• Herzlich willkommen im "neuen" DSLR-Forum!

    Wir hoffen, dass Euch das neue Design und die neuen Features gefallen und Ihr Euch schnell zurechtfindet.
    Wir werden wohl alle etwas Zeit brauchen, um uns in die neue Umgebung einzuleben. Auch für uns ist das alles neu.

    Euer DSLR-Forum-Team

  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • DSLR-Forum Fotowettbewerb neu erfunden!
    Nach wochenlanger intensiver Arbeit an der Erneuerung des Formates unseres internen Fotowettbewerbes ist es Frosty als Moderator
    und au lait als Programmierer gelungen, unseren Wettbewerb auf ein völlig neues Level zu heben!
    Lest hier alle Infos zum DSLR-Forum Fotowettbewerb 2.0
    Einen voll funktionsfähigen Demowettbewerb kannst du dir hier ansehen.
  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2024
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien der Eigenmarken "Upscreen", "Brotec", "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2024.
    Thema: "Sprichwörtlich"

    Nur noch bis zum 30.04.2024 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
WERBUNG

Wie kann man sich auf ein professionelles Niveau verbessern?


nö, ist es nicht, zumindest nicht per se- es sind Stilmittel. Man kann damit natürlich auch beleidigen und persönliche Angriffe durchführen- aber das geht mit jedem Stilmittel- sogar mit Lob und Anerkennung oder gar schweigen (gerne in Arbeitszeugnissen).

Hier kann ich selbst beim Xten mal lesen keinen persönlichen Angriff erkennen- das was wir lesen, sehen, hören, generell halt wahrnehmen hat ja ebenfalls oftmals mehr mit uns zu tun als mit der Realität- vielleicht liegst ja daran?

vg, Festan
 
Wenn es über die Technik hinausgeht, bewegen wir uns aber lt. außerhalb der Spezifikationen des Forums ( s. #31).
*Nicht erwischen lassen!* :cool:

Und trotzdem bist du da, oder?

Und anstatt ständig darüber unsinnigerweise abzulästern, was hier im Forum deiner Ansicht nach fehlt, könntest Du eher dazu übergehen _ohne_ den üblichen Zeigefinger das photographische Niveau zu heben.

Andere bekommen das auch hin.
 
Ohne über die handwerklichen und künstlerischen Aspekte der Fotografie zu reden? Schwierig schwierig.
Für Künstler und Handwerker kein Platz hier, ja mei!
 
Wer sich das Hobby finanzieren will, der betreibt Liebhaberei.

Mit etwas Pech läuft das drei oder vier Jahre bis zur ersten Steuerprüfung,
danach wird auf Liebhaberei erkannt und Du musst alle Einnahmen
nachversteuern ohne die Ausgaben absetzen zu können.

Das kann ein teurer Spaß werden.

Das weiß ich. Ich schaue dann schon, dass am Ende eine schwarze Zahl rauskommt :D
 
Aber dass diese Diskussion nicht schon längst von der Moderation gestoppt wurde liegt wohl an der Urlaubszeit...:p

Ja die Diskussion wird echt interessant :ugly:

Ich bin mir durchaus bewusst, dass es sehr viel papierkram bedarf, sich selbständig zu machen. Aber das war schon immer mein Traum, etwas eigenes zu haben - und das möchte ich jetzt auch nicht in Frage stellen :D
 
Hier kann ich selbst beim Xten mal lesen keinen persönlichen Angriff erkennen- ...
vg, Festan

...das was wir lesen, sehen, hören, generell halt wahrnehmen hat ja ebenfalls oftmals mehr mit uns zu tun als mit der Realität- vielleicht liegst ja daran?

:D

Vergiss es, halb so wild und völlig off topic.
 
Du musst bzw. darfst gar nix als Anlagevermögen einbringen sondern nur Ausgaben aus dem Zeitraum ab Anmeldung geltend machen. Klar, wenn du ein Labor anmietest...Wegekosten zu Seminaren/Aufträgen etc. pp sind absetzbar, Eintritt in Ausstellungen, Fachbücher.
)

Natürlich kann ich das Equipment als Anlagevermögen einbringen. Schließlich gehört das dann zu meinem Betriebsvermögen.
Das gilt auch dann, wenn ich es vor der Gewerbeanmeldung gekauft habe.
 
Natürlich kann ich das Equipment als Anlagevermögen einbringen. Schließlich gehört das dann zu meinem Betriebsvermögen.
Das gilt auch dann, wenn ich es vor der Gewerbeanmeldung gekauft habe.

Es geht (bei mir) nicht um ein Gewerbe sondern um eine künstlerische Nebentätigkeit, ohne Innung. Aber ich erkundige mich noch einmal bei meinem Steuer-Nerd.
 
Keep it simple (but not stupid)!

Das ist überhaupt nicht stupid, aber es ist a) off-topic und b) zweifele
ich daran daß Du fachlich folgen kannst.

Für mich ist das gegeneinander aufrechnen von Einnahmen und
Ausgaben eine Bilanzierung, alles weitere weiß mein Kumpel...(y)

Mir ist es lieber wenn ich selbst weiss wie mein Betrieb funktioniert.
Deine Ansicht ist den Behörden nämlich egal.

Wir waren mal Gastgeber für eine Informationsveranstaltung zur KSK.
Da gab es einige sehr käsige entsetzte Gesichter zu sehen, als denen
bewusst wurde was sie bislang alles falsch gemacht hatten.

Die glaubten auch alle daß ihre Kumpels sich auskennen.
 
Das ist überhaupt nicht stupid, aber es ist a) off-topic und b) zweifele
ich daran daß Du fachlich folgen kannst.



Mir ist es lieber wenn ich selbst weiss wie mein Betrieb funktioniert.
Deine Ansicht ist den Behörden nämlich egal.

Wir waren mal Gastgeber für eine Informationsveranstaltung zur KSK.
Da gab es einige sehr käsige entsetzte Gesichter zu sehen, als denen
bewusst wurde was sie bislang alles falsch gemacht hatten.

Die glaubten auch alle daß ihre Kumpels sich auskennen.

Also, Chef, bei mir läufts, in bestem Einvernehmen mit dem Finanzamt. Alles richtig gemacht.
Aber was du schon alles gesehen hast ist wirklich beeindruckend. Käsige Gesichter...:eek:
 
Ja, aber ich glaube, ihm (und einigen anderen auch) ist nicht bewusst, dass es auch viel niedrigschwelliger geht.

Nur so lange es gut geht. Wenn es dann schief geht, dann
scheppert es richtig. Glaub mir, ich hab in nunmehr 34 Jahren
nicht nur einen wegen so was untergehen sehen.

"Niedrigschwelliger" ist mit Pech wie Fahren ohne Sicherheitsgurt.

Man muss nur dabei erwischt werden Katalogtätigkeiten des
Handwerks anzubieten und auszuführen - schwupp ist der
Freiberuflerstatus weg und es wird teuer.

Hochzeiten, Portrait, Babybauch *sind* Katalogtätigkeiten.
Die TO kann gar nicht anders als mit Gewerbe anfangen.
 
docmarten schrieb:
Ja, aber ich glaube, ihm (und einigen anderen auch) ist nicht bewusst, dass es auch viel niedrigschwelliger geht.

Du kannst natürlich Gesetze beugen, aber da sind wir beim erwähnten Glatteis.
Hochzeitfotografie uä ist keine künstlerische Tätigkeit im Behördensinne, will jemand das betreiben, hat er ein Gewerbe und die Handwerkskammer und andere an der Backe.
Das betrifft dich nicht, deine künstlerische Nebentätigkeit kannst du ganz legitim so niedrigschwellig betreiben wie du willst, ein Gewerbe aber nicht.
 
Wie kann man sich auf ein professionelles Niveau verbessern?

Fstoppers hat einen kurzen aber feinen Artikel dazu veröffentlicht.
Vielleicht hilft es ja :D

https://fstoppers.com/originals/photographer-switches-camera-systems-instantly-becomes-master-193657

Haha, sehr sehr gut - vielen Dank für den Link! Allein der Aufmacher:
Cleveland, OH: A local shooter recently switched from Canon to Sony and was pleased to discover that he awoke the next morning as a master photographer.
Wunderbar!
 
ist doch einfach zu beantworten

§ 6 Abs. 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz

Einlagen sind mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen; sie sind jedoch höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut
a)
innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist,
b)
ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft ist und der Steuerpflichtige an der Gesellschaft im Sinne des § 17 Absatz 1 oder Absatz 6 beteiligt ist; § 17 Absatz 2 Satz 5 gilt entsprechend, oder
c)
ein Wirtschaftsgut im Sinne des § 20 Absatz 2 ist.
2Ist die Einlage ein abnutzbares Wirtschaftsgut, so sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um Absetzungen für Abnutzung zu kürzen, die auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts und der Einlage entfallen. 3Ist die Einlage ein Wirtschaftsgut, das vor der Zuführung aus einem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen entnommen worden ist, so tritt an die Stelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wert, mit dem die Entnahme angesetzt worden ist, und an die Stelle des Zeitpunkts der Anschaffung oder Herstellung der Zeitpunkt der Entnahme.

Ich habe es mal fett markiert. Und man benötigt keinen Sachverständigen.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten