• Herzlich willkommen im "neuen" DSLR-Forum!

    Wir hoffen, dass Euch das neue Design und die neuen Features gefallen und Ihr Euch schnell zurechtfindet.
    Wir werden wohl alle etwas Zeit brauchen, um uns in die neue Umgebung einzuleben. Auch für uns ist das alles neu.

    Euer DSLR-Forum-Team

  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • DSLR-Forum Fotowettbewerb neu erfunden!
    Nach wochenlanger intensiver Arbeit an der Erneuerung des Formates unseres internen Fotowettbewerbes ist es Frosty als Moderator
    und au lait als Programmierer gelungen, unseren Wettbewerb auf ein völlig neues Level zu heben!
    Lest hier alle Infos zum DSLR-Forum Fotowettbewerb 2.0
    Einen voll funktionsfähigen Demowettbewerb kannst du dir hier ansehen.
  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2024
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien der Eigenmarken "Upscreen", "Brotec", "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2024.
    Thema: "Sprichwörtlich"

    Nur noch bis zum 30.04.2024 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
WERBUNG

Reparatur mit alten Bauteilen?

...
Eine intakte, gebrauchte Platine / Bauteil ist mir in soweit recht, nur der "Nutzungsstand" nicht. Das hätte man korrigieren müssen.

(y) ...mitunterschreib!...
 
Da JEDER Händler bei Inzahlungsnahme ins Servicemenu schaut, ist das so nicht in Ordnung, ob alt oder neu...egal.

Eine intakte, gebrauchte Platine / Bauteil ist mir in soweit recht, nur der "Nutzungsstand" nicht. Das hätte man korrigieren müssen.

Dann beim nächsten Neukauf darauf achten, dass bei Garantiereparaturen laut den zugrunde liegenden Garantiebedingungen nur Neuteile zum Einsatz kommen. Blöderweise bietet das aber keiner an.

Bedenke, dass kein Hersteller verpflichtet ist eine Garantie einzuräumen. Er kann das tun, dann aber zu seinen Bedingungen. Du kannst diese Bedingungen akzeptieren und Dich für diesen Hersteller entscheiden, oder es sein lassen und ein Gerät eines anderen Herstellers kaufen. Aber im Nachhinein Forderungen zu erheben, für die es keine rechtliche Grundlage gibt, naja...:confused:
 
...Aber im Nachhinein Forderungen zu erheben, für die es keine rechtliche Grundlage gibt, naja...:confused:

...und genau das ist es was ja in Frage steht! Es geht nicht darum darauf zu bestehen, daß Neuteile verbaut werden, nur stellt sich die Frage inwieweit ein Hersteller bei Gebrauch von "wiederaufbereiteten " Teilen das Gerät "verschlechtern" darf. Eine Verschlechterung ist meiner Meinung nach in diesem Fall hier ganz klar gegeben, wenn das aufbereitete Teil deutlich älter oder umgangssprachlich gesagt einfach "ausgenudelter" ist als das original verbaute. Bei einem Shuttercount des Bauteils der über 100.000 Zähler mehr hat als das defekte Teil der (fast) neuen Kamera, kann man wohl von einer unzumutbaren Verschlechterung sprechen. Würde ich auf jeden Fall reklamieren.
 
Aber im Nachhinein Forderungen zu erheben, für die es keine rechtliche Grundlage gibt, naja...:confused:

Irgendwie kann ich mich des Eindruckes nicht erwehren, dass jeder glaubt, hier mitschreiben zu müssen, auch dann, wenn er den wichtigsten Punkt der vom TO vorgetragenen Reklamation nicht erkennt oder nicht erkennen will.

Natürlich kann ein Hersteller im Rahmen der Garantie verbauen, was er will, wenn damit der eigentliche Mangel behoben wird.
Das hat aber absolut nichts damit zu tun, dass damit keine Wertminderung des reparierten Gegenstandes einhergehen darf, die sich zum gravierenden Nachteil des Kunden auswirkt.
Oder würdest Du es klaglos akzeptieren, wenn bei deinem Auto in der Werkstatt ein defektes Steuergerät ausgetauscht wird und Dein gerade mal 5000km junges Fahrzeug plötzlich -für Dich unabänderbar- auf dem Tacho 150.000km ausweisen würde?

Deinen Worten nach zu urteilen, müsste auch das hingenommen werden, auch wenn das Fahrzeug dann plötzlich 80% seines eigentlich vorhandenen Marktwertes verlieren würde.

Genau darum gehts doch bei der hier beschriebenen Kamerareparatur. Eine Kamera, die einen Marktwert von 800€ hat, ist plötzlich nur noch max 400,-- wert.

Von daher::eek::grumble::p
 
Eine Verschlechterung ist meiner Meinung nach in diesem Fall hier ganz klar gegeben, wenn das aufbereitete Teil deutlich älter oder umgangssprachlich gesagt einfach "ausgenudelter" ist als das original verbaute.

Ich denke nicht, dass sich hier irgendwas verschlechtert hat. Ein stark gebrauchtes aber funktionierendes Ersatzteil ist immer noch besser als ein defektes. Und der Wert der Kamera als Ganzes bewegte sich vor der Reparatur gegen Null. Ok, jetzt ist sie weniger wert als vor Eintritt des Defekts, aber erheblich mehr als vor der Reparatur.
 
Ich denke nicht, dass sich hier irgendwas verschlechtert hat. Ein stark gebrauchtes aber funktionierendes Ersatzteil ist immer noch besser als ein defektes. ...

Hä? Du geht´s also in den Laden & kaufst was neues was kaputt geht und bist dann zufrieden wenn´s mit uralten Teilen repariert wird??? :confused: Haaalllooolooohh! Die Kamera hat noch Garantie! Mach´ Dir doch bitte die Mühe und lese nicht nur die letzten beiden Antworten sondern den Rest auch, also bitte von vorne!
 
Reden wir hier von gesetzlicher Gewährleistung oder von Garantie? Ich habe immer nur 'Garantie' gelesen.

Nachtrag:
Bei der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung (Sachmängelhaftung) hat der Käufer einen Anspruch auf Nachbesserung/Nacherfüllung (Reparatur/Austausch) gegen den Verkäufer. Allerdings hat der Käufer nach sechs Monaten die Beweislast. Aus §440 BGB ergibt sich, dass die Nachbesserung für den Käufer auch zumutbar sein muss. Der hohe, unzutreffende Zählerstand wäre in diesen Fall wohl nicht zumutbar.
Davon unabhängig kann ein Hersteller eine freiwillige Garantie (zu seinen Bedingungen) geben. Die Garantiebedingungen von Panasonic sehen nur vor, dass die Kamera repariert wird. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz etc. werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Da hier ausschließlich von Garantie die Rede ist und die Kamera vermutlich nicht direkt bei Panasonic gekauft wurde, darf ich wohl annehmen dass hier ein Fall für die Herstellergarantie vorliegt.

Und nochmal: es ist sehr unschön, dass der Zähler nun so hoch steht (evtl ist es auch unnötig falls der zurückgesetzt werden kann) aber die Kamera ist nach der Reparatur dennoch mehr wert als vorher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessiert hier weniger, da der Hersteller mit der Garantiereparatur den Mangel anerkannt hat. Sonst hätte er ja garnicht angefangen zu reparieren...
 
...aber die Kamera ist nach der Reparatur dennoch mehr wert als vorher.

Verstehe die Logik nicht so ganz...Dass eine Kamera in ihrere Garantiezeit instand gesetzt wird (sofern kein Eigenverschulden offensichtlich ist), und dadurch wieder "mehr wert" ist, ist ja nun nicht sooo heraushebenswert...:rolleyes: FAKT ist doch, dass man es nicht geregelt gekriegt hat, einen komplett korrekten Job zu machen - mal unabhängig davon mit welchen Mitteln der eigentliche Defekt behoben wurde - aber: Shuttercount 5779 versus111315...:confused: DAS ist doch nicht hinnehmbar!!
 
Da hier - trotz einer eindeutigen Ansage weiter vorn im Thread - immer wieder die Rechtslage angesprochen wird, ist hier geschlossen.

@TO: Sobald es neue Erkenntnisse gibt, wird der Thread natürlich wieder geöffnet. Einfach den Meldeknopf drücken.

Edit: Auf Wunsch des TO wieder geöffnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Panasonic hat mir nun folgendes mitgeteilt:

Zunächst möchten wir Sie darüber informieren, dass der Zugriff auf das Service Menü der Kamera nur für die autorisierten Service Partner bzw. deren Techniker vorgesehen ist, da über dieses verschiedene Einstellungen vorgenommen werden können, welche bei einer Fehleinstellung die Funktionen der Kamera stark einschränken können. Gleichzeitig hat ein solcher Zugriff durch nicht autorisierte Personen den sofortigen Garantieverlust zur Folge.


Bezüglich der von Ihnen ermittelten Daten möchten wir Ihnen mitteilen, dass bei einer Reparatur durchaus Ersatzteile genutzt werden, die aufgearbeitet wurde. Dies kommt zudem auch den Kunden zugute, da so Reparaturen schneller und auch kostengünstiger durchgeführt werden können. Gleichzeitig gibt es auch positive Effekt für die Umwelt, da Elektroschrott vermieden wird.


Speziell im Bereich von Platinen ist es gängige Praxis diese auf den Fehler hin zu prüfen und durch Austausch von Bauteilen wieder instand zu setzen. Hierbei werden natürlich alle Bauteile ersetzt, die einem Verschleiß ausgesetzt sind. Zudem können wir Ihnen versichern, dass alle Platinen vor der Rückführung in den Ersatzteilkreislauf auf die vollständige Funktion hin überprüft werden.


Das von Ihnen beschriebene Brummen in den aufgenommenen Videos können wir in der Stärke aus der Ferne leider nicht beurteilen. Dieses muss aber nicht zwingend einen Fehler der Kamera darstellen. Grundsätzlich kommt es Technologie bedingt zu einen bestimmten Grundrauschen des Mikrofons. Nehmen Sie nun in einer sehr leisen Umgebung auf, regelt die Kamera die Mikrofonempfindlichkeit automatisch hoch. Dadurch kommt es auch zur Verstärkung des Rauschen, welches dann auch in der Aufnahme zu hören sein kann.

Im Ergebnis ist die Kamera nun wieder auf der Reise, in der letzten Mail wurde mitgeteilt, dass das Brummen "repariert" wird (Es ist definitiv neu seit Reparatur und hat nichts mit Pegelausgleich bei lauter bzw. leiser Umgebung zu tun). Ebenso war (ist) es in verschiedenen Modis verschieden laut.

Man wird dies beheben (hoffe ich) und zum Zählerstand ist die Vetragswerkstatt informiert und man wird versuchen, den Zählerstand, wenn möglich, anzugleichen.

Na ja...immerhin kam nun unverhofft die GH5s auf den Markt...evtl. gibt es mit gutem Zählerstand doch noch relativ guten Nachlass ...schauen wir mal (y)
 
Gleichzeitig hat ein solcher Zugriff durch nicht autorisierte Personen den sofortigen Garantieverlust zur Folge.

Hallo

ziemlich unverfroren, was bilden die sich eigentlich ein ?

Im Counter nachschauen macht jeder, der Weg dorthin ist Allgemeingut für alle die fähig sind die Suchfunktion in den Fotoforen zu bedienen - sagenhaft...
Wenn sie das verhindern wollen müssen sie sich etwas anderes einfallen lassen für den Servicemode

Grüsse
Frank
 
Damit will Pana sagen, dass ich bei meiner eigenen, von mir bezahlten Kamera Tasten nicht so drücken darf, wie es mir beliebt, dass ich bei gewissen Kombinationen die Garantie verliere........:grumble:
In den Garantiebedingungen stehen keine derartigen Einschränkungen.
Wäre mal interessant, das auszufechten.
 
Das macht Pana in meinen Augen echt unsympatisch. Keine Garantie beim 2. Besitzer und nun darf man nicht mal mehr in den Service Mode? Andere stellen sich da nicht so an...
 
Das macht Pana in meinen Augen echt unsympatisch. Keine Garantie beim 2. Besitzer und nun darf man nicht mal mehr in den Service Mode? Andere stellen sich da nicht so an...


Yupp - und in so einem Fall dann mit der Garantiekeule kommen - unmöglich.
So was beerdigen vernünftig geschulte Mitarbeiter per Kulanz.

Grüsse
Frank
 
Bei welchen Hersteller darf man denn als Endkunde ohne Garantieverlust in den Servicemode gehen? Ich kenne keinen... Das ist doch schon immer ein Kunden-Risiko gewesen. So macht es Samsung bei ihren TVs, LG, Sony, Philips, ...

P.S. Das heißt nicht, dass man es trotzdem betritt. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Garantie ist imho immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Wie er diese Garantiebedingungen einschränkt ist seine Sache und m.E. nach nicht zu verurteilen. Ich (und Ihr vermutlich auch) schränke meine freiwilligen Leistungen ja auch nach meinen Gutdünken ein...

Nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Gewährleistung. Die kann kein Hersteller einschränken. Ich vermute hier liegt einfach ein Verständnisproblem vor.
 
Bei welchen Hersteller darf man denn als Endkunde ohne Garantieverlust in den Servicemode gehen? Ich kenne keinen...
Ich auch nicht. Wenn man mit einer Diagnosesoftware sein Auto selbst konfiguriert, trägt man auch das Risiko. Da man damit einiges kaputtmachen kann, finde ich das in Ordnung.

Yupp - und in so einem Fall dann mit der Garantiekeule kommen - unmöglich.
So was beerdigen vernünftig geschulte Mitarbeiter per Kulanz.
Hat das der vernünftig geschulte Mitarbeiter nicht genau so getan? Darauf hinweisen, dass es sich beim Servicemenü nicht um eine Funktion für den Anwender handelt, darf er doch wohl.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten