gut so, oder? Es kommt auch juristisch gesehen darauf an, ob eine Person zb. in abwertender Art gezeigt wird (salopp zb. beim Popeln, Grimasse schneiden etc.). Nicht, dass ich das hier gesehen hätte, aber nur als Hinweis, dass es nicht so einfach ist, wie du es darstellst. Und ob jedes Foto als künstlerisches Streetfoto anerkannt werden würde - nun ja.

Aber weißt du was, in erster Linie ging es mir gar nicht um juristisches Klein Klein, das habe ich doch auch gar nicht behauptet. Sondern einfach, dass ich es moralisch fragwürdig finde und ich mich freuen würde, wenn jeder den Gedanken einfach mal sacken lässt. Kannst du doof finden, dein gutes Recht. Thema für mich durch, alles Gute.
 
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