Sorry, selten so einen Schwachfug gelesen.. Das Rocker - Beispiel erfüllt genau das Kriterium einer "klaren, direkte Regelung" und Durchsetzung des Rechtes am eigenen Bild, wenn der Rocker bildwichtiger Mittelpunkt war.
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Er war nicht Bildmittelpunkt.
Das liebe ich an Rockern... es ist klar, was sie nicht mit sich machen lassen.
Vor allem nicht dann, wenn ein beliebiger Fotograf daher kommt und meint sein Ego mit ihm als Bildinhalt und Blickfang ungefragt ausleben zu können. Klare, direkte Antworten ohne "Anwalts-Liebling" zu werden.
Mir ging es bei dem Bild nicht um mein Ego, sondern um die Abbildung der Stimmung in dem Moment auf der Straße. - Eine sehr nette und allgemein friedliche Stimmung (Straßenfest im Szeneviertel).
Hier sollte in der Diskussion nicht vergessen werden, wer zuerst da war.. der Mensch oder der Fotograf mit seinem Blitzdingens...
Ich habe nicht geblitzt, sondern in der Dämmerung allein mit AL fotografiert.
Und in der Rechtsgüterabwegung hat hierzulande immer noch der Mensch in seiner Würde, dem Recht am eigenen Bild und dem von gegenseitigem Respekt und Rücksichtnahme geprägten Gemeinwohl der Vorrang vor Verletzungen der Persönlichkeit, egal in welcher Form sie erfolgt, eingeräumt zu werden.
Das Recht hat er, und ich würde auch nicht dagegen argumentieren, dass er es einsetzen darf, wenn er will, solange die Mittel verhältnismäßig bleiben. "Löschen!" wäre, wenn er in der Tat Mittelpunkt gewesen wäre, angemessen gewesen, damit habe ich kein Problem. Hätte er mir eine gelangt, wäre es eins gewesen. Zwar argumentieren hier eine Menge Leute anders und behaupten, auch das wäre noch im Rahmen des Nachvollziehbaren, aber die Leute haben die Konsequenzen nicht durchdacht: Was gäbe es dann für die Belästigung durch einen Vertreter? Einen gebrochenen Arm? Was für Falschparken, bei dem eine Mutter nicht mit dem Kinderwagen den Weg benutzen kann? Gebrochenes Bein? Bei Rot über die Ampel gehen? Überfahren wäre angemessen? - Bevor einige Ja brüllen, wer kann schwören, nie bei Rot über die Ampel gegangen zu sein?
Worauf es ankommt, ist immer die Verhältnismäßigkeit. Bei manchen Arten der Fotografie bleibt es nicht aus, den Leuten ungefragt auf die Pelle zu rücken. Aber egal ob der Fotograf dann das Recht auf seiner Seite hat oder der Fotografierte, muss es für beide Seiten möglich sein, ihr Recht nicht wie ein Absolutum zu behandeln, sondern einen Kompromiss zu finden. Es gibt weder ein Naturrecht auf absolutes Unbelästigtsein, noch eins auf volle Ego-Entfaltung.
Derartiges, ob künstlerisch "wertvoll" oder nicht (was ich nirgendwo erkennen kann),
Das ist kein brauchbares Argument, weil Du weder die Situation erlebt, noch das Bild gesehen hast. Den künstlerischen Wert kannst Du also nicht beurteilen - nicht, dass ich einen behaupten würde, weil Kunst nun mal Ansichtssache ist.
Mein Beispiel hatte ursprünglich einen anderen Hintergrund, nicht die Durchsetzung der künstlerischen Freiheit und auch nicht die Durchsezung des Persönlichkeitrechts.
sorgen einfach nur für einen Rückschritt und eine Polarisierung in der gesellschaftlichen Entwicklung, zwingt sie dann doch irgendwann wieder zum Faustrecht. Aber nicht etwa weil der Mensch an sich so "aggresiv" wäre, sondern weil der wie im Threadtitel aggresiv agierende Fotograf eigentlich mit seiner Art diese Reaktion heraufbeschwört.
Meine Argumentation sollte darauf hinauslaufen, dass die Aggression, die im Titel genannt wird, nicht unbedingt eine gegen die Mitmenschen gerichtete ist, sondern die Vorgehensweise beschreibt, ohne jedoch deswegen jede Achtung vor dem Menschen zu verlieren. Dass das ein scharfer Grat ist, ist mir klar. Aber darum geht es mir gerade: nicht entweder oder radikal durchzusetzen, sondern zu versuchen, diesen Widerspruch zu sehen und zu versuchen, ihm mit angemessenem und kompromißbereiten Verhalten auf beiden Seiten abzuschwächen.
Wie kann ich jemanden achten, der meine Rechte mit Füssen tritt oder meint, sie seinem persönlichen "Kick" unterordnen zu können?
Ich würde wirklich begrüßen, wenn weniger die verbale Keule geschwungen wird. In Anbetracht des Schicksals anderer Menschen ist "Rechte mit Füßen treten" in diesem Zusammenhang in jeder Hinsicht übertrieben.
Da darf man sich als "von der sonstigen Fotografie gelangweilter Streetfotograf" dann nicht wundern, wenn es irgendwann nicht mehr mit der Löschung oder Herausgabe der Karten auf direkte Art getan ist, sondern es die Kamera, um den Hals des Fotografen gewickelt, in alle Einzelteile zerlegt.
Doch, da darf man sich wundern. Wir haben mit gutem Grund ein (leider nicht immer eingehaltenes) Gewaltmonopol in unserem Staat vergeben. Man sieht allein schon dieser Diskussion an den zumeist vollkommen kompromißunfähigen Standpunkten, dass ein Gewaltmonopol nötig ist.
Bevor die naheliegende Frage kommt, wie denn dann jemand sein Recht durchsetzen soll, wenn sich der Fotograf weigert: Dafür habe ich vielleicht keine Lösung. Aber keine Lösung für einen Konflikt zu haben, heißt nicht, dass die erstbeste Reaktion angebracht ist.
Ich wundere mich immer wieder darüber, wie hier argumentiert wird darüber, welches Recht höher anzusiedeln ist.
Darüber wundere ich mich ehrlich gesagt auch. Deswegen mein Standpunkt, dass man sein Recht abwägen sollte und weder das eine noch das andere Recht zuerst im Auge haben sollte, sondern die Art, wie man miteinander umgeht.
Bei manchen Dingen kann man eben schlecht im Voraus fragen, weil es dann nicht mehr funktioniert (üblicherweise frage ich auf der Straße, bevor ich jemanden fotografiere, oder etwas von ihm). Diese Belästigung muss jeder ertragen können. Gleichzeitig muss ich auch ertragen können, dass er das nicht will und dann mit ihm einig werden. Ein Recht auf ein komplett von anderen Menschen unbehelligtes Leben gibt es nicht im öffentlichen Raum. Das gilt für beide Seiten.
Mir zeigt es einfach nur, wie sehr hier die "Verrohung" um sich greift und das im Namen der selbsternannten Künstler und einer zunehmend auf Bildzeitungsniveau abdriftenden Fotografenschaft aus diesem Genre.
Das ist sinnlose Polemik und trägt nicht zur Stärkung Deiner Argumente bei. Kunst wird nicht nur von staatlich geprüften Künstlern gemacht, sondern von jedem Menschen, der sich inspiriert fühlt und aus der Inspiration eine Schöpfung entstehen lässt. Dass dabei manchmal Schrott und manchmal nur Banales herauskommt, sollte nicht dazu führen, den künstlerischen Drang in allen Menschen abzuwürgen, deren Werke man (wer?) nicht für ausreichend wertvoll erachtet.
Auf der anderen Seite darf niemand gezwungen werden, über das notwendige und abwägbar sinnvolle Maß (inklusive kleiner Belästigung) zum Objekt dieser künstlerischen Tätigkeit zu werden. Extreme und Ekalation sind im gesellschaftlichen Umgang am Ende für alle Seiten unerfreulich.