Schlüssig und Gültig
P1: Körperverletzung ist strafbar
P2: Beim Lesen Deines Syllogismus habe ich laut 'aua' gerufen
K: Du hast Dich strafbar gemacht.
Zu UrhG (wg. fremdes Bild) und KunstUrhG (wg. erkennbare Person) und dem jeweiligen Kunstvorbehalt (einmal durch Umgestaltung, freie Bearbeitung, neues Werk, das andere mal direkt) hat Rudi schon was gesagt, zu
fair use /bd/.
Einen entspr. 'fair use'-Prozess hat der Künstler übrigens schon
gewonnen, in zweiter Instanz; der macht das ja nicht zum ersten Mal, der Hund...
Ein deutsches Gericht muss sich damit u.a. auch deswegen nicht befassen, weil die Taten nur auf Antrag verfolgt werden.
Gewerblich liegt auch nicht vor; ein Anstreicher malt in Ausübung eines Gewerbes, ein Künstler idR nicht. Wenn ich einen Bildband 'Die schönsten Instagram-Fotos' erstellte und diesen dann in Auflage für 19.90 EUR vertickerte, dann wäre das gewerblich...
Man müsste hier wohl auch Instagram und deren Nutzungsbedingungen heranziehen; die Werke sind ja sozusagen Screenshots aus dem Instagram-Account des Künstlers selbst...
Und ganz zum Schluss nochmal der Hinweis: Dass ein Bild 100.000 USD erzielt, liegt allein daran, dass der Künstler Richard Prince ist.
C.