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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo Sven,

ich habe bei euch bereits eine Versicherung seit ein paar Jahren und ich glaube die Laufzeit geht immer bis August. Ich habe zwar immer mal wieder meine Geräteliste aktualisiert, aber inzwischen hat sich doch einiges geändert und vieles passt nicht mehr. Weiterhin versichere ich eine 5-stellige Summe, habe aber nie alles dabei und bestimmt nie mehr als im Gesamtwert von 5000€.
Wenn ich so die Beschreibung der Fotografenversicherung inkl. TOP-Klausel lese, dann würde ich sagen, dass dies genau das richtige für mich ist. Die Pflege der Geräteliste wäre obsolet und meine Chancen stehen besser, dass neue Geräte mitversichert sind (ok Fotos der Geräte sind natürlich weiterhin Pflicht) und ich würde schon einiges an Geld sparen, da ich nie alles dabei habe.
Nun meine Fragen:
1.) Habe ich die TOP-Klausel somit richtig verstanden, dass sie für mich sinnvoll wäre?
2.) Kann ich sofort wechseln oder muss ich bis August warten?
3.) Habe ich Nachteile beim Wechseln, geht meine Schadensfreiheit verloren?

Danke im Voraus!
 
Zuletzt bearbeitet:
Christian, so ging es mir auch.. habe dann gewechselt (auf die TOP-Klausel)

1. ja
2. eigentlich august
3. nein und nein
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Marc hat recht :)

Gruß
sven

Vielen Dank euch beiden! D.h. ich kann unter keinen Umständen vorher wechseln, Beitrag ist ja bereits geleistet und ich will auch kein Geld zurück, bin nur faul :) :eek:
 
Hallo,

ich habe ein paar Fragen bzgl. der Versicherung:
  1. Bei Fahrzeugen ohne separaten Kofferraum (z.B. Transporter oder Wohnmobile), ist es ausreichend, dass die Kamera sich im abgeschlossenen Fahrzeug von aussen nicht sichtbar befindet?
  2. In Herbergen, Hostels, Berghütten oder vergleichbarem ist es üblich, dass man sich ein Mehrbettzimmer mit Fremden teilt - wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus, wenn man das Equipment im Raum liegen lässt und noch weitere Personen Zugang zu diesem Raum haben?
  3. Wie sieht es aus mit dem Schutz bei Regen? Wird hier nochmal unterschieden, ob die Kamera in Benutzung ist, oder sicher im Rucksack verstaut wurde? Macht es einen Unterschied ob die Kamera als wetterresistent verkauft wird?
  4. Was wäre in dem Fall, wenn die Kamera unterwegs aus einem Rucksack oder eine Reisetasche entwendet wird? Macht es einen Unterschied ob man den Rucksack/die Tasche auf dem Rücken/in der Hand trägt, oder ob man diese beispielsweise auf der Gepäckablage in der Bahn liegen hat?
  5. Ist es richtig dass ich nur für gebraucht gekaufte Dinge ein Foto mit der Tageszeitung machen muss?
  6. Was ist genau der Unterschied zwischen der Deklarationsverzichtsklausel und der TOP Klausel?

Vielen Dank!
 
Hallo,

kann bei der TOP-Klausel bis 10.000 € folgendes zum Neuwert zusätzlich zur Kamera mit 3 Objektiven mitversichert werden?

- Drone
- Laptop
- Solargeräte und Powerbank (mobile Inselanlagen)

Vielen Dank
 
Ist es richtig wenn man in der Topklausel quasi den geringsten Wert annehmen könnte - wenn man sich sicher ist nie das gesamte Gedöns was man so hat mitnimmt zum Fotografieren?
Also sagen wir mal eine Cam und zwei drei Objektive - alles in allem nicht mehr als 2.000 € :confused:
 
Hallo,

ich habe ein paar Fragen bzgl. der Versicherung:
  1. Bei Fahrzeugen ohne separaten Kofferraum (z.B. Transporter oder Wohnmobile), ist es ausreichend, dass die Kamera sich im abgeschlossenen Fahrzeug von aussen nicht sichtbar befindet?
  2. In Herbergen, Hostels, Berghütten oder vergleichbarem ist es üblich, dass man sich ein Mehrbettzimmer mit Fremden teilt - wie sieht es hier mit dem Versicherungsschutz aus, wenn man das Equipment im Raum liegen lässt und noch weitere Personen Zugang zu diesem Raum haben?
  3. Wie sieht es aus mit dem Schutz bei Regen? Wird hier nochmal unterschieden, ob die Kamera in Benutzung ist, oder sicher im Rucksack verstaut wurde? Macht es einen Unterschied ob die Kamera als wetterresistent verkauft wird?
  4. Was wäre in dem Fall, wenn die Kamera unterwegs aus einem Rucksack oder eine Reisetasche entwendet wird? Macht es einen Unterschied ob man den Rucksack/die Tasche auf dem Rücken/in der Hand trägt, oder ob man diese beispielsweise auf der Gepäckablage in der Bahn liegen hat?
  5. Ist es richtig dass ich nur für gebraucht gekaufte Dinge ein Foto mit der Tageszeitung machen muss?
  6. Was ist genau der Unterschied zwischen der Deklarationsverzichtsklausel und der TOP Klausel?

Vielen Dank!

Hallo,

bei deinen zahlreichen Fragen und den sicherlich entstehenden Rückfragen ruf am besten einmal unter 0251-789000 in unserem Büro an um diese in einem Gespräch zu klären.


Hallo,

kann bei der TOP-Klausel bis 10.000 € folgendes zum Neuwert zusätzlich zur Kamera mit 3 Objektiven mitversichert werden?

- Drone
- Laptop
- Solargeräte und Powerbank (mobile Inselanlagen)

Vielen Dank

Hallo,

die Drohne kann über die Flugdrohnenklausel in den TOP-Klauselvertrag eingeschlossen werden.

LINK:
http://www.fotoversicherung.com/download/Antrag-Flugdrohnenklausel-FORMULAR-PF2016-0043.pdf

Der Laptop gilt bis zu einem Alter von 3 Jahren automatisch mitversichert.

Was meinst Du genau mit Solaranlage und Powerbank ? Gib mir die näheren Angaben am besten per PN oder Mail.



Ist es richtig wenn man in der Topklausel quasi den geringsten Wert annehmen könnte - wenn man sich sicher ist nie das gesamte Gedöns was man so hat mitnimmt zum Fotografieren?
Also sagen wir mal eine Cam und zwei drei Objektive - alles in allem nicht mehr als 2.000 € :confused:

Bei der TOP-Klausel musst Du nicht den tatsächlichen Wert der Ausrüstung angeben. Du kannst selber bestimmen bis zu welcher Staffelsumme (2.500, 5.000, 7.500 oder 10.000 €) deine gesamte Ausrüstung im Jahr versichert sein soll. Der tatsächliche Wert ist hier nicht von Belang, eine Unterversicherung wird nicht angerechnet.

Gruß
Sven
 
Wie macht man denn den Total Verlust eines Gerätes (Objektiv, Kamera etc) glaubhaft geltend wenn keine Straftat vorliegt? Beispielsweise wenn Ausrüstung in See oder dergleichen fällt und nicht geborgen werden kann.
 
Ich habe jetzt sehr viele Beiträge in diesem Thread gelesen und muss ehrlicher Weise sagen, die Sache mit der TOP-Klausel ist mir immernoch nicht ganz klar...

Angenommen, meine Ausrüstung hat einen Wert von ca. 4.000 €.
Könnte ich diese somit versichern, in dem ich die TOP-Klausel mit einem Pauschalwert von 5.000 € wähle und 1.000 € Selbstbeteiligung vereinbare?
Dann würde ich den gleichen Versicherungsbeitrag bezahlen wie für einen Versicherungswert von 2.500 €, hätte aber 1.500 € mehr abgedeckt?!

Erhalte ich dann bei Totalverlust meiner Ausrüstung zwangsläufig IMMER die 4.000 € von der Versicherung, ungeachtet der Tatsache, welche Gegenstände ich mir wieder Anschaffe und ungeachtet des "Realwerts" der Verlorenen/Gestohlenen Gegenstände?

Gruß
Martin
 
Ich habe jetzt sehr viele Beiträge in diesem Thread gelesen und muss ehrlicher Weise sagen, die Sache mit der TOP-Klausel ist mir immernoch nicht ganz klar...

Angenommen, meine Ausrüstung hat einen Wert von ca. 4.000 €.
Könnte ich diese somit versichern, in dem ich die TOP-Klausel mit einem Pauschalwert von 5.000 € wähle und 1.000 € Selbstbeteiligung vereinbare?
Dann würde ich den gleichen Versicherungsbeitrag bezahlen wie für einen Versicherungswert von 2.500 €, hätte aber 1.500 € mehr abgedeckt?!

Erhalte ich dann bei Totalverlust meiner Ausrüstung zwangsläufig IMMER die 4.000 € von der Versicherung, ungeachtet der Tatsache, welche Gegenstände ich mir wieder Anschaffe und ungeachtet des "Realwerts" der Verlorenen/Gestohlenen Gegenstände?

Gruß
Martin

Hallo Martin,

bei einer Sachversicherung, wie auch die Fotoversicherung eine ist, erhältst Du immer Ersatz für den Dir entstanden Schaden abzüglich der gewählten Selbstbeteiligung. Wenn Du also eine Ausrüstung im Wert von 4.000 € hast, bringt es Dir nichts diese für 5.000 € zu versichern, im Totalschadenfall erhältst Du immer nur die 4.000 € abzgl. SB, in deinem Beispiel mit 1.000 € SB, also 3.000 €. Im Teilschadenfall, wenn nach einem Sturz z.B. eine Reparatur von 2.000 € anfällt wird die Entschädigungszahlung ebenfalls um die gewählte SB gekürzt.

Der Vorteil der TOP-Klausel ist das Du zum einen nicht den tatsächlichen Wert versichern musst und trotzdem keine Unterversicherung angerechnet wird und zum anderen das keine Liste geführt werden muss, so das stets alle Teile, auch die während der Vertragslaufzeit neugekauften ohne Anmeldung bis zur gewählten Versicherungssumme im Jahr versichert gelten.

Gerne beraten wir Dich bei weiteren Erklärungsbedarf auch telefonisch unter 0251-789000.

Gruß
Sven
 
Das mit der TOP-Klausel ist wirklich sehr interessant.
Ich habe bspw. so viel Fotozeug, und dieses ändert sich auch nach Bedürfnissen immer wieder.
Dann wäre so eine TOP-Klausel wirklich interessant. Ich sage dann einfach, ich will bspw. 10000€ Verischerungssumme (mehr geht nicht?) haben und gut ist.

Allerdings frage ich mich da, wie es in einem Versicherungsfall abläuft...? Man sagt einfach bescheid, was gestohlen/verloren/fallen gelassen/etc. wurde, und man bekommt den Zeitwert abzüglich SB ausgezahlt oder wie ist es?
 
Das mit der TOP-Klausel ist wirklich sehr interessant.
Ich habe bspw. so viel Fotozeug, und dieses ändert sich auch nach Bedürfnissen immer wieder.
Dann wäre so eine TOP-Klausel wirklich interessant. Ich sage dann einfach, ich will bspw. 10000€ Verischerungssumme (mehr geht nicht?) haben und gut ist.

So ist es. ich habe meinen kompletten Krempel (inkl. Stative, Blitzen, Speicherkarten usw) so versichert. Du solltest in der TOP Klausel das angeben, was du maximal mit rausnimmst. Natürlich gehen auch mehr als 10k Euro Versicherungssumme.

Bei "gestohlen" braucht es natürlich eine Anzeige bei der Polizei, bei "heruntergefallen" einen Kostenvoranschlag deines Fotoanbieters (bei mir Canon CPS).

Das bekommst du dann - abzüglich deiner SB - auch ausgezahlt.

Allerdings muss man halt die Liste der versicherten Gegenstände einreichen. Das machte schon einige Mühe.
 
Wo ist denn dann der Vorteil dieser TOP-Klausel, wenn man trotzdem eine Geräteliste führen muss?
 
Moin,

also bei der TOP-Klausel muss keine Liste geführt werden, dass ist neben der Versicherung auf erstes Risiko einer der Vorteile der Klausel. Natürlich benötigen wir Nachweise das man die Sachen besessen hat, dafür können nach Schadenfall Rechnungen auf Namen des Versicherungsnehmers eingereicht werden oder aber vor Schadenfall entsprechende Nachweisfotos.

Gruß
Sven
 
Genau so stelle ich mir das vor! Ohne Liste zu führen, einfach Rechnungen einreichen und es ist erledigt. Stressfrei, schnell und hoffentlich unkompliziert:)

Danke, Sven!(y)
Ich werde es mir überlegen.
 
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