Spammy
Themenersteller
Rein aus Interresse versuche ich grade heraus zu finden ob ein reiner Stock-Fotograf. Also jemand der wirklich nur für Stockagenturen Fotos erstellt ein Gewerbe anmelden muss oder ob diese Tätigkeit freiberuflich ist.
Grade im bereich "Nebengewerbe" (sorry für das Unwort) könnte das interessant sein, wenn man neben seinen Hauptjob als AN ein paar € nebenher verdient. Ich möchte als Beispiel 2000€ Gewinn/Jahr nennen.
Grade als Freiberufler gab es ja immer das Problem mit der Berufsgenossenschaft Druck & Papier bei dem man Pflichtmitglied sein musste für 230€/Jahr. Dies hat sich ja jetzt geändert weil die BG DP jetzt zur BG ETEM gehört (ab 2010).
Das heißt doch das man als freiberuflicher Fotograf der nebenbei was macht (2000€/Jahr & unter 800 Std.) Keine Beiträge mehr zu zahlen braucht. (Ausser Steuern) Oder habe ich was übersehen?
Grade im bereich "Nebengewerbe" (sorry für das Unwort) könnte das interessant sein, wenn man neben seinen Hauptjob als AN ein paar € nebenher verdient. Ich möchte als Beispiel 2000€ Gewinn/Jahr nennen.
Grade als Freiberufler gab es ja immer das Problem mit der Berufsgenossenschaft Druck & Papier bei dem man Pflichtmitglied sein musste für 230€/Jahr. Dies hat sich ja jetzt geändert weil die BG DP jetzt zur BG ETEM gehört (ab 2010).
Das heißt doch das man als freiberuflicher Fotograf der nebenbei was macht (2000€/Jahr & unter 800 Std.) Keine Beiträge mehr zu zahlen braucht. (Ausser Steuern) Oder habe ich was übersehen?