Tja, mir und auch dem Blgger ging es schon um die Definition
des Begriffs "Amateur". Im eigentlichen Sinne jemand, der
unentgeltlich und aus Leidenschaft handelt.
Sorry, aber das liest sich für mich ganz anders.
Er bietet Hochzeitsworkshops an, und er zielt ganz klar darauf
seiner Kundschaft Mut zu machen aktiv Hochzeiten fotografieren
zu gehen.
Und an der Stelle wird es eben gefährlich, weil das klar als
handwerkliche Tätigkeit definiert ist und sogar dann schon ein
meldepflichtiges Gewerbe ist wenn man es unentgeltlich auf
der Website anbietet. Das betrifft die Gewerbeordnung, und
für die kommt es nicht darauf an ob man Geld nimmt oder nicht.
Nimmt man Geld, geht gar kein Weg mehr dran vorbei ein Gewerbe
anzumelden. Zumindest für das laufende Jahr. Egal ob es profitabel
ist oder nicht. Es ist durchaus möglich dass das Finanzamt das
als Liebhaberei einstuft.
Dann ist man in der unangenehmen Lage alle Einnahmen versteuern
zu müssen ohne Kosten von der Steuer absetzen zu können.
Und dennoch alle mit der Gewerbetätigkeit verbundenen Pflichten
und Kosten schultern zu müssen.
Gewerberecht und Steuerrecht sind zwei verschiedene Schuhe.
Als Gewerbetreibender ist man in Deutschland pflichtversichert.
Man kann sich zwar bei geringfügiger Tätigkeit befreien lassen,
das geht jedoch nur auf Antrag und nur ab dem Zeitpunkt des
Antrags. Wer die kurze Frist nach Aufnahme der Tätigkeit verpennt
der sieht sich ggf am Ende des Jahres mit einer schönen Rechnung
seiner zuständigen Berufsgenossenschaft konfrontiert.
Sowas erzählt PL natürlich nicht in seinen Hochzeitsworkshops,
aber es ist geltendes deutsches Recht.
Mal ganz unabhängig von den Minderwertigkeitsgefühlen die
der Artikel sonst noch so zu pampern versucht, und noch lange
vor der Frage was Schwarzarbeit und Qualität der fotografischen
Arbeit miteinander zu tun haben. Denn auch das vermischt er
zu einem diffusen Brei.