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Wurde der Verschluss gewechselt so ist der reele Zähler bei deinem angegebenen Wert und ich würde keinen Preisnachlass gewähren (oder höchstens einen kleinen).
Wie oben beschrieben ist der Verschluss das Herz der Kamera und das gibt den Ton an. Du musst nun nur den Nachweiss des Wechsels noch organisieren.
Tipp von mir: Angaben von Auslösungen ohne Gewähr wie bei den Lottozahlen.
Wenn der Käufer es verlangt muss er nicht aber sollte diesen Nachweis erbringen da er nicht richtige Angaben beim Verkauf angegeben hat (Unwissenheit gilt nicht). Da nützt auch der Privatverkauf Hinweis nichts, siehe CT aktuelle Ausgabe über Privatverkäufe in Deutschland.
Bin aber kein Rechtsexperte und überlass das denen.
Kommt auch auf die Situation und den Dialog von Verkäufer = Käufer an. Ich als Käufer käme mir aber ein bisschen ... vor.
Jup, wenn Canon immer die Auslöseanzahl für jeden Verschluss ermitteln kann, dann sollte man doch sehen ob und wann der Verschluss getauscht wurde oder eben nicht.
Und falls er vor ca 45000 Auslösungen getauscht wurde, dann "passt es doch".