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Okay, okay und sorry - hab die Top Klausel mit der Pauschalversicherungsklausel verwechselt. Die hab ich. Top ging irgendwie für mein vieles Zeugs nicht oder es lohnte sich nicht. Irgendwas war da. Bin ja auch der Fotograf und kein Versicherungsexperte.
Vielen Dank euch beiden! D.h. ich kann unter keinen Umständen vorher wechseln, Beitrag ist ja bereits geleistet und ich will auch kein Geld zurück, bin nur faul
Hallo Sven,
könntest du bitte hierzu evtl. noch eine konkrete Aussage treffen? Es geht um den wechsel auf die TOP Klausel, muss ich bis August, also ende der Laufzeit warten, oder kann ich jederzeit wechseln?
Danke im Voraus!
(...)oder aber vor Schadenfall entsprechende Nachweisfotos.
Von mir dann aber auch noch eine Verständnisfrage..
Fotos vom Gegenstand muss wirklich VOR dem Schadenfall eingereicht werden? Oder reicht es aus nachdem ein Schaden oder Verlust aufgetreten ist ein Nachweis zu erbringen? (bspw. Fotos auf Tageszeitung in 2016 gemacht, aber nicht zu euch geschickt; Kamera in 2017 runtergefallen - Einreichen der 2016er Fotos reicht dann oder hat man dann "Pech"?)
Ich habe zwar schon vieles nachgelesen, kann mich aber nicht an eine Regelung bezüglich des Diebstahls in der eigenen Wohnung erinnern.
Wie ist es, wenn es bspw. zu Hause eingebrochen und die Ausrüstung entwendet wird?
Das sollte die Hausrat zahlen.
Hi Sven,
was genau ist ordnungsgemäß? Das Thema mit der SN und auf den Namen?
Oder reicht auf den eigenen Namen und Fotos im Vorfeld aus, auch wenn Sie nicht eingesendet wurden?
Oder kann man zusammenfassend sagen:
Wenn Rechnung vorhanden ist mit SN und auf den eigenen Namen, dann ist im Vorfeld nichts erforderlich.
Sollte eine Rechnung nicht vorhanden sein oder etwas darauf fehlen (wie z.B. die SN) dann müssen zwingend vorher Fotos eingereicht werden, da sonst keinerlei Regulierung stattfinden würde, selbst wenn man anhand von Fotos nachweisen könnte, dass man den Gegenstand vorher schon besaß und auch in einem guten Zustand war?
Ich habe zwar schon vieles nachgelesen, kann mich aber nicht an eine Regelung bezüglich des Diebstahls in der eigenen Wohnung erinnern.
Wie ist es, wenn es bspw. zu Hause eingebrochen und die Ausrüstung entwendet wird?
Hi,
ich habe auch einmal eins, zwei Fragen zur Versicherung von Drohnen.
Zum einen bin ich dem Link unter drohnenkasko.de gefolgt, der mir die
Bedingungen Drohnenkasko GEWERBLICH
aufzeigte und dort heißt es unter
§ A1 Versicherte und nicht versicherte Sachen:
Nicht versichert sind
...
e) Wasser- und Luftfahrzeuge sowie schwimmende Geräte;
Was sagt mir das?
Und was sind die Unterschiede zwischen <Kasko gewerblich> einerseits und <Kasko privat und gewerblich> andererseits? Tunnelarbeiten sind da nicht so spannend, aber Diebstahl ist - sofern ich das richtig gelesen habe - bei der gewerblichen Versicherung nur optional zubuchbar. Dafür ist ein Blitzeinschlag mitversichert, wohingegen bei der privat-gewerblichen Kasko-Versicherung Wettereinflüsse ausgenommen sind. Welche Versicherung macht denn letzten Endes für die gewerbliche Nutzung mehr Sinn, wenn man eher praktische Erwägungen einfließen lässt?
Zum zweiten werden unter Drohnenhaftpflicht dramatisch unterschiedliche Deckungssummen angeboten. Wird den Vorgaben des Gesetzgebers mit der geringsten Deckungssumme Genüge getan?
Vielen Dank für die Mühe
Charly
Wie macht man denn den Total Verlust eines Gerätes (Objektiv, Kamera etc) glaubhaft geltend wenn keine Straftat vorliegt? Beispielsweise wenn Ausrüstung in See oder dergleichen fällt und nicht geborgen werden kann.
Hi Sven,
erst einmal Dank für Ihre Antwort.
Nun habe ich die Zusatzklausel gelesen, die für mich einige neue Fragen aufgeworfen hat:
4 dd: Wer darf die Drohne fliegen? Nur der Versicherungsnehmer?
7 b aa aaa: der gemäß § A7 ermittelte Betrag wird um 10 % mindestens 500 € gekürzt.
7 b bb aaa :Verfügen die versicherten Flugdrohnen über keinen Flugdatenschreiber onboard, so gelten folgende Selbstbehalte: 10% mindestens 500 resp 1000 €.
Werden die Beträge unter 7 b aa und 7 b bb kumuliert?
Wenn bei einem Absturz die Fernbedienung überlebt, wird die herausgerechnet, auch wenn sie alleine zwecklos ist?
Was ist ein schadenverlaufsabhängiger Sondernachlass?
Prämie: Kostet die zu versichernde Drohne 3400 €, liegt die Prämie bei 129,47 €, wenn lediglich in Deutschland geflogen wird? Oder muss alles herausgerechnet werden, was im Bundle mit der Drohne gekauft wird. Also Akkus, Ladegerät für Akkus.
C ist darunter das Objektiv mit Gimbal versichert?
Und ist eine Drohne versichert, die sich unerlaubt selbständig macht, die an einer Felswand zerschellt oder in der Weser versinkt und deshalb nicht mehr als defekt vorgelegt werden kann?
beste Grüße
Charly
Wie macht man denn den Total Verlust eines Gerätes (Objektiv, Kamera etc) glaubhaft geltend wenn keine Straftat vorliegt? Beispielsweise wenn Ausrüstung in See oder dergleichen fällt und nicht geborgen werden kann.
Hi Sven,
Vielleicht hast Du die Frage übersehen.
Die Antwort darauf würde mich auch interessieren, da ich letztens ein Objektiv und Kamera beinahe baden geschickt hätte.
Dazu würde ich auch gerne wissen, ab wann bei einer Bootstour von grober Fahrlässigkeit ausgegangen wird (Fotos an der Reling)
Wir machen hier keine Versicherungsbetrugsberatung Im Fall das die Ausrüstung im Schadenfall abhanden kommt, benötigen wir eine glaubhafte Schadenbeschreibung, am besten mit Zeugen. Dann bekommen wir diese Fälle für gewöhnlich auch geregelt. Seltsamerweise ist es aber auch schon vorgekommen das die im tiefen Meer oder in einem anderen Fall in einer tiefen Schlucht verschwundene Ausrüstung plötzlich unversehrt im Internet verkauft wurde. Solche Fälle machen die Versicherer natürlich vorsichtig und darunter haben dann leider auch die ehrlichen Kunden zu leiden, deren Aussagen genau geprüft werden.
Gruß
Sven
Hi,
bevor ich die Versicherung abschließe noch eine Frage.
Können auch gebrauchte Gegenstände (Objektiv) ohne vorhandener Rechnung versichert werden? (TOP Klausel)?
Wie wird so ein Gegenstand ersetzt wenn ein Versicherungsschaden besteht? Aktueller Neupreis?
Gruß Flo
Hi!
Ich habe im November meine Ausrüstung egwechselt und die 'alte' zumeist gegen Bar verkauft - was einen Nachweis schwierig macht.
wenn ich nun die Anlage 1 - Liste der zu versichernden Gegenstände - ausfülle, in welcher Form kann ich den Nachweis erbringen.
Oder reicht die Anlage 1?
grüße
Jochen