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Eigene Textzeile unter fremdes Foto - dann legal teuer verkaufen

Er hat die Bilder gewerblich benutzt! Somit ist das schon ein ganz anderer Tatbestand.

Solange das, was er da macht als Kunst durchgeht und sein Anteil ausreicht, um ein neues Werk zu begründen, sehe ich da kein Problem.

Mancher sollte sich auch mal überlegen, wie oft er/sie selbst Werke anderer in der eigenen Arbeit integriert, bevor man hier "Straftat" schreit...
 
Du stimmst der Kritik zwar zu, jedoch nur um im Nebensatz deine unsinnige Argumentation und die genauso unsinnigen Schlussfolgerungen zu bestehen.

Daher meine Frage...

Greets
/bd/

letztlich müsste wahrscheinlich ein Gericht entscheiden.

Dem stimme ich vollkommen zu

Da du Soziologie studiert hast:Bezug auf Deutschland, wie Kommentare vorher erwähnt hatten.
P1: In Deutschland existiert ein Urhebergesetz, sowie Kunsturheberrechtgesetzes
P2: Der Tatbestand befindet sich in einer krassen Grauzone, der oftmals nicht verfolgt wird aufgrund fehlender finanzieller Mittel
K: Inwiefern dieser Tatbestand ein Straftat darstellt muss ein Gericht entscheiden

Schlüssig und Gültig :)



r eigenen Arbeit integriert, bevor man hier "Straftat" schreit...
... schon ein ganz anderer Tatbestand.
:
 
Zuletzt bearbeitet:
Schlüssig und Gültig :)

:ugly::lol:

P1: Körperverletzung ist strafbar
P2: Beim Lesen Deines Syllogismus habe ich laut 'aua' gerufen
K: Du hast Dich strafbar gemacht.

Zu UrhG (wg. fremdes Bild) und KunstUrhG (wg. erkennbare Person) und dem jeweiligen Kunstvorbehalt (einmal durch Umgestaltung, freie Bearbeitung, neues Werk, das andere mal direkt) hat Rudi schon was gesagt, zu fair use /bd/.

Einen entspr. 'fair use'-Prozess hat der Künstler übrigens schon gewonnen, in zweiter Instanz; der macht das ja nicht zum ersten Mal, der Hund...

Ein deutsches Gericht muss sich damit u.a. auch deswegen nicht befassen, weil die Taten nur auf Antrag verfolgt werden.

Gewerblich liegt auch nicht vor; ein Anstreicher malt in Ausübung eines Gewerbes, ein Künstler idR nicht. Wenn ich einen Bildband 'Die schönsten Instagram-Fotos' erstellte und diesen dann in Auflage für 19.90 EUR vertickerte, dann wäre das gewerblich...

Man müsste hier wohl auch Instagram und deren Nutzungsbedingungen heranziehen; die Werke sind ja sozusagen Screenshots aus dem Instagram-Account des Künstlers selbst...

Und ganz zum Schluss nochmal der Hinweis: Dass ein Bild 100.000 USD erzielt, liegt allein daran, dass der Künstler Richard Prince ist.

C.
 
:ugly::lol:

P1: Körperverletzung ist strafbar
P2: Beim Lesen Deines Syllogismus habe ich laut 'aua' gerufen
K: Du hast Dich strafbar gemacht.

Psst :devilish:

Einen entspr. 'fair use'-Prozess hat der Künstler übrigens schon gewonnen, in zweiter Instanz; der macht das ja nicht zum ersten Mal, der Hund...

Danke für den Link!


Man müsste hier wohl auch Instagram und deren Nutzungsbedingungen heranziehen; die Werke sind ja sozusagen Screenshots aus dem Instagram-Account des Künstlers selbst...

Das würde die Sachlage natürlich verändern , wenn es aus seinem Account war! Hatte ich im Text anders verstanden.
 
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