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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo!

Ich hatte gestern kurz angerufen und hab jetzt doch noch zwei kleine Fragen. Ich will die komplette Ausrüstung in meiner Versicherung durch eine neue austauschen. Die alte befindet sich noch in meinem Besitzt, soll jedoch nicht weiter versichert sein. Die Gesamtsumme ist etwa gleich (geringfügig höher als vorher).

In dem Änderungsantrag steht:

Heißt das, dass ich die alte Kamera nur raus nehmen kann, wenn ich sie Verkaufe o.ä.?

Dann würde ich noch gerne meinen Laptop mit in die Versicherung aufnehmen. Für die Berechnung des Preises habe ich aber zwei Probleme:
  1. Der Laptop wird nicht mehr vertrieben. Wie kann ich einen anzusetzenden Preis herausfinden?
  2. Ich habe die interne Festplatte durch eine SSD ausgetauscht. Wie verändert sich meine Berechnung des Preises für den Laptop dadurch oder kann ich die dann quasi nicht mit versichern?

Danke & Gruß,
LordZed

Das sind sehr spezielle Fragen, ruf mich doch am besten noch einmal im Büro unter 0251-789000 an damit wir diese und auch die entstehenden Rückfragen direkt klären können.

Gruß
Sven
 
Hi liebes Pöpping-Team,

ich habe auch eine Frage. Wie sieht es bei der Versicherung aus mit einem Laptop, welcher zur Bildbearbeitund genutzt wird, einen smartphone, mit welchen Fotos geschossen werden und einem Wacom Grafiktablet, ausschließlich für die Bildbearbeitung am Laptop genutzt?
 
Hallo, mal ne Frage - hat jemand zufällig noch eine Gebrauchtpreisliste von 2014 gespeichert? (Egal welche, ideal wäre mitte des Jahres).

Ich bräuchte die Liste um den Wert meiner Ausrüstung nachzuweisen. (Steuererklärung). Abgeschlossen habe ich die Versicherung bereits! ;)
 
Hi liebes Pöpping-Team,

ich habe auch eine Frage. Wie sieht es bei der Versicherung aus mit einem Laptop, welcher zur Bildbearbeitund genutzt wird, einen smartphone, mit welchen Fotos geschossen werden und einem Wacom Grafiktablet, ausschließlich für die Bildbearbeitung am Laptop genutzt?

Hallo,

ein Grafiktablett und ein Laptop (bei Einschluss max. 1 Jahr alt) können in die
Fotoversicherung eingeschlossen werden. Smartphone sind leider nicht über
Fotoversicherung versicherbar.


Hallo, mal ne Frage - hat jemand zufällig noch eine Gebrauchtpreisliste von 2014 gespeichert? (Egal welche, ideal wäre mitte des Jahres).

Ich bräuchte die Liste um den Wert meiner Ausrüstung nachzuweisen. (Steuererklärung). Abgeschlossen habe ich die Versicherung bereits! ;)

Schreib mir mal unter info@fotoversicherung.com eine Mail dann kann ich Dir bestimmt weiterhelfen :)

Gruß
Sven
 
Moin Moin,

ein paar Fragen habe ich:

1. Ein Objektiv habe ich aus einem vorherigen KIT behalten, welchen Wert setzte ich dafür an?

2. Ein Objektiv habe ich getauscht + ZZ. Wie ist hier der Wert zu bemessen?

3. Werden Gutscheine + genutzte Aktionen dem Rechnungsendbetrag aufaddiert? Bspw. der Body kostet 400 EUR, ich nutze einen 50 EUR (Geschenk)Gutschein und der Hersteller hat noch eine 50 EUR Aktion, effektiv zahle ich also nur 300, der Neuwert betrug aber 400 EUR. 300, 350 oder 400 EUR anzusetzen?

4. Akkus, Blitze und Zubehör unter einem Einzelwert von 100 EUR müssen nicht separat aufgelistet werden, zählen aber in die Versicherungssumme mit rein? Oder nicht, da sie kostenlos mit versichert sind?

5. Es werden mind. 59,50 fällig? Es "lohnt" sich also erst ab einem Gesamtwert von 1.540 EUR bei einer SB 0, ansonsten zahlt man drauf?


Danke + Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Moin,

ein paar Fragen habe ich:

1. Ein Objektiv habe ich aus einem vorherigen KIT behalten, welchen Wert setzte ich dafür an?

2. Ein Objektiv habe ich getauscht + ZZ. Wie ist hier der Wert zu bemessen?

3. Werden Gutscheine + genutzte Aktionen dem Rechnungsendbetrag aufaddiert? Bspw. der Body kostet 400 EUR, ich nutze einen 50 EUR (Geschenk)Gutschein und der Hersteller hat noch eine 50 EUR Aktion, effektiv zahle ich also nur 300, der Neuwert betrug aber 400 EUR. 300, 350 oder 400 EUR anzusetzen?

4. Akkus, Blitze und Zubehör unter einem Einzelwert von 100 EUR müssen nicht separat aufgelistet werden, zählen aber in die Versicherungssumme mit rein? Oder nicht, da sie kostenlos mit versichert sind?

5. Es werden mind. 59,50 fällig? Es "lohnt" sich also erst ab einem Gesamtwert von 1.540 EUR bei einer SB 0, ansonsten zahlt man drauf?


Danke + Gruß

1) Den Neupreis des Objektivs, wenn man es nicht im Kit kauft. Es sei denn, der Zeitwert liegt unter 50% des Neuwerts - was bei Objektiven aber fast nie der Fall ist.

2) Auch hier den Neupreis des Objektivs, wenn man es regulär - nicht im Kit oder so - im Handel kauft. Es sei denn, der Zeitwert liegt unter 50% des Neuwerts - was bei Objektiven aber fast nie der Fall ist.

3) Auch hier wieder den Neupreis im normalen Handel. Was du bezahlt hast, ist egal. Hier im Beispiel müsstest du also die 400€ ansetzen.

4) Nur Kleinteile, dazu gehören Blitze wohl eher nicht. Kleinteile sind kleine Teile (klein in den Abmessungen). Aber nein, sie zählen dann bei der Gesamtsumme auch nicht mit dazu, aber ich meine, sie dürfen 10% der Gesamtsumme nicht überschreiten. Hier besser nochmal auf die Aussage vom papagei warten :)

5) Jo, so ist es.
 
1) Den Neupreis des Objektivs, wenn man es nicht im Kit kauft. Es sei denn, der Zeitwert liegt unter 50% des Neuwerts - was bei Objektiven aber fast nie der Fall ist.

2) Auch hier den Neupreis des Objektivs, wenn man es regulär - nicht im Kit oder so - im Handel kauft. Es sei denn, der Zeitwert liegt unter 50% des Neuwerts - was bei Objektiven aber fast nie der Fall ist.

3) Auch hier wieder den Neupreis im normalen Handel. Was du bezahlt hast, ist egal. Hier im Beispiel müsstest du also die 400€ ansetzen.

4) Nur Kleinteile, dazu gehören Blitze wohl eher nicht. Kleinteile sind kleine Teile (klein in den Abmessungen). Aber nein, sie zählen dann bei der Gesamtsumme auch nicht mit dazu, aber ich meine, sie dürfen 10% der Gesamtsumme nicht überschreiten. Hier besser nochmal auf die Aussage vom papagei warten :)

5) Jo, so ist es.

Hallo.

was Cuco schreibt ist soweit alles richtig, vielen Dank dafür :)

Zur Frage 4 zitiere ich mal direkt aus dem Antrag zur Fotoversicherung:

------
Als Kleinteile gelten kleine Ausrüstungsgegenstände wie Speicherkarten, Akkus & Filter mit einem Einzelwert von unter 100 € und einem Gesamtwert von maximal 10% der Versicherungssumme, höchstens 500 €. Größere Gegenstände wie z.B. Batteriegriffe, Taschen und Stative gelten unabhängig vom Wert NICHT als Kleinteil !
------

Wie Cuco schon schreibt gehören Blitze somit auch nicht zu den Kleinteilen, sondern müssen einzeln mit Wert angegeben werden.

Gruß
Sven
 
Das kann ich bestätigen: als ich 'nen Schaden hatte, ging das alles sehr fix.
Selbst, als sich der Reperaturbetrag - durch einen Nach-Kostenvoranschlag von Canon - änderte.
 
Hallo,
ich hätte auch mal ein paar Fragen (wenn sie schon gestellt wurden, tut es mir Leid, aber 150 Seiten sind etwas viel zum Durchlesen :) ):

1. Unter welchen Umständen ist die Kamera denn nicht versichert (zusätzlich zu den in §3 aufgezählten Fällen)? Mir geht es vor allem um alltägliche Situationen, die passieren können.
Beispiel: Ich/Jemand anderes kippt ausversehen ein Getränk über die Kamera (was ja durchaus auf einem Geburtstag passieren kann).
Und muss ich die Kamera die ganze Zeit bei mir führen, oder darf ich sie auch unbeaufsichtigt ablegen (natürlich in einem privaten Haus, beispielsweise bei einem Geburtstag)?

2. §4 in den Versicherungsbedingungen: Können Sie etwas ausführlicher erklären, was man unter einem "Berechtigen" versteht und wie weise ich nach, dass jemand berechtigt ist?
Beispiel: Ich gebe meinem Freund die Kamera, damit er ein Foto von mir macht. Dabei lässt er sie ausversehen fallen. Ist die Kamera dann versichert oder nicht, weil mein Freund nicht zu den "Berechtigten" zählt?

Mein Equipment umfasst bislang die EOS 700D mit Kit-Objektiv und das Speedlite EX430 II.


Vielen Dank schonmal (y)
Gruß, Marcel
 
Hallo,
ich hätte auch mal ein paar Fragen (wenn sie schon gestellt wurden, tut es mir Leid, aber 150 Seiten sind etwas viel zum Durchlesen :) ):

1. Unter welchen Umständen ist die Kamera denn nicht versichert (zusätzlich zu den in §3 aufgezählten Fällen)? Mir geht es vor allem um alltägliche Situationen, die passieren können.
Beispiel: Ich/Jemand anderes kippt ausversehen ein Getränk über die Kamera (was ja durchaus auf einem Geburtstag passieren kann).
Und muss ich die Kamera die ganze Zeit bei mir führen, oder darf ich sie auch unbeaufsichtigt ablegen (natürlich in einem privaten Haus, beispielsweise bei einem Geburtstag)?

2. §4 in den Versicherungsbedingungen: Können Sie etwas ausführlicher erklären, was man unter einem "Berechtigen" versteht und wie weise ich nach, dass jemand berechtigt ist?
Beispiel: Ich gebe meinem Freund die Kamera, damit er ein Foto von mir macht. Dabei lässt er sie ausversehen fallen. Ist die Kamera dann versichert oder nicht, weil mein Freund nicht zu den "Berechtigten" zählt?

Mein Equipment umfasst bislang die EOS 700D mit Kit-Objektiv und das Speedlite EX430 II.


Vielen Dank schonmal (y)
Gruß, Marcel

Hallo Marcel,

bei der Fotoversicherung handelt es sich um eine so genannte Allgefahrendeckung. D.h. alles was nicht ausdrücklich in §3 und teilweise in §4 und 5 ausgeschlossen ist gilt versichert.

Ein berechtigter Dritter ist jeder dem Du deine Ausrüstung willentlich und unentgeltlich überlässt, dein Freund also auch :)

Wenn Du noch weitere Fragen hast ruf uns am besten einmal unter 0251-789000 an.

Gruß
Sven
 
Hallo zusammen,

gerne würde ich auch den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen und dabei mein gebraucht erworbenes Sony Xperia Tablet Z3 Compact (LTE) mit dazu.

In einem Beitrag aus dem 2012 habe ich jedoch gelesen, dass Tablets erst ab einer Displaygröße von 10" möglich sind - gilt dies immer noch, d.h. das Sony-Tablet (mit 7" Display) wäre dann nicht möglich?

Viele Grüße und danke
SavageDeath
 
Hallo zusammen,

gerne würde ich auch den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen und dabei mein gebraucht erworbenes Sony Xperia Tablet Z3 Compact (LTE) mit dazu.

In einem Beitrag aus dem 2012 habe ich jedoch gelesen, dass Tablets erst ab einer Displaygröße von 10" möglich sind - gilt dies immer noch, d.h. das Sony-Tablet (mit 7" Display) wäre dann nicht möglich?

Viele Grüße und danke
SavageDeath

Hallo SavageDeath,

reine Tabletcomputer, also keine Smartphones mit 7" Bildschirm können wir aktuelle in die Fotoversicherung einschließen.

Gruß
Sven
 
Moin!

Ich habe eine kurze Frage zu den Kleinteilen:

Ich habe einen B+W ND1000 MRC 77mm (Graufilter). Der kostet neu 115€, liegt also über der 100€ Kleinteilegrenze. Gekauft habe ich ihn jedoch gebraucht. Der marktübliche Gebrauchtpreis liegt um ~80-85€.

Muss ich ihn jetzt einzeln aufführen oder nicht?


Und noch eine zweite Frage:
Kann ich überversichern?
Konkret: Ich bin die letzten 20 Inserate hier im Forum durchgegangen und habe Gebrauchtpreise ermittelt meiner Ausrüstung. Diese weichen z.T. um 100€ zum genannten Wert in der Tabelle ab. Z.B. EF Canon 24-70 2.8L laut Tabelle 635, hier im Forum ~730. Kann ich dann als Wert trotzdem 730 angeben?


Vielen Dank
Flinston
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe eine kurze Frage zu den Kleinteilen:

Ich habe einen B+W ND1000 MRC 77mm (Graufilter). Der kostet neu 115€, liegt also über der 100€ Kleinteilegrenze. Gekauft habe ich ihn jedoch gebraucht. Der marktübliche Gebrauchtpreis liegt um ~80-85€.

Muss ich ihn jetzt einzeln aufführen oder nicht?
Da du den Neupreis versichern musst, so lange der Gebrauchtwert/Zeitwert nicht unter 50% des Neuwerts gefallen ist, musst du hier den Neupreis von 115€ ansetzen und bist damit auch nicht mehr in der Kleinteilregelung.

Und noch eine zweite Frage:
Kann ich überversichern?
Konkret: Ich bin die letzten 20 Inserate hier im Forum durchgegangen und habe Gebrauchtpreise ermittelt meiner Ausrüstung. Diese weichen z.T. um 100€ zum genannten Wert in der Tabelle ab. Z.B. EF Canon 24-70 2.8L laut Tabelle 635, hier im Forum ~730. Kann ich dann als Wert trotzdem 730 angeben?
Auch hier: Da der Zeitwert des Objektivs noch bei mehr als 50% des Neuwerts liegt, musst du den Neupreis ansetzen. Also nicht 635, nicht 730, sondern vermutlich gut 1000€.
 
Cuco, danke für die Antworten! Das mit den 50% hatte ich ganz vergessen.

Auch hier: Da der Zeitwert des Objektivs noch bei mehr als 50% des Neuwerts liegt, musst du den Neupreis ansetzen. Also nicht 635, nicht 730, sondern vermutlich gut 1000€.
Aber das 24-70 Mk 1 gibt es garnicht mehr Neu und es lautet:
Als Versicherungssumme wird der Betrag betrachtet, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erforderlich ist um den versicherten Gegenstand neu zu kaufen.
:confused:

Schande über mein Haupt, ich habs selbst gefunden:
Neuwert = Mittlerer Verkaufspreis bei Markteinführung
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Zeitwert des 24-70ers unter 50% des mittleren Neuwertes während des Produktzyklus liegt gib den Zeitwert an, ansonsten den Neuwert.

Gruß
Sven
 
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