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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Okay, okay und sorry - hab die Top Klausel mit der Pauschalversicherungsklausel verwechselt. :eek: Die hab ich. Top ging irgendwie für mein vieles Zeugs nicht oder es lohnte sich nicht. Irgendwas war da. Bin ja auch der Fotograf und kein Versicherungsexperte. :eek:
 
Vielen Dank euch beiden! D.h. ich kann unter keinen Umständen vorher wechseln, Beitrag ist ja bereits geleistet und ich will auch kein Geld zurück, bin nur faul :) :eek:

Hallo Sven,

könntest du bitte hierzu evtl. noch eine konkrete Aussage treffen? Es geht um den wechsel auf die TOP Klausel, muss ich bis August, also ende der Laufzeit warten, oder kann ich jederzeit wechseln?

Danke im Voraus!
 
Hallo Sven,

könntest du bitte hierzu evtl. noch eine konkrete Aussage treffen? Es geht um den wechsel auf die TOP Klausel, muss ich bis August, also ende der Laufzeit warten, oder kann ich jederzeit wechseln?

Danke im Voraus!

Um diese Frage beantworten zu können müsste ich wissen bei welchem Versicherer Du eingedeckt bist. Am besten schreib mir das mal per PN oder ruf uns unter 0251-789000 an.

Gruß
Sven
 
(...)oder aber vor Schadenfall entsprechende Nachweisfotos.

Von mir dann aber auch noch eine Verständnisfrage..
Fotos vom Gegenstand muss wirklich VOR dem Schadenfall eingereicht werden? Oder reicht es aus nachdem ein Schaden oder Verlust aufgetreten ist ein Nachweis zu erbringen? (bspw. Fotos auf Tageszeitung in 2016 gemacht, aber nicht zu euch geschickt; Kamera in 2017 runtergefallen - Einreichen der 2016er Fotos reicht dann oder hat man dann "Pech"?)
 
Von mir dann aber auch noch eine Verständnisfrage..
Fotos vom Gegenstand muss wirklich VOR dem Schadenfall eingereicht werden? Oder reicht es aus nachdem ein Schaden oder Verlust aufgetreten ist ein Nachweis zu erbringen? (bspw. Fotos auf Tageszeitung in 2016 gemacht, aber nicht zu euch geschickt; Kamera in 2017 runtergefallen - Einreichen der 2016er Fotos reicht dann oder hat man dann "Pech"?)

Hallo Marc,

wenn Dir keine ordnungsgemässe Rechnung vorliegt benötigen wir die Fotos zwingend vor Schadenfall !

Gruß
Sven
 
Hi Sven,
was genau ist ordnungsgemäß? Das Thema mit der SN und auf den Namen?
Oder reicht auf den eigenen Namen und Fotos im Vorfeld aus, auch wenn Sie nicht eingesendet wurden?

Oder kann man zusammenfassend sagen:
Wenn Rechnung vorhanden ist mit SN und auf den eigenen Namen, dann ist im Vorfeld nichts erforderlich.
Sollte eine Rechnung nicht vorhanden sein oder etwas darauf fehlen (wie z.B. die SN) dann müssen zwingend vorher Fotos eingereicht werden, da sonst keinerlei Regulierung stattfinden würde, selbst wenn man anhand von Fotos nachweisen könnte, dass man den Gegenstand vorher schon besaß und auch in einem guten Zustand war?
 
Ich habe zwar schon vieles nachgelesen, kann mich aber nicht an eine Regelung bezüglich des Diebstahls in der eigenen Wohnung erinnern.
Wie ist es, wenn es bspw. zu Hause eingebrochen und die Ausrüstung entwendet wird?
 
Hi,
ich habe auch einmal eins, zwei Fragen zur Versicherung von Drohnen.

Zum einen bin ich dem Link unter drohnenkasko.de gefolgt, der mir die
Bedingungen Drohnenkasko GEWERBLICH
aufzeigte und dort heißt es unter
§ A1 Versicherte und nicht versicherte Sachen:

Nicht versichert sind
...
e) Wasser- und Luftfahrzeuge sowie schwimmende Geräte;

Was sagt mir das?

Und was sind die Unterschiede zwischen <Kasko gewerblich> einerseits und <Kasko privat und gewerblich> andererseits? Tunnelarbeiten sind da nicht so spannend, aber Diebstahl ist - sofern ich das richtig gelesen habe - bei der gewerblichen Versicherung nur optional zubuchbar. Dafür ist ein Blitzeinschlag mitversichert, wohingegen bei der privat-gewerblichen Kasko-Versicherung Wettereinflüsse ausgenommen sind. Welche Versicherung macht denn letzten Endes für die gewerbliche Nutzung mehr Sinn, wenn man eher praktische Erwägungen einfließen lässt?

Zum zweiten werden unter Drohnenhaftpflicht dramatisch unterschiedliche Deckungssummen angeboten. Wird den Vorgaben des Gesetzgebers mit der geringsten Deckungssumme Genüge getan?

Vielen Dank für die Mühe
Charly
 
Hi Sven,
was genau ist ordnungsgemäß? Das Thema mit der SN und auf den Namen?
Oder reicht auf den eigenen Namen und Fotos im Vorfeld aus, auch wenn Sie nicht eingesendet wurden?

Oder kann man zusammenfassend sagen:
Wenn Rechnung vorhanden ist mit SN und auf den eigenen Namen, dann ist im Vorfeld nichts erforderlich.
Sollte eine Rechnung nicht vorhanden sein oder etwas darauf fehlen (wie z.B. die SN) dann müssen zwingend vorher Fotos eingereicht werden, da sonst keinerlei Regulierung stattfinden würde, selbst wenn man anhand von Fotos nachweisen könnte, dass man den Gegenstand vorher schon besaß und auch in einem guten Zustand war?

Bei der TOP-Klausel benötigen wir entweder eine Rechnung auf Namen des Versicherungsnehmers aus der die Grunddaten des versicherten Gegenstandes (Modell, Serien Nr.) hervorgehen. Liegt eine solche Rechnung nicht vor benötigen vor Schadeneintritt Fotos. Dies ist notwendig da es keine Geräteliste gibt und ansonsten Versicherungsbetrug Tür und Tor geöffnet wären.

Ich habe zwar schon vieles nachgelesen, kann mich aber nicht an eine Regelung bezüglich des Diebstahls in der eigenen Wohnung erinnern.
Wie ist es, wenn es bspw. zu Hause eingebrochen und die Ausrüstung entwendet wird?

Auch in deiner Wohnung besteht über die Fotoversicherung Versicherungsschutz gegen Diebstahl , allerdings geht die Hausratversicherung vor. Solltest Du keine Hausrat haben springt die Fotoversicherung komplett ein.

Hi,
ich habe auch einmal eins, zwei Fragen zur Versicherung von Drohnen.

Zum einen bin ich dem Link unter drohnenkasko.de gefolgt, der mir die
Bedingungen Drohnenkasko GEWERBLICH
aufzeigte und dort heißt es unter
§ A1 Versicherte und nicht versicherte Sachen:

Nicht versichert sind
...
e) Wasser- und Luftfahrzeuge sowie schwimmende Geräte;

Was sagt mir das?

Das sagt Dir das Du auch die zugehörige Sondervereinbarung lesen sollst :) :

http://www.fotoversicherung.com/download/Drohnen-Sondervereinbarung-Generali.pdf

Und was sind die Unterschiede zwischen <Kasko gewerblich> einerseits und <Kasko privat und gewerblich> andererseits? Tunnelarbeiten sind da nicht so spannend, aber Diebstahl ist - sofern ich das richtig gelesen habe - bei der gewerblichen Versicherung nur optional zubuchbar. Dafür ist ein Blitzeinschlag mitversichert, wohingegen bei der privat-gewerblichen Kasko-Versicherung Wettereinflüsse ausgenommen sind. Welche Versicherung macht denn letzten Endes für die gewerbliche Nutzung mehr Sinn, wenn man eher praktische Erwägungen einfließen lässt?

Zum zweiten werden unter Drohnenhaftpflicht dramatisch unterschiedliche Deckungssummen angeboten. Wird den Vorgaben des Gesetzgebers mit der geringsten Deckungssumme Genüge getan?

Vielen Dank für die Mühe
Charly

Der größte Unterschied zwischen den beiden Kaskos ist der versicherbare Drohnenwert und der geografische Deckungsbereich.

Bei der rein gewerblichen Kasko sind Drohnen mit einem Wert von 3.500 bis unendlich versicherbar und der Geltungsbereich ist maximal das geografische Europa.

Bei der Flugdrohnenklausel über die Fotoversicherung sind Drohnen von 0 bis 5.000 € versicherbar und der Geltungsbereich ist weltweit.

Die Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. € unserer gewerblichen Drohnenhaftpflicht genügt den gesetzlichen Vorgaben.


Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Sven,

erst einmal Dank für Ihre Antwort.

Nun habe ich die Zusatzklausel gelesen, die für mich einige neue Fragen aufgeworfen hat:

4 dd: Wer darf die Drohne fliegen? Nur der Versicherungsnehmer?

7 b aa aaa: der gemäß § A7 ermittelte Betrag wird um 10 % mindestens 500 € gekürzt.
7 b bb aaa :Verfügen die versicherten Flugdrohnen über keinen Flugdatenschreiber onboard, so gelten folgende Selbstbehalte: 10% mindestens 500 resp 1000 €.
Werden die Beträge unter 7 b aa und 7 b bb kumuliert?

Wenn bei einem Absturz die Fernbedienung überlebt, wird die herausgerechnet, auch wenn sie alleine zwecklos ist?

Was ist ein schadenverlaufsabhängiger Sondernachlass?

Prämie: Kostet die zu versichernde Drohne 3400 €, liegt die Prämie bei 129,47 €, wenn lediglich in Deutschland geflogen wird? Oder muss alles herausgerechnet werden, was im Bundle mit der Drohne gekauft wird. Also Akkus, Ladegerät für Akkus.

C ist darunter das Objektiv mit Gimbal versichert?

Und ist eine Drohne versichert, die sich unerlaubt selbständig macht, die an einer Felswand zerschellt oder in der Weser versinkt und deshalb nicht mehr als defekt vorgelegt werden kann?

beste Grüße

Charly
 
Hi Sven,
Vielleicht hast Du die Frage übersehen.
Die Antwort darauf würde mich auch interessieren, da ich letztens ein Objektiv und Kamera beinahe baden geschickt hätte.
Dazu würde ich auch gerne wissen, ab wann bei einer Bootstour von grober Fahrlässigkeit ausgegangen wird (Fotos an der Reling)

Wie macht man denn den Total Verlust eines Gerätes (Objektiv, Kamera etc) glaubhaft geltend wenn keine Straftat vorliegt? Beispielsweise wenn Ausrüstung in See oder dergleichen fällt und nicht geborgen werden kann.
 
Hi Sven,

erst einmal Dank für Ihre Antwort.

Nun habe ich die Zusatzklausel gelesen, die für mich einige neue Fragen aufgeworfen hat:

4 dd: Wer darf die Drohne fliegen? Nur der Versicherungsnehmer?

7 b aa aaa: der gemäß § A7 ermittelte Betrag wird um 10 % mindestens 500 € gekürzt.
7 b bb aaa :Verfügen die versicherten Flugdrohnen über keinen Flugdatenschreiber onboard, so gelten folgende Selbstbehalte: 10% mindestens 500 resp 1000 €.
Werden die Beträge unter 7 b aa und 7 b bb kumuliert?

Wenn bei einem Absturz die Fernbedienung überlebt, wird die herausgerechnet, auch wenn sie alleine zwecklos ist?

Was ist ein schadenverlaufsabhängiger Sondernachlass?

Prämie: Kostet die zu versichernde Drohne 3400 €, liegt die Prämie bei 129,47 €, wenn lediglich in Deutschland geflogen wird? Oder muss alles herausgerechnet werden, was im Bundle mit der Drohne gekauft wird. Also Akkus, Ladegerät für Akkus.

C ist darunter das Objektiv mit Gimbal versichert?

Und ist eine Drohne versichert, die sich unerlaubt selbständig macht, die an einer Felswand zerschellt oder in der Weser versinkt und deshalb nicht mehr als defekt vorgelegt werden kann?

beste Grüße

Charly

Hallo Charly,

da deine Drohne aufgrund Ihres Wertes nicht über die gewerbliche Drohnenkasko versichert werden kann, fallen die meisten Fragen ja erstmal weg. Ich beantworte Sie Dir aber natürlich gern wenn Du einmal unter 0251-789000 bei uns anrufst.

Über die Flugdrohneklausel wäre die Drohne im Rahmen unserer Fotoversicherung versicherbar, Kostenpunkt für die Drohne im Wert von 3.400 € wäre 249,00 €. Im Schadenfall (ausser bei Diebstahl natürlich) muss die Drohne stets vorgelegt werden. Bei Überwasserflügen empfehle ich daher einen Schwimmkörper anzubringen, wenn Sie dann ins Wasser fällt ist sie zwar auch kaputt kann aber von der Wasseroberfläche eingesammelt und der Schaden über
die Versicherung abgewickelt werden.


Wie macht man denn den Total Verlust eines Gerätes (Objektiv, Kamera etc) glaubhaft geltend wenn keine Straftat vorliegt? Beispielsweise wenn Ausrüstung in See oder dergleichen fällt und nicht geborgen werden kann.

Hi Sven,
Vielleicht hast Du die Frage übersehen.
Die Antwort darauf würde mich auch interessieren, da ich letztens ein Objektiv und Kamera beinahe baden geschickt hätte.
Dazu würde ich auch gerne wissen, ab wann bei einer Bootstour von grober Fahrlässigkeit ausgegangen wird (Fotos an der Reling)

Wir machen hier keine Versicherungsbetrugsberatung :) Im Fall das die Ausrüstung im Schadenfall abhanden kommt, benötigen wir eine glaubhafte Schadenbeschreibung, am besten mit Zeugen. Dann bekommen wir diese Fälle für gewöhnlich auch geregelt. Seltsamerweise ist es aber auch schon vorgekommen das die im tiefen Meer oder in einem anderen Fall in einer tiefen Schlucht verschwundene Ausrüstung plötzlich unversehrt im Internet verkauft wurde. Solche Fälle machen die Versicherer natürlich vorsichtig und darunter haben dann leider auch die ehrlichen Kunden zu leiden, deren Aussagen genau geprüft werden.

Gruß
Sven
 
Wir machen hier keine Versicherungsbetrugsberatung :) Im Fall das die Ausrüstung im Schadenfall abhanden kommt, benötigen wir eine glaubhafte Schadenbeschreibung, am besten mit Zeugen. Dann bekommen wir diese Fälle für gewöhnlich auch geregelt. Seltsamerweise ist es aber auch schon vorgekommen das die im tiefen Meer oder in einem anderen Fall in einer tiefen Schlucht verschwundene Ausrüstung plötzlich unversehrt im Internet verkauft wurde. Solche Fälle machen die Versicherer natürlich vorsichtig und darunter haben dann leider auch die ehrlichen Kunden zu leiden, deren Aussagen genau geprüft werden.

Gruß
Sven


das war natürlich nicht Hintergrund meiner Frage (der Versicherungsbetrug) :)

Mir ist es nur leider passiert (Totalverlust) - was dazu führte endlich die Versicherung abzuschließen (leider zu spät) - in einem anderen Threat kann man meine Geschichte nachlesen. Es hat letztlich eine gute Wendung gefunden. Hab mein Objektiv aus den Fluten mit Hilfe eines Tauchers retten können. Und repariert bekommen hab ich es auch noch. Aber mir stellte sich eben genau in der Situation diese Frage - was macht man bei Totalverlust, eventuell sogar noch ohne Zeugen. Wer glaubt einem dann - egal ob die Schilderung schlüssig ist oder nicht.
Ich kann nur hoffen das mir das nicht noch mal passiert :)
Und wenn doch, dann kann man nur hoffen, dass die Versicherung kulant reagiert.

Ich jedenfalls hab jetzt die Versicherung mit Top Klausel abgeschloßen und denke damit gut bedient zu sein - denn mit mehr als dieser Summe vergleichbarer Ausrüstung geht man doch eh nicht aus dem Haus. Ich schleppe nie alles mit. :)
 
Hi,

bevor ich die Versicherung abschließe noch eine Frage.
Können auch gebrauchte Gegenstände (Objektiv) ohne vorhandener Rechnung versichert werden? (TOP Klausel)?

Wie wird so ein Gegenstand ersetzt wenn ein Versicherungsschaden besteht? Aktueller Neupreis?

Gruß Flo
 
Hi,

bevor ich die Versicherung abschließe noch eine Frage.
Können auch gebrauchte Gegenstände (Objektiv) ohne vorhandener Rechnung versichert werden? (TOP Klausel)?

Wie wird so ein Gegenstand ersetzt wenn ein Versicherungsschaden besteht? Aktueller Neupreis?

Gruß Flo

Hallo,

wenn Dir keine Ordnungsgemässe Rechnung vorliegt kannst Du als Besitz- und Zustandsnachweis auch die im Antrag auf Seite 3 unten näher beschriebenen Fotos einreichen.

Es wird solange der aktuelle Neuwert ersetzt bis der Zeitwert unter 50% des Neuwertes gefallen ist.

Gruß
Sven
 
Verkauf von Gegenständen

Hi!

Ich habe im November meine Ausrüstung egwechselt und die 'alte' zumeist gegen Bar verkauft - was einen Nachweis schwierig macht.
wenn ich nun die Anlage 1 - Liste der zu versichernden Gegenstände - ausfülle, in welcher Form kann ich den Nachweis erbringen.
Oder reicht die Anlage 1?

grüße

Jochen
 
AW: Verkauf von Gegenständen

Hi!

Ich habe im November meine Ausrüstung egwechselt und die 'alte' zumeist gegen Bar verkauft - was einen Nachweis schwierig macht.
wenn ich nun die Anlage 1 - Liste der zu versichernden Gegenstände - ausfülle, in welcher Form kann ich den Nachweis erbringen.
Oder reicht die Anlage 1?

grüße

Jochen

Hallo Jochen,

wenn Du gleichzeitig etwa wertgleiche oder höherwertige Ausrüstung einschließt benötigen wir für die Ausschlüsse keine Verkaufsnachweise.

Ansonsten entweder Kaufverträge oder anderweitige schlüssige Nachweise für einen Verkauf.

Zur Hauptfälligkeit ist ein Ausschluss ohne jegliche Nachweise möglich.

Gruß
Sven
 
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